Der Deutsche Bundestag zwischen Konstituierung und Regierungsbildung

„Die Abgeordneten haben nichts zu tun“ (WELT, 02.12.2017), „Viele Abgeordnete langweilen sich“ (taz, 10.01.2018), das Parlament sei im „Stand-By-Modus“ (FAZ, 10.12.2017) – so lauteten typische Schlagzeilen aus der Parlamentsberichterstattung der letzten Monate. Sie erweckten den Eindruck untätiger Abgeordneter, die auf die Regierungsbildung warten, um endlich ihrer Aufgabe als gewählte Repräsentanten des Volkes nachgehen zu können.

Prof. Dr. Helmar Schöne hat sich mit der Frage beschäftigt, was Abgeordnete zwischen der Konstituierung des Parlaments und der Regierungsbildung eigentlich tun. Wie erfüllt der Bundestag in dieser Phase seine Aufgaben? Ist das Parlament  auf eine Regierung angewiesen, um handlungsfähig zu werden?

Der Deutsche Bundestag zwischen Konstituierung und Regierungsbildung

Autor

Dr. Helmar Schöne ist Professor für Politikwissenschaft und ihre Didaktik an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. Er hat sich mit Fragen des Parlamentarismus intensiv u. a. in seiner Promotions- und seiner Habilitationsschrift beschäftigt. Letztere trägt den Titel „Alltag im Parlament“.

„Die Abgeordneten haben nichts zu tun“ (WELT, 02.12.2017), „Viele Abgeordnete langweilen sich“ (taz, 10.01.2018), das Parlament sei im „Stand-By-Modus“ (FAZ, 10.12.2017) – so lauteten typische Schlagzeilen aus der Parlamentsberichterstattung der letzten Monate. Sie erweckten den Eindruck untätiger Abgeordneter, die auf die Regierungsbildung warten, um endlich ihrer Aufgabe als gewählte Repräsentanten des Volkes nachgehen zu können. Es stellt sich daher die Frage, was Abgeordnete zwischen der Konstituierung des Parlaments und der Regierungsbildung eigentlich tun. Wie erfüllt der Bundestag in dieser Phase seine Aufgaben? Ist das Parlament  auf eine Regierung angewiesen, um handlungsfähig zu werden?

Die Frage nach der Rolle des Bundestages zwischen Konstituierung und Regierungsbildung ist eine relativ neue; sie ist erst aktuell, seitdem die Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen nicht mehr so zügig vonstattengehen wie früher. Es gab sogar Wahlperioden, in denen die Regierungsbildung weniger Zeit benötigte als die dreißigtägige Frist, die das Grundgesetz in Art. 39 Abs. 2 für den Zusammentritt des Bundestages nach der Wahl vorsieht. Das war zum Beispiel in den Jahren 1969 und 1983 der Fall, als die Regierungsbildung jeweils nur 24 Tage benötigte. Erstmals richtig virulent wurde die Gestaltung der Übergangzeit zwischen zwei Regierungen zum Beginn der 18. Wahlperiode. Im Jahr 2013 setzte der Bundestag aufgrund der 86 Tage dauernden Regierungsfindung zum ersten Mal einen so genannten Hauptausschuss ein, um die Parlamentsarbeit beginnen zu können.

Im Folgenden wird anhand der für parlamentarische Regierungssysteme typischen Parlamentsfunktionen nach dem Gestaltungspotenzial des Bundestages zwischen seiner Konstituierung und der Wahl eines Bundeskanzlers gefragt. Dafür werden vier Parlamentsfunktionen unterschieden: die Wahlfunktion, die Kontrollfunktion, die Gesetzgebungsfunktion und die Kommunikationsfunktion.

Wahlfunktion

Die Wahlfunktion ist hier aus einer doppelten Perspektive von Bedeutung. Erstens werden über die zentrale Aufgabe der Wahl des Bundeskanzlers nach Art. 63 GG häufig die übrigen Wahlaufgaben vergessen, die der Bundestag zu erfüllen hat – und denen er in der jetzigen Legislaturperiode bereits nachgekommen ist. Zweitens sind einige grundsätzliche Bemerkungen zum systemprägenden Charakter der Kanzlerwahl notwendig.

