Interessenvertretung und Lobbyismus aus der Sicht der Ministerialbürokratie: Erfahrungen aus dem Bereich Medienpolitik

Das von Medien und in Teilen der Wissenschaft gezeichnete Bild des Lobbyisten, der illegitime Anliegen einzelner Unternehmen mit illegitimen Mitteln gegenüber der Politik durchsetzt, ist in der ministeriellen Praxis im Bereich der Medienpolitik zu relativieren. Lobbyisten sind als Vertreter der vielfältigen medienpolitischen Interessen unterschiedlicher Akteure in die Meinungsbildung der Regierung eingebunden.

Der Austausch von Politikern und Beamten mit Lobbyisten dient der wechselseitigen Information, wobei der Nutzen für die Politik vor allem darin besteht, Informationen aus der Medienwirtschaft zu erfahren und den Lobbyisten ihre Position zu vermitteln. Modernes Regieren (Governance) ist laut Prof. Dr. Manfred Mai nur mit der informellen und formellen Einbindung organisierter Interessen in die Entscheidungsstrukturen der Ministerialbürokratie möglich. 

Interessenvertretung und Lobbyismus aus der Sicht der Ministerialbürokratie

Erfahrungen aus dem Bereich Medienpolitik

Autor

Prof. Dr. Manfred Mai ist außerplanmäßiger Professor für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und seit 1994 in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen als Leiter verschiedener Referate tätig.

Zusammenfassung

Das von Medien und in Teilen der Wissenschaft gezeichnete Bild des Lobbyisten1) , der illegitime Anliegen einzelner Unternehmen mit illegitimen Mitteln gegenüber der Politik durchsetzt, ist in der ministeriellen Praxis im Bereich der Medienpolitik zu relativieren. Lobbyisten sind als Vertreter der vielfältigen medienpolitischen Interessen unterschiedlicher Akteure in die Meinungsbildung der Regierung eingebunden. Der Austausch von Politikern und Beamten mit Lobbyisten dient der wechselseitigen Information, wobei der Nutzen für die Politik vor allem darin besteht, Informationen aus der Medienwirtschaft zu erfahren und den Lobbyisten ihre Position zu vermitteln. Modernes Regieren (Governance) ist nur mit der informellen und formellen Einbindung organisierter Interessen in die Entscheidungsstrukturen der Ministerialbürokratie möglich.

1. Einleitung – Lobbyismus und Interessenvertretung in der Regierungspraxis

Um ihre Interessen gegenüber der Politik zu vertreten, stehen Unternehmen und organisierten Interessen zwei Optionen zur Verfügung: das direkte Gespräch mit Regierungsvertretern oder die Beauftragung spezialisierter Agenturen für professionelles Lobbying (Dogruel und Knox 2017), die sich nicht gegenseitig ausschließen. Im Unterschied zu den im Auftrag tätigen Lobbyisten sind die Vertreter von Unternehmen von politischen Entscheidungen unmittelbar betroffen und verfügen über eine größere Expertise als Lobbyagenturen. Dennoch kann es aus Sicht von Unternehmen sinnvoll sein, ergänzend zu den Spitzengesprächen mit Politikern externe Agenturen mit ihrer Interessenvertretung zu beauftragen.

Gespräche mit Spitzenpolitikern und -beamten finden in der Regel mit den Spitzen der Unternehmen oder Verbände statt. Ein „Auftragslobbyist“ würde als Gesprächspartner von Politikern kaum akzeptiert werden. Agenturen sind eher damit beauftragt, Kampagnen im Sinne eines Unternehmens durchzuführen. Die Durchsetzung politischer Issues ist dagegen in erster Linie eine Aufgabe, die die betroffenen Unternehmen selbst übernehmen.

Im folgenden Beitrag geht es um das Gegenüber des Lobbyings: Die Ministerialbürokratie als Ansprechpartner und Gatekeeper für den Zugang zu den politischen Spitzen.2 Für jedes medienpolitische Issue, sei es die Vielfaltsregelung durch Fensterprogramme, die Definition von Telemediendiensten wie Homeshopping als „Rundfunk“, die Förderung der regionalen Produzentenszene oder die Veranstaltung eines Filmfestivals gibt es eine betroffene Klientel, die ihre Interessen artikuliert und der Regierung mitteilt. Das geschieht durch direkte Interventionen oder Eingaben beim jeweiligen Regierungs- oder Ressortchef und/oder über die Medien durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit. In der Regel ergänzen sich beide Strategien zu einem Gesamtkonzept der Interessenvertretung. Je näher z. B. ein Regierungschef einem Intendanten oder Geschäftsführer persönlich oder politisch steht, umso wahrscheinlicher ist es, dass es zu einem direkten Gespräch zwischen dem Medienvertreter und der Politik kommt.3 Es gehört zur Routine einer Ministerialverwaltung, dass derartige Gespräche vorbereitet werden und auch die Vertreter der Medienunternehmen werden von ihren Stäben für ein solches Gespräch vorbereitet und z. T. auch begleitet. Je nach dem Issue des Gesprächs mit der Politik – Einspeisung in das Kabelnetz, Rundfunkaufsicht u.a. – können das das Justiziariat, die Programmdirektion, die Finanzexperten oder die Technische Direktion sein.

2. Wer sind die Lobbyisten und was sind ihre Ziele?

Die Medienlandschaft ist durch sehr heterogene Akteure geprägt und ihre Interessen lassen sich kaum auf einen gemeinsamen Nenner bringen. In der Medienpolitik gibt es nicht wie etwa in der Wirtschafts- und Sozialpolitik stabile Akteursnetzwerke, deren Forderungen und kognitive Rahmungen jedem Akteur in diesen Policynetzwerken bekannt sind. Mit den revolutionären Umbrüchen in der Medienlandschaft – Privatisierung der Telekommunikation und des Rundfunks, globale Vernetzung durch Digitalisierung – betreten neue Akteure wie etwa Softwareunternehmen, Beteiligungsgesellschaften (Private Equity) oder kommunale Unternehmen die medienpolitische Arena, die zuvor weitgehend von einer stabilen Akteurskonstellation – Landesregierungen, Rundfunkanstalten, Verleger, Werbewirtschaft u. a. – geprägt war. Mit der derzeitigen Konvergenz der virtuellen mit der realen Welt zum „Internet der Dinge“ oder zur „Industrie 4.0“  kündigt sich ein neuer Umbruch an, der das Politikfeld Medien wiederum erweitert und an ihre Grenzen führt: War die Bandbreite von Kommunikationsnetzen bisher relevant für die Vielfalt von Anbietern und Nutzern, so ist sie künftig auch eine Frage der Sicherheit von autonomen Fahrzeugen und der Steuerung von Industrieanlagen. Medienpolitik ist das typische Beispiel eines „dynamischen Politikfeldes“ (Mai 2016, S. 88). Zeitungsverlage, Filmproduzenten, private Fernsehveranstalter, lokale Hörfunker, global agierende Medienkonzerne, Satellitengesellschaften, Netzbetreiber, medienspezifische Dienstleister, Spielehersteller u.v.a. haben jeweils unterschiedliche Interessen, die sie an die Politik adressieren. Wenn alle Medien das Gleiche wollten (z. B. „Irritation der Rezipienten“, „Beobachtung und Selbstreflexion der Gesellschaft“), dann wäre die Vielfalt der Einzelinteressen in der Medienpolitik nicht zu erklären, die häufig ein Nullsummenspiel ist: Ein Akteur kann in beschränkten Medienmärkten nur auf Kosten anderer wachsen. Das gilt für die Einspeisung von Fernsehprogrammen in digitale Kabelnetze, für die Verteilung lokaler Hörfunkfrequenzen oder für Beteiligungsgrenzen an Unternehmen.4

