Die Freien Demokraten (FDP) – Aus der APO in die Regierung?

2016 und 2017 sind zwei wichtige Wahljahre für die FDP und ihren Bundesvorsitzenden Christian Lindner. Nachdem die FDP 2013 erstmals in ihrer Parteigeschichte knapp an der 5 %-Hürde scheiterte und ein Wiedereinzug in den Bundestag misslang, wurden bereits erste Totengesänge auf die liberale Partei gesungen. Diese sind inzwischen wieder verstummt. Derzeitige Umfragen sehen die FDP in allen Bundesländern als möglichen Partner von Dreierkoalitionen.

Doch welche Auswirkungen hätte eine Regierungsbeteiligung für die FDP? Gibt es bereits Erfahrungen, welche die FDP machte “aus der APO (Außerparlamentarischen Opposition) in die Regierung? Diese Fragen haben Lucas Constantin Wurthmann und Maximilian Schmelzer in ihrem Student Paper beantwortet.

 

Die Freien Demokraten (FDP)

Aus der APO in die Regierung?

Autoren

Lucas Constantin WurthmannLucas Constantin Wurthmann ist Student des Masterstudiengangs „Theorie und Vergleich politischer Systeme im Wandel“ und befindet sich derzeit in einem Erasmus-Auslandssemester an der Universitatea Babeș-Bolyai (UBB), Cluj-Napoca, Rumänien. Sein besonderes Interesse gilt der Parteien- und Wahlforschung, sowie der Transformation politischer Systeme in Osteuropa.

 

Maximilian SchmelzerMaximilian Schmelzer ist Student des Bachelor Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Seine besonderen Interessen liegen im Bereich der Vergleichenden Politikwissenschaft und der empirischen Sozialforschung.

 

 

2016 und 2017 sind zwei wichtige Wahljahre für die FDP und ihren Bundesvorsitzenden Christian Lindner. Nachdem die FDP 2013 erstmals in ihrer Parteigeschichte knapp an der 5%-Hürde scheiterte und ein Wiedereinzug in den Bundestag misslang, wurden bereits erste Totengesänge auf die liberale Partei gesungen. Diese sind inzwischen wieder verstummt. Nach einigen weiteren Niederlagen, in denen die FDP aus mehreren Landesparlamenten flog, gewinnt sie seit den Wahlen in Hamburg und Bremen 2015 wieder Boden unter den Füßen. Mit der Spitzenkandidatin Katja Suding konnte die FDP ihre parlamentarische Existenz verteidigen und gewann sogar ein wenig Zustimmung der Bevölkerung hinzu. In Bremen gelang unter Führung Lencke Steiners (damals noch parteilos) ein Wiedereinzug in die Bürgerschaft – der Stimmanteil konnte von 2,4% auf 6,6%1 fast verdreifacht werden. In beiden Bundesländern verblieb die Partei jedoch in der parlamentarischen Opposition und wurde somit kein Teil der Regierungen. Dies könnte sich 2016 ändern: Derzeitige Umfragen sehen die FDP in allen Bundesländern als möglichen Partner von Dreierkoalitionen. Doch welche Auswirkungen hätte eine Regierungsbeteiligung für die FDP? Gibt es bereits Erfahrungen, welche die FDP machte aus der APO (Außerparlamentarischen Opposition) in die Regierung? Dies soll mit der vorliegenden Ausarbeitung erörtert werden.

Die derzeitige Situation in den drei Bundesländern vor den Wahlen

In Rheinland-Pfalz, jenem Bundesland, in dem die letzte Sozial-Liberale Koalition der Bundesrepublik regierte, werden der FDP derzeit, abhängig vom Umfrage-Institut, zwischen 5-6% der Stimmen prognostiziert. Gerade dort wäre eine Rückkehr für die Partei in das Parlament wichtig. Zwischen 1991 bis 2006 hat die FDP dort unter SPD-Führung regiert bis sie schließlich 2011 aus dem Landtag ausschied (Rheinland-Pfalz o.J., o.S.). Mit Volker Wissing steht der FDP zudem ein politikerfahrener Mann vor, der bis 2013 wichtige Positionen seiner Fraktion im Deutschen Bundestag besetzte und somit zumindest, anders als beispielsweise die inzwischen der FDP beigetretene Lencke Steiner, bereits jahrelange Erfahrung im parlamentarischen Betrieb sammeln konnte. Eine klare Koalitionsaussage lehnte Wissing bisweilen zwar ab, jedoch gilt die als Wunschkoalition geäußerte Regierung aus CDU und FDP als ausgeschlossen, ebenso wie eine Fortsetzung der derzeitigen Regierung aus SPD und Grünen. Rechnerisch bestünde die Möglichkeit einer Großen Koalition aus CDU und SPD, sowie die so genannte Ampelkoalition (SPD, FDP und Grüne) und ein Jamaika-Bündnis (CDU, Grüne, FDP). Eine Beteiligung an diesen Regierungen ließe sich die Wissing-FDP sicherlich teuer zu stehen kommen, aber ausgeschlossen ist sie jedoch nicht (Focus 2016, o.S.).

