Die Europäische Zentralbank im Jahr 2015: Eine Analyse der drei „historischen“ Neuerungen bei der EZB.

 Am Sebastian Heidenreich9. März 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) das insbesondere in Deutschland umstrittene Aufkaufprogramm von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (insbesondere von Staatsanleihen) gestartet. Die Entscheidung für das Programm wurde in der Sitzung am 22. Januar 2015 vom Rat der Europäischen Zentralbank getroffen.

Diese Sitzung war darüber hinaus die erste Sitzung des obersten Entscheidungsgremiums der EZB, in der das rotierende Stimmrechtverfahren in Kraft war, sowie die erste Sitzung, von der ein Bericht über den Inhalt und die Diskussionen von der EZB veröffentlicht wurde. Das Zusammenfallen dieser historischen Ereignisse lädt zu einer näheren Betrachtung ein. Autor Sebastian Heidebrecht analysiert den Stellenwert der Berichte als Kommunikationsmittel vor dem Hintergrund der unkonventionellen Geldpolitik der EZB sowie das geänderte Abstimmungsverfahren im EZB-Rat. 

 

Die Europäische Zentralbank im Jahr 2015:

Eine Analyse der drei „historischen“ Neuerungen bei der EZB.

Autor

Sebastian Heidebrecht ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Jean Monnet Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen. Er forscht und lehrt zu Fragen der Europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik mit besonderem Fokus auf die Europäische Zentralbank (EZB).

Am 9. März 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) das insbesondere in Deutschland umstrittene Aufkaufprogramm von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (insbesondere von Staatsanleihen) gestartet. Die Entscheidung für das Programm wurde in der Sitzung am 22. Januar 2015 vom Rat der Europäischen Zentralbank getroffen. Diese Sitzung war darüber hinaus die erste Sitzung des obersten Entscheidungsgremiums der EZB, in der das rotierende Stimmrechtverfahren in Kraft war, sowie die erste Sitzung, von der ein Bericht über den Inhalt und die Diskussionen von der EZB veröffentlicht wurde. Das Zusammenfallen dieser historischen Ereignisse lädt zu einer näheren Betrachtung ein, die im Folgenden den Stellenwert der Berichte als Kommunikationsmittel vor dem Hintergrund der unkonventionellen Geldpolitik der EZB und des geänderten Abstimmungsverfahrens beleuchtet.

Journalist: “My first question is has the decision today been unanimous, with a wide consensus? Can you give us a bit of a flavour on the discussion and how these decisions were taken? My second question is on a quick, back of the envelope calculation. The program you have announced today seems to amount to €1.1 trillion, which is more than the previous intention of the Governing Council for balance sheet expansion. Could you explain that?”

Mario Draghi: “At the meeting today — it’s the first time that we’ll have the accounts be published of this meeting, and so we have also worked out some qualifiers to indicate how the meeting proceeded. […] Second, there was a large majority on the need to trigger it now, and so large that we didn’t need to take a vote“ (EZB Pressekonferenz, 22. Januar 2015).

Die Aktualität der Europäischen Zentralbank

In der seit Jahren schwelenden Eurokrise kommen wenige Debatten ohne sie aus: Die Europäische Zentralbank (EZB) ist, ob gegen ihren Willen oder nicht, zu einem der entscheidenden Akteure der Europäischen Krisenpolitik geworden. Sie hat zahlreiche, so genannte unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen getroffen, durch die die Grenze zwischen klassischer Geld- und Fiskalpolitik unschärfer wird. Darüber hinaus wurde sie im institutionellen Rahmen der Europäischen Wirtschaftspolitik mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, so dass sie nun neben ihrem geldpolitischen Mandat und für Preisniveaustabilität im Wesentlichen auch verantwortlich für die Finanzstabilität und die Beaufsichtigung der europäischen Banken ist.

Aus gegebenem Anlass soll die besondere Sitzung des EZB-Rates vom 22. Januar 2015 im Folgenden zum Ausgangspunkt genommen werden, grundsätzliche Fragen der europäischen Geldpolitik aus politikwissenschaftlicher Perspektive zu beleuchten. Denn die erste Sitzung des obersten Entscheidungsgremiums im Jahr 2015 ist aus drei Gründen als „historisch“ zu bezeichnen: Zum ersten Mal trat 1) das neue rotierende Stimmrechtsverfahren in Kraft, das umstrittene 2) Aufkaufprogramm öffentlicher Schuldtitel (insbesondere von Staatsanleihen) wurde beschlossen und erstmalig wurden 3) Berichte (Accounts) der Sitzung durch die EZB veröffentlicht.