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Autorenfilmer und Qualitätszeitungen können sich trotz ihrer selbstgestellten Qualitätsansprüche der Marktlogik nicht entziehen, die alle Medienakteure zu Wettbewerbern auf unterschiedlichen Märkten macht – und sei es auf dem der Qualität: „Qualität beim Content ist und bleibt das entscheidende Merkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch in der multimedialen digitalen Welt.“ (Raff 2010, S. 283) Ein Qualitätsprogramm, das keine Reichweite hat, verliert seine politische Legitimation für die öffentlich-rechtliche Finanzierungsbasis (Schwarzkopf  2006). Ein Teil der Medienpolitik besteht darin, durch Förderung von Projekten Freiräume z. B. für Filmkünstler zu schaffen, die auf dem kommerziellen Markt gegenüber den Blockbustern keine Chance hätten. Dieser Klientel (z. B. unabhängige Produzenten) geht es vor allem darum, die öffentlichen Mittel für Medienkunst möglichst auf hohem Niveau zu verstetigen. Aber auch in der „Freien Szene“ gibt es Konkurrenz. Nicht alle Projekte können von der Politik unterstützt werden. Lobbying in eigener Sache macht also auch jenseits der Marktlogik Sinn.

Es fällt schwer, Vertreter dieser heterogenen Gruppe kleiner Medienakteure als „Lobbyisten“ zu bezeichnen, zumal sie nicht wie die großen Verlage und TV-Veranstalter  aus einer Position der Stärke heraus agieren und kein Drohpotenzial gegenüber der Politik haben. Dennoch sind auch kleinere Medienakteure (mittelständische Produzenten, regionale Dienstleister, freiberufliche Drehbuchautoren  u.a.) daran interessiert, medienpolitische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Wie alle organisierten Interessen argumentieren auch sie mit dem Hinweis auf ihren Beitrag zum Gemeinwohl: Wenn es z. B. den unabhängigen Filmproduzenten gut geht, dann ist das auch gut für die Qualität und Vielfalt der Medien und letztlich für die Demokratie.

 

Den kleineren Medienunternehmen geht es darum, ihre Unabhängigkeit bei ihren Produktionen für die großen TV-Anstalten zu erhalten, da sie sich durch die konzernabhängigen Produktionsfirmen bedroht sehen. Die Frage, wie hoch der Anteil konzernunabhängiger Produktionen an den Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist und ab welcher Beteiligung eines Senders an einer Produktionsfirma diese als unabhängig gilt, war Gegenstand der Verhandlungen zwischen Politik und Medienvertretern. Unabhängige Produzenten sehen sich gegenüber der Nachfragemacht von ARD und ZDF benachteiligt, die zudem unbequeme Vorschläge für Dokumentationen oder Features eher ablehnen. Da es der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auch darum ging, die meist in Köln ansässige regionale Produzentenszene zu unterstützen und nicht mit den Rundfunkgebühren aus NRW den konkurrierenden Medienstandort München zu stärken, fanden die Lobbyisten der unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten ein offenes Ohr in der Staatskanzlei NRW.

Auch in anderen Bereichen gab es eine Allianz von Medienpolitik und Medienunternehmen. Als der Musiksender VIVA in Köln 1993 auf Sendung ging, nutzte ihm die Tatsache, dass der Konkurrent MTV zunächst bei der Einspeisung in das NRW-Kabel durch die Landesregierung nicht vorrangig berücksichtigt wurde. Erst nach Intervention von MTV wurde dieser Protektionismus aufgehoben. Aber das Ziel wurde erreicht: VIVA war vom Start weg eine Erfolgsgeschichte und zum ersten Mal schienen sich die Visionen der Landesregierung, NRW zu einem Medienland zu machen, zu erfüllen. Maßgeblich beteiligt an der Erfolgsgeschichte von VIVA war der damalige Geschäftsführer, der einen direkten Zugang zur Staatskanzlei hatte. Auf der anderen, nicht kommerziellen Seite stehen Institutionen wie das Adolf-Grimme-Institut, das Filmbüro NRW und verschiedene lokale Radiowerkstätten. Ihnen ging es in erster Linie um die Förderung des guten Journalismus und kulturell wertvoller Medien. Auch die Spitzen dieser Institutionen hatten im hier betrachteten Zeitraum von 1994-1998 regelmäßig Zugang zu den medienpolitischen Akteuren im Landtag und in der Staatskanzlei.

Direkte Zugänge – also die Chance, jederzeit zum Regierungschef „durchgestellt“ zu werden oder seine Mitarbeiter sprechen zu können – haben besonders diejenigen, die früher selbst einmal in der Regierung gearbeitet haben wie z. B. der ehemalige Rundfunkreferent der NRW-Staatskanzlei und spätere Justiziar von VOX, ein ehemaliger Abteilungsleiter des Bundespostministeriums in den Diensten der Deutschen Telekom oder der ehemalige Bundesfinanzminister im Dienste des Bertelsmannkonzerns. Es war sicher auch kein Nachteil, dass viele medienpolitische Lobbyisten  der SPD nahestanden und Abgeordnete sowie Spitzenbeamte  von einschlägigen Arbeitskreisen und Fachtagungen kannten. Lobbying braucht auch eine Atmosphäre der Vertrautheit, die durch gemeinsam geteilte Erfahrungen der beteiligten Personen geschaffen wird.

