Thüringen vor der Landtagswahl vom 1. September 2024

© Anne Günther/Universität Jena

Am 1. September treten die Wahlberechtigten in Thüringen den Gang zur Wahlurne an. Dort werden sie auch über das Regieren in der Konstellation der Minderheitsregierung abstimmen. Wie sieht die Ausgangslage um die rot-rot-grüne Minderheitsregierung aus? Wer könnte vom Vertrauensverlust in die Regierung profitieren? Apl. Prof. Dr. Torsten Oppelland, der an der der Friedrich-Schiller-Universität Jena forscht, wirft einen Blick auf Thüringen vor der Wahl und mögliche Konstellationen für Regierungsmehrheiten.

Bei der thüringischen Landtagswahl vom 1. September 2024 werden die Wählerinnen und Wähler auch darüber abstimmen, was sie vom Regieren in der Konstellation einer Minderheitsregierung halten. Denn in der internationalen Literatur zu Minderheitsregierungen stellen neben der Lebensdauer einer Minderheitsregierung und der legislativen Bilanz vor allem das Ergebnis der auf diese Regierungsform folgende Wahl die Gradmesser für den Erfolg und die Effizienz von Minderheitsregierungen dar (Field/Martin: 26-28). Bevor darauf eingegangen werden kann, ist noch kurz zu klären, um was für einen Typ von Minderheitsregierung es sich in der 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags gehandelt hat.

Thüringen vor der Landtagswahl vom 1. September 2024

Autor

Dr. Torsten Oppelland ist außerplanmäßiger Professor am Institut für Politikwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena und leitet dort den Lehr- und Arbeitsbereich Vergleichende Regierungslehre. Er beschäftigt sich mit politischen Parteien auf regionaler, deutscher, europäischer und internationaler Ebene sowie mit politischer Kultur in Parteien bzw. deren Einfluss auf die politische Kultur sowie mit Geschichtspolitik und Rechtspopulismus.

Ausgangslage: Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung

Bei der thüringischen Landtagswahl vom 1. September 2024 werden die Wählerinnen und Wähler auch darüber abstimmen, was sie vom Regieren in der Konstellation einer Minderheitsregierung halten. Denn in der internationalen Literatur zu Minderheitsregierungen stellen neben der Lebensdauer einer Minderheitsregierung und der legislativen Bilanz vor allem das Ergebnis der auf diese Regierungsform folgende Wahl die Gradmesser für den Erfolg und die Effizienz von Minderheitsregierungen dar (Field/Martin: 26-28). Bevor darauf eingegangen werden kann, ist noch kurz zu klären, um was für einen Typ von Minderheitsregierung es sich in der 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags gehandelt hat.

Die Landtagswahl von 2019 hat vor allem deshalb keine Mehrheit im Landtag produzieren können, weil die CDU aufgrund eines Parteitagsbeschlusses auf Bundesebene jegliche Koalition sowohl mit der AfD wie auch mit Die Linke ausgeschlossen hatte. Die Folge war, dass alle rechnerisch möglichen Mehrheitsoptionen politisch nicht realisierbar waren. Daraus resultierte wiederum, dass Thüringen wieder einmal eine Art politische Avantgarde bzw. ein Experimentierfeld darstellte, denn eine solche Minderheitsregierung, wie sie im Laufe der Legislaturperiode entstand, gab es in der bundesdeutschen Geschichte bislang noch nicht. Die meisten Minderheitsregierungen in Deutschland, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, waren bloße Übergangslösungen, die entweder nur so lange bestanden, bis sich eine neue Mehrheit, d.h. in der Regel eine neue Koalitionskonstellation herauskristallisiert hatte, oder bis zum nächsten meist nicht sehr weit entfernten Wahltermin; auch geschäftsführende Regierungen fallen unter diesen Typus. Das letzte nur noch aus SPD-Politikern bestehende Kabinett von Helmut Schmidt (1982), das, nachdem die FDP die sozialliberale Koalition verlassen hatte, nur bestand, bis sich die Union mit der FDP auf eine neue Koalition geeinigt hatte, ist ein Beispiel für diesen Typus. Die von Richard von Weizsäcker geführte Minderheitsregierung in Berlin oder die hessische Landesregierung unter Holger Börner, beide Anfang der 1980er Jahre, bestanden als Minderheitsregierungen nur so lange, bis die FDP (in Berlin) und die Grünen (in Hessen) sich bereitfanden, als Koalitionspartner in die Regierung einzutreten. Daneben gab es Minderheitsregierungen, die in Wirklichkeit gar keine waren, weil die Regierungspartei feste Absprachen mit einer anderen Partei, die aus welchen Gründen auch immer nicht in die Regierung eintreten konnte oder wollte, für die Tolerierung getroffen hatte. Die über zwei Legislaturperioden währende zuverlässig funktionierende Tolerierung einer SPD-geführten Landesregierung durch die PDS ist hier das klassische Beispiel. Dagegen gab es in Deutschland „echte“ Minderheitsregierungen, d.h. solche, die darauf angewiesen sind, sich fallweise Mehrheiten im Parlament für ihre Gesetzgebung zu besorgen, noch dazu fast über eine ganze Legislaturperiode, noch nie.

