Vor der Präsidentschaftswahl wurde das Ausländerwahlrecht immer wieder Teil von Verschwörungsmythen. Auf kommunaler Ebene wird das Wahlrecht von Ausländer*innen in manchen US-amerikanischen Kommunen hingegen (teilweise seit Jahren) praktiziert. Wie kam es dazu, dass Kommunen das Wahlrecht ausweiten? Jessica Kuhlmann, die an der Universität Siegen forscht, hat im Rahmen des von der Staatskanzlei geförderten NRW-USA Fellowships am American-German Institute mit Lokalpolitiker:innen und Verwaltungsansgestellten in verschiedenen Kommunen über die politische Integration von Migrant:innen und die Einführung des Ausländerwahlrechts gesprochen.
Seit diesem Jahr haben ausländische Staatsangehörige die Möglichkeit bei kommunalen Wahlen in Washington, D.C. zu wählen und gewählt zu werden (Washington Times, 2023). Auch in anderen Teilen der USA, wie Maryland, erweitern immer mehr Kommunen ihr Elektorat und bieten Einwohnenden unabhängig von ihrem rechtlichen Status die Möglichkeit zu wählen.
„The trash collection affects everyone“
Die Einführung von Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene in den USA
Autorin
Jessica Kuhlmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für das politisches System der Bundesrepublik Deutschland an der Universität Siegen. Zu ihren Forschungsinteressen gehören Integrationsforschung sowie Einstellungs- und Verhaltensforschung.
Seit diesem Jahr haben ausländische Staatsangehörige die Möglichkeit bei kommunalen Wahlen in Washington, D.C. zu wählen und gewählt zu werden (Washington Times, 2023). Auch in anderen Teilen der USA, wie Maryland, erweitern immer mehr Kommunen ihr Elektorat und bieten Einwohnenden unabhängig von ihrem rechtlichen Status die Möglichkeit zu wählen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Staatskanzlei NRW, der NRW School of Governance und dem American-German Institute, habe ich einen achtwöchigen Forschungsaufenthalt in Washington, D.C. absolviert. Dabei hatte ich die Möglichkeit, mit Lokalpolitiker:innen und Verwaltungsansgestellten in verschiedenen Kommunen über die politische Integration von Migrant:innen im Allgemeinen sowie die Einführung des Ausländerwahlrechts im Spezifischen zu sprechen. Dieser Blogbeitrag ist ein kurzer Bericht über die Gründe, die von meinen Interviewpartner:innen für und gegen die Einführung eines lokalen Ausländerwahlrechts beschrieben wurden.
Im Zuge der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl wird der Einfluss von Ausländer:innen auf die Wahlergebnisse immer wieder thematisiert: Die Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 sei gestohlen worden und Migration würde gezielt von der demokratischen Partei genutzt, um illegal Stimmen zu erhalten (Washington Post, 2024). Was auf nationaler Ebene als Verschwörungsmythos instrumentalisiert wird, um US-Amerikaner:innen gegen die ausländische Bevölkerung aufzustacheln, wird auf kommunaler Ebene – teilweise seit Jahrzehnten – praktiziert. Takoma Park, eine Kleinstadt in Maryland direkt an der Grenze zu Washington, D.C. weitete das Wahlrecht bei Kommunalwahlen bereits im Jahr 1992 auf Einwohnende unabhängig von deren Staatsbürgerschaft aus. Diese Idee war keine Initiative aus der migrantischen Bevölkerung selbst, sondern entstand während des Neuzuschnitts von Stadtbezirken. Im Zuge dessen fiel auf, dass sich die Anteile an registrierten Wähler:innen trotz gleicher Anzahl an Einwohnenden aufgrund einer hohen Anzahl an ausländischen Stadtbewohnenden in bestimmten Bezirken stark unterschieden. Ein nicht-bindendes Referendum über die Ausweitung der Wahlbevölkerung fiel knapp befürwortend aus und der Stadtrat verabschiedete schließlich eine veränderte Stadtordnung, welche es allen Einwohnenden der Stadt erlaubt bei Kommunalwahlen zu wählen. Seitdem haben sich eine Handvoll weiterer Städte in Maryland, wie Riverdale Park, Mount Rainier oder Hyattsville, für die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Nicht-US-Staatsangehörige entschieden. Andere Städte wie Frederick oder Greenbelt befinden sich derzeitig (September 2024) in diesem Anpassungsprozess. In Washington, D.C., immerhin die Hauptstadt der USA, wurde das Wahlrecht für Nicht-Staatsbürger:innen auf kommunaler Ebene im Jahr 2022 beschlossen und 2024 das erste Mal angewandt. Diese Möglichkeit, in Washington, D.C. zu wählen, ist der Washington Times zufolge „the most expansive noncitizen voter policy on the books anywhere in the country“ (Washington Times, 2023).