Wer die internen Abläufe einer Regierung kennt und den Kontakt zu den ehemaligen Kollegen pflegt, ist jedem externen Lobbyisten überlegen, der erst nach einem Termin fragen und sich selbst vorstellen muss. Faktisch sind die Seitenwechsler Doppelagenten, da sie die Loyalität ihrer ehemaligen Dienststelle auch in der neuen Funktion als Lobbyist für einen bestimmten Medienkonzern nie völlig aufgeben. Die von ihnen gelieferten Informationen über Interna aus den Medien sind auch der Grund, warum sich Politiker gern mit ihnen austauschen, obwohl man nie weiß, ob die angeblichen Interna nur gestreut werden, um die Reaktion der Politik zu testen oder auf eine falsche Fährte zu setzen. Erst im Nachhinein ließ sich feststellen, dass die meisten vertraulichen Informationen mehr oder weniger zutreffend waren.

Lobbyisten der Medien waren früher oft in der Politik z. B. als Sprecher einer Fraktion tätig und werden von Unternehmen gerade deshalb beschäftigt, weil sie aus ihrer ehemaligen Tätigkeit gute Verbindungen zu Spitzenpolitikern und -beamten haben. Nicht selten sind Lobbyisten Abgeordnete und werden von allen auch als Interessenvertreter wahrgenommen.  Ehemalige Regierungsbeamte oder Abgeordnete haben gegenüber externen Lobbyisten den Vorteil, dass sie das Innenleben des Politikbetriebs kennen und über Kontakte zu ihren ehemaligen Kollegen verfügen.

3. Gemeinwohlvorstellungen und Interessenegoismus

In der modernen Gesellschaft gibt es eine Vielfalt von Vorstellungen über das Gemeinwohl. Nach der Pluralismus- und Demokratietheorie Ernst Fraenkels (1968) ist das Gemeinwohl kein objektiver Zustand wie etwa Rousseaus Idee der volonté générale, sondern es ergibt sich ex post – und nicht ex ante – aus dem Parallelogramm der gesellschaftlichen Kräfte. Ob die Kritik an diesem Pluralismusmodell, wonach sich wirtschaftliche mächtige Interessengruppen gegenüber eher schwachen und/oder schwer zu organisierenden Interessen eher durchsetzen, im Bereich Medien zutrifft, ist fraglich und dürfte davon abhängen, ob z. B. eine rot-grüne oder eine schwarz-gelbe Regierung die Medienpolitik gestaltet. Die jeweilige Klientel der unterschiedlichen Interessengruppen hat eine unterschiedliche Nähe zu den Parteien, die letztlich darüber bestimmt, welche Interessen sich unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Macht durchsetzt. So stößt z. B. ein bestens aufgestellter Medienkonzern bei einem „grünen“ Medienstaatssekretär mit seinem Anliegen zur Lockerung der Vielfaltsregeln im Medienrecht schnell an seine Grenzen, während etwa ein alternatives Filmprojekt gute Aussichten auf eine Förderung hat.

In der funktional und segmentär differenzierten Gesellschaft kann sich jedes organisierte Interesse als Vertreter des Allgemeinwohls verstehen (Mayntz 1992), da die moderne Gesellschaft von den spezifischen Leistungen ihrer Institutionen und Bereiche abhängt. Der Streik kleiner Berufsgruppen wie Piloten oder Lokführer trifft nicht nur den Verkehr, sondern die gesamte Gesellschaft. Insofern kann jede noch so kleine Funktionsgruppe, die für die Erfüllung spezifischer Leistungen verantwortlich ist, behaupten, dass ihr Beitrag auch dem Gemeinwohl dient. In der Medienpolitik heißt das, dass im Prinzip jeder Akteur – vom Satellitenbetreiber bis zum Blogger – seinen Beitrag zum Gesamtsystem der Medien leistet, auch wenn einige behaupten, wichtiger als andere zu sein („Content is the King“)5) .

Die Grenzen zwischen Allgemeinwohl und egoistischen Verbandsinteressen sind ebenso fließend wie die zwischen Selbstbild und objektiver Funktion der organisierten Interessen. Es sind nicht nur die Unternehmen, die ein Interesse an für sie günstige Rahmenbedingungen haben, sondern auch die Beschäftigten und die jeweiligen Standorte. Medienpolitik ist nicht mehr nur Kultur-, Presse- und Rundfunkpolitik  wie in den Anfängen der Bundesrepublik, sondern mit wachsender Bedeutung der Medienwirtschaft zunehmend auch Standort- und Strukturpolitik. Mit dem Beschluss der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, mit Hilfe gezielter Ansiedlungen großer Medienunternehmen den Strukturwandel zu beschleunigen und Arbeitsplätze zu schaffen, wurde Medienpolitik von zwei sich teilweise widersprechenden Zielen bestimmt: Zum einen die Schaffung einer Infrastruktur („Mediapark Köln“, „Medienhafen Düsseldorf“) für die Ansiedlung von Medienunternehmen und zum anderen die Förderung anspruchsvoller Medieninhalte. Was an dieser Politik nachhaltig dem Gemeinwohl diente und was nur kurzfristige Interessen einiger weniger Unternehmen und Politiker befriedigte, lässt sich auch Jahre später kaum voneinander trennen.

Was ist überhaupt das Allgemeininteresse in der Medienpolitik? Ist es ein starker binnenpluraler öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder im Gegenteil ein starker außenpluraler Privatfunk? Ist es die Finanzierung durch Gebühren oder die Finanzierung durch Werbeerträge?6 Genau darüber ging der Streit bei der Einführung des Privatfunks in den 1970er Jahren (Fischer/Jubin 1996), der 1981 durch ein Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden wurde („FRAG-Urteil“ BVerfGE 57, 295). Garantiert ein möglichst eng reguliertes Internet mehr Gemeinwohl oder eines, das am besten gar nicht reguliert wird? Das Verständnis von Gemeinwohl hängt nicht nur in der Medienpolitik vom jeweils eigenen Standpunkt ab.

4. Theorie und Kritik des Lobbyismus

In der Politikwissenschaft werden Lobbyismus und Interessenvertretung in mehreren theoretischen Ansätzen und Diskursen thematisiert: Neben der Einordnung aus parlamentshistorischer Sicht (Patzelt 2014) sind das vor allem die der Demokratietheorie, der Zivilgesellschaft, des Korporatismus, des Pluralismus, der Parlamentsforschung sowie die der Steuerungs- und Governancetheorie (Ritter 1979; Rucht 1991; Mayntz 1993; Scharpf 2000; Schmedes/Kretschmer 2014; Dose 2014; Zimmer/Speth 2015). Als ein gemeinsames Ergebnis aller dieser Ansätze kann festgehalten werden, dass die „repräsentative Demokratie […] vom Prozess der Interessenvertretung und Interessenabwägung [lebt]“ (Schmedes/Kretschmer 2014, S. 312). Die Frage ist allerdings, wie sich eine grundsätzlich legitime und demokratietheoretisch nicht zu beanstandende Interessenvertretung von einer illegitimen Einflussnahme trennen lässt.