1 Das neue Abstimmungsverfahren im EZB-Rat

Seit dem Beitritt Litauens zur Eurozone im Januar 2015 ist das so genannte rotierende Stimmrechtsverfahren für die geldpolitischen Entscheidungen des EZB-Rats in Kraft. Nach dem Beitritt des baltischen Landes umfasste die Eurozone erstmals mehr als 18 Staaten, so dass der EZB-Rat, der aus den Gouverneuren der Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der EWU sowie der sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums zusammengesetzt ist, ebenfalls erstmalig aus 25 Mitgliedern besteht. Laut Artikel 10.2 der Protokolle über die Satzung des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) und der EZB sollte das rotierende Stimmrechtsverfahren ursprünglich ab jenem Zeitpunkt greifen, ab dem die Eurozone mehr als 15 Mitglieder umfasse. Bevor diese Anzahl allerdings zum Januar 2009 durch den Beitritt der Slowakei überschritten werden konnte, beschloss der EZB-Rat, im Einklang mit Artikel 10.2, die Einführung des neuen Stimmrechtsverfahrens zu verschieben, bis die Eurozone mehr als 18 Mitglieder umfasse.

Nach dem nun greifenden neuen Verfahren sind zwar weiterhin alle nationalen Notenbankgouverneure im EZB-Rat vertreten, haben Rederecht und es gilt weiterhin das Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“. Allerdings wurden die Stimmen im EZB-Rat auf maximal 21 festgelegt, so dass für die geldpolitischen Sitzungen nicht mehr alle Mitglieder gleichzeitig stimmberechtigt sind. Diesem Verfahren folgend rotieren die Stimmrechte zwischen den 19 Gouverneuren der Mitgliedsstaaten. Die sechs Vertreter des EZB-Direktoriums genießen hingegen weiterhin dauerhafte Stimmrechte. Die rotierende Verteilung soll dabei einem Prinzip der „Repräsentativität“ folgen. Demnach werden die Präsidenten gemäß einer Rangfolge, die sich aus einem Indikator auf Basis der wirtschaftlichen und der finanziellen Gewichtung ihres jeweiligen Landes ergibt,1 verschiedenen Gruppen zugeordnet. Dabei ist das Herkunftsland eines Zentralbankpräsidenten ausdrücklich nur zur Festlegung der Häufigkeit, mit der er das Stimmrecht ausübt, von Bedeutung. Das gleichberechtigte Gewicht der Stimme bleibt nach dem Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“ erhalten.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Gruppenzuordnung und die daraus resultierende Stimmrechtsrotation vor dem Hintergrund einer aus damals 27 Mitgliedsstaaten bestehenden Europäischen Union.2

Abb. 1:Die neu eingeführten Gruppen zur Stimmrechtsrotation im EZB-Rat

Abb1Quelle Grafik: EZB Monatsbericht Juli 2009, S. 102

Deutlich wird, dass solange die Eurozone aus 19 Mitgliedsstaaten besteht, lediglich zwei Gruppen gebildet werden, in denen das Stimmrecht rotiert. Die erste Gruppe umfasst fünf Mitglieder, für die in jeder Sitzung vier Stimmrechte zur Verfügung stehen. Sie besteht derzeit aus den Präsidenten der Zentralbanken aus Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien und den Niederlanden. Für die zweite Gruppe aus 14 Mitgliedern stehen derzeit noch 11 Stimmrechte zur Verfügung (da noch keine dritte Gruppe besteht und die Anzahl an Stimmrechten auf 21 festgelegt wurde). Sie besteht aus den verbleibenden Zentralbankpräsidenten der Eurozone.

Wie aus der Grafik hervorgeht, können sich die Gruppenzugehörigkeiten und Stimmrechtsverteilungen durch den Beitritt weiterer Staaten zur Eurozone noch verschieben. So könnten, durch den – zugegebenermaßen eher unwahrscheinlichen Beitritt – Großbritanniens zur Eurozone beispielsweise die Niederlande von der ersten Gruppe in die zweite rutschen, da sie nach dem zu Grunde liegenden Schlüssel nicht mehr zu den fünf repräsentativsten Volkswirtschaften zählen würden. Lediglich das sechsköpfige, die Interessen der gesamten Währungszone am explizitesten vertretende Direktorium der EZB behält sechs dauerhafte Stimmrechte.

