Multikulti ist tot? Lang lebe die Vielfalt!

Prof. Dr. Andreas Blätte Prof. Dr. Andreas Blätte hat sich mit dem Diskurs der “Willkommenskultur” auseinandergesetzt und sich das Verhältnis von Multikulturalität und Vielfalt genauer angeschaut. Eine der grundlegenden Thesen ist die Erkenntnis, dass – weit weniger deutlich wahrgenommen – das Schlagwort der „Vielfalt“ langfristig prägend geworden ist für das Leitbild der Migrations- und Integrationspolitik, oder allgemeiner, für das gesellschaftspolitische Leitbild der Einwanderungsgesellschaft.

Gerade weil es sich nicht um einen politisch umstrittenen Begriff handelt, prägt das Selbstbild der gegebenen und zu gestaltenden Vielfalt der Gesellschaft das politische Handeln. Eine Gesellschaft, die sich zur Vielfalt bekennt, hat Argumente für Offenheit und tut sich mit Abschottung schwer. Das gesellschaftspolitische Leitbild der Vielfalt prägt Entscheidungen über ihre Gestaltung. Der Text stammt aus dem Band „Regieren in der Einwanderungsgesellschaft. Impulse zur Integrationsdebatte aus Sicht der Regierungsforschung“ (Hrsg. Christoph Bieber, Andreas Blätte, Karl-Rudolf Korte, Niko Switek), der Ende 2016 im Springer VS Verlag erscheint.

Multikulti ist tot? Lang lebe die Vielfalt!

 

Autor

Prof. Dr. Andreas Blätte ist Professor für Public Policy und Landespolitik an der Universität Duisburg-Essen und Dozent im Attaché-Lehrgang der Akademie Auswärtiger Dienst. Zuvor war er stellvertretender (interimistischer) Direktor der Erfurt School of Public Policy (ESP) der Universität Erfurt.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf der Landespolitik von Nordrhein-Westfalen und in der bundesländervergleichenden Politikforschung, sowie der politischen Steuerung und Governance im Mehrebenensystem. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Forschungsinteressen liegt in Politikbereichen mit Querschnittscharakter, insbesondere der Migrations- und Intregrationspolitik.

Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Vorabveröffentlichung aus dem Band Bieber, Christoph / Blätte, Andreas / Korte, Karl-Rudolf / Switek, Niko (Hrsg.). 2017. Regieren in der Einwanderungsgesellschaft. Impulse zur Integrationsdebatte aus Sicht der Regierungsforschung. Wiesbaden: Springer VS.

Die Tiefenstruktur der Willkommenskultur

Die Entscheidung der Bundesregierung unter Führung von Angela Merkel vom September 2015, die Anwendung der Regeln des Dublin-Systems auszusetzen und Flüchtlingen an den Grenzen der Europäischen Union eine Weiterreise nach Deutschland zu ermöglichen, war eine politische Zäsur. Sie wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch im historischen Rückblick so eingeordnet werden. Sie fordert Politik und Gesellschaft zur Beschäftigung mit der Frage heraus, wie sie zu ihrer Prägung durch Migration steht. Die Rekonstruktion der Abläufe beim Zustandekommen jener Entscheidung beschäftigt schon heute die Publizistik (vgl. ZEIT vom 18.08.2016, S. 1-9). Dass es eine Fragestellung von Zeithistorikern sein wird, ist wahrscheinlich.