Demokratietheoretisch wird die Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-Staatsbürger:innen meist mit der Basisnorm politischer Gleichheit gerechtfertigt. Der dauerhafte Ausschluss einer Personengruppe von den Prozessen der politischen Entscheidungsfindung kann die demokratische Qualität eines Landes schädigen. Spezifisch durch das Gefühl weder gehört noch vertreten zu werden, kann eine Entfremdung vom existierenden politischen System und der Gesellschaft entstehen (Sauer, 2016; Roth, 2018). In den USA sind die politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Ausländer:innen, insbesondere das Wahlrecht, jedoch limitiert und variieren deutlich zwischen, aber auch innerhalb der Bundesstaaten. Ausländer:innen sind sowohl von nationalen Wahlen und der Wahlteilnahme in sieben Bundesstaaten, wie Florida und Ohio, explizit ausgeschlossen. Auch abseits von diesen expliziten Verboten durch die Verfassungen der Bundesstaaten gibt es im Allgemeinen kein Ausländerwahlrecht auf Bundesstaatsebene. Innerhalb der drei Bundesstaaten Kalifornien, Maryland und Vermont haben sich jedoch vereinzelt Kommunen dazu entschieden, ihre Wahlbevölkerung auf ausländische Stadtbewohner:innen auszuweiten. Maryland ist dabei der Bundesstaat mit den meisten Städten, in welchen diese Wahlteilnahme für Personen ohne US-amerikanische Staatsbürgerschaft möglich ist (Hayduk, 2004). Bezeichnungen für diese Ausweitung des Demos unterscheiden sich zwischen den Kommunen und in ihrem jeweiligen Fokus – während in manchen Kommunen die Rede von „Noncitizen Voting“ ist, bezeichnen andere diese Regelung als „All-Resident Voting“ oder auch „Residential Voting“. Die Begriffe des „All-Resident Voting“ und „Residential Voting“ betonen dabei die lokale Konzeption von demokratischer Mitgliedschaft in den Städten. Diese Entwicklung steht in Abgrenzung zur Verbindung zwischen Wahlrecht und Staatsbürgerschaft, welche in vielen Ländern auf allen politischen Ebenen und insbesondere auf nationaler Ebene besteht. Neben der Ablösung des Wahlrechts von der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft auf kommunaler Ebene, ist dieses auch von formellen Aufenthaltstiteln losgelöst. So dürfen auch nicht-dokumentierte Ausländer:innen wählen, insofern sie beispielsweise eine Stromrechnung oder eine ähnliche Form von Post mit einer Adresse innerhalb der Stadt nachweisen können.
Local Politics
Allgemein werden Prozesse der Migration und Integration stark von der nationalen Ebene beeinflusst, weshalb Diskurse über diese Themengebiete dazu tendieren, sich auf diese Ebene zu konzentrieren. Die Rolle subnationaler Ebenen sollte jedoch nicht vernachlässigt werden. So findet die Integration von Migrant:innen vor Ort, insbesondere in den jeweiligen Städten, statt. Dort leben Menschen zusammen und treffen alltäglich aufeinander. Die Politiker:innen vor Ort agieren als mögliche Bezugspunkte zur Politik. Auch die Einbindung in den Arbeits- und Wohnungsmarkt findet in den Städten selbst statt. Gemeinden und Städte sind folglich mehr als nur administrative Einheiten und spielen auch für die politische Integration von Personen eine bedeutsame Rolle. Bereits Alexis de Tocqueville bezeichnete lokale Politik als Schule der Demokratie (van Deth & Tausendpfund, 2013, S. 12; Ellis, 2006). Schließlich beeinflussen Entscheidungen und Organisationsweisen auf der kommunalen Ebene das alltägliche Leben direkt, wie zum Beispiel Entscheidungen über Bibliotheken und öffentliche Schwimmbäder, die Funktionsweise der Müllsammlung und die Qualität von Straßen (Kuhn, 2013; Naßmacher & Naßmacher, 1999; Tausendpfund & Vetter, 2017). Dadurch ist die kommunale Ebene häufig der erste Schritt für Menschen, um praktisches Wissen über politische Institutionen und Prozesse zu erlangen.