Gefragt nach der Etablierung und dem Abschneiden der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen 2014, beschrieb der Parteienforscher Prof. Karl-Rudolf Korte Wahlen im Osten als immer wilder und als jene, die im Westen stattfinden (Alexander 2014, o.S.). Dies lässt im Hinblick auf die am 13.03.2016 stattfindenden Wahlen in Sachsen-Anhalt aufhorchen. Die um den dortigen Spitzenkandidaten Frank Sitta kämpfende FDP wird in den letzten Umfragen zwischen 4-5% Wähleranteil gesehen. Ein Einzug in das Landesparlament gilt als unwahrscheinlich, jedoch nicht als hoffnungslos. Nach letzten Umfragen gilt eine Fortsetzung der derzeitigen Koalition aus CDU und SPD als wahrscheinlich. Ein Einzug der FDP in den Landtag von Sachsen-Anhalt würde diese Option jedoch vom Tisch werfen, da CDU und SPD mit den derzeitig prognostizierten Umfragewerten keine Mehrheit auf sich vereinigen könnten. In diesem Fall könnte eine Koalition aus CDU, SPD und wahlweise der FDP bzw. den Grünen zur Option werden.

Baden-Württemberg nimmt in der Geschichte der FDP eine besondere Rolle ein, da dies das einzige Parlament ist, welchem die Partei seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland immer angehörte. Der FDP wird unter Spitzenkandidat Hans-Ulrich Rülke derzeit ein Ergebnis zwischen 7-8% vorausgesagt. Rülke ist als einziger der antretenden FDP-Spitzenkandidaten bereits im Landesparlament vertreten und hat sich dort in den vergangenen Jahren einen Ruf machen können, da er als besonders starker Kritiker der Kretschmann-Regierung gilt. Während eine Koalition aus Grünen, SPD und FDP ausgeschlossen wurde, gilt eine Beteiligung an einer Regierung aus CDU, SPD und FDP nicht als ausgeschlossen (Soldt 2016, o.S.).

Ein Himmelfahrts-Kommando?

Der Politologe Frank Decker hält in seinem Buch „Die Parteiendemokratie im Wandel“ im Hinblick auf die FDP Folgendes fest:

„Nach der unpfleglichen Behandlung durch die Union in der gemeinsamen Regierung müsste es sich für die FDP eigentlich von selber verstehen, ohne Koalitionsaussage zugunsten des einstigen Wunschpartners in die kommende Bundestagswahl zu gehen. Ob sie gegebenenfalls für die Ampelkoalition zur Verfügung stünde, sollte sie bestenfalls offen lassen, um ihre potenzielle Wählerschaft nicht unnötig zu irritieren. Heikel könnte es für die Liberalen werden, wenn das Wahlergebnis die Neuauflage einer schwarz-gelben Koalition gestattet. (…) Die Rückkehr an die Regierung aus der außerparlamentarischen Opposition heraus mit einem weitgehend regierungsunerfahrenen Personal käme für die Liberalen fast einem Himmelfahrtskommando gleich. Wer es mit der FDP gut meint, sollte hoffen, dass ihr dieser Kelch erspart bleibt“ (Decker 2015, S. 232-233).

Der von Decker postulierte Kelch, welcher den Liberalen bestenfalls erspart bleiben möge, weckt zunächst das Interesse einerseits für eine Analyse bisheriger Landtagswahlen, da es bisweilen keine vergleichbaren Ereignisse auf Bundesebene gab, in welchen die FDP Teil der außerparlamentarischen Opposition war.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist die FDP in der Vergangenheit bereits aus der APO kommend, nach einer Wahl, Teil einer Landesregierung geworden?
2. Mit wem bildete sie diese Regierung?
3. Was geschah im Anschluss mit der FDP? Wurde sie wieder Teil der APO?