Doch auch bevor die Archive geöffnet sind, können über den öffentlichen Diskursverlauf zentrale politische Prägekräfte des Sommers 2015 identifiziert werden, welche die Entscheidung für eine Politik der Offenheit wahrscheinlicher gemacht haben: Diskurse determinieren die Entscheidungen von Akteuren zwar nicht, doch strukturieren sie diese vor (u.a. Schmidt 2008). Das Bekenntnis zur „Willkommenskultur“ war in der diskursiven Lage von 2015 ein Fixpunkt, der von Befürwortern und Skeptikern kontrovers bewertet wurde. Zu beachten ist dabei, dass mit dem Begriff der Willkommenskultur ursprünglich ein verwaltungspolitisches Reformprogramm gemeint war: Durch eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung – beginnend mit einem Wandel der Organisationskultur von Ausländerbehörden – sollte eine Situation überwunden werden, in der abweisende und diskriminierende Praktiken von Ämtern und Behörden die Chancen verspielten, die Köpfe und Herzen von Einwanderern für eine Identifikation mit Deutschland zu gewinnen. Als Leitbild einer offenen Flucht- und Asylpolitik war die „Willkommenskultur“ ursprünglich nicht gemeint gewesen. Insofern eine „Willkommenskultur“ als Leitbild der Asyl- und Fluchtpolitik konzeptionell nicht vorgesehen war, ist sie in dieser Funktion ein Missverständnis, das kaum Bestand hat. Die hier vertretene These ist vielmehr, dass – weit weniger deutlich wahrgenommen – das Schlagwort der „Vielfalt“ langfristig prägend geworden ist für das Leitbild der Migrations- und Integrationspolitik, oder allgemeiner, für das gesellschaftspolitische Leitbild der Einwanderungsgesellschaft. Gerade weil es sich nicht um einen politisch umstrittenen Begriff handelt, prägt das Selbstbild der gegebenen und zu gestaltenden Vielfalt der Gesellschaft das politische Handeln. Eine Gesellschaft, die sich zur Vielfalt bekennt, hat Argumente für Offenheit und tut sich mit Abschottung schwer. Das gesellschaftspolitische Leitbild der Vielfalt prägt Entscheidungen über ihre Gestaltung.

Typen von Staatsbürgerschaft: Das Ende multikultureller Politik?

Die politikwissenschaftliche Pluralismustheorie ist eine frühe Vergegenwärtigung, wie die in der Moderne unvermeidliche Heterogenität eines politischen Gemeinwesens zu verstehen und politisch geordnet werden kann. Diese Perspektive ist langfristig zu einer Beschäftigung mit organisierten Interessen verengt worden. Insofern ist die überwiegend in der Soziologie angesiedelte Forschung zu Bürgerschaftsdiskursen unter dem Gesichtspunkt der Einwanderungsgesellschaft die einschlägige sozialwissenschaftliche Form der Beobachtung und Analyse, wie politische Gemeinschaften ihr Verhältnis zu Pluralität definieren. Ein Meilenstein ist dabei die Studie von Rogers Brubaker (1992) zu Staatsbürgerschaft in Frankreich und Deutschland im Vergleich. Sie stellt die französische, republikanische Tradition der Staatsbürgerschaft der ethno-kulturellen deutschen Traditionslinie gegenüber. Das französische, staatsbürgerschaftsrechtlich vom ius soli geprägte Modell einerseits, das deutsche, auf Homogenitätsvorstellungen und ius sanguini basierende Modell andererseits – diese Einordnungen schienen Anfang der 1990er Jahre die Verhältnisse auf den Punkt zu bringen. Im Zuge der wissenschaftlichen Debatte wurde auf die Erforderlichkeit hingewiesen, bessere typologische Einordnungen nationalstaatlicher Regelungssysteme zu finden. Zu einer gängigen Typologie wurde ein Vierfelderschema, das anhand des Modus der Vergemeinschaftung (ethnisch oder politisch) und des Verhältnisses der öffentlichen Institutionen zu Ethnizität vier Staatsbürgerschaftsmodelle differenziert. Dies ergibt die Unterscheidung eines ethnisch-assimilatorischen, eines ethnisch-segregierenden, eines staatsbürgerschaftlich-integrativen und eines multikulturellen Modells (Koopmans et al. 2005).1