In der wissenschaftlichen und mehr noch in der publizistischen Debatte hat sich ein Verständnis von Lobbyismus etabliert, wonach dieser Begriff nur der illegitimen Einflussnahme vorbehalten wird. Es lässt sich aber weder in der Theorie7 noch in der Praxis der Interessenvertretung – abgesehen von eindeutigen Fällen der Korruption – eine klare Grenze zwischen legitimer und illegitimer Interessenvertretung ziehen. Wenn jede Form der Interessenvertretung als Lobbyismus gilt, steht die konstruktive Bedeutung korporatistischer Einbindung von Verbänden und jede Beteiligung von Betroffenen unter dem Verdacht der illegitimen Kungelei. Damit werden die korporatistischen und steuerungstheoretischen Kinder mit dem vermeintlich demokratischen Bade ausgeschüttet und die Ergebnisse ganzer Forschungsrichtungen (z. B. der Zusammenhang von Input- und Outputlegitimation politischer Entscheidungen8) ) in Frage gestellt.

Kritik am Lobbyismus kommt weniger aus der Wissenschaft, die dieses Phänomen im Rahmen der Interessenvertretung, des Korporatismus und der Politikberatung verortet, als vielmehr aus dem Kreis der organisierten Interessen selbst. So sehen sich NGOs gern als uneigennützige und interessenlose Akteure der Zivilgesellschaft und des Gemeinwohls (Heins 2002). Dieser Anspruch muss bezweifelt werden, da auch NGOs wie andere Verbände Interessen an der Erhöhung der medialen Aufmerksamkeit sowie der Attraktivität für Mitglieder und Spender haben. So sind es zum Teil weniger Wissenschaftler, die die Themen vorgeben, sondern „Campaigner“, die den nächsten Hype inszenieren: „Welches Thema generiert die meisten Spendengelder“ (Ebert 2017; Mücke 2011). Auch der Anspruch einiger NGOs, im Namen bestimmter Gruppen oder des Gemeinwohls zu sprechen, scheint mehr konstruiert als durch ein Mandat legitimiert. Zudem werden auch NGOs in erheblichem Maße von der EU gefördert (Müller und Pauly 2017).

Kritik am Lobbyismus gibt es auch in der Korporatismusdiskussion, obwohl die Beteiligung von Verbänden an der Formulierung von Zielen und ihrer Umsetzung als essentiell für die Lösung politischer Probleme gilt. Gut organisierte und starke Spezialinteressen, so lautet die Kritik, haben gegenüber schwer organisierbaren Allgemeininteressen einen Vorteil. Angesichts des Strukturwandels der Verbändelandschaft, wozu insbesondere das Erstarken zahlreicher NGO zählt, die die klassischen Theorien des Korporatismus (Olson 1992) nicht kannten, muss dieser Zusammenhang zwischen der Größe eines Verbandes und seinem politischen Einfluss in Frage gestellt werden.  Es gibt zudem viele Lobbyisten, die in der Kritik am Lobbyismus keine Rolle spielen. Dazu gehören auch die hier besonders betrachteten Lobbyisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, von mittelständischen Mediendienstleistern, unabhängigen Produzenten, Bürgerfunkern, Programmkinobetreibern u.a.

Kritik wird auch an der Intransparenz des Lobbyings geübt. Die Öffentlichkeit müsse wissen, wer wann mit wem wo über was gesprochen hat. Abgesehen davon, dass diese radikale Transparenz politische Gespräche einem Generalverdacht aussetzt, weiß jeder Politiker aus eigener Erfahrung oder durch die Vorbereitungen seines Hauses, mit wem er Gespräche führt. Deshalb ist auch die Einführung eines Lobbyistenregisters, wie es in einigen Parlamenten diskutiert wird, bestenfalls eine symbolische Maßnahme, die nicht verhindern kann, dass Vertreter von Unternehmen mit Politikern sprechen. Ähnliches gilt für Vorschläge, dass Abgeordnete ihre Gespräche mit Lobbyisten transparent machen sollen. Lobbyisten agieren in der Regel nicht verdeckt, sondern kommunizieren offen, für wen sie sprechen und was sie wollen. Schließlich werben sie gegenüber ihrer Klientel damit, dass sie wichtige Gespräche mit Politkern geführt haben. Lobbyisten müssen sich gegenüber ihren Auftraggebern und ihrer Klientel ebenso rechtfertigen wie Politiker gegenüber ihrer Fraktion und ihren Wählern.

An der Lobbyforschung selbst wäre zu kritisieren, dass sie den Prozess der Gesetzgebung zu sehr in den Mittelpunkt stellt. Vielen Interessenvertretern geht es aber weniger um die Änderung von Gesetzen zu ihren Gunsten als vielmehr um die Finanzierung ihrer Projekte. Vielen autonomen Kultureinrichtungen und Medienprojekten ist mit einer Gesetzesänderung nicht geholfen, wohl aber mit der Erhöhung des entsprechenden Haushaltsansatzes. Auch wenn der Bundes- und Landeshaushalt formal Gesetze sind, geht es vielen Organisationen darum, aus einem vorhandenen Fördertopf möglichst viel für ihre Klientel zu bekommen. Vor allem der lokalen Medien- und freien Kulturszene geht es darum, Wettbewerber aus anderen Ländern von diesen „Töpfen“ fernzuhalten. Konkret: Es geht ihnen z. B. um Aufträge seitens der Regierung oder um die Finanzierung einer Geschäftsstelle für ihre Arbeit. Zudem ist die Lobbyforschung aufgrund ihres Gesetzes-Bias zu sehr auf Prozesse im Parlament fixiert, wobei die Exekutive ein wenig aus dem Blick gerät. Stephanie Baruth und Kai-Uwe Schnapp (2015) stellen daher zu Recht fest, dass „die Ministerialbürokratie ein logischer Einflussadressat ist“, wenn „man entstehende Regelungen also früh in eine bestimmte Richtung beeinflussen (will)“.

Es gibt demokratietheoretisch keinen Grund, warum ein Medienminister das Gespräch mit dem Vorstand eines Medienunternehmens verweigern sollte. Es wäre vielmehr fragwürdig, jeden Kontakt mit Unternehmen oder Interessenvertretern zu verweigern, da Regierungsvorhaben in der Verhandlungsdemokratie nur mit den Ressourcen der betroffenen Akteure durchsetzbar sind. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gespräche allen relevanten Akteuren der Medienpolitik möglich sind und dass es um die Erreichung legitimer politischer Ziele geht. „Kungeleien“, „Filz“, Einigungen zu Lasten Dritter und andere illegitime Folgen informeller Kommunikation sind damit ausgeschlossen (Isenberg 2007; Korte 2014).