Vorgehensweise

Zunächst werden sämtliche Wahlergebnisse in Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 dahingehend geprüft, ob die FDP Teil der neu gewählten Landeskammern ist. Im Anschluss werden jene Fälle näher betrachtet, in denen die FDP aus der außerparlamentarischen Opposition heraus wieder in den Landtag gewählt wurde. Spezifisches Interesse besteht jedoch an den Fällen, in welchen die FDP wieder Teil einer Regierung wurde, obgleich sie zuvor nicht dem Parlament angehörte.     Schließlich werden nähere Rahmenbedingungen erläutert, in welche Koalitionen beispielsweise die FDP sich begab, die Konsequenzen aus der Regierungsbildung, wie beispielsweise der erneute Gang in die außerparlamentarische Opposition, oder gar ein Verbleib in der Regierung.

Ergebnisse

In ihrer Geschichte ereilte die FDP seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 60 Mal das Schicksal nicht in ein Parlament auf Landesebene gewählt zu werden, sofern sie bei Wahlen antrat. Insgesamt gelang ihr aber auch 33 Mal der Wiedereinzug in ein Parlament (siehe Anhang 1). Die FDP wurde in sieben Fällen, nach einem Einzug in ein Landesparlament, Teil einer neuen Landesregierung.

In Kombination mit der in Anhang 1 präsentierten Daten kann folgende Aufstellung gemacht werden über die Jahre, in denen die FDP aus der außerparlamentarischen Opposition heraus der Sprung in eine Landesregierung beziehungsweise den Senat einer Stadt gelang:

Tabelle 1: Aus der APO in die Regierung?

Tabelle 1: Aus der APO in die Regierung?

 

Folglich kann zunächst belegt werden, dass die FDP sieben Mal den Sprung in die Regierung schaffte, wenn sie zuvor Teil der außerparlamentarischen Opposition gewesen war. Im Jahr 2008 gelang ihr der Wiedereinzug in den bayerischen Landtag, in welchem sie mit der CSU eine Koalition bildete. In Hamburg bildete sie vor den Wahlen 1953 gemeinsam mit der Deutschen Partei (DP), dem Block der Heimatbedrohten und Entrechteten (BHE) und der CDU eine neue Partei namens „Hamburg-Block“, die aber nur für eine Legislaturperiode bestand hatte. Damit sollte die Alleinherrschaft der SPD in Hamburg gebrochen werden (Der Spiegel 1957, S. 26-40). Im Jahr 1988 kam es zu einer Regierungsbeteiligung der FDP unter SPD-Führung, nachdem die FDP zuvor nicht Teil der Hamburger Bürgerschaft gewesen war (Norddeutscher Rundfunk o.J. a, o.S.). 1974 gelang der FDP in Niedersachsen der Wiedereinzug in den Landtag, in welchem sie fortan mit der SPD regierte. Nach vorheriger Abstinenz im Landtag von Niedersachsen gelang der FDP selbiges im Jahr 2003 – dieses Mal jedoch mit einer CDU-geführten Landesregierung (Land Niedersachsen o.J., o.S.).

In Rheinland-Pfalz gelang es der FDP im Jahr 1987 eine 16 Jahre währende Alleinherrschaft der CDU zu brechen und wurde Teil der dortigen Landesregierung. Auch hier hatte sie zuvor nicht dem Landesparlament angehört (Höhne/Cronqvist 2010, S. 169). 2002 wurde die FDP in Sachsen-Anhalt Teil der Regierung, obgleich sie seit 1994 nicht mehr dem Parlament angehört hatte. Dabei konnte sie ein beachtliches Ergebnis von 13,3% erreichen (Landesportal Sachsen-Anhalt 2014, o.S.).

Von der Regierungsbank in die APO?

Tatsächlich ist die FDP nur zwei Mal nach einer Regierungsbeteiligung, die sie aus der APO heraus erreichte, direkt wieder Teil eben dieser geworden. Dies geschah zum einen im Jahr 2013 in Bayern, sowie im Jahr 1978 in Niedersachsen. In allen weiteren Fällen bleib sie Teil des Parlaments (siehe Anhang 1). Im Jahr 2008 regierte sie gar in Niedersachsen mit ihrem bisherigen Regierungspartner der CDU weiter (Land Niedersachsen o.J., o.S.). In Rheinland-Pfalz wechselte sie ihren Koalitionspartner CDU durch die SPD aus, mit welcher sie fortan, wie bereits eingangs erwähnt, 15 Jahre regierte. Nach den Regierungsbeteiligungen in Hamburg (1953-1957; 1988-1991), sowie Sachsen-Anhalt (2002-2006) blieb die FDP Teil der parlamentarischen Opposition.