Die Einstellungen von Politiker:innen zur Ausweitung der Wahlberechtigung auf Nicht-Staatsbürger:innen vor Ort werden nicht nur von ihren demokratischen Vorstellungen, sondern auch von wahlpolitischen Anreizen beeinflusst. So betrifft es die Wahlerfolge von Politiker:innen selbst, wie sich der Demos zusammensetzt. Veränderungen des Demos werden dadurch zu prinzipiell riskanten Angelegenheiten. Insbesondere Maryland ist jedoch durch eine Vielzahl an Landgemeinden und Kleinstädten mit unter 20.000 Einwohnenden geprägt. In diesen Kommunen sind die Politiker:innen häufig nicht nur parteilos, sondern ihre Wahlkreise sind auch seltener umkämpft. Folglich kann vermutet werden, dass für diese Lokalpolitiker:innen und ihre Einstellungen gegenüber der Ausweitung des Wahlrechts weniger strategische Überlegungen vorrangig sind. Vielmehr scheinen grundlegende Vorstellungen von Demokratie und gesellschaftlicher Teilhabe ausschlaggebend für ihre Haltung zur Einführung eines Ausländerwahlrechts zu sein. Offene Interviews, welche ich mit Landräten, Bürgermeister:innen, Stadtratsmitgliedern und Angestellten der lokalen Verwaltung geführt habe, legen drei zentrale Argumente für die Ausweitung des lokalen Wahlrechts auf im Stadtgebiet lebende Ausländer:innen offen.
Taxation Without Representation
„Wer Steuern zahlt, sollte auch eine Stimme haben.“ Es sei unfair, Geld zahlen zu müssen, aber kein Mitbestimmungsrecht zu besitzen. Dieses ökonomische Begründung wurde am häufigsten für die Einführung eines Ausländerwahlrechts genannt. Somit war also die alte Maxime „No taxation without representation“ der amerikanischen Revolution in den Einstellungen der Bürgermeister:innen und Stadtratsmitglieder implizit, auch wenn zumindest in Städten in Maryland meist nicht explizit auf diese Maxime Referenz genommen wurde. Explizit genannt wurde sie hingegen in Washington, D.C. Der District of Columbia ist kein eigener Bundesstaat, sondern dem Kongress der Vereinigten Staaten direkt unterstellt. Durch diesen Sonderstatus als Bundesdistrikt hat Washington, D.C. keine Vertretung im Senat und nur eingeschränkte Vertretung im Repräsentantenhaus. Viele meiner Interviewpartner:innen aus Washington, D.C. verglichen ihre eigenen eingeschränkten politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten daher mit den Limitationen der politischen Beteiligung von Ausländer:innen. Neben der Verknüpfung von Wahlrecht und dem Zahlen von Steuern, beschrieben einzelne Interviewpartner:innen verwandte ökonomische Leistungen der migrantischen Bevölkerung. Diese würden eine große Bedeutung für die lokale Ökonomie einnehmen, da sie stärker als die US-amerikanische Bevölkerung Inhaber:innen lokaler Geschäfte seien. Auch sei Migration bedeutend, um den demographischen Wandel und die sinkende Geburtenrate zu bekämpfen und dadurch die US-amerikanische Wirtschaft allgemein am Laufen zu halten.
Unpolitical Politics
Ein weiterer Grund für das Wahlrecht auf kommunaler Ebene, insbesondere in Abgrenzung zu anderen politischen Ebenen, ist der vermeintlich unpolitische Charakter dieser Ebene. Es gehe nicht um das Treffen parteipolitischer Entscheidungen. Unabhängig von parteipolitischer Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit sei jeder Einwohnende davon betroffen, dass die städtische Verwaltung weiterhin funktioniert. Schließlich sei jeder Einwohnende daran interessiert, dass der Müll ordnungsgemäß entsorgt wird und Schlaglöcher gefüllt werden. Insbesondere in kleineren Gemeinden waren viele der Bürgermeister:innen und Stadtratsmitglieder selbst parteilos und die Ämter innerhalb der Stadt kaum umkämpft, was parteipolitische Konkurrenz limitierte. Aber auch von Stadtratsmitgliedern in Washington, D.C. wurde das Argument vorgebracht, dass die lokale Stadtpolitik im Vergleich zur nationalen Politik unpolitisch sei.