In gewisser Weise kamen in der letzten Legislatur in Thüringen sogar alle drei Typen phasenweise vor. Unmittelbar nach der Landtagswahl begann die Phase einer geschäftsführenden Minderheitsregierung, die bis zu dem Debakel der Wahl des FDP-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten dauerte (Oppelland 2020: 343-346). Dem einmonatigen Intermezzo ohne Regierung folgte eine Phase, in der eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung von der CDU toleriert wurde, was freilich nicht so genannt wurde. Stattdessen wurde von einem die tatsächlichen Verhältnisse verhüllenden „Stabilitätsmechanismus“ gesprochen. Dieser war laut Absprache befristet bis zur vorzeitigen Selbstauflösung des Landtages, die gemäß der ursprünglichen Abmachung bereits im Frühjahr 2021 zur Neuwahl führen sollte, dann jedoch wegen der Pandemie auf den Spätsommer verschoben wurde und schließlich am Widerstand einzelner CDU-Abgeordneter gescheitert ist. Da die CDU den „Stabilitätsmechanismus“ für beendet erklärte, kam es zu einer Lage, in der die Minderheitsregierung von Die Linke, SPD und Grünen ohne festen Partner regieren und sich fallweise um Mehrheiten im Landtag bemühen musste (Oppelland 2023: 77-79).

Im Hinblick auf das erste der eingangs genannten Kriterien, die Überlebensdauer, schneidet die thüringische Minderheitsregierung überraschend gut ab. Allerdings hatte die Tatsache, dass die rot-rot-grüne Minderheitskoalition bis zum regulären Ende der Legislatur durchhielt, mehr mit dem Fehlen einer alternativen Mehrheit im Landtag zu tun als mit der Effizienz des Regierens. Die Oppositionsparteien AfD, CDU und FDP waren insbesondere nach den Ereignissen um die Kemmerich-Wahl im Februar 2020 weder willens noch in der Lage, den Ministerpräsidenten mittels eines Misstrauensvotums gemeinsam abzuwählen. Auch das legislative Output der Koalition unterschied sich rein quantitativ nicht signifikant von dem früherer Mehrheitsregierungen (Miehlke 2024). Freilich gibt es in der thüringischen Politik eine gewisse Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg, dass das permanente Ringen um Kompromisse auf die Dauer äußerst ermüdend gewesen und die Bildung einer Mehrheitsregierung für die nächste Legislaturperiode erstrebenswert sei. Und die aktuellen Umfragen kurz vor der Wahl deuten darauf hin, dass die Wählerinnen und Wähler – was zugleich das dritte Erfolgskriterium ist –, den Parteien der rot-rot-grünen Minderheitsregierung nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmen geben würden (wahlrecht.de). Zweifellos liegt die absehbare Niederlage der Koalitionsparteien nicht nur daran, dass sie als Minderheitsregierung regiert haben, sondern auch an der geringen Zufriedenheit in der Bevölkerung mit der Ampel-Koalition auf Bundesebene, am Niedergang der Linkspartei im Bund und in den Ländern, der in Thüringen aufgrund der immer noch bestehenden Popularität des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow noch abgebremst wird, sowie an einigen Vorgängen in der Regierung selbst. Der vorzeitige Abgang der grünen Umweltministerin Anja Siegesmund, der Anfang 2023 zu einer größeren Regierungsumbildung führte (Debes 2024: 236f.), trug zweifellos dazu bei, dass die Grünen ausweislich der Umfragen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen werden.

