Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung: Ein Kessel Buntes – Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung (Teil 4/5)

Prof. Dr. Michael KaedingIm vierten Beitrag der fünfteiligen Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ stellen Michael Kaeding, Morten Pieper und Stefan Haußner Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung vor und bewerten sie. Zentrales Beurteilungskriterium wird aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sein, inwiefern die diskutierten Maßnahmen in der Lage sind, das zentrale Merkmal und Problem der sinkenden Wahlbeteiligung, die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung, zu lösen.

Die bisherigen Artikel der fünfteiligen Serie “Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung” haben gezeigt, dass die sinkende Wahlbeteiligung ein kommunales, regionale, nationales und europäisches bzw. weltweites Phänomen ist (Teil 1: Die Fakten zur Wahlbeteiligung im Sinkflug). Außerdem wurde deutlich, dass die Wahlbeteiligung immer sozial ungleicher wird, je niedriger sie ausfällt und Nichtwähler faktisch von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden (Teil 2: Demokratie der Bessergestellten). Das ist besonders deshalb so problematisch, weil die zunehmende soziale Schieflage der Wahlbeteiligung sehr wahrscheinlich das politische Angebot zugunsten der privilegierten Schichten massiv beeinflusst (Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk). Dass aus der sinkenden Wahlbeteiligung ein grundlegendes Problem für den Anspruch der Demokratie, die Herrschaft des (ganzen) Volkes darzustellen, erwächst, ist somit offensichtlich. Doch kann man diese Entwicklung aufhalten?

Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung

Teil 4/5 – Maßnahmen

Ein Kessel Buntes – Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Autoren

Prof. Dr. Michael Kaeding ist Jean Monnet Professor für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen und lehrt am Europakolleg in Brügge. Er forscht schwerpunktmäßig zu europäischen Institutionen, der Umsetzung europäischer Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten und der Europäisierung nationaler politischer System.

Morten Pieper ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik. Er absolvierte als Jahrgangsbester den Master Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung an der NRW School of Governance, Universität Duisburg-Essen.

Stefan Haußner ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik und beschäftigt sich unter anderem mit dem Euroskeptizismus der AfD sowie der empirischen Messbarkeit von Menschenrechten in der EU.

Die bisherigen Artikel unserer fünfteiligen Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ haben gezeigt, dass die sinkende Wahlbeteiligung ein kommunales, regionales, nationales, europa- bzw. weltweites Phänomen ist (Teil 1: Die Fakten zur Wahlbeteiligung im Sinkflug). Außerdem wurde deutlich, dass die Wahlbeteiligung immer sozial ungleicher wird, je niedriger sie ausfällt: Nichtwähler sind sozial benachteiligt und jung. Kohorten-Effekte und zunehmend getrennte Lebensumfelder bewirken, dass diese Gruppen immer weiter abgehängt bzw. faktisch von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden (Teil 2: Demokratie der Bessergestellten). Das ist besonders deshalb so problematisch, weil die große und zunehmende soziale Schieflage der Wahlbeteiligung sehr wahrscheinlich das politische Angebot, also die Programme, Wahlkämpfe und schlussendlich Gesetze zugunsten der privilegierten Schichten massiv beeinflusst. Darüber hinaus ist für die Forschung auch eine Veränderung der politischen Nachfrage, d.h. des Wahlergebnisses und somit der Parlamentsmehrheiten und Zusammensetzung der Regierungen, zugunsten der Bessergestellten denkbar (Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk). Dass aus der sinkenden Wahlbeteiligung ein grundlegendes Problem für den Anspruch der Demokratie, die Herrschaft des (ganzen) Volkes darzustellen, erwächst, ist somit offensichtlich. Doch kann man diese Entwicklung aufhalten?