5. Lobbyismus und Interessenvertretung in der Verhandlungsdemokratie

Aus Sicht der Exekutive gehören Lobbyismus und Interessenvertretung zur Praxis der „kooperativen Verwaltung“ (Ritter 1979; Benz 1994; Schuppert/Zürn 2008; Jann 1998). Ulrich von Alemann (2000) konstatiert zutreffend einen Paradigmenwechsel vom „Korporatismus zum Lobbyismus“. Wenn ein Gesetzentwurf oder die Auflage eines Förderprogramms bestimmte Interessen berührt, werden die Vertreter dieser Interessen frühzeitig eingebunden. Es gehört zur Kultur der „kooperativen Verwaltung“, dass sich betroffene und interessierte Akteure (das können einzelne Unternehmen aber auch korporative Akteure sein) frühzeitig über die Planungen und Projekte der Regierung austauschen. Dieser Austausch geschieht durch formelle und informelle Verfahren und Strukturen (Kropp 2003; Isenberg 2007; Pannes 2014; Dose 2014).

Auch im Bundestag und in den Landtagen werden bei Gesetzesvorhaben oder anderen Initiativen wie z. B. Anträge oder Große Anfragen die betroffenen Interessen durch bilaterale Gespräche, und /oder Anhörung beteiligt. Alle diese Formate sind Formen der Politikberatung und dienen der parlamentarischen Meinungsbildung. Besonders wichtig sind Anhörungen zu einem bestimmten Thema, die auf Antrag einer Fraktion vom Parlament durchgeführt werden. Dabei werden von den Fraktionen jeweils die Interessenvertreter als Experten benannt, die ihnen politisch nahe stehen. Die Stellungnahmen und Antworten der Experten in Anhörungen9 werden in den Fraktionsarbeitskreisen beraten und fließen in den Meinungsbildungsprozess der Fraktionen ein. Schließlich wird das Ergebnis der fraktionsinternen Meinungsbildung in Form von Anträgen im weiteren Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Diese Vielstufigkeit des parlamentarischen Verfahrens erschwert es Lobbyisten, ihre Interessen unverändert in einem Gesetzentwurf unterzubringen, obwohl sie vorher die Vertreter aller Fraktionen und der Regierung aufgesucht haben, um für ihre Position zu werben.

Bei wichtigen Anliegen richten sich die Medienvertreter nicht nur an die Mitglieder des Fachausschusses, der die Anhörung durchführt, sondern zusätzlich an die jeweiligen Fraktions- oder Parteispitzen. Zusätzlich kann durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit für die eigenen Argumente geworben werden. So werben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für eine Erhöhung der Rundfunkgebühr, während die Privaten gegen die öffentliche Finanzierung sind. Beide behaupten, das bessere Programm im Sinne der Zuschauer zu bieten. Allein die Tatsache, dass ARD und ZDF eine derartige Werbekampagne („Schon GEZahlt?“)10) mit Gebührengeldern finanzieren wird, wird von den Privaten kritisiert.

Das Ergebnis von parlamentarischen Anhörungen ist immer ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen der Regierung und Mehrheitsfraktion und auch zwischen den unterschiedlichen Interessen und Strömungen innerhalb der Regierungsfraktionen. Es gibt fast immer Unterschiede sowohl zwischen den Fraktionen einer Koalitionsregierung als auch innerhalb der einzelnen Fraktionen. Ein Lobbyist muss zur Kenntnis nehmen, dass sich seine Position oft stark reduziert im Ergebnis wiederfindet und damit leben, dass auch die anderen Interessen in irgendeiner Form berücksichtigt wurden.

Ohne formelle und informelle – und dazu gehört auch das Lobbying – Einbindung organisierter Interessen kann eine Regierung kein Politikfeld gestalten (Florack und Grunden 2011). Verbände und andere Akteure sind bei der Formulierung von politischen Zielen, bei der Auswahl von Instrumenten und Maßnahmen sowie an der Umsetzung mehr oder weniger beteiligt. Organisierte Interessen sind Teile eines politikfeldspezifischen Netzwerks, in dem die Regierung bestenfalls der zentrale Knotenpunkt ist (Mayntz 1993). Ebendies kennzeichnet den Steuerungsmodus der Governance. Durch die Beteiligung der Adressaten staatlicher Politik erhöht sich auch die Legitimation der getroffenen Entscheidungen. Es gehört zur politischen Kultur moderner Regierungen, dass Entscheidungen der Politik in der Regel mit den Betroffenen und nicht gegen sie getroffen werden (Mai 2016).

6. Die Mikroebene des Lobbyismus: Was genau passiert in einem Gespräch zwischen Lobbyist und Regierung?

Den Vertretern der Medien geht es nicht immer um Maximalforderungen („Abschaffung der Fensterprogramme“, „Keine Werbezeitbeschränkungen“), sondern eher um abgeschwächte oder weichere Formulierungen in einem Gesetz, damit Spielräume bleiben. Oft geht es ihnen um die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für ihre Klientel: Warum sollen deutsche Medienkonzerne (Springer, Bertelsmann, Kirch u.a.) strengere Auflagen etwa in der Medienkonzentration erfüllen, wenn wir dadurch gegenüber ausländischen Wettbewerbern (Warner, CNN, Viacom, Disney u.a.) benachteiligt sind, die um einiges größer sind?

Wenn ein Lobbyist mit einem Gesprächswunsch an ein Ministerium herantritt, erhält die Arbeitsebene im Falle einer Zustimmung der Hausspitze von dieser den Auftrag, dieses Gespräch vorzubereiten. Dazu gehören Informationen zur Person des Gesprächspartners, zu seiner Organisation und zu seinen Anliegen. Lobbyisten werden wie Politiker bei ihren Gesprächen häufig von ihren persönlichen Referenten und Experten für bestimmte Fragen begleitet. Es ist nicht unüblich, dass nach dem Spitzengespräch die jeweiligen Fachleute die Themen weiter vertiefen, die ihre Chefs besprochen haben. Zumal ein Ergebnis derartiger Gespräche häufig darin besteht, sich weiter über bestimmte Themen auszutauschen und auf dem Laufenden zu halten. Spätestens hier sind die Experten unter sich, die sich bereits aus einem der themenspezifischen Politiknetzwerke (z. B. für Technik, Medienaufsicht oder Rundfunkfinanzierung) kennen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass sich die Vertreter der Arbeitsebene beider Seiten seit langem kennen und ihre jeweiligen Chefs z. T. gemeinsam vorbereiten, indem z. B. die Gesprächsthemen abgesprochen oder einzelne Punkte vorgeklärt werden.