Wird im parlamentarischen Regierungssystem über die Wahlfunktion gesprochen, rückt schnell das Verhältnis von Parlament und Regierung in den Mittelpunkt. Das Parlament ist aber für die Besetzung weiterer innerparlamentarischer und außerparlamentarischer Positionen verantwortlich (vgl. Linn/Sobolewski 2017: 87ff.). Um zum Beginn der Legislaturperiode seine Arbeitsfähigkeit herzustellen, wählt der Bundestag zunächst den Bundestagspräsidenten, der traditionell von der stärksten Fraktion vorgeschlagen wird sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums. Für den Kandidaten der CDU/CSU Wolfgang Schäuble stimmten am 24. Oktober 2017 501 der 709 MdBs. Beachtenswerter ist die Entscheidung über die Vizepräsidenten. Hier nämlich hat die große Mehrheit des Hauses gleich zu Beginn der Wahlperiode ihren Gestaltungswillen zum Ausdruck gebracht: Der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Abgeordnete Albrecht Glaser hat in allen drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit erhalten (Plenarprotokoll 19/1). Er war zuvor aufgrund islamfeindlicher Äußerungen in die Kritik geraten. Die Ablehnung eines als Vizepräsidenten nominierten Kandidaten hatte sich zuvor erst ein einziges Mal ereignet, nämlich als Lothar Bisky von der Linkspartei in der 16. Wahlperiode keine Mehrheit erringen konnte. Ihm wurden seine Stasi-Kontakte vorgeworfen. Allerdings verfehlte Bisky die erforderliche Mehrheit vergleichsweise knapp (Plenarprotokoll 16/1), während Glaser in allen Wahlgängen jeweils nur gut hundert Stimmen für sich gewinnen konnte. Seine Ablehnung fiel fraktionsübergreifend viel deutlicher aus.

Auch bei der Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) in einer der folgenden Plenarsitzungen wurde der von der AfD nominierte Kandidat Roman Reusch zunächst abgelehnt. Er wurde dann aber in einem zweiten Wahlgang in einer späteren Plenarsitzung gewählt (Plenarprotokolle 19/7 u. 19/11). Diese Beispiele, wie auch die Debatte um die von der AfD benannten Ausschussvorsitzenden, zeigen, dass die Abgeordneten ihre Wahlfunktion ernst nehmen und sie mit einer gründlichen Prüfung der einzelnen Kandidaten auch dann verbinden, wenn den Fraktionen ein Vorschlagsrecht zusteht. Bei der Wahl der Vertreter in die Parlamentarische Ver­sammlung des Europarates wurden im Übrigen alle Abgeordneten entsprechend der Vorschläge der Fraktionen gewählt (Plenarprotokoll 19/7).

In klassischen Werken der Parlamentarismusforschung wird statt des Begriffs der Wahlfunktion die Bezeichnung Auswahl der Regierungsmitglieder (Loewenberg 1969) oder gouvernementale Kreationsfunktion (Steffani1979) verwendet. In solchen Termini wird die zentrale Funktionslogik des parlamentarischen Regierungssystems gut sichtbar: Die Regierung geht aus dem Parla­ment hervor. Der Wahlakt bringt nicht nur die Regierung ins Amt, er konstituiert auch die zentralen Rollen im parlamentarischen Regierungssystem: auf der einen Seite die Regierungsmehrheit, also das Team aus Parlamentsmehrheit und Regierung und auf der anderen Seite die Opposition. Solange es keine Regierung gibt, ist die Frage ungeklärt, wer Mehrheit und wer Minderheit, wer Regierungsmehrheit und wer Opposition ist. Selbst jenen Fraktionen, die sich mit Sicherheit auf eine Rolle in der Opposition einstellen können (AfD, Die Linke), fehlt der Sparringspartner für effektive Oppositionsarbeit. Das Warten des Parlaments auf eine Regierung und das Gefühl vieler Abgeordneter und Beobachter bis zur Regierungsbildung nicht im Normalbetrieb zu sein, sind ein logischer Ausdruck der Funktionsmechanismen des parlamentarischen Regierungssystems und das Ergebnis von in 70 Jahren eingeübten Verfahrensweisen.