In der Sitzung am 22. Januar 2015 waren nach dem neuen Verfahren der Gouverneur der spanischen Nationalbank Banco de España, Luis María Linde, der Gouverneur der estländischen Eeesti Pank, Ardo Hansson, der Gouverneur der irischen Central Bank of Ireland, Patrick Honohan, und der Gouverneur der griechischen Bank of Greece, Yannis Stournaras, nicht stimmberechtigt.

Bemerkenswert ist aus deutscher Perspektive, dass der Zentralbankpräsident der größten Volkswirtschaft der Eurozone nicht länger für alle Entscheidungen des EZB-Rats ein Stimmrecht besitzt. Konkret hat der Präsident der Deutschen Bundesbank somit beispielsweise im Mai und Oktober 2015 kein Stimmrecht. Insbesondere aus den Unionsparteien und der Alternative für Deutschland (AfD) wurde in der Folge harsche Kritik an dem neuen Abstimmungsverfahren der EZB bekannt. So äußerte beispielsweise Markus Ferber von der Christlich Sozialen Union (CSU), Mitglied des Europäischen Parlaments und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON),: „Es kann doch nicht sein, dass die großen Mitgliedsländer alle 5 Monate außen vor sind“ (FAZ 2014).

Darüber hinaus drohen die seit der Finanzkrise zu beobachtenden Kompetenzausweitungen der EZB und die von der Zentralbank durchgeführte Geldpolitik, die in der Vergangenheit immer wieder gerade in Deutschland auf großen Widerspruch stieß, weitere kritische Stimmen zu mobilisieren.

2 Das umstrittene Ankaufprogramm öffentlicher Anleihen

In der Sitzung des EZB-Rats im Januar 2015 wurde ein Programm zum Ankauf von Staatsanleihen beschlossen. Das Programm zur quantitativen Lockerung („Quantitative Easing“) ist eine geldpolitische Maßnahme, die bereits mit unterschiedlichem Erfolg prominent von den Notenbanken der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Japans eingesetzt wurde. Das Instrument zielt in der Regel darauf ab, die langfristigen Zinsen zu senken und zusätzliche Liquidität ins Bankensystem zu schleusen. Für die EZB sollen die Wertpapierkäufe einen geldpolitischen Stimulus in einem Kontext ermöglichen, in dem die wichtigsten EZB-Zinssätze bereits an ihrer unteren Grenze angelangt sind.3 Das Programm soll weiterhin die allgemeinen monetären und finanziellen Verhältnisse im Euroraum erleichtern, so dass Firmen und Haushalte sich günstiger finanzieren können. So sollen Investitionen und der Konsum unterstützt werden und in der Folge die Inflationsrate dem angestrebten Ziel von nahe zwei Prozent angenähert werden (EZB 2015).4

Im Rahmen des Programms sollen vorerst bis zum September 2016 monatlich Wertpapiere in einem Volumen von 60 Milliarden Euro direkt erworben werden. Mindestens sollen allerdings so lange Ankäufe erfolgen, bis eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung festgestellt worden ist. Die Käufe starteten am 09. März 2015 und haben demnach vorläufig ein Gesamtvolumen von über 1,1 Billionen Euro. Durch das Programm sollen insbesondere Ankäufe von in Euro denominierten Wertpapieren von Staaten des Euroraums, Emittenten mit Förderauftrag und bestimmten internationalen und supranationalen Organisationen durchgeführt werden.5

Hinsichtlich der Risikoverteilung wurde beschlossen, dass für 20 Prozent des Gesamtvolumens der zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten eine Teilung hypothetischer Verluste gemäß des Anteils der Mitgliedsstaaten am EZB Kapital gelten soll. Darunter fallen zu zwölf Prozent die Ankäufe von Anleihen supranationaler Organisationen wie der Europäischen Union und zu acht Prozent der Bestand der EZB an zusätzlich angekauften Vermögenswerten. Da die Ankäufe nationaler Wertpapiere auf Weisung der EZB durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken durchgeführt werden, impliziert das Programm, dass für 80 Prozent der Ankäufe keine gemeinsame Risikoteilung geschaffen wurde und theoretisch die nationalen Zentralbanken und damit letztlich die Mitgliedsstaaten für potentielle Verluste durch die Ankäufe der Wertpapiere durch das Eurosystem haften.

Nichts desto trotz ist das Programm sehr umstritten. Die Kritik am Programm konzentriert sich dabei neben generelleren ökonomischen Bedenken im Wesentlichen auf zwei Bereiche: die Legalität des Programms und die Folgen, die es für die wirtschaftspolitische Entwicklung der Mitgliedsstaaten haben könnte.