Die Antwort darauf verliert sich häufig in einem unglaublich vielstimmigen Chor. So wurde zur Steigerung der Wahlbeteiligung bisher eine unüberschaubare Vielzahl von Vorschlägen gemacht. Grob lassen sich diese in vier Cluster einordnen: in direktdemokratische Maßnahmen und alternative Partizipationsformen, in zivilgesellschaftliche Maßnahmen, in negative und positive Anreize und in systemische Maßnahmen. In diesem vierten Beitrag unserer fünfteiligen Serie „Die sozialen Schieflage der Wahlbeteiligung“ stellen wir diese Vorschläge vor und bewerten sie. Zentrales Beurteilungskriterium wird aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sein, inwiefern die diskutierten Maßnahmen in der Lage sind, das zentrale Merkmal und Problem der sinkenden Wahlbeteiligung, die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung, zu lösen.

Maßnahmen-Cluster Nr. 1: Direkte Demokratie und alternative Partizipationsformen

Ausgangspunkt direktdemokratischer und alternativer Partizipationsformen ist die These, dass Bürger sich durchaus verstärkt politisch beteiligen, wenn sie den Eindruck haben, direkt von politischen Entscheidungen betroffen zu sein bzw. direkt an ihnen mitwirken zu können. Wahlen seien hierfür nicht ausreichend, da sie zu selten und mit ihren vielen Themen zu abstrakt seien. Alternative Partizipationsformen seien daher näher an der Lebenswelt der Bürger. Dadurch entstehe eine höhere Bereitschaft auch wählen zu gehen (Bertelsmann 2013b, 57).

Direktdemokratische und alternative Partizipationsformen lösen das Problem der sozialen Schieflage nicht

Sicherlich haben direkte Demokratie und alternative Partizipationsformen viele Vorteile und können den Bürger potentiell zielgenauer in seiner Lebenswelt erreichen als Wahlen. Jedoch sind die Befunde im Hinblick auf das identifizierte Kernproblem der Wahlbeteiligung, nämlich die soziale Schieflage, eindeutig: Die neuen Beteiligungsformen sind vor allem für die gebildete Mittelschicht attraktiv (ebd.). Dieser Befund gilt laut Studien in vielen Ländern und sowohl für konventionelle (an Wahlkämpfen teilnehmen, Briefe an Abgeordnete oder Regierende schreiben, Geld spenden, Engagement in der Gemeinde) als auch für unkonventionelle Partizipationsformen (Demonstrationen, Boykotte, Streiks, Hausbesetzungen, Verkehrsblockaden) (vgl. Lijphart 1997, 1). Insgesamt scheinen solche Partizipationsformen die „soziale Spaltung nicht (zu) nivellieren, sondern sogar (zu) verschärfen“ (Bertelsmann 2013c, 3f).

Zudem lassen sich die Nachteile direktdemokratischer und alternativer Maßnahmen auch im Kontrast zu Wahlen erkennen: Ein Vorteil von Wahlen ist, dass sie eben nicht so häufig stattfinden. Die Wähler können aufgrund der Weite und Abstraktheit der Themen mittels einfacher Heuristiken (z.B. Ideologie) zu Entscheidungen kommen und den Aufwand bzw. die Kosten für das gesamte Verfahren dadurch sehr gering halten. Dies gilt insbesondere für wenig Gebildete und politisch schlecht Informierte. Häufige Referenden und Bürgerbeteiligungs-Verfahren können für wenig interessierte Bürger einen zu großen (auch kognitiven) Aufwand darstellen – vor allem im Vergleich zu einer Grundsatzentscheidung wie einer alle vier oder fünf Jahre stattfindenden Wahl. Als Folge sind diese Maßnahmen primär Felder für die bereits ohnehin politisch interessierten Mittel- und Oberschichten.

Maßnahmen-Cluster Nr. 2: Zivilgesellschaftliche Maßnahmen

In der Diskussion um eine Steigerung der Wahlbeteiligung werden auch zivilgesellschaftliche Maßnahmen angeführt. Dazu zählen die Forderung nach einer Verbesserung des Rufs politischer Parteien (Keaney/Rogers 2006, 6), eine Neubelebung der Parteien auf lokaler Ebene (ggfs. durch öffentliche Gelder) (ebd.), eine verstärkte Unterstützung von Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und politischer Deliberation (ebd.), eine bessere Unterstützung von Bürgern, die sich politisch einbringen wollen (ebd.), Bildungskampagnen zur Bekämpfung politischer Apathie (z.B. durch Werbung für die Wahlnorm) (Saunders 2009, 132), eine Stärkung der Zivilgesellschaft und Maßnahmen, die auf die Reduzierung von Armut und Exklusion hinwirken (Keaney/Rogers 2006, 6).