Für die wissenschaftliche Diskussion kann wohl eine Präferenz für den Multikulturalismus festgestellt werden, für den normative Begründungen angeführt werden (Kymlicka 1999). Lange schien es, als sei der Multikulturalismus auf dem Vormarsch. Die statische Kategorisierung von Staaten geht in einen geschärften Blick für Dynamiken über, die einen Bedeutungszuwachs multikultureller Ordnungsmodelle nach der klassischen nationalstaatlichen Ordnung sieht. Der wissenschaftliche Optimismus der multikulturellen Überwindung klassischer nationalstaatlicher Formen wird jedoch durch die politischen Entwicklungen vor Herausforderungen gestellt. In den Niederlanden, zunächst ein Vorreiter für das multikulturelle Modell, vollzieht sich zuerst ein „backlash“ gegen den Multikulturalismus. Die Entwicklung scheint europaweit zu sein: In den Jahren 2010/11 variieren Bundeskanzlerin Angela Merkel, der britische Premier David Cameron und der französische Präsident Nicolas Sarkozy in weithin beachteten Statements der Aussage, der Multikulturalismus sei als Konzept gescheitert oder gar tot. In der Tat stellen sozialwissenschaftliche Studien geradezu resignativ fest, dass der Multikulturalismus als politische Idee an Wirksamkeit verliert (Kymlicka 2012).

Eine Generalisierung über Deutschland hinaus kann hier ohne entsprechende Untersuchung nicht erfolgen. Doch dies muss verwundern: Der Satz Merkels vom gescheiterten Multikulturalismus im Oktober 2010 („[d]er Multikulturalismus ist gescheitert, absolut gescheitert“) wurde als Politikwechsel zurück zu einer restriktiven Einwanderungspolitik und zu einer an alten Vorstellungen der Homogenität orientierten Gesellschaftspolitik verstanden. Tatsächlich blieb es jedoch bei einer Kontinuität politischer Maßnahmen, welche die Vielfalt der Gesellschaft anerkennen und gestalten: Die Serie der 2006 begonnenen Integrationsgipfel wurde fortgesetzt. Bei diesen erfolgte bewusst eine Einbeziehung von Vertretern von Einwandererorganisationen. Allen Stockungen zum Trotz wurde die ebenfalls 2006 ins Leben gerufene Islamkonferenz kontinuierlich fortgeführt. Die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts wurde in vielen Bundesländern vorangetrieben. Die von Angela Merkel 2013 angeführte erneute Große Koalition von Union und SPD brachte mit einem Wegfall der Optionspflicht eine Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft zumindest für jene, die als Kinder durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hatten. Die Politik wich in der Sache weit ab vom qua Rhetorik zu vermutenden Kurs einer Abwehr multikultureller Tendenzen.

Die Antwort auf das etwas rätselhafte Auseinanderklaffen der rhetorischen Ablehnung des Multikulturalismus und der faktischen Gestaltung multikultureller Verhältnisse ist, so die hier vertretene These, dass der strittige Begriff des Multikulturalismus durch den weit weniger kontroversen Begriff der Vielfalt überwunden wurde. Die Negation des Multikulturalismus befreite die innenpolitische Debatte aus einer Engführung und einem politischen Stellungskrieg.2

Vom Multikulturalismus zur Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft

Das Konzept des Multikulturalismus geriet nach der Jahrtausendwende immer weiter in die Defensive. Der Streit um das Konzept des Multikulturalismus (ausführlich Heins 2013) soll hier zumindest kursorisch anhand der Plenardebatten im Deutschen Bundestag nachvollzogen werden. Die erste Begriffsverwendung erfolgt in einer Debatte im Februar 1982 im Zuge einer kritischen Auseinandersetzung von Abgeordneten mit dem von rechtsorientierten Wissenschaftlern lancierten Heidelberger Manifest und der „ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften“, die in jenem beschworen wird. Tatsächlich eilen hier Redner lagerübergreifend der multikulturelle Gesellschaft zur Hilfe. Die Idee der multikulturellen Gesellschaft wird erst zwanzig Jahre später zum politischen Kampfbegriff, der zunehmend negativ besetzt ist. In den 1980er Jahren bekennen sich noch Sprecher verschiedener Fraktionen zum Ideal einer „multikulturellen Gesellschaft“, die polemische Abwertung von „Multikulti“ ist noch nicht feststellbar. Die Grünen sollten zwar die stärksten Verfechter multikultureller Konzepte werden, doch wirkt das Konzept nicht nur bei diesen leitend.