Kritik am Ankaufprogramm von Staatsanleihen

Hinsichtlich der Legalität des Programms ist umstritten, ob das Ankaufprogramm der EZB mit ihrer Verpflichtung zur Sicherung der Preisstabilität nach Artikel 127 AEUV und dem Verbot der Staatsfinanzierung nach Artikel 123 AEUV in Einklang steht (Sinn 2015). Insbesondere in deutschen konservativen Kreisen wird das Programm kritisiert: So ist beispielsweise der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler überzeugt, dass die EZB ihr Mandat überzieht, da sie durch die Europäischen Verträge nicht zu einem solchen Programm legitimiert sei (Gauweiler 2015). Nach Interpretation der EZB sind die Ankäufe allerdings Bestandteil ihrer so genannten unkonventionellen geldpolitischen Instrumente, die darüber hinaus so konzipiert werden sollen, dass keine Marktverzerrungen entstehen.6

Aus wirtschaftspolitischer Sicht wird am Programm zum Ankauf von Staatsanleihen häufig kritisiert, dass die disziplinierende Wirkung der Märkte, die nationalen Regierungen zu Strukturreformen zu bewegen, geschwächt oder sogar ganz entfallen könnte. Hinter dem Argument steht die Beobachtung, dass Zinsen allgemein den Preis für das Ausfallrisiko des Kredites widerspiegeln. Staaten, deren Schuldenstand und/oder die antizipierte wirtschaftliche Entwicklung eine Rückzahlung der Kredite unwahrscheinlicher macht, zahlen höhere Zinsen um Kapital an den Finanzmärkten aufzunehmen und haben damit einen Anreiz, strukturelle Reformen einzuleiten, die das Vertrauen der Märkte in die Rückzahlung der Kredite erhöhen und die Zinsen auf die von ihnen begebenen Staatsanleihen fallen lassen. Auf der anderen Seite beschränken hohe Zinsen auf Staatsanleihen auf Grund des relativ hohen Preises den Anreiz von Staaten, Schulden aufzunehmen und wirken somit gewissermaßen als eine marktvermittelte Schuldenbremse. Werden nun von der Zentralbank die Zinsen durch den Ankauf von Staatsanleihen gesenkt, droht die disziplinierende Wirkung des Marktes ausgehebelt zu werden, so dass Regierungen den Anreiz verlieren, von Beobachtern als notwendig erachtete strukturelle Reformen durchzusetzen.7

Ein prominenter Vertreter dieser Kritiklinie ist der Präsident der Deutschen Bundesbank Jens Weidmann (2015). Dieser weist mit Blick auf das beschlossene Programm darüber hinaus auf den Umstand hin, dass gerade wenn die nationalen Notenbanken die Anleihen der jeweiligen Nationalstaaten ankaufen, für die Nationalstaaten diese Kredite quasi kostenlos sind, da die Zinsen, die der Staat für die Anleihen zahlen muss, über die Gewinnausschüttung der Notenbank wieder an ihn zurückfließen. Natürlich funktioniert dieser Mechanismus nur dann, wenn die Schulden auch bedient werden. Generell droht somit an dieser Stelle politischer Druck zu entstehen, alte Schulden bei der eigenen Notenbank durch neue, kostenfreie Kredite zu refinanzieren.

Angesichts der massiven und prominenten Kritik lohnt umso mehr der Blick in die erstmals veröffentlichten Berichte der Sitzung des EZB-Rats vom 22. Januar 2015, in der das Programm beschlossen wurde.

3 Der Bericht der Sitzung des EZB-Rats vom 21. und 22. Januar 2015

Die erstmals veröffentlichten Berichte der Sitzung des EZB-Rats in Frankfurt am Main vom 21. und 22. Januar 2015 umfassen 18 Seiten und wurden von der EZB ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht (EZB 2015c). Darüber hinaus existiert eine deutschsprachige zwanzigseitige Version, die von der Deutschen Bundesbank auf Basis des englischen Originals übersetzt wurde und hier im Folgenden zitiert wird (Deutsche Bundesbank 2015). Beide Versionen wurden am 19. Februar, also circa vier Wochen nach der Sitzung veröffentlicht. In den Berichten ist festgehalten, dass zusätzlich zu den 25 Mitgliedern des EZB-Rates, 29 weitere Personen an der Sitzung teilnahmen. Dabei handelte es sich um die nationalen Notenbankgouverneure begleitende Personen, neun weitere EZB-Mitarbeiter, sowie im Einklang mit Artikel 284 AEUV Vladis Dombrovskis, Kommissar für den Euro und sozialen Dialog und Vizepräsident der Europäischen Kommission.