Argumente gegen diese Punkte zivilgesellschaftlicher Maßnahmen liegen auf der Hand. Die meisten erscheinen sehr vage und weisen kaum belastbare Belege auf. Nur exemplarisch soll darauf hingewiesen sein, dass in puncto Zivilgesellschaft die großen Organisationen, die sich „der politischen und ökonomischen Interessenaggregation und -artikulation verpflichtet sehen, immer seltener gewählt“ werden (Merkel/Petring 2011, 20), während zum Beispiel NGOs zwar beliebter aber auch deutlich (sozial) selektiver sind (ebd.).

Diese teils sehr allgemeine Forderungen enthalten aber sicherlich auch einige positive Elemente. Aus diesen Ideen sind viele Projekte hervorgegangen, die in ihrem Wirkungskreis Erfolge mit Blick auf die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung verzeichnen können. Doch zum einen wirken all diese Vorschläge – wenn überhaupt – nur langfristig. Zum anderen ist der „große Wurf“ von diesen vielen kleinen Maßnahmen kaum zu erwarten. Auch ist ihre Steuerbarkeit sehr fraglich.

Als sehr erfolgsversprechende Maßnahme ist hingegen die Förderung der politischen Bildung hervorzuheben. Erfolgt diese zielgerichtet auf die politisch apathischen, sozial benachteiligten (potentiellen) Nichtwähler, trägt sie einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Bedeutung der eigenen Stimme und des Wahlakts bei. Politische Bildung könnte einen wichtigen Beitrag gegen das Gefühl „politics is not for us“ (Ballinger 2006, 7, vgl. Teil 2: Demokratie der Bessergestellten) leisten. Sie ist zudem – im Vergleich zu den anderen Maßnahmen aus diesem Cluster – relativ gut steuerbar. Jedoch kann auch politische Bildung nur ein Baustein sein, der andere, bedeutendere, Maßnahmen unterstützt.

Maßnahmen-Cluster Nr. 3: Negative und positive Anreize

Ein drittes Maßnahmenpaket steht für Ideen, die mittels der Wirkung negativer oder positiver Anreize zur Steigerung der Wahlbeteiligung beitragen sollen.

Negative Anreize zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Negative Anreize bestehen beispielsweise in kollektiven oder individuellen Strafen. In einigen Ländern ist bzw. war es üblich, dass Wahlen wiederholt werden müssen respektive mussten, wenn bestimmte Beteiligungs-Quoren nicht erreicht wurden. Beispiele hierfür sind bzw. waren Russland, einige Ex-Sowjetrepubliken, Ungarn und Serbien (Birch 2009, 14f). Die Kosten für die Wahlwiederholung wurden im Anschluss entweder allen Wählern oder (in manchen Fällen sogar) nur den Nicht-Wählern aufgebürdet. Dies konnte entweder indirekt durch die Bezahlung der Wahlkosten aus dem Staatshaushalt oder direkt durch eine Art Straf-Steuer geschehen (ebd.).

Die Wirksamkeit dieser negativen Anreize ist jedoch zum einen empirisch nicht nachgewiesen, zum anderen auch theoretisch sehr zweifelhaft.

Positive Anreize zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Eine weitere Idee stellen positive Anreize zur Steigerung der Wahlbeteiligung dar. Hier geht eine Reihe von Ländern eigene Wege und gibt zum Beispiel Lottoscheine bei Wahlteilnahme aus, so z.B. Bulgarien, Norwegen (auf kommunaler Ebene) oder die USA (in einigen Bundesstaaten). In anderen Ländern erhält man leichteren Zugang zu staatlichen Leistungen wie Bildung, staatliche Beschäftigung oder eine Gebührenreduzierung für einige Dienstleistungen (z.B. in Kolumbien) (vgl. ebd.).