In den 1990er Jahren mischt sich Skepsis in die Debatte. Die Wahrnehmung der kriegerischen Verwerfungen der multikulturellen und multiethnischen Gesellschaften auf dem westlichen Balkan fungiert dabei als wichtiges Argument. Eine polemische und direkte Attacke auf multikulturelle Vorstellungen setzt jedoch erst mit der Leitkultur-Debatte ein, die ab 2000 der von Rot-Grün initiierten Zuwanderungs-Debatte entgegengehalten wird. Das Ziel der „Integration“ von Zuwanderern wird als Gegenbegriff zu einer multikulturellen Ordnung eingeführt (etwa Wolfgang Bosbach: „Wir wollen keine multikulturelle Gesellschaft. Wir wollen nicht mehr Zuwanderung, sondern mehr Integration.“). Tatsächlich spielt sich der Streit um multikulturelle Konzepte zunehmend zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU ab. Vor allem anhand von Wortbildungen von Sprechern der CDU und der CSU („Multikulti-Träumereien“, „Multikulti-Basar“, „Multikulti-Schwärmereien“ etc.) lässt sich ablesen, dass jenes Konzept zunehmend offensiv und polemisch angegriffen wird. Der oben zitierte Satz Angela Merkels, dass Multikulti gescheitert sei, fällt, nachdem der Multikulturalismus systematisch in die Defensive geraten ist.

An die Stelle des multikulturellen Konzepts tritt jedoch durchaus nicht ein wiederbelebtes altes Homogenitätsideal. Vielmehr erweist sich parteiübergreifend der Begriff der „Vielfalt“ als weitgehend unbemerkter Gewinner und als einigungsfähiger Begriff. In der wissenschaftlichen Debatte hat Stephen Vertovec (1997) mit „super-diversity“ die Vielzahl der Vielfaltsdimensionen moderner Gesellschaften als großen Trend beschrieben. Im politischen Diskurs fungiert hier die Vielfalt allerdings nicht als wissenschaftliche Beobachtungskategorie, sondern als affirmative Selbstbeschreibung der gesellschaftlichen Realität.

Es scheint, als würde Deutschland zu einem zunehmend vielfaltsfreudigen Land, der Zuwachs der Verwendungen von „Vielfalt“ in den Plenarreden im Deutschen Bundestag ist nahezu exponentiell. Allerdings sind durchaus nicht all diese Verwendungen in einem Kontext angesiedelt, der auf die durch Einwanderung gestiegene kulturelle Vielfalt bezogen wäre. Tatsächlich wird „Vielfalt“ oft in Zusammenhängen der Biologie verwendet (z.B. „Artenvielfalt“, „biologische Vielfalt“), sie wird im Kontext der marktwirtschaftlichen Ordnung als bessere Alternative zu monopolistischen Strukturen befürwortet und wird oft im Zusammenhang mit einer erhaltenswerten „Medienvielfalt“ gefordert. Vielfalt in der föderalen Ordnung steht Zentralismus und Monismus gegenüber. Die Gesellschaft ist durch eine Vielfalt der Lebensentwürfe gekennzeichnet. Dabei fällt insgesamt gesehen allerdings auch auf, dass Vielfalt (vgl. Artenvielfalt, Medienvielfalt) stets positiv konnotiert ist und als ein erhaltenswerter Zustand dargestellt wird. Vielfalt als gesellschaftspolitisches Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft folgt einem allgemeineren Trend, in dem diese positiv konnotiert wird. Die Begriffsverwendung im Kontext der Einwanderungsgesellschaft profitiert jedoch von der weit überwiegend positiven Konnotation des Begriffs in unterschiedlichen Kontexten. Die Vielfalt der Verwendungskontexte macht die Vielfalt robust, der Begriff kann parteiübergreifend Zustimmung erreichen.