Inhaltlich sind die Berichte in zwei Teile gegliedert. Erstens wird ein Überblick über die finanziellen, wirtschaftlichen und monetären Entwicklungen sowie die geldpolitischen Optionen der EZB präsentiert. Im Anschluss werden zweitens die Diskussionen und geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rats vorgestellt. Eingeleitet wurde die Sitzung demnach vom EZB-Direktoriumsmitglied Benoît Cœuré, der einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten präsentierte. Dabei wurde die globale Wirtschaftslage ebenso erörtert wie der relativ niedrige Ölpreis und die Zinsentwicklung von Staatsanleihen der Euro-Mitgliedsstaaten. Beachtung fand außerdem die Entwicklung der Wechselkurse (der Euro wertet gegenüber allen wichtigen Währungen außer dem japanischen Yen ab) und die Entwicklungen der Geldmarktsätze.

An diese Darstellung anschließend gab das EZB-Direktoriumsmitglied Peter Praet einen Überblick über das internationale Umfeld sowie die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung im Euroraum. Wichtige Themen waren neben der langsamen Erholung der Weltwirtschaft insbesondere das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts des Euroraums, das im dritten Quartal 2014 um 0,2 Prozent gestiegen ist, sowie mit Blick auf ausgewählte Indikatoren dessen längerfristig eher niedrige Wachstumstendenz. Vor diesem Hintergrund wurden ebenfalls die Entwicklung der Arbeitsmärkte im Euroraum, dessen Arbeitslosenquote bei 11,5 Prozent lag und die Preisentwicklung, die für den Dezember 2014 auf -0,2 Prozent beziffert wurde, vorgestellt. Außerdem wurde die Kreditvergabe monetärer Finanzinstitute an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften dargestellt, für deren jährliche Änderungsrate eine Trendwende von -1,3 Prozent im November 2014 im Vergleich zu -1,6 Prozent im Oktober 2013 und einem Tiefstand von -3,2 Prozent im Februar des Jahres festgestellt wurde.

Daran anschließend präsentierte der EZB-Chefvolkswirt Peter Praet geldpolitische Erwägungen und Handlungsoptionen. Es wurde die Frage gestellt, ob angesichts der präsentierten Daten die bereits erfolgten geldpolitischen Stimulierungsmaßnahmen durch die EZB ausreichen, die auf mittlere Sicht angepeilte Teuerungsrate von unter, aber nahe 2 Prozent zu gewährleisten, oder ob es notwendig sei, ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren, insbesondere solcher öffentlicher Stellen, zu starten, um das Preisstabilitätsmandat der EZB zu erfüllen. In diesem Kontext wurden zwei Handlungsstrategien zur Option gestellt: Einerseits könnte in der Sitzung ein Ankaufprogramm von Staatsanleihen beschlossen werden, andererseits eine abwartende Haltung bevorzugt werden um die weitere Entwicklung zu beobachten. Allerdings müssten die Risiken des Nichthandelns berücksichtigt werden, die jene des Ankaufprogramms überwiegen könnten. Im Anschluss wurde die Ausgestaltung des möglichen Programms vorgestellt.

In diesem einleitenden ersten Teil wird zweitens die Diskussion im EZB-Rat beschrieben, an deren Ende die geldpolitischen Beschlüsse getroffen wurden. In diesem Teil werden keine Namen genannt sowie lediglich zusammenfassend beschrieben, welche Positionen vorgebracht wurden und welche Positionen auf „breite Zustimmung“ gestoßen sind, oder ob „weitestgehend Einigkeit“ bestand. Unklar bleibt, ob mit den Formulierungen auch Aussagen über die Quantität des Widerspruchs zu dem Mehrheitspositionen zum Ausdruck gebracht werden.