Direct Voice
Häufig beschrieben Interviewpartner:innen in den verschiedenen Städten, dass ein vorrangig indirekter Kontakt mit Migrant:innen über NGOs, Kirchen oder andere zivilgesellschaftliche Akteure besteht. Insbesondere im Unterschied zur US-amerikanischen Bevölkerung würden Nicht-Staatsbürger:innen seltener Stadtratsmitglieder oder auch Bürgermeister:innen bei Problemen innerhalb der Stadt auf direktem Wege kontaktieren. Das Wahlrecht sei daher eine Möglichkeit, den ausländischen Einwohnenden eine direkte Möglichkeit zu geben, ihre eigene Meinung auszudrücken. Auch würde es das Vertrauen in die Kommunalpolitik stärken und ein Gefühl vermitteln, dass sich diese für alle Bewohnende unabhängig von deren Staatsangehörigkeit interessiere. Gewählte Repräsentant:innen würden die Wünsche von wahlberechtigten Personen schlichtweg stärker beachten. Argumente dieser Dimension wurden vorrangig von Interviewpartner:innen genannt, die selbst migriert sind. Ein weiteres Argument für ein allgemeines Wahlrecht für Stadtbewohner:innen bezieht sich auf den Einbürgerungsprozess in den USA. Dieser wird oft als zu kompliziert und zeitaufwendig beschrieben. In manchen Fällen gilt er sogar als praktisch unmöglich zu bewältigen. Der Weg der politischen Einflussnahme sei also über den Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft in vielen Fällen – zumindest mittelfristig – versperrt.
Watering Down the Vote
Argumente, die gegen eine Ausweitung des Wahlrechts benannt wurden, sind Sorgen, dass es Stimmen von US-Staatsbürger:innen entwerten sowie die Bedeutung von Staatsbürgerschaft im Allgemeinen reduzieren würde. Diese Sorgen wurden jedoch meist nicht von den gewählten Repräsentant:innen selbst vertreten – weder in den Städten mit noch in Städten ohne Ausländerwahlrecht. Auch der Diskurs innerhalb der städtischen Wohnbevölkerung wurde als vergleichsweise unkontrovers beschrieben. Stattdessen wurden Verwaltungsangestellte der Städte von Menschen aus anderen Bundesstaaten kritisiert und in Teilen belästigt und bedroht. Eine Gesprächspartnerin aus Maryland berichtete, dass ein Mann aus New York täglich bei ihr anrief, um die Stadt an der Einführung des Ausländerwahlrechts zu hindern. Ein Mitglied eines Wahlausschusses erhielt sogar Morddrohungen von Personen aus anderen Bundestaaten, die an das Mitglied selbst und enge Verwandte adressiert waren. Die Änderung der kommunalen Verfassung zur Einführung des Ausländerwahlrechts war zu diesen Zeitpunkten bereits vollzogen, die Bedrohung der städtischen Angestellten – und nicht etwa der Lokalpolitiker:innen – richtete sich also gegen die Umsetzung nach Abschluss des Gesetzgebundesprozesses. Starke Ablehnungen kamen folglich von außerhalb und mit zeitlicher Verzögerung und nicht aufgrund eines Abgrenzungswunsches von städtischen Einwohnenden mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft gegenüber ihren ausländischen Nachbar:innen innerhalb des politischen Prozesses.
Bürgermeister:innen von Städten ohne Ausländerwahlrecht begründeten diese institutionellen Regelungen mit administrativen Hürden, welche gegen die Ausweitung des Wahlrechtes sprechen würden. So müssten separate Wahlregister, beispielsweise getrennt vom Landkreis, geführt werden. Diese Begründung passt dazu, dass die Ausweitung des Wahlrechts auf ausländische Stadtbewohnende häufig mit einer gleichzeitigen Reduzierung des Wahlalters einherging. In Zuge dieser Absenkung des Wahlalters nahmen die Städte mit Ausländerwahlrecht ohnehin die beschriebenen administrative Hürden der Registerführung. Weiterhin würden vielerorts Ausländer:innen nicht von sich aus das Recht zur Wahlteilnahme einfordern und sich stattdessen auf grundlegendere Elemente des Lebens, wie das Auffinden von Wohnraum und Arbeit, fokussieren. Es sei also schlichtweg kein Thema über das groß innerhalb der Stadtgemeinschaft nachgedacht würde. Folglich handele es sich weniger um eine explizite Entscheidung gegen die Ausweitung des Wahlrechts Einwohnende der Kommune ohne US-amerikanische Staatsbürgerschaft, sondern vielmehr um ein Beibehalten des derzeitigen Status Quo.