Wenn also die Minderheitsregierung zumindest elektoral nicht als Erfolg zu bewerten ist, stellt sich die Frage, wer von dem Vertrauensverlust in die Regierungsparteien profitiert und in welcher Konstellation eine Mehrheitsregierung möglich sein kann.

Cui Bono?

Die Entwicklung der Umfrageergebnis spricht eine deutliche Sprache: In der ersten Zeit noch dem „Schock der Kemmerich-Wahl“ (Debes 2024: 19) profitierten die Regierungsparteien, insbesondere Die Linke, während die CDU auf Werte um die 10 Prozent abstürzte. Aber seit Mitte 2021, also, als sich abzeichnete, dass es nicht zu baldigen Neuwahlen kommen würde, übernahm die AfD die Führung in den Umfragen und pendelte sich bei Werten um die 30 Prozent ein. Die CDU übernahm zwar nach einigen Austritten aus der AfD-Fraktion die Oppositionsführerschaft im Landtag, doch in den Umfragen kam sie nie an die AfD heran. Sie erreichte lediglich Werte, die in etwa dem letzten Wahlergebnis (21,7 %) entsprachen. Die CDU hat sich zwar gegen Ende der Legislaturperiode immer mal wieder bemüht, der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass sie kein Teil des Regierungslagers, sondern der Opposition sei, indem sie es akzeptierte, vereinzelte Initiativen im Landtag mit den Stimmen auch der AfD durchzubringen. Aber dennoch fiel es der AfD leicht angesichts einer Konstellation, in der alle Haushalte der Minderheitsregierung nur mit Hilfe der CDU den Landtag passieren konnten, die CDU als einen Teil des „Kartells der Altparteien“ darzustellen. Da allerdings die AfD auch in den Umfragen in den anderen ostdeutschen Ländern mit bevorstehenden Wahlen ähnlich stark ist, wäre es sicherlich nicht richtig, die AfD-Gewinne in den Umfragen allein der Minderheitsregierung zuzuschreiben. Dennoch ist unbestreitbar, dass diese Konstellation der AfD-Propaganda eine gewisse oberflächliche Plausibilität verleiht. Im Grunde unterscheidet sich die Situation in Sachsen, wo eine mehr oder weniger contre coeur gebildete breite, lagerübergreifende Anti-AfD-Koalition ähnlicher Propaganda ausgesetzt ist, nicht so sehr von der thüringischen Situation – auch wenn dort formal eine Mehrheitsregierung amtiert.

Die CDU hat in Thüringen unter der Führung von Mario Voigt auf diese Situation mit einer Strategie reagiert, den Wahlkampf auf ein Duell zwischen ihr und der AfD zuzuspitzen. Damit will sie verhindern, dass sich die Anti-AfD-Wähler am Ende doch wieder, wie bei früheren Wahlen – nicht nur in Thüringen – hinter der Partei des jeweiligen Ministerpräsidenten versammeln. Mit dem sehr publizitätsträchtigen TV-Duell zwischen Voigt und dem langjährigen AfD-Führer Björn Höcke im April wurde diese Strategie begonnen und die Kommunalwahl vom Mai verlieh ihr zusätzliche Schubkraft. Denn in den Stichwahlen um die Landratsämter kam es insgesamt neunmal dazu, dass CDU- gegen AfD-Kandidaten standen und diese Stichwahlen gewann allesamt die CDU.

Neben der AfD profitiert vor allem Sahra Wagenknecht, die nach langen quälenden Konflikten schließlich Ende 2023 aus der Linken austrat und Anfang 2024 ihre neue Partei, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), gründete, von der Vertrauenskrise der etablierten Parteien. Im März 2024 wurde der Thüringer Landesverband des BSW gegründet und mit Katja Wolf, der langjährigen Oberbürgermeisterin von Eisenach, wurde ein kommunalpolitisches Schwergewicht als Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin präsentiert. Bei der Europawahl erreichte die neu gegründete Partei in Thüringen bereits 15,0 Prozent der Stimmen, was zeigt, dass es für eine solche wirtschafts- und sozialpolitisch linke und gesellschaftspolitisch eher rechte Formation eine erhebliche Nachfrage gibt.