Saunders (2009) plädiert sogar dafür, den Bürgern für ihre Wahlteilnahme direkt vor Ort Geld auszuzahlen. Dies würde – wie gewünscht – insbesondere sozial benachteiligte Gruppen und Jungwähler ansprechen. Der Autor weist darauf hin, dass es nicht inhärent verwerflich sei, für die Wahlteilnahme zu bezahlen, da niemand in seiner Wahlentscheidung beeinflusst werde. Ein Gegenargument ist jedoch, dass erhebliche Mitnahmeeffekte antizipiert werden müssten, die die Maßnahme als sehr ineffizient erscheinen lassen. Zudem ist sie aufgrund ihrer hohen Kosten schwer politisch durchsetzbar. Auf der anderen Seite handelt es sich um eine weiche Art der staatlichen Steuerung, die nicht auf Zwang, sondern auf positive Anreize setzt. Außerdem würden in diesem Modell Nicht-Wähler die Wähler quasi bezahlen, da das Geld für die Maßnahme aus der Staatskasse kommen würde. Dies würde das Trittbrettfahrer-Problem des Wahlaktes lösen.

Maßnahmen-Cluster Nr. 4: Systemische Anreize

Eine beinah endlose Liste an Einflussfaktoren weist das letzte Maßnahmen-Cluster der systemischen Ansätze auf. Zu den Faktoren dieser Modelle zählen das Wahlsystem bzw. -recht, das Wahlalter, Wahlerleichterungen (z.B. Wochenend-Wählen, Briefwahl, mobile Wahlstationen, usw.), die Zahl der Parteien, das politische System (Uni-/Bikameralismus, präsidentiell/parlamentarisch, usw.), Registrierungs-Regeln, die Häufigkeit und Gleichzeitigkeit von Wahlen, aber auch die Bevölkerungszahl, -stabilität und –homogenität (vgl. Fornos et al. 2004, 913ff und Geys 2006, 637ff).

Alles in allem wird systemischen Faktoren ein sehr großer Einfluss auf die Wahlbeteiligung zugesprochen (vgl. Jackman 1987). Beispielsweise können sie die Unterschiede in der Höhe der Wahlbeteiligung zwischen zwei Ländern bis zu viermal besser erklären als andere Maßnahmen-Cluster (Franklin 1999, 206f). Dies ist mit Rückgriff auf den rational choice-Ansatz der Wahlforschung, der den Wähler als Kosten und Nutzen des Wahlakts abwägenden Akteur beschreibt, leicht nachzuvollziehen: Macht ein Staat es einem Wähler leicht, sich zu beteiligen und hat seine Stimme ohne größere Verzerrungen (z.B. im Wahlrecht) relativ direkten Einfluss auf die Politik, sind die Kosten der Wahlteilnahme für ihn äußerst gering und der Nutzen besonders hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Bürger unter diesen Bedingungen an einer Wahl beteiligt, steigt stark an (ebd., 211).

Systemische Maßnahmen erweisen sich allerdings nicht nur als sehr effektiv, sondern auch als leicht umsetzbar und bereits kurz- bis mittelfristig wirksam. Dennoch gibt es Länder, die eine Vielzahl dieser Maßnahmen bereits umgesetzt haben und weiterhin die soziale Verzerrung in der Wahlbeteiligung aufweisen – wenn auch vielleicht geringer als in Ländern ohne diese Maßnahmen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist Deutschland, das – im internationalen Vergleich – bereits einen Großteil der möglichen systemischen Verbesserungen umgesetzt hat, dessen Wahlbeteiligung dennoch massiv sinkt und erheblich sozial verzerrt ist. Deshalb gehen auch die Vorschläge, die die deutschen Parteien zuletzt diskutierten, wie die Verlängerung der Öffnungszeit der Wahllokale oder zusätzliche Standorte für Wahlurnen (vgl. Roßmann 2015) prinzipiell in die richtige Richtung, jedoch sind durch sie alles andere als Quantensprünge in der Wahlbeteiligung zu erwarten.