Interessant sind nun die grundsätzlichen Gegebenheiten, unter denen es zu bestimmten Wahlergebnissen kam. Nach vier Beteiligungen der FDP an Regierungen die nach einer außerparlamentarischen Periode zustande kamen kam es zu absoluten Mehrheiten bei den darauffolgenden Wahlen. So geschehen ist dies in Bayern im Jahr 2013, Niedersachsen 1978, Hamburg 1957 und Hamburg 1991. Bei Ersteren holten die CDU bzw. CSU eine absolute Mehrheit, während die FDP wieder Teil der außerparlamentarischen Opposition wurde. In Hamburg hingegen erlangte die SPD eine absolute Mehrheit und die FDP verblieb in diesen Fällen jedoch im Parlament. Nun könnte intuitiv angenommen werden, dass absolute Mehrheiten der Unionsparteien nachteilig für das parlamentarische Überleben der FDP sind. Dies ist jedoch dahingehend einzuschränken, da in beiden Fällen die Christdemokraten nur eine absolute Mehrheit in Mandaten erlangten, jedoch nicht prozentual. Die absolute Mehrheit wurde nur dadurch möglich, dass die FDP nicht den Sprung ins Parlament schaffte. In den Fällen Hamburgs war die FDP beide Male auch weiterhin im Parlament vertreten. Während die SPD im Jahr 1957 mit 53,9% der Stimmen eine deutliche absolute Mehrheit aller Stimmen holte, so gelang ihr dies im Jahr 1991 mit immerhin 48% nur durch eine Mehrheit aller Mandate. Mit Blick auf alle absoluten Mehrheiten, die jemals bei Wahlen von Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erzielt wurden, lassen sich insgesamt 46 Fälle feststellen, in denen entweder CDU/CSU oder die SPD eine absolute Mehrheit aller Stimmen erzielten. Die FDP schaffte dabei in 17 Fällen nicht den Sprung ins Parlament. Dies entspricht einem Anteil von 36,9%. Des Weiteren können 34 Fälle aufgeführt werden, in welchen die CDU/CSU oder die FDP eine absolute Mehrheit der Mandate erzielen konnte. In diesem Falle war die FDP 12 Mal nicht im Parlament vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 35,2% (siehe Anhang 2).

FDP als Opfer von Second-Order-Elections?

Unter einer Second-Order-Election wird eine Art Nebenwahl verstanden, welche anders als Wahlen zu nationalen Parlamenten, dadurch geprägt sind, dass sie eine geringere Wahlbeteiligung aufweisen als etwa nationale Wahlen, Regierungsparteien ein Denkzettel verpasst werden soll und besonders kleinere Parteien einen Erfolg aufweisen (Kaeding u. Gath 2014, S. 3). An dieser Stelle soll alleine auf den Denkzettel-Faktor eingegangen werden: Dafür muss vor allem in Augenschein werden, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Verbleib im Parlament und einer Beteiligung in der Bundesregierung gibt. In fünf Fällen war die FDP Teil der Bundesregierung, als die Wahlen stattfanden, welche über den parlamentarischen Verbleib beschieden:

Tabelle 2: Rahmenbedingungen FDP nach Regierungsbeteiligung

Tabelle 2: Rahmenbedingungen FDP nach Regierungsbeteiligung

 

In zwei der fünf Fälle flog die FDP schließlich aus dem Parlament. Im Falle Bayerns auch eine Woche später aus dem Bundestag. Im Falle Niedersachsens gewann die FDP bei den Bundestagswahlen im Jahr 1980 deutlich hinzu und erreichte 10,6% (zuvor 7,9%) (Deutscher Bundestag o.J., o.S.). Es ist folglich kein kohärentes Muster zu erkennen, weshalb der Faktor der second-order-elections zurückgewiesen werden kann.

Es lassen sich nun schlussendlich zwei Bedingungen identifizieren, die die Rolle der FDP als Teil der Landesparlamente deskriptiv analysieren:

a) In beiden Fällen, in denen die FDP wieder Teil der außerparlamentarischen Opposition wurde, regierte sie zuvor in Land und Bund mit den gleichen Koalitionspartnern (siehe Bayern 2013 und Niedersachsen 1978). Jedoch führte eine solche Konstellation nicht automatisch dazu, dass die FDP zum Teil der außerparlamentarischen Opposition wurde, da man am Beispiel von Hamburg 1957 und Rheinland-Pfalz 1991 durchaus auch beobachten kann, dass dies in diesen Fällen nicht passierte.

b) Eine absolute Mehrheit der SPD führte in den aufgeführten Fällen nicht dazu, dass die FDP erneut Teil der außerparlamentarischen Opposition wurde. Sie verblieb in beiden Fällen als Opposition im Parlament. In beiden Fällen war die FDP auch Teil der Bundesregierung.