From Mere Right to Active Participation
Auch wenn sich seit einigen Jahren eine Bewegung hin zur Ausweitung des Demos auf Stadtebene in Maryland vollzieht, genügen diese institutionellen Veränderungen nicht, um Ausländer:innen auch de facto in politische Prozesse einzubeziehen. Ein Faktor, welcher die politische Partizipation von Individuen wesentlich prägt, ist die Rekrutierung (de Rooij, 2012). So beschrieben meine Gesprächspartner:innen, dass die bedeutendere Hürde nicht die Einführung des Ausländerwahlrechts ist, sondern darin besteht die Stadtbewohnenden auf Wahlen aufmerksam zu machen und für diese zu mobilisieren. Selbst nach persönlicher Ansprache würde eine Angst in der lokalen ausländischen Bevölkerung bestehen, gegen das Gesetz zu verstoßen, wenn sie wählen würden. Sorgen, sich durch die Wahlteilnahme zukünftige Möglichkeiten der Einbürgerung zu versperren, wurden insbesondere in den letzten Jahren durch die Trump-Administration immer wieder verstärkt. Ein Gedanke, der nicht überrascht, wenn man bedenkt, dass während des Einbürgerungsprozesses explizit gefragt wird, ob man schon einmal in den USA gewählt habe – und eine Antwort mit „Ja“ die Einbürgerung verhindert. Auf nationaler Ebene wird das Motiv einer durch illegal wählende Ausländer:innen gestohlenen Präsidentschaftswahl insbesondere von Seiten der republikanischen Partei beschworen. Für viele Ausländer:innen erscheint folglich das Wählen – auch wenn es legal ist – als schlichtweg zu riskant für die eigene Zukunft in den USA.
Zudem sei die Herkunft von Teilen der ausländischen Bevölkerung ursächlich für eine geringe Nutzung partizipativer Möglichkeiten: Besteht in den Herkunftsländern keine demokratische Kultur und ist mit Gewalt von Seiten der Politik zu rechnen, ist das Vertrauen in die US-amerikanische Politik oftmals nicht höher. Bereits frühere Studien zeigten deutliche Unterschiede in der politischen Beteiligung zwischen Migrant:innen aus verschiedenen Herkunftsländern (Seidle, 2015). Neben institutionellen Veränderungen müssen die Städte somit für ihre Einwohnenden eine allgemeine Vertrauensbasis schaffen. Dabei nutzen sie meist einen integrativen Ansatz, der sich nicht nur auf die politische Ebene bezieht, sondern auch auf Institutionen wie die Polizei und die (Verweigerung einer) Zusammenarbeit mit der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE).
Fazit
Die Ausweitung des Wahlrechts auf Ausländer:innen nimmt in manchen Teilen der USA zu, ist aber weiterhin eine Ausnahme und nicht die Regel. Dennoch zeigen diese Städte, dass die Verbreiterung ihres Demos erst der Anfang politischer Integration in elektoralem Sinne ist. Damit die institutionellen Rechte auch tatsächlich von der ausländischen Bevölkerung genutzt werden, muss zum einen Aufwand betrieben werden, die neu wahlberechtigten Personen über ihre Möglichkeiten zu informieren. Zum anderen muss Vertrauen geschaffen werden und der ausländischen Bevölkerung versichert werden, sie würden durch die Wahlteilnahme nicht bloß in eine Falle der US-amerikanischen Politik tappen. Dieser Aufwand ist es immer mehr Lokalpolitiker:innen jedoch wert, um zu erreichen, dass alle Einwohnende der Stadt das Gefühl haben gehört und als Teil der Gemeinschaft ernst genommen zu werden. So betont ein Gesprächspartner: “They’re excited that I was there to talk to them in the first place and to hear what their concerns were”.
Literatur
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Zitationshinweis
Kuhlmann, Jessica (2024): „The trash collection affects everyone“, Die Einführung von Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene in den USA, Essay. Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/the-trash-collection-affects-everyone/
This work by Jessica Kuhlmann is licensed under a CC BY-NC-SA license.