Abb. 1: Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Abb. 1: Maßnahmen zur Steigerung der WahlbeteiligungViele Ideen, aber nur eine Lösung der sozialen Schieflage der Wahlbeteiligung: Die gesetzliche Wahl(teilnahme-)pflicht

Die verschiedenen Maßnahmen-Cluster zur Steigerung der Wahlbeteiligung zeigen, dass die Wirksamkeit vieler Maßnahmen entweder fraglich oder nicht nachgewiesen ist (kollektive Sanktionen), sie – wenn überhaupt – nur langfristig wirken oder schlecht steuerbar sind (zivilgesellschaftliche Maßnahmen), unter den gegenwärtigen Bedingungen sogar kontraproduktiv wirken (direkte Demokratie, negative Anreize) oder von ihnen eher nur kleine Beiträge, aber nicht der „große Wurf“ zu erwarten sind. Die positiven Anreize, wie monetäre Belohnungen, wirken aus den drei zuerst diskutierten Maßnahmenpaketen noch am zielführendsten, jedoch sprechen auch erheblich Gründe gegen sie. Zudem ist ihre Wirksamkeit nicht nachgewiesen sowie ihre politische Durchsetzbarkeit zweifelhaft. Außerdem erscheinen eine vor allem auf die sozial benachteiligten Schichten gerichtete Förderung der politischen Bildung und eine „aufsuchende Bürgerbeteiligung“ in den Problembezirken als notwendige, aber bei weitem nicht hinreichende Maßnahmen. Auf der anderen Seite sind es vor allem die systemischen Steuerungsoptionen, die effektiv, kurz- bis mittelfristig wirkend und leicht umsetzbar sind. Allerdings sind sie in einigen Ländern, wie in Deutschland, schon größtenteils ausgereizt und lassen trotzdem erheblich Partizipationslücken und lösen das Problem der zunehmenden sozialen Schieflage der Wahlbeteiligung nicht.

Die im Moment einzige Lösung des Kernproblems der sinkenden Wahlbeteiligung: Die Einführung einer gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht. Diese stellt eine in der Literatur bereits seit langem intensiv diskutierte Maßnahme dar. Sie ist in ihrem Wesen systemischer Natur und kann daher auf eine kurzfristige, leicht steuerbare und effektive Wirkungskraft setzen. Sie ist allerdings auch sehr umstritten, ihre praktische Wirksamkeit wird immer wieder angezweifelt. Im Folgenden soll nun normativ und rechtlich geklärt werden, ob die Einführung der gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht möglich wäre.

Rechtlich wäre die Wahlteilnahmepflicht machbar

Zunächst muss grundsätzlich geklärt werden, ob die Einführung einer gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht in Deutschland und im europäischen Rechtssystem überhaupt rechtlich zulässig wäre.

Innerhalb des deutschen Rechtssystems ist zweierlei zu beachten: Laut herrschender Meinung in der Rechtswissenschaft ist nicht erkennbar, wie die Wahlteilnahmepflicht die Menschenwürde (Art. 1 GG), die Demokratie- und Rechtsstaatprinzipien (Art. 20 GG) oder andere Fundamentalbestandteile des Grundgesetzes verletzen würde (vgl. Schreiber 2002, §1, Rn 21; Berg/Dragunski 1995, 241). Somit wäre eine Einführung per Verfassungsänderung relativ unbestritten möglich. Gegen diese herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft gibt es nur wenige Gegenstimmen (vgl. Luchterhandt 1988, 498). Ob allerdings eine einfach-gesetzliche Einführung der Wahl(teilnahme-)pflicht im Rahmen des Grundgesetzes in seiner jetzigen Form zulässig ist, ist äußerst umstritten.

Entscheidend ist hierfür Art. 38 GG, der die Wahlrechtsgrundsätze definiert. Hier ist vor allem fraglich, wie der Grundsatz der Wahlfreiheit auszulegen ist. Würde dieser nur die Wahlentscheidungsfreiheit (d.h. das „wie“ der Wahlteilnahme) umfassen, wäre eine einfach-gesetzliche Einführung der Wahlteilnahmepflicht wohl problemlos zulässig. Umfasst dieser aber auch die Wahlbeteiligungsfreiheit (d.h. das „ob“ der Wahlteilnahme), wäre eine Verfassungsänderung nötig (vgl. Dreier 1997, 254). Ob eine negative Wahlfreiheit im Grundgesetz existiert, ist sehr umstritten (dafür: z.B. Münch/Kunig 2012, Art. 38, Rn. 39; dagegen z.B. Dreier 1997, 254).