Fazit – Was bringt uns dieses Wissen?

Zunächst kann aufgrund der Analyse von Landtagswahlergebnisse und weiterer zusätzlicher Faktoren wie beispielsweise eine Regierungsbeteiligung im Bund zurückgewiesen werden, dass ein sofortiger Regierungseintritt in einer Landesregierung oder gar Bundesregierung einem Himmelfahrtskommando gleiche. Die Fälle, in denen die FDP sofort nach kurzer Regierungsbeteiligung erneut Teil der außerparlamentarischen Opposition wurde, sind speziell. Gerade der Fall Bayerns 2013 ist der eines Bundeslandes, welches seit seiner Neugründung nach dem zweiten Weltkrieg 13 Mal durch eine Alleinregierung der CSU geleitet wurde. Zudem fand die bayerische Landtagswahl 2008 in einer Phase innerparteilicher Schwierigkeiten statt, die durch die Wählerschaft nicht honoriert wurde und zu einem Machtverlust der CSU führte. Auch die Landtagswahl 2013 geschah unter den Vorzeichen einer sieben Tage später stattfindenden Bundestagswahl, die dazu führen sollte, dass die FDP erstmals nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Für die bevorstehenden Landtagswahlen lässt sich mehreres festhalten:

a) Sowohl in Rheinland-Pfalz, als auch in Sachsen-Anhalt hat die FDP bereits die Erfahrung gemacht aus der außerparlamentarischen Opposition hinaus Teil einer Landesregierung zu werden. In beiden Fällen hat sie daraufhin nicht ihre parlamentarische Existenz verloren. In Rheinland-Pfalz regierte sie im Anschluss weitere 15 Jahre, aber mit einem neuen Koalitionspartner. In Sachsen-Anhalt verblieb sie für fünf weitere Jahre als Opposition im Parlament.

b) In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ist die FDP noch nie von einer der außerparlamentarischen Opposition angehörenden Partei direkt wieder zu einer Regierungspartei geworden. Es lassen sich also keine Vergleichszahlen heranziehen.

c) Baden-Württemberg war seit jeher das Land, in dem die FDP immer dem Parlament angehörte. Die derzeitigen Umfragewerte deuten darauf hin, dass sich dies auch 2016 nicht ändern wird.

Abschließend kann der FDP nur empfohlen werden, dass sie, sollte sie sich in einer Koalition wiederfinden, sichtbare Zeichen setzen muss, auch eigene Programmatik umzusetzen. Derzeit gehört die FDP keiner (Landes-)Regierung mehr an, weshalb eine Regierungsbeteiligung durchaus unter hoher Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stehen würde. Auch daran bemisst sich verständlicherweise das Vertrauen, welches die  Bürgerinnen und Bürger der FDP zu Teil kommen lassen und diese zurück in den Bundestag führen könnte.

Die hier präsentierten Daten sollen lediglich eine erste deskriptive Handhabe zu bisherigen Fällen liefern, in denen die FDP „aus der APO auf die Regierungsbank“ reüssierte. Sie eigenen sich für keine verallgemeinernden Aussagen.

Anhang 1: Die FDP und ihre parlamentarische Existenz

Anhang 1: Die FDP und ihre parlamentarische Existenz 001

Anhang 1: Die FDP und ihre parlamentarische Existenz 002

Anhang 1: Die FDP und ihre parlamentarische Existenz 003

Anhang 2: Die FDP und absolute Mehrheiten

Anhang 2: Die FDP und absolute Mehrheiten 001 Anhang 2: Die FDP und absolute Mehrheiten 002 Anhang 2: Die FDP und absolute Mehrheiten 003

 

Literaturhinweise

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– alle abgerufen am 01.02.2016.

Zitationshinweis

Schmelzer, Maximilian/ Wurthmann, Lucas Constantin (2016): Die Freien Demokraten (FDP) – Aus der APO in die Regierung? Student Paper, Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/die-freien-demokratien-fdp-aus-der-apo-in-die-regierung/

 

  1. Sämtliche in dieser Abfassung verwendeten Umfragedaten zu den aktuellen Wahlen am 13.03.2016 entstammen der Seite www.election.de, die die neuesten Umfragen auflistet. []

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