Kontrollfunktion

Betrachtet man die Parlamentsfunktionen im Einzelnen relativiert sich aber das Bild eines Parlaments im Stand-By-Modus. Beim Blick auf die Kontrollfunktion lässt sich eine Untätigkeit des Bundestages nicht entdecken, jedenfalls nicht in Bezug auf die so genannte nachprüfende Regierungskontrolle (vgl. Algasinger/Oertzen/Schöne 2004). In bislang zwölf Sitzungstagen fanden acht Aktuelle Stunden statt, davon wurden sechs von jenen Fraktionen beantragt, die keine Minister in der geschäftsführenden Bundesregierung stellen. Das bestätigt das gewohnte Bild, nach dem die Aktuellen Stunden vor allem von den Oppositionsfraktionen genutzt werden, um aktuellen Themen und brisanten politischen Vorgängen durch eine Debatte im Bundestag zusätzliche Öffentlichkeit zu verschaffen (Ismayr 2012: 334ff.). Auch auf die Fragestunde verzichtet das Parlament im Wartemodus nicht: In der 10. Sitzung wurden 55 Fragen, zum ganz überwiegenden Teil aus den Reihen der vier kleineren Fraktionen (Linke, B90/Grüne, AfD, FDP) an die Bundesregierung gestellt. Ebenso ist es bereits zweimal zur Befragung der Bundesregierung gekommen. Schließlich hat der Bundestag mit der Beantragung eines parlamentarischen Unter­suchungsausschusses eines seiner Königsrechte gleich zum Beginn der Legislaturperiode in Anspruch genommen, um Missstände im Regierungs- und Verwaltungshandeln (in diesem Fall im Zusammenhang mit der Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016) aufzuklären. Nicht zuletzt hat der Bundestag mit der Wahl der Mitglieder des PKGr die Voraussetzung für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste geschaffen und der Petitionsausschuss, zu dessen zentralen Aufgaben die Verwaltungskontrolle zählt, wurde als erster ständiger Ausschuss neben dem Hauptausschuss und dem Wahlprüfungsausschuss bereits in der 2. Parlamentssitzung eingesetzt (Plenarprotokoll 19/2). Auch ohne gewählte Regierung begibt sich das Parlament also schrittweise in den Arbeitsmodus.

Dass der Bundestag bei der Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion insgesamt besser werden könnte, ist nicht nur durch die Abschiedsrede des Bundestagspräsidenten Lammert und seiner Aufforderung an die Abgeordneten, selbstbewusster zu agieren (Plenarprotokoll 18/245), sondern auch durch die Debatte, wie in einer neuen Großen Koalition mehr Kontroversität im Parlament hergestellt werden könnte, in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Sogar im Entwurf des Koalitionsvertrages finden sich entsprechende Passagen (Koalitionsvertrag 2018: 175).

Gesetzgebungsfunktion

Die zentralen Orte der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages sind die Fachausschüsse. Dort werden die im Plenum später zur Abstimmung stehenden Gesetzesvorlagen von Fachpolitikern, also Experten der jeweiligen Politikfelder, beraten. Immer häufiger werden in der Ausschussberatung auch öffentliche Anhörungen veranstaltet. Üblicherweise orientiert sich der Ressortzuschnitt der Ausschüsse an den Ministerien der Bundesregierung. Entsprechend fand in der Vergangenheit die Einsetzung der Ausschüsse nach der Regierungsbildung statt. Seit der letzten Legislaturperiode beginnt sich, diese Praxis zu ändern. Bereits 2013 stand der Bundestag vor der Aufgabe, sich mit fristgebundenen Entscheidungen beschäftigen zu müssen, obgleich noch keine neue Regierung gewählt war. Um ein zuständiges Beratungsgremium zu schaffen, wurde erstmals ein so genannter Hauptausschuss gebildet, weil die wahrscheinlichen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vor der Kanzlerwahl nicht die gesamte Palette von Fachausschüssen einsetzen wollten. Dabei spielten neben organisatorischen Fragen auch Karriereinteressen eine Rolle; erst sollte bekannt sein, wer Minister oder Staatssekretär wird, dann die Ausschussvorsitzenden gewählt werden. Die damaligen Oppositionsfraktionen der Grünen und der Linken protestieren vehement (Plenarprotokoll 18/3). Aus den Reihen von Staatsrechtlern wurden massive Bedenken geäußert. Heribert Prantl schrieb in der SZ vom „Unbehagen am Super-Ausschuss“ (SZ, 21.11.2013).