Der wichtigste Teil dieser regierungsinternen Vorbereitung ist die Darstellung der in der Regel bekannten Positionen des Lobbyisten. Ebenso wichtig ist die Darstellung der Regierungsmeinung dazu. Zu jedem der einzelnen Punkte des Gesprächs gibt es eine Analyse (Was wird gefordert?), eine Bewertung (Wie stehen wir dazu? Welche politischen und finanziellen Konsequenzen hätte das für die Regierung?) und eine Empfehlung, wie sich die Hausspitze dazu verhalten soll (Ablehnung, wohlwollende Prüfung, Zustimmung oder schlichte Kenntnisnahme). Bei dem Votum für die Hausspitze wird vor allem der Bezug zur bisherigen Linie und zu den Aussagen im Koalitionsvertrag und/oder in Regierungserklärungen hergestellt.

Der Gesprächswunsch seitens des Lobbyisten kann sehr kurzfristig sein, wenn sich z. B. ein Medienunternehmen durch eine geplante Gesetzesnovellierung betroffen sieht. Dies war z. B.  der Fall, als aus dem Umfeld der damaligen Mehrheitsfraktion im Landtag  über die Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachgedacht  wurde.  Eine solche Regelung hätte nicht nur das ZDF und die ARD-Anstalten betroffen, sondern vor allem die Werbewirtschaft. Dazu ein Beispiel:

In einem Gespräch in der Staatskanzlei NRW mit Vertretern des „Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW)“, dem Spitzenverband der Werbewirtschaft in Deutschland, wurden die möglichen Folgen einer Werbefreiheit für die Rundfunkfinanzierung deutlich und die Idee von der damaligen (1994) Landesregierung verworfen. Auch die Spitzen der ARD und von ZDF signalisierten in Gesprächen, dass sie über ein Werbeverbotnicht glücklich wären, da sie dann noch mehr von der Politik – die Höhe der Rundfunkgebühr wurde durch Staatsverträge geregelt, nachdem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks feststellte (Beck/Bayer 2013) – abhängig wären.

7. Lobbying als Informationsressource

Durch die o. g. Gespräche mit den Interessenvertretern der Werbewirtschaft und denen von ARD und ZDF erfuhr die Staatskanzlei einiges über die senderinternen Kalkulationen, die Bedeutung der Werbefinanzierung sowie über die Strategien der Werbewirtschaft und die ihrer Kunden. Lobbyismus ist keine Einbahnstraße, auf der Interessenvertreter ihre Forderungen gegenüber der Politik durchdrücken wollen. Die Politik erfährt durch diese Gespräche viele Interna aus Medienunternehmen: Wie z. B. die Gestaltung des Vorabendprogramms – minutengenau – berechnet wird, um durch Werbeeinnahmen Filme zu produzieren, von denen wiederum die Produzenten profitieren. Vertreter des Privatfernsehens lenkten auch den Blick der Regierungsbeamten auf die Tatsache, dass viele Kapazitäten (Technik, Studios, Personal) des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Vergleich zu denen des Privatfernsehens deutlich weniger ausgelastet sind. Dies wiederum ist für die Diskussion um die Effizienz von ARD und ZDF sowie um die Angemessenheit der Rundfunkgebühr wichtig, zumal vor Einführung des Privatfernsehens kaum Vergleichsmöglichkeiten in der Rundfunkökonomie bestanden. Die genauen Kalkulationen ermöglichen der Politik, die Kosten des Mediensystems realistischer einzuschätzen. Wichtig ist auch, dass die Medienpolitiker in ihren Gesprächen mit Medienunternehmen erfahren, welche Strategien sie z. B. in der Digitalisierung, der Rechteakquise oder in der Diversifizierung ihrer Produkte verfolgen. Damit wird eine wichtige Aufgabe der Medienpolitik, in den Gremien von ARD und ZDF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gestalten und Entscheidungen mitzutragen, auf eine sachlichere Basis gestellt.

Der Austausch mit Lobbyisten ist somit eine wichtige Ressource für Expertise und eine Form der Politikberatung. Oft braucht man sich gegenseitig: Um die Dominanz US-amerikanischer Medienkonzerne bei Spielfilmen und Fernsehserien in Grenzen zu halten – ein erklärtes Ziel der EU – ist es z. B. sinnvoll, über den Begriff des Medienmonopols im deutschen Kartellrecht nachzudenken und das nicht nur als das offensichtliche Interesse deutscher Medienunternehmen darzustellen. Im internationalen Maßstab spielen Springer und die WAZ-Gruppe nicht annähernd die Rolle wie TimeWarner oder Disney. Aber auch die Lobbyisten müssen sich in Gesprächen mit der Politik sagen lassen, wo die Grenzen sind und was eine Regierung in jedem Fall einführen will, auch wenn es nicht im Sinne der Medienunternehmen ist. Ihnen bleibt dann nichts anderes, als auf eine andere Regierung zu hoffen und/oder bei Investitionen die verschiedenen Landesregierungen gegeneinander auszuspielen. Dies war z. B. der Fall, als Bayern Teleshopping rundfunkrechtlich ermöglichte, Nordrhein-Westfalen aber nicht. Um die Ansiedlung eines großen Teleshoppingsenders in NRW zu ermöglichen, wurde ihm von der Landesregierung signalisiert, dass die erwünschte Ansiedlung nicht an der strengen Rundfunkgesetzgebung scheitern wird.

Ohne die Insiderinformationen aus der Medienwirtschaft hätte die Politik auch kaum Kenntnis über die Schwächen der anderen Seite. So berichteten private Rundfunkanstalten über die Ineffizienz bei öffentlich-rechtlichen Produktionen während sich Vertreter von ARD und ZDF über fragwürdige Praktiken des Outsourcings und prekäre Arbeitsverhältnisse bei den Privaten beklagten. Den einen ging es um die Infragestellung der Rundfunkgebühr als Wettbewerbsverzerrung, den anderen ging es darum, private Veranstalter generell zu diskreditieren und sie mit ihrer Orientierung an Zielgruppen („Formatierung“) als Bedrohung der freien Meinung darzustellen.

Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgte jedoch die medienpolitische Linie, beiden Seiten einen fairen Wettbewerb zu garantieren und gegenüber dem starken Medienstandort Bayern ein Gegengewicht zu schaffen. Das bedeutete: Die privaten Medien zu halten ohne die öffentlich-rechtlichen zu verärgern. Aus der Sicht der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender gab es daher immer Gesprächsbedarf und jede Handlung des jeweils anderen wurde sofort kritisch der Landesregierung berichtet: Sei es der Kauf von Filmrechten in den USA, Verträge mit technischen Dienstleistern oder der Umfang von Aufträgen an regionale Produzenten. Alles dies waren Themen der jeweiligen Lobbyisten. Für die Landesregierung sind diese Gespräche wichtige Informationsquellen über technologische Trends, das Geschehen auf den internationalen Medienmärkten oder über Programminnovationen. Gerade in dynamischen Politikfeldern wie der Medienpolitik sind rechtzeitige Informationen aus erster Hand wichtige Frühwarnsysteme, die das eigene Handeln maßgeblich bestimmen – allerdings nicht unbedingt im Sinne der Medienwirtschaft.

Ein anderes Beispiel soll die Relevanz von bilateralen Gesprächen zwischen Medienwirtschaft und Politik unterstreichen:

Als 1993/94 der niederländische Fernsehriese NOB in Köln-Hürth Studios errichtete und seine Produktionen für RTL begann, fürchtete die lokale Produzentenszene um ihre Aufträge. Der rührige Verband dieser Szene, der „Verband der Fernseh-, Film- und Videowirtschaft NRW e.V. (VFFV)“, hatte mit seiner Geschäftsführerin und einem weiteren Vorstandsmitglied sofort bei der Staatskanzlei interveniert und über die Bedrohung durch Billigproduzenten und angelernte Arbeitskräfte („Kameraschwenker“ statt ausgebildete Kameraleute) geklagt. Auch die deutsche Tochter des niederländischen Studiodienstleisters NOB hatte gespürt, dass es ein Problem geben könnte und wurde in der Staatskanzlei vorstellig. Der damalige Chef dieses Unternehmens hatte persönlich seine Strategie erläutert und darlegen können, dass der deutsche Fernsehmarkt im Bereich Unterhaltung im Umbruch ist. Die Landesregierung ließ beide Parteien wissen, dass sie sowohl das Wachstum der Fernsehwirtschaft begrüßt als auch die Beteiligung lokaler Unternehmen. Im Prinzip hatten damit beide Interessengruppen ihre Ziele erreicht. Von der Lobby können also beide Seiten profitieren: Medienpolitik und Medienunternehmen.  Die Politik nutzt Gespräche mit Medienunternehmen zudem nicht nur zur Informationsgewinnung, sondern immer auch als Gelegenheiten, ihre politischen Anliegen unmittelbar den Medienvertretern mitzuteilen:

  • Was ist kurz- und langfristig geplant (z. B. Einführung von privatem Lokalfernsehen)?
  • Wo gibt es Gemeinsamkeiten (z. B. die Entwicklung des digitalen Rundfunks)?
  • Was ist politisch nicht durchsetzbar (z. B. Sportübertragungen nur im Pay-TV)?

Fazit – die Vielfalt des Lobbyismus

Das in den Medien und in Teilen der Wissenschaft verbreitete Bild des Lobbyisten ist das eines in der Politik allgegenwärtigen Funktionärs, der illegitime Anliegen einzelner Unternehmen mit illegitimen Mitteln in Parlament und Regierung durchsetzt. In der Realität des Lobbyings in der Medienpolitik ist dieses Bild zu relativieren. Hinzu kommt, dass nicht nur gewinnorientierte Unternehmen, sondern auch NGOs, Kultureinrichtungen, Wissenschaftsorganisationen und nicht zuletzt die Medien in eigener Sache selbst Lobbying betreiben. Dass das Lobbying dieser nicht auf Gewinnmaximierung fixierten Gruppen nicht ohne Wirkung bleibt, zeigt eine empirische Studie über das Lobbying bei der EU: „NGOs sind eigentlich genauso gut darin, ihre Interessen in Gesetzgebungsprozessen einfließen zu lassen, wie Wirtschaftsverbände oder Unternehmen.“ (Heike Klüver in: Faller 2017:34)

Für Birger Priddat ist „Lobby ist eine legitime, aber intransparente Interessenvertretung, gleichsam ihre verdeckte Form […].“ Sie „geschieht für die Bürger unsichtbar. Das ist demokratietheoretisch unklar: was nicht beobachtet werden kann, kann auch nicht kontrolliert werden.“ (2009: 64) Diese Sicht ist zu einseitig. Viele Vorgänge in Parlament und Regierung sind aus guten Gründen ebenfalls der öffentlichen Beobachtung entzogen – aber deswegen nicht undemokratisch. Zudem beruht die Kritik am Lobbyismus (Priddat/Speth 2007) überwiegend auf dem Lobbying von Konzernen oder Verbänden bestimmter Branchen. Wie gezeigt wurde, nutzen auch Medienakteure das Lobbying, um ihre legitimen Interessen einzubringen. Schließlich ist das Interesse eines Unternehmens, das z. B. den Bau von Studios plant und dafür um Unterstützung der Politik bittet, auch im Interesse der Region an der Schaffung von Arbeitsplätzen. Es greift zu kurz, dies als Kniefall der Politik vor den Interessen der Konzerne zu kritisieren. Medienpolitik wird wie viele andere Politikfelder nicht nur von wenigen Konzernen bestimmt, sondern auch von einer wachsenden Vielfalt unterschiedlichster Akteure der Zivilgesellschaft, die alle ihre spezifischen Interessen haben (Rucht 1991; Münkler 2002; Steiner/Jarren 2009).

Die Vertreter der Zivilgesellschaft machen nichts anderes als die der Konzerne: Sie liefern Abgeordneten und Beamten Informationen, gehen mit ihrer jeweiligen Sicht an die Öffentlichkeit und bitten um Gespräche mit Entscheidungsträgern in Parlament und Regierung. Im Unterschied zu Lobbyisten etwa von Pharma- oder Automobilkonzernen haben sie hohe moralische Ressourcen sowie gesellschaftlich akzeptierte Anliegen. Das ist im Wettbewerb der organisierten Interessen um Aufmerksamkeit in der Politik und in den Medien ein großer Vorteil.

Das von den Medien verbreitete Bild vom Lobbyismus, wonach Männer in dunklen Anzügen Politikern Textbausteine für eine ihnen genehme Gesetzgebung liefern11) , die dann durch sämtliche Instanzen der Gesetzgebung vom Referentenentwurf bis zur Ressortabstimmung und Beratungen in den Parlamenten ohne Änderungen durchgewunken wird, mag für einige Bereiche zutreffen.12  Verallgemeinerbar ist dies auf Grund der hier geschilderten Regierungspraxis nicht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in anderen Bereichen – Landwirtschaft, Chemie/Pharma, Bauindustrie, Automobilwirtschaft – andere Strukturen der Interessenvertretung herrschen als in der Medienwirtschaft. Insofern sind die hier geschilderten Erfahrungen politikfeldspezifisch und nur begrenzt allgemeingültig.