Deutlich wird hingegen, dass in der sonst eher um einen breiten Konsens und eine diplomatische Sprache bemühten Notenbank sich eine anscheinend relativ kontroverse Diskussion entwickelte: Zwar gibt es zu zahlreichen Positionen den Hinweis auf eine „breite Zustimmung“ oder „weitestgehende Einigkeit“, allerdings finden sich bei entscheidenden Fragen kritische Positionierungen: So wurde beispielsweise „betont, dass im Euro-Währungsgebiet derzeit keine Deflation gemäß der gängigen Definition zu beobachten sei und dass keine der vorliegenden Prognosen (weder jene der EZB noch die von internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds oder der Europäischen Kommission erstellten Vorhersagen) auf eine Deflationssituation hindeute“ (Deutsche Bundesbank 2015: 12). Eine Position, die eindeutig in Richtung abwartender Haltung und gegen einen sofortigen Beschluss des Ankaufsprogramms sprechen würde. Auch lassen sich zahlreiche weitere Stellen identifizieren, aus denen deutlich wird, dass Opposition zum Ankaufprogramm von Staatsanleihen im EZB-Rat bestand. So wird an anderer Stelle festgehalten, dass „[e]inige […] Mitglieder sich auch für eine weiter abwartende Haltung aus[sprachen]“ (ebd.: 14). Außerdem wurde von Mitgliedern an anderer Stelle betont beispielsweise:

„Der Ankauf von Staatsanleihen stünde mit einer Reihe von Herausforderungen und Nebeneffekten in Zusammenhang, vor allem was die Vereinbarkeit von Staatsanleihekäufen mit dem besonderen institutionellen Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion betreffe. Daher sollten Ankäufe von Staatsanleihen nur im Notfall und als letztes Mittel im Falle eines extremen Szenarios, z.B. einer abwärtsgerichteten Deflationsspirale, in Betracht gezogen werden. Bislang gäbe es aber keinen Hinweis auf ein ernsthaftes Deflationsrisiko, was klar gegen eine Entscheidung für den Einsatz dieses Instrumentes auf der gegenwärtigen Sitzung spräche“ (ebd. 15).

Angesichts der – vermutlich relativ kontrovers geführten – Debatte im EZB-Rat drängt sich die Frage nach dem Abstimmungsergebnis des EZB-Rates in der historischen Sitzung vom 22. Januar auf. Nach Artikel 10.2 des Protokolls über die Satzung des ESZB und der EZB entscheidet dieser geldpolitische Fragen mit einfacher Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder, wobei die Stimme des Präsidenten der EZB bei Stimmgleichheit den Ausschlag gibt. Allerdings veröffentlicht die EZB nach wie vor keine Abstimmungsergebnisse. Trotzdem erlauben die veröffentlichten Berichte einen Einblick in den Verlauf der Abstimmung. Die Mehrheit wurde vom Präsidenten der EZB festgestellt, ohne dass die Vertreter ihre Stimme abgeben mussten. In den Protokollen heißt es dazu:

„[U]nter Berücksichtigung der Meinungsäußerungen der EZB-Ratsmitglieder gelangte der Präsident zu dem Schluss, dass eine große Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder einen Beschluss zur Einführung des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten befürwortet, welches sich auf die bestehenden Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities und gedeckte Schuldverschreibungen sowie auf Ankäufe in Euro denominierter Wertpapiere von Staaten des Euroraums, Emittenten mit Förderauftrag und bestimmten internationalen und supranationalen Organisationen erstreckt.“ (Ebd. 20)

Kurzum: Es fand keine Abstimmung über die historische Entscheidung zum Ankauf von Staatsanleihen durch das Eurosystem in der EZB-Ratssitzung am 22. Januar statt. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass nach der Aussage von Vertretern im EZB-Rat der Konsensentscheid ohne Abstimmung gewöhnliche Praxis ist (vgl. Issing 2008). Andererseits wurden die Diskussion für gewöhnlich mit dem Ziel geführt wurden, Konsens im obersten Entscheidungsgremium der EZB herzustellen. Außerdem gab es bereits erfolgte Abstimmungen im EZB-Rat, die darüber hinaus nicht einstimmig getroffen wurden (vgl. beispielsweise EZB 2014). Vor diesem Hintergrund erscheint die Veröffentlichung der Berichte als ein deutlicher Schritt in Richtung mehr Transparenz der Notenbank.

Fazit: Die Neuerungen führen zu mehr Transparenz in der europäischen Geldpolitik

Die auch im internationalen Vergleich vom demokratischen Prozess relativ unabhängige Notenbank hat mit dem Ankaufprogramm eine hartes, unkonventionelles geldpolitisches Instrument gewählt, von dem Mitglieder des EZB-Rats warnen, dass es lediglich im „Notfall“ eingesetzt werden sollte und das von zahlreichen Politikern und der Öffentlichkeit kritisiert wird. Durch diesen unkonventionellen Schritt hat die Notenbank ihre Unabhängigkeit unterstrichen, da sie auch entgegen massivem politischem Druck insbesondere in der deutschen Öffentlichkeit ihre geldpolitischen Entscheidungen mit Blick auf den Euroraum getroffen hat. Insbesondere in Anbetracht des in Kraft getretenen rotierenden Stimmrechtsverfahrens erscheint eine Erhöhung der Transparenz der unabhängigen Institution gegenüber der demokratischen Öffentlichkeit sinnvoll und geboten.