Auf europäischer Ebene ist zunächst festzustellen, dass es die Wahlteilnahmepflicht in einigen Ländern der EU bereits gibt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 1971 entschied, dass eine gesetzliche Wahlteilnahmepflicht nicht gegen die Menschenrechte verstößt (UKEC 2006, 10). Die Wahlteilnahmepflicht verletze nicht die „freedom of thought, conscience and religion“, solange nur die Wahlteilnahme verpflichtend sei und der Wähler weiterhin einen leeren oder ungültigen Wahlzettel abgeben könne (ebd.).

Insgesamt lässt sich also festhalten, dass in Deutschland die Einführung einer Wahlteilnahmepflicht per Verfassungsänderung relativ problemlos möglich wäre, während eine einfach-gesetzliche Umsetzung sich sicherlich mit offenem Ausgang vor dem Bundesverfassungsgericht wiederfinden würde.

Die Wahlteilnahmepflicht macht Wählen rational und schützt vor Fremd-Dominierung

Neben der Rechts- dreht sich auch in der normativen Politikwissenschaft die Diskussion vor allem um die Frage, ob eine negative Wahlfreiheit existiert. Die zentralen Denkschulen liefern hierzu ihre eigenen Argumente:

Der Liberalismus bringt eine intuitiv starke Argumentation in die Debatte ein: Frei sei der Bürger, wenn er Rechte halte, die ihn gegen Einmischung von außen schützten (freedom as non-interference) und ihm dadurch erlaubten, sich innerhalb seines persönlichen Freiheits-Raums zu entfalten (Schäfer 2011a, 16). Dabei ist es unbedeutend, ob ein Bürger diese Freiheit nutzt oder nicht, wichtig ist vielmehr, dass er sie besitzt (ebd., 16f). In der Folge zeichnet sich die Wahlfreiheit im Liberalismus vor allem dadurch aus, dass sie eine negative Qualität aufweist: Freiheit wird negativ als Abwesenheit von Einmischung verstanden (ebd., III). Wenn der demokratische Staat erst beginne, dem Bürger vorzuschreiben, welche Handlungen wertvoller und welcher weniger wertvoll seien, würde er in Richtung eines totalitären Staats abgleiten (Engelen 2007, 28f). Da der Wahlteilnahmepflicht eine eben solche Wertentscheidung zugrunde liege und sie mit einem Handlungszwang verbunden sei, verneine sie die negative Wahlfreiheit und sei somit abzulehnen. Das Wahlrecht beinhalte somit auch das Recht, nicht zu wählen (Birch 2009, 43).

Die neo-römische Schule des Republikanismus geht hingegen davon aus, dass individuelle Selbstverwirklichung von kollektiver Selbstbestimmung abhängig ist (Schäfer 2011a, 17). Individuen können demnach nur in Freiheit leben, wenn die Gesellschaft dies erlaube. Da die eigene Freiheit also teilweise von der Gesellschaft, in der man lebt, abhängig ist, kann man einen größeren Grad an Freiheit erreichen, wenn man versucht, die Gesellschaft mit zu formen (ebd.). Dies ist aus Sicht der neo-römischen Schule jedoch nur möglich, wenn nicht andere Bürger – aus welchen Gründen auch immer – einen ungleichen Einfluss auf diese Faktoren haben. Mit anderen Worten: Freiheit ist nur dort, wo kein Bürger den anderen dominiert (ebd., 19). Um sicherzustellen, dass sich möglichst wenige Mitglieder des Gemeinwesens aufgrund mangelnder Ressourcen enthalten oder den Reizen der eigenen Interessen nachgeben und somit das Gemeinwohl gefährden, stehen elektorale und konstitutionelle Regeln im Fokus der neo-römischen Schule in Bezug auf politische Partizipation (ebd., 20). Dabei geht es nicht darum in paternalistischer Weise Bürger bevormundend zu ihrem eigenen Wohl, der Wahlteilnahme, zu zwingen, sondern darum, für die Regierenden maximale Anreize zu schaffen, Politiken zum Wohle aller Mitglieder der Gesellschaft zu kreieren (ebd., 21). Dementsprechend sieht die neo-römische Schule in der gesetzlichen Wahl(teilnahme-)pflicht eine Möglichkeit, „to level the playing field“ und dadurch zu größtmöglicher politischer Gleichheit (ebd.). Nur so könne die Dominierung der einen durch die anderen verhindert werden.