Die lange Tradition des Bekenntnisses zur Vielfalt in unterschiedlichen Kontexten erschwert eine genaue Datierung, wann dieser Begriff leitbildprägend für das Selbstverständnis der Einwanderungsgesellschaft wurde. Die Phase nach der Jahrtausendwende ist jedoch eine Schlüsselphase. Ein wichtiges Präliminarium ist das im Feld der Ökonomie verfolgte Konzept des ‚diversity managements’. Diesem liegt das ökonomische Kalkül zugrunde liegt, das Wirtschaftsunternehmen in der Einwanderungsgesellschaft langfristig nicht erfolgreich sein können, wenn nicht die Vielfalt (diversity) der Belegschaften als Ressource erkannt und dementsprechend gemanagt wird. Dies fördert zugleich die Erreichbarkeit der diversen Kunden auf den heimischen Märkten. Bildungseinrichtungen, insbesondere auch Universitäten haben sich das ‚diversity management’ mit adaptierten Intentionen zueigen gemacht. Die Verknüpfung mit dem Feld der Politik erfolgte 2006 im Kontext des mit den vom Bundeskanzleramt in Szene gesetzten Integrationsgipfeln. Von großen Konzernen (u.a. Daimler, Deutsche Bank und Deutsche Telekom) initiiert, wurde die „Charta der Vielfalt“ erarbeitet, mit der sich die Unterzeichner der Charta zum Ziel der Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt bekennen. Schirmherrin der Charta der Vielfalt ist dabei Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Wortlaut der Charta verweist zwar explizit auf den ökonomischen Ursprungskontext („Wir können wirtschaftlich nur erfolgreich sein, wenn wir die vorhandene Vielfalt erkennen und nutzen.“), doch ist der Kreis der Unterzeichner über das Feld der Ökonomie hinausgewachsen: Zu den über 2000 Unterzeichnern zählen längst nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern auch eine Vielzahl von Organisationen des öffentlichen Sektors auf allen politischen Ebenen.

Mit der programmatischen Aufstellung der Parteien für die Bundestagswahl 2013 wird der Vielfaltsbegriff im politischen Raum im engeren Sinne deutlich sichtbargreifabr. Im Wahlprogramm der Union wird unter der Überschrift „Vielfalt bereichert – Willkommenskultur schaffen“ formuliert: „Die ganz überwiegende Mehrheit der rund 15 Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bei uns leben und arbeiten, leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes.“ (CDU/CSU 2013) Im SPD-Wahlprogramm heißt es: „Wir achten und schätzen die Religionsfreiheit und die religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Deutschland. Deutschlands große Stärke ist seine vielfältige Gesellschaft.“ (SPD 2013) Bündnis 90 / Die Grünen bekunden: „Wir stehen zu einer offenen und inklusiven Gesellschaft, an der alle teilhaben können. Dazu gehört die Anerkennung von Vielfalt, vielfältigen Lebensweisen und Identitäten.“ (Bündnis 90/Die Grünen 2013) Bei der FDP ist zu lesen: „Aufgabe der Politik ist es, Vielfalt zu bewahren und zu fördern sowie entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, Vielfalt auch leben zu können. Die Vielfalt unserer Gesellschaft und die damit verbundenen unterschiedlichen Erfahrungen und Talente führen zu neuen Fortschritts- und Innovationschancen.“ Und die LINKE will sich schließlich „für die Förderung der Vielfalt von Kulturen im Einwanderungsland Deutschland, für interkulturelle Öffnung und interkulturellen Dialog in der Innen- und Außenpolitik“ einsetzen (Die LINKE 2013).