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Zitationshinweis

Mai, Manfred (2018): Interessenvertretung und Lobbyismus aus der Sicht der Ministerialbürokratie- Erfahrungen aus dem Bereich Medienpolitik, Forschungspapier: Peer Reviewed, Erschienen auf: regierungsforschung.de, Online verfügbar: https://regierungsforschung.de/interessenvertretung-und-lobbyismus-aus-der-sicht-der-ministerialbuerokratie-erfahrungen-aus-dem-bereich-medienpolitik/

  1. „Die Kritik des Lobbyismus hat sich in den letzten 15 Jahren in allen Medien verbreitet und ist zu einer allgemein akzeptierten Form der Demokratiekritik geworden.“ (http://www.rudolf-speth.de/index.php/blog/45-test – abgerufen 13.11.2017 []
  2. Die Grundlage des Beitrags ist die Erfahrung des Autors als Leiter des Referats „Medien- und Rundfunkwirtschaft“ in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen von 1994-1998. In dieser Zeit war die medienpolitische Agenda bestimmt durch den Aufbau der Filmstiftung NRW, den Ausbau privater Fernsehanstalten (VOX, RTL, VIVA), die zunehmende Digitalisierung („Multimedia“), die Ansiedlung größerer Projekte, die Konsolidierung des privaten Lokalfunks, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Rechtsfragen der Medienaufsicht, die Novellierung der Rundfunkstaatsverträge, Wahrnehmung der Gremienarbeit im WDR und ZDF u.a. An dem Muster der Interessenvertretung dürfte sich bis heute wenig geändert haben. []
  3. Es wäre eine empirische Untersuchung wert, die Biographien von Lobbyisten, Beamten, Medienakteuren und Politkern auf Gemeinsamkeiten zu untersuchen. Nach meinen Erfahrungen haben sich die Lebenswege vieler Akteure in der Medienpolitik oft schon im Studium oder im Volontariat gekreuzt. Es ist von Zufällen abhängig, ob später jemand z. B. bei einem Privatsender landet oder in einer Aufsichtsbehörde. Gemeinsam verbindet Lobbyisten und Politiker bzw. Beamte, dass sie schon früher “irgendetwas mit Medien” zu tun hatten und über eine gemeinsame Sicht auf medienpolitische Angelegenheiten verfügen. Dies schafft einen gemeinsamen kognitiven Rahmen, der die Gespräche zwischen den unterschiedlichen Akteuren in einem bestimmten Politikfeld erleichtert. []
  4. So ging es im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag um die Frage, in welchem Ausmaß sich ARD und ZDF im Netz verbreiten dürfen. Die FAZ sah in der „ungebremsten Expansion des öffentlich-rechtlichen Internetangebots“ schon das Ende der freien Presse. Der ehemalige Intendant des Saarländischen Rundfunks – Fritz Raff – hält es dagegen für geboten, dass öffentlich finanzierte Sender getreu ihrem Auftrag ihren Rezipienten dahin folgen, wo sie sich befinden: im Netz (Raff 2010: S, 285). []
  5. “Content is where I expect much of the real money will be made on the Internet, just as it was in broadcasting. The television revolution that began half a century ago spawned a number of industries, including the manufacturing of TV sets, but the long-term winners were those who used the medium to deliver information and entertainment.” (Bill Gates 1996. Quelle: https://www.craigbailey.net/content-is-king-by-bill-gates/  abgerufen am 27.07.2017 []
  6. Der damalige Geschäftsführer von RTL, Helmut Thoma, behauptete immer wieder, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur ein Programm für seine Gremien mache, während sich die Privatsender an den wahren Interessen der Zuschauer orientieren, Es war Teil der damaligen Medienpolitik der Landesregierung, die Sender der Bertelsmanngruppe (RTL, VOX) gegen die Sender der KirchGruppe (Pro7, SAT1) in Stellung zu bringen. []
  7. Siehe dazu die Diskussion über die Begrifflichkeiten Lobby und Interessenvertretung sowie die Abgrenzungsproblematik in Baruth/Schnapp 2015, S. 246. []
  8. „Was das Volk will, ist nicht nur per se gut, sondern es muss auch getan werden. […] Politik erscheint hier als ein institutionalisiertes Verfahren zur Bearbeitung gesellschaftlicher Probleme mit vorgegebenen Mitteln, nach vorgegebenen Regeln und mit vorgegebenen Beschränkungen. Ihre Legitimation gewinnt sie daraus, dass sie unter Beachtung ihrer normativen Beschränkungen und unter den gegebenen Umständen das im Interesse der Bürger Nötige und Mögliche tut. Nicht populistische Willfährigkeit ist hier also gefordert, sondern Problemlösungskompetenz und Ergebnisverantwortung.“ (Scharpf 1997, S. 20 []
  9. Anhörungen im Bundestag und in Landtagen sind öffentlich. Die Stellungnahmen der eingeladenen Institutionen und das Protokoll der Anhörung sind als Parlamentsdrucksachen allgemein zugänglich. []
  10. „Die schrägsten GEZ-Aktionen“ („Spiegel-online“ vom 27.12.2012 []
  11. „Kampf dem Lobbyismus“ (arte vom 16.05.2014) „Vorformulierte Gesetzestexte, Drohungen, Warnungen – all das bekommen EU-Abgeordnete von Lobbyisten zugeschickt. Die Internetplattform Lobbycloud hat es sich zum Ziel gesetzt, die Einflussnahme in Brüssel zu bekämpfen. Dazu will sie tausende Dokumente von Lobbyisten veröffentlichen, die bei den Parlamentariern kursieren. Eine Reportage von Nathalie Daiber.“ (Quelle:  http://info.arte.tv/de/kampf-dem-lobbyismus, zugegriffen: 17.07.2017 []
  12. Im Zusammenhang mit der Einschätzung des Pflanzengifts Glyphosat durch das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) wurde den Autoren eines entsprechenden Berichts vorgeworfen, sie hätten die Angaben des Herstellers dieses Pflanzengifts teilweise wörtlich übernommen und damit die Risiken verschwiegen, zumal die WHO zu einer anderen Einschätzung kommt. Ein „Faktencheck“ zeigte, dass dies nicht zutrifft (Fakt oder Fake? Sind bei der Genehmigung des Pflanzengifts die Interessen der Industrie wichtiger als die Gesundheit der Bürger? In: Die ZEIT 46/2017, S. 26) []

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