Ganz ähnlich stellte sich die Situation zum Beginn der aktuellen Wahlperiode dar. Für die Beratung zur Verlängerung anstehender Bundeswehrmandate wurde ein Ausschuss benötigt. Statt die Fachausschüsse zu bilden, entschieden sich die Fraktionen – diesmal beschränkte sich der Protest auf die Fraktion der Linken – am 21. November 2017 erneut für die Einsetzung eines Hauptausschusses (Plenarprotokoll 19/2). Damit scheint sich in Zeiten einer fragmentierten Parteienlandschaft und schwieriger Regierungsbildungen eine neue Staatspraxis zu etablieren, die Legislaturperiode zunächst mit einem einzigen Ausschuss zu beginnen.

Den Kern der Kritik am Hauptausschuss bilden zwei Argumente, ein staatsrechtliches und ein politisches. Rechtlich steht die Frage im Raum, ob der 47 Mitglieder zählende Hauptausschuss den überwiegenden Teil der Abgeordneten benachteilige, die damit – wenigstens zeitweise – von der Ausschussarbeit ausgeschlossen seien (vgl. Gelze 2017). Das politische Argument lautet, das Warten auf die Regierungsbildung degradiere den Bundestag zum Anhängsel der Bundesregierung. Seiner Rolle als Herzkammer der Demokratie könnte das Parlament viel besser gerecht werden, wenn es die Voraussetzungen für eine ordentliche fachgerechte parlamentarische Beratung zügig gewährleisten würde.

Dieses Unbehagen am Hauptausschuss war selbst seinen Befürwortern anzuhören. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Carsten Schneider etwa betonte den Übergangscharakter des Hauptausschusses und sprach sich für eine „unverzügliche“ Konstituierung der anderen Ausschüsse in den nächsten Wochen aus. Schließlich kam es so auch. Zum Beginn des neuen Jahres wurde am 17. Januar 2018 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages aller Fraktionen die Einsetzung von 23 Fachausschüssen beschlossen, obgleich eine Regierungsbildung noch nicht absehbar war.

Dass es in den neu gebildeten Ausschüssen nun zu einer Belebung des Parlamentarismus kommt, weil die Abgeordneten im Schwebezustand zwischen zwei Regierungen und unabhängig von der Fraktionsdisziplin den Charme interfraktioneller Bündnisse zur Verabschiedung von Gesetzen entdecken, wird sich aber als Illusion erweisen. Erstens fehlt mit der Regierung auch der wichtigste Input-Lieferant für die Ausschussarbeit, schließlich stammen ca. 70 Prozent aller vom Bundestag verabschiedeter Gesetzesvorlagen aus der Regierung (Ismayr 2012: 2019). Zweitens deutet sich bereits die nächste Koalition am Horizont an; die Verständigung zwischen CDU/CSU und SPD über die Regelung des Familiennachzuges für subsidär Schutzberechtigte zeigt, dass die potenziellen Koalitionspartner ihr Handeln bereits aufeinander abstimmen (Plenarprotokoll 19/8). Drittens sind viele der in den letzten Wochen von den Fraktionen eingebrachten Vorlagen zunächst symbolische Politik, weil sie sich auf Lieblingsprojekte der Antragsteller beziehen, von denen jene selbst wissen, dass eine Mehrheit im Parlament nicht zu erreichen sein wird, etwa wenn die SPD den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorlegt (Plenarprotokoll 19/3), die AfD die sofortige Einführung umfassender Grenzkontrollen fordert (Plenarprotokoll 19/5) oder die Linke für die Aussetzung der Sanktionen gegen Russland plädiert (Plenarprotokoll 19/11). Richtig anlaufen wird die Gesetzgebungsmaschinerie des Bundestages trotz konstituierter Ausschüsse daher erst nach der Regierungsbildung – und das ist, weil es der Funktionslogik unseres parlamentarischen Regierungssystems entspricht, auch nicht zu beklagen.