Auch in ihrer organisatorischen Struktur institutionalisieren die Parteien bei ihrer Aufstellung für das Bundestagswahljahr 2013 die Vielfalt: Die SPD schafft mit der AG „Migration und Vielfalt“ eine Plattform, die insbesondere der Ansprache migrantischer Wählermilieus dienen soll, bei der FDP übernimmt diese Funktion das „Liberale Forum Vielfalt“. Die CDU, die der „Vielfalt“ in ihrem Wahlprogramm eine prominente Stelle einräumt, zieht nach der Bundestagswahl 2013 nach, veranstaltet zunächst die Konferenz „Zugewandert – Angekommen?! Chancen der Vielfalt“ (mit einer Grundsatzrede der Kanzlerin) und gründet ein parteiinternes Netzwerk Integration, das in NRW mit dem Slogan „Union der Vielfalt“ verbunden wird. Das Bekenntnis zur Vielfalt bleibt keine Eintagsfliefe, es avanciert zum festen Bestandteil des gesellschaftspolitischen Leitbilds, auf das im Moment der Krise rekurriert werden kann. So formuliert die Bundeskanzlerin im Januar 2015 in ihrer Regierungserklärung nach den Anschlägen auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo: „[…] wir können nach all den Schrecken der Vergangenheit davon erzählen, dass wir in Europa endlich einen Umgang mit unserer Vielfalt gelernt haben, der aus dieser Vielfalt das meiste macht.“ (…)

Vielfalt als Gestaltungs- und Forschungsaufgabe

Der Begriff der Vielfalt ist ein sprachlicher Eckpunkt des gesellschaftspolitischen Leitbilds der Einwanderungsgesellschaft geworden. Der Streit, ob die Gesellschaft Deutschlands multikulturell zu gestalten sei, wird von einem Konsens überwunden, dass die Gesellschaft zweifellos von Vielfalt geprägt sei. Die Stärke des Begriffs der Vielfalt liegt dabei wie erläutert darin, dass dieser in einer Reihe von Verwendungskontexten positiv besetzt ist und durch die breite Aufstellung im Kontext der Migration Widerstandsfähigkeit gegen Abwertung gewinnt. Der bislang fehlende strittige Charakter des Schlagworts der Vielfalt führt jedoch auch dazu, dass die damit verbundenen Vorstellungen diffus bleiben können, weil sie nicht herausgefordert werden. Sie werden konzeptionell nicht gleichermaßen explizit entfaltet, wie dies beim Multikulturalismus der Fall war. Politische Akteure können bei der Definition der politischen Gestaltungsaufgabe sehr unterschiedliche Akzente setzen. Während die mitte-links orientierten Parteien das Ziel eines diskriminierungsfreien Miteinanders in der vielfältigen Gesellschaft akzentuieren, setzt die CDU stärker auf die Integration von Zugewanderten, so dass eine „Einheit in der Vielfalt“ gefunden werden kann. Hinter dem konsensfähigen Vielfaltsbegriff verlieren letztlich die differenzierten Vorstellungen, was Staatsbürgerschaft ausmacht, ihre Bedeutung nicht. Diese Vielfalt hinter der Vielfalt bedeutet jedoch nicht, dass der Begriff schon als leerer Signifikant demaskiert werden könnte. Das Gegenstück zur vorherrschenden Deutung, dass Deutschland als Einwanderungsgesellschaft von zu gestaltender Vielfalt geprägt sei, bleibt die Vorstellungswelt einer ethnisch und kulturell homogenen Nation, wie sie von Parteien des rechten politischen Spektrums vertreten wird. Das Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt bedeutet hingegen stets, dass jene Vorstellungen der Homogenität unzeitgemäß und überwunden sind.