In Anbetracht der massiven Kritik, die dem neuen Abstimmungsverfahren und der getroffenen unkonventionellen geldpolitischen Entscheidungen der Zentralbank begegneten, ist das Veröffentlichen von Berichten der Sitzungen des EZB-Rats ein klarer Gewinn für die Öffentlichkeit. Die Überlegungen hinter den Entscheidungen werden darin ebenso deutlich, wie auch die Reaktion auf Gegenpositionen und die konkreten Prozesse und Zwischenziele, mittels derer das angestrebte Inflationsziel von nahe aber unter zwei Prozent in der mittleren Perspektive erreicht werden soll. Dadurch gewinnt die EZB an Transparenz und Rechenschaft („accountability“), da somit auch klarer jene Kriterien identifiziert werden können, an denen sich die unabhängige Notenbank messen lassen kann und muss. Auch für „die Märkte“ könnte so die Politik der Notenbank vorhersehbarer werden und damit das Vertrauen in die Währungsunion insgesamt steigen.

Allerdings veröffentlicht die Notenbank nach wie vor keine Ergebnisse der Abstimmungen des EZB-Rats und stellt auch die Diskussionen und unterschiedlichen Positionen der Mitglieder des Zentralbankrats nur anonym zur Verfügung. Darin unterscheidet sich die EZB weiterhin von anderen Notenbanken wie des US-amerikanischen Federal Reserve, der Bank of England oder der japanischen Zentralbank. Hingegen sprechen in Europa gute Gründe für einen Sonderweg: Angesichts der massiven Politisierung der Geldpolitik in der Eurozone8 ist eine Interpretation des Abstimmungsverhaltens im EZB-Rat durch eine nationale Brille nicht unwahrscheinlich. Die Vertreter im EZB-Rat könnten massivem politischen Druck ausgesetzt und dadurch die Unabhängigkeit der EZB gefährdet werden. Auf der anderen Seite kann es als geboten erscheinen, gerade auf Grund von massiver Kritik die Entscheidungen und die Entscheidungsfindung transparenter zu gestalten und die vorhandenen Gründe für die Entscheidungen darzulegen. So könnte die demokratische Öffentlichkeit der Europäischen Union gewonnen und auf diesem Weg das Vertrauen der Bürger in das Europäische Integrationsprojekt gestärkt werden.

Zwar bleibt vorerst abzuwarten, wie die Berichte von der Europäischen Öffentlichkeit aufgenommen und interpretiert werden. Allerdings erscheint auf längere Sicht Transparenz die politisch nachhaltigere Strategie zu sein. Die Veröffentlichung der Berichte ist somit ein Schritt in die richtige Richtung.

Literatur

  • Deutsche Bundesbank (2015): Übersetzung der Zusammenfassung der geldpolitischen Sitzung des Rates der Europäischen Zentralbank in Frankfurt a.M. am 21.-22. Januar 2015.Verfügbar online unter: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/EZB_Accounts/2015_02_19_account.pdf?__blob=publicationFile.
  • Europäische Zentralbank (EZB)(2009): Monatsbericht Juli 2009. Verfügbar online unter: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/EZB_Monatsberichte/2009/2009_07_ezb_mb.pdf?__blob=publicationFile.
  • Europäische Zentralbank (EZB)(2014): Pressekonferenz, 4. September 2014. Verfügbar online unter: http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2014/html/is140904.en.html.
  • Europäische Zentralbank (EZB)(2015a): Pressekonferenz, 22. Januar 2015. Verfügbar online unter: http://www.ecb.europa.eu/press/pressconf/2015/html/is150122.en.html.
  • Europäische Zentralbank (EZB)(2015b): Presse-Mitteilung vom 22. Januar 2015. Verfügbar online unter: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150122_1.en.html.
  • Europäische Zentralbank (EZB)(2015c): Account of the monetary policy meeting of the Governing Council of the European Central Bank, held in Frankfurt a.M. 21.-22. January 2015. Verfügbar online unter: http://www.ecb.europa.eu/press/accounts/2015/html/mg150219.en.pdf.
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung online (2014): Neue Abstimmungsregel. Grüne attackieren Union und AfD wegen EZB-Kritik, vom 16.06.2014. Verfügbar online unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/neue-abstimmungsregel-sorge-um-deutschen-einfluss-auf-die-ezb-geldpolitik-12993658.html.
  • Gauweiler, Peter (2015): Presseerklärung vom 9. März 2015, QE-Staatsanleihekäufe der EZB sind rechtswidrig.
  • Issing, Otmar (2008): Der Euro. Geburt – Erfolg – Zukunft, München: Verlag Franz Vahlen.
  • Sinn, Hans-Werner (2015):Quantitative Verlockung, Presseartikel von Hans-Werner Sinn, Wirtschaftswoche, 02.02.2015. S. 39.
  • Weidmann, Jens (2015): Herausforderungen für den Euro-Raum: Was ist geschafft, was bleibt zu tun? Rede beim Schweizer Institut für Auslandsforschung, Zürich, der 9. März 2015. Verfügbar online: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2015/2015_03_09_weidmann.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Teaserbereich&startpageLinkName=2015_03_09_weidmann+331694.

