Das politische Erdbeben vom 14. März 2012. Die Auflösung des 15. nordrhein-westfälischen Landtags

Landesparlamentarismus kann spannend wie ein Krimi sein. Das hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen unter Beweis gestellt.

Der 15. nordrhein-westfälischen Landtag sorgte gleich zweimal für umfangreiche und überregionale Berichterstattung: Der Bildung der rot-grünen Minderheitsregierung im Sommer 2010 galt über einen langen Zeitraum hinweg die mediale Aufmerksamkeit, die Auflösung des Landtags im März 2012 war ein Paukenschlag, der Beteiligte wie Beobachter gleichermaßen als Ereignis überrollte.

Eine Auflösung des 15. nordrhein-westfälischen Landtags war immer wieder diskutiert worden. Minderheitsregierungen gelten in Deutschland als instabil und lediglich als Übergangslösung. Die Selbstauflösung des Parlaments am 14. März 2012 kam dennoch für viele aus heiterem Himmel. Quasi über Nacht war das Regierungsbündnis, dem es über zwanzig Monate hinweg durchaus gelungen war, als Regierung zu handeln und die notwendigen parlamentarischen Mehrheiten zu organisieren, plötzlich fragil. Eine Entscheidungssituation war entstanden – und dies durch einen Vermerk der Landtagsverwaltung –, in der die beteiligten Akteure aktiv über den Fortbestand oder aber das vorzeitige Ende der rot-grünen Minderheitsregierung entscheiden mussten. Was war passiert?

Zitationshinweis

Steinfort, Anna (2013): Das politische Erdbeben vom 14. März 2012. Die Auflösung des 15. nordrhein-westfälischen Landtags. Erschienen in: Regierungsforschung.de, cases.regierungforschung.de.Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/wp-content/uploads/2014/06/210513_regierungsforschung.de_fall_steinfort_auflsung_landtag_nrw.pdf

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