In Verbindung mit den rational choice-Überlegungen zur Systemrationalität wirkt dies besonders überzeugend: Sie führen drastisch vor Augen, dass das System der freiwilligen Wahlteilnahme vor allem Irrationalitäten induziert. Zunächst ist Wählen in dieser Perspektive ein Paradoxon, weil die Wahrscheinlichkeit, dass die eigene Stimme von Bedeutung für den Wahlausgang ist, gegen Null tendiert. Somit stehen Kosten und Nutzen der Wahlteilnahme in keinem Verhältnis.

Genauer betrachtet zeigt sich zudem ein weiteres Problem: Selbst wenn ein Bürger aus den sozial benachteiligten Schichten an der Wahl teilnehmen wolle, mache dies rational wenig Sinn, weil er wissen müsse, dass die anderen Mitglieder seiner Gesellschaftsschicht mit ähnlichen Interessen sehr wahrscheinlich nicht wählen gehen. Somit droht seine Stimme unterzugehen. Wählen erscheint für ihn irrational, wodurch sich im Endeffekt die selten wählenden Gesellschaftsschichten selbst schaden. Eine Wahl(teilnahme-)pflicht würde diese Unsicherheit beseitigen und Wählen plötzlich rational machen (vgl. Hill 2002). Als Ergebnis wird die Wahlteilnahmepflicht als „co-ordination necessity in mass societies of individuated strangers unable to communicate and co-ordinate their preferences“ angesehen (ebd.). Der Staat komme – wie im Falle der Schulpflicht – so seiner Verpflichtung nach, eine positive Freiheit zu ermöglichen (ebd., 92), indem er „seeks to ensure equality of opportunity regardless of a family’s status or resources“ (ebd., 92f). Aufgrund der Bedeutung der Demokratie für die Gleichheit der Bürger und der Seltenheit von Wahlen kann zudem die Eingriffstiefe in die individuelle – zugunsten der kollektiven – Freiheit als äußerst gering (ebd., 82) und zu rechtfertigen angesehen werden (Engelen 2007, 30f).

Nur die gesetzliche Wahlteilnahmepflicht löst die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung – und ist rechtlich und normativ zu rechtfertigen

Insgesamt wurde in diesem vierten Beitrag unserer fünfteiligen Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ deutlich, dass zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung vorgeschlagen wurden, von den Wenigsten aber erhebliche (und steuerbare!) Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und vor allem die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung zu erwarten sind. Einzig mit der Einführung der gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht scheint der „große Wurf“ möglich. Rechtlich und normativ ist ein solcher Schritt nicht nur zu rechtfertigen.. Im abschließenden letzten Teil „Nutzloser Zwang oder Stein der Weisen? – Die Wahlteilnahmepflicht in der Empirie“ unserer fünfteiligen Serie gehen wir daher der Frage nach, welche empirischen Auswirkungen die Einführung gesetzliche Wahlteilnahmepflicht hätte.

Quellen:

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Zitationshinweis

Kaeding, Michael/ Pieper, Morten/ Haußner, Stefan: Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung, Teil 4/5 – Ein Kessel Buntes – Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung. Erschienen in: regierungsforschung.de, Essays & Kolumnen, Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/die-soziale-schieflage-der-wahlbeteiligung-ein-kessel-buntes-massnahmen-zur-steigerung-der-wahlbeteiligung-teil-45/

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