Kommunikationsfunktion

Für die Kommunikationsfunktion des Parlaments sind drei große Arbeitsfelder der Abgeordneten maßgeblich: die Wahlkreisarbeit, die Parteiarbeit und die Medienarbeit. Ist vom Parlament im Stand-By-Modus die Rede, dann werden die beiden erst genannten Arenen übersehen. Die Tatsache, dass die Berliner Parlamentsarbeit noch nicht auf Hochtouren läuft, verschafft den Abgeordneten gerade zusätzliche Gelegenheiten vor Ort, in den Heimatregionen und den Parteigliederungen, sowohl politische Wünsche und Forderungen aufzunehmen als auch zukünftige politische Gestaltungsabsichten zu erklären. Indem sowohl in den Parteien, insbesondere in der SPD, als auch zwischen den Parteien kontrovers um die Regierungsbeteiligung gerungen wird, erfüllen die Parteien genau jene Aufgabe, die sie in einer Demokratie zu erbringen haben: Sie zeigen, dass es verschiedene Interessen gibt, dass es eben nicht einerlei ist, ob diese oder jene Partei regiert und dass die Parteien doch unterschiedlich sind – oder sei es, dass die Parteien unterschiedlich gut aufgestellt sind, um Regierungsverantwortung zu übernehmen. Bei aller Kritik, die den Parteien entgegenschlägt, zeigen die Diskussionen über die Regierungsbildung das Bemühen der Parteien und Abgeordneten um Responsivität.

Wie das öffentliche Erscheinungsbild des Bundestages in seiner veränderten Zusammensetzung mit sechs Fraktionen zukünftig aussehen wird, bleibt abzuwarten. Im Kern geht es um die Frage, ob und wie die AfD den Bundestag verändern wird. Derzeit lassen sich widersprüchliche Signale feststellen. Einerseits finden sich Anzeichen dafür, dass die Debatten inhaltlich streitiger werden als in der letzten Legislaturperiode. Das könnte zu einer Belebung des Parlaments beitragen. Andererseits finden sich Beispiele für Tabuverletzungen und Affronts durch die AfD, die das Parlament deskreditieren und den zwischen den Fraktionen herrschenden Grundkonsens gefährden. Etwa begründete der AfD-Fraktionsvorsitzende Gauland den Antrag seiner Fraktion, bei einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen zu lassen mit „Revanche“ für das Scheitern des AfD-Kandidaten bei der Besetzung des PKGr (Der Tagesspiegel, 19.01.2018). Mehr inhaltlichen Streit wünschen sich nach den Jahren der von der Großen Koalition dominierten Plenardebatten viele Beobachter, die Rückkehr des Freund-Feind-Schemas in das Parlament aber würde seine Integrationsfähigkeit ernsthaft gefährden.

Für das öffentliche Erscheinungsbild des Parlaments tragen nicht nur die Parlamentarier, sondern auch die Medien eine Verantwortung. Es gilt den ohnehin mächtigen Trend der Personalisierung und Skandalisierung in der politischen Berichterstattung nicht noch dadurch zu verstärken, indem Provokationen der AfD dankbar in den Mittelpunkt der Berichterstattung gerückt werden.

Kein untätiges Parlament

Das Bild des Bundestages im Stand-By-Modus ist nur zum Teil richtig. Auch zwischen Konstituierung und Regierungsbildung erfüllt der Bundestag, wie die oben skizzierten Beispiele gezeigt haben, die für Parlamente typischen Aufgaben. Mit verminderter Schlagzahl tut er das bei der Gesetzgebungstätigkeit. Gelangweilte Abgeordnete sollten sich angesichts des breiten