Der Multikulturlismus mag als Konzept für tot erklärt worden sein, doch im Bekenntnis zur Vielfalt lebt die Einsicht in die zu gestaltende Pluralität der Einwanderungsgesellschaft fort. Der Begriff der Vielfalt kann dabei politisch wirkmächtig sein, weil dieser längst aus einer Vielzahl von Kontexten bekannt ist und Teil der Alltagssprache ist. Dem technisch anmutenden Anglizismus „diversity“ fehlt mit einer lebensweltlichen Einbettung das Potenzial zur politischen Breitenwirkung. Für die politikwissenschaftliche Beobachterperspektive schließt dies natürlich keineswegs aus, dass die „diversity“-Perspektive leitend sein kann für ihre Auseinandersetzung mit den politischen Implikationen des gesellschaftlichen Wandels einschließlich der sprachlich verfassten gesellschaftlichen Selbstbeschreibungen. Wo die „Vielfalt“ in ihrer Wirkung im Diskurs nachvollzogen werden kann, aber doch als wissenschaftlicher Begriff zu unscharf bleibt, könnte sich die Politikwissenschaft der Einwanderungsgesellschaft als diversity-Forschung definieren. Die Politikwissenschaft hat jedoch auch die Option, sich an die eigene ehrwürdige Tradition des Pluralismus zu erinnern. Sie kann traditionsreich an ihre etablierten Fragen zu Verfassung, Interessenvermittlung und politischer Gestaltung unter Bedingungen des Pluralismus anknüpfen, die mit Blick auf die Vielfalt der Einwanderungsgesellschaft neu zu stellen und zu bearbeiten sind.

Literatur:

Brubaker, Rogers (1992): Citizenship and Nationhood in France and Germany. Cambridge: Harvard University Press.

Green, Simon (2004): The Politics of Exclusion. Institutions and Immigration Policy in Contemporary Germany. Manchester.

Heins, Volker (2013): Der Skandal der Vielfalt: Geschichte und Konzepte des Multikulturalismus. Frankfurt a.M.: Campus.

Koopmans, Ruud et al. (2005): Contested Citizenship. Immigration and Cultural Diversity in Europe. Minneapolis: University of Minnesota Press.

Kymlicka, Will (1999): Multikulturalismus und Demokratie. Über Minderheiten in Staaten und Nationen. Hamburg: Rotbuch.

Kymlicka, Will (2012): Multiculturalism. Success, Failure, and the Future. Washington, D.C., online verfügbar unter: http://www.migrationpolicy.org/sites/default/files/publications/TCM-Multiculturalism-Web.pdf, zuletzt geprüft am 20.08.2016.

Lewicki, Aleksandra (2014): Social Justice through Citizenship? The Politics of Muslim Integration in Germany and Great Britain. Basingstoke: Palgrave Macmillan.

Vertovec, Steven (2007): „Super-Diversity and its Implications“, in: Ethnic and Racial Studies 29(6): 1024-54.

Regine Bendl/ Edeltraud Hanappi-Egger, Hrsg. (2012): Diversität und Diversitätsmanagement. Wien: Facultas.

Salzbrunn, Monika (2014): Vielfalt / Diversität. Bielefeld: transcript.

Schmidt, Vivian (2008): „Discursive Institutionalism: The Explanatory Power of Ideas and Discourse“, Annual Review of Political Science, Vol. 11, S. 303-326.

Zitationshinweis

Blätte, Andreas (2016): Multikulti ist tot? Lang lebe die Vielfalt!, Essays, Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/multikulti-ist-tot-lang-lebe-die-vielfalt/

  1. Im Zuge der Debatte wurde allerdings auch Kritik am Nationalstaat als Analyseeinheit angebracht und angemahnt, dass es inadäquat sei könne, Staaten insgesamt in eine Rubrik einzusortieren. Die Differenzierung der diskursiven Situation innerhalb der Staaten führe vielmehr dazu, dass entsprechend ausgerichtete Diskurse im Widerstreit lägen und jeweils institutionelle Wirkung entfalten könnten (…). []
  2. Grundlage der folgenden Thesen sind Auswertungen eines Plenarprotokollkorpus des Deutschen Bundestags (Datenumfang: Gründung der Bundesrepublik 1949 bis Ende 2015), die um Beobachtungen zu institutionellen Entwicklungen ergänzt werden. Eine ausführliche Darstellung des korpusanalytischen Zugangs einschließlich des gewählten methodologischen Zugangs kann hier aus Platzgründen nicht erfolgen. []

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