Zitationshinweis

Heidebrecht, Sebastian (2015): Die Europäische Zentralbank im Jahr 2015: Eine Analyse der drei „historischen“ Neuerungen bei der EZB. Erschienen in:regierungsforschung.de, Meinung & Analyse. Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/die-europaeische-zentralbank-im-jahr-2015-eine-analyse-der-drei-historischen-neuerungen-bei-der-ezb/

Endnoten/Anmerkungen

  1. Konkret sind dies (vgl. EZB 2009:109) erstens der Anteil des Landes am aggregierten Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Eurozone zu Marktpreisen, der mit einem Gewicht von fünf Sechsteln in die Rangfolge einfließt, und zweitens der Anteil des Landes an der gesamten aggregierten Bilanz der monetären Finanzinstitute, der mit einem Gewicht von einem Sechstel eingerechnet wird. []
  2. Durch den Betritt Kroatiens im Jahr 2013 hat die Europäische Union 28 Mitgliedsstaaten, so dass in der Grafik die dritte Gruppe theoretisch nicht aus acht, sondern aus neun Zentralbankpräsidenten bestehen würde. []
  3. Die Zinssätze liegen – Stand März 2015 – bei: -0,20 Prozent für die Einlagefazilität; 0,05 Prozent für die Hauptrefinanzierungsfazilität und 0,30 für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. []
  4. Unterschlagen wird in dieser Begründung der vermutlich am direktesten wirkende Kanal zur Hebung der Inflationsrate durch den Wechselkursmechanismus: in dem der Wechselkurs des Euro durch das Ankaufprogramm gesenkt wird, kann Inflation gewissermaßen importiert werden, da Preise für importierte Güter und Rohstoffe so steigen. []
  5. Dabei handelt es sich um folgende Institutionen: Council of Europe Development Bank, European Atomic Energy Community, European Financial Stability Facility, European Stability Mechanism, European Investment Bank, European Union, Nordic Investment Bank, Caisse d’amortissement de la dette sociale (CADES), Union Nationale Interprofessionnelle pour l’Emploi dans l’Industrie et le Commerce (UNEDIC), Instituto de Credito Oficial, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank, Landwirtschaftliche Rentenbank, NRW Bank; stand 16. März 2015. []
  6. Zu diesem Zweck werden lediglich Ankäufe auf den so genannten Sekundärmärkten durchgeführt und es wurden für die Ankäufe ein Emissionslimit von 25 Prozent und ein Emittentenlimit von 33 Prozent festgelegt. []
  7. Die darüber hinaus häufig auf breite Opposition stoßen und schwer durchzusetzen sind. Viele ökonomische Theoretiker nehmen darüber hinaus insbesondere im Rahmen der Public-Choice Strömung an, dass Regierungen der Anreiz für tiefgreifende Reformen auf Grund des so genannten Zeitinkonsistenzproblems fehlt. Da die positiven wirtschaftlichen Wirkungen der Reformen erst mittelfristig wirken, droht die Regierung abgewählt zu werden, bevor sie die Früchte ihrer Arbeit einstreichen kann. Eine Regierung, die an der eigenen Wiederwahl interessiert ist könnte also versucht sein, Reformen aufzuschieben und somit ohne die disziplinierende Wirkung des Marktes notwendige strukturelle Wirtschaftsreformen zu vernachlässigen (vgl. grundlegend Buchannan/Tullock1962). []
  8. Man beachte beispielsweise die Proteste und Ausschreitungen zur Eröffnung des neuen EZB-Gebäudes in Frankfurt am Main am 18. März 2015. []

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