Andere Neugründungen wie die Werteunion oder die Bürger für Thüringen, die ebenfalls mit großem Ehrgeiz starteten, scheinen nicht in vergleichbarer Weise bei den Wählerinnen und Wählern anzukommen. In den Umfragen haben sie den Sprung aus den „Sonstigen“, zu denen mittlerweile auch die Thüringer FDP zählt, nicht geschafft.

Aussichten für eine Mehrheitskonstellation

Die Konstante für eine mögliche Regierungsbildung bleibt, dass die voraussichtlich zweitstärkste Partei, die CDU, weder mit der AfD noch mit der Linken eine Koalition eingehen kann und will. Insofern ist überhaupt nur eine Konstellation erkennbar, die eine Mehrheitsregierung ermöglichen könnte: Eine Koalition aus CDU, BSW und SPD. Schaut man auf die programmatischen Positionen in landespolitisch relevanten Politikfeldern wie der Bildungs- oder Flüchtlingspolitik, zeigen sich keinerlei unüberwindlichen Hindernisse für eine derartige Koalition. Allerdings gibt es zwei Unwägbarkeiten:

  • Die erste ist die Frage, ob die SPD überhaupt wieder in den Landtag einziehen wird. Bei der letzten Landtagswahl 2019 hatte sie – im Schatten Ramelows stehend – nur 8,2 Prozent der Stimmen erhalten und die Umfragen deuten darauf hin, dass es dieses Mal noch weniger werden könnte. Sollte die SPD scheitern, wäre eine Situation wahrscheinlich, in der AfD und die Linke zusammen über die Hälfte der Mandate gewinnen würden. Das wiederum würde angesichts der Haltung der CDU die Bildung einer Mehrheitsregierung ausschließen, so dass eine CDU-BSW-Koalition auf die Tolerierung durch Die Linke angewiesen wäre. Also gewissermaßen die Fortsetzung der Minderheitsregierung mit anderen Vorzeichen.
  • Die zweite Unsicherheit liegt in der Person der Bundesvorsitzenden des BSW, Sahra Wagenknecht. In den Wochen vor der Wahl hat sie – offenbar mit Blick auf zukünftige Erfolge bei der Bundestagswahl 2025 – landespolitisch irrelevante Fragen geradezu zur Bedingung für den Abschluss einer Koalition gemacht. Konkret ging es dabei um die „Friedensfrage“, also die Frage, ob Deutschland die Unterstützung der Ukraine mit Waffenlieferung fortsetzen oder durch den Einsatz für eine diplomatische Lösung ersetzen solle. Letztlich wird entscheidend sein, wie groß der Spielraum der Landesführung des BSW gegenüber der Gründerin und Namensgeberin der Partei sein wird. Ob es möglich sein wird, in derartigen Fragen Formelkompromisse zu erreichen, um dann konkrete landespolitische Politikfelder im Koalitionsvertrag zu klären, scheint derzeit eine offene Frage.

Literatur:

Debes, Martin (2024): Deutschland der Extreme. Wie Thüringen die Demokratie herausfordert, Berlin: Chr. Links Verlag.

Field, Bonnie / Martin, Shane (2022): The How, Why, and How Well of Minority Governments, in: dies. (Hrsg.), Minority Governments in Comparative Perspective, Oxford: OUP, S. 19-38, hier bes. S. 26-28.

Miehlke, Marius (2024): Viel geschafft, aber wenig gestaltet?!, in: Thüringische Landeszeitung Nr. 198 v. 13. August, S. 3.

Oppelland, Torsten (2020): Die thüringische Landtagswahl vom 27. Oktober 2019: Das nächste Experiment – eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung mit Verfallsdatum, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 51, Heft 2, S. 325-348.

Oppelland, Torsten (2018): Funktionsweise und -fähigkeit der Minderheitsregierung in Thüringen (2020-2023), in: Benjamin-Immanuel Hoff (Hrsg.), Neue Wege gehen. Wie in Thüringen gemeinsam progressiv regiert wird, Hamburg: VSA, S. 75-87.

Umfragen Thüringen (www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/thueringen.htm, letzter Zugriff: 24. August 2024).

Zitationshinweis:

Oppelland, Torsten (2024): Thüringen vor der Landtagswahl vom 1. September 2024, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/thueringen-vor-der-landtagswahl-vom-1-september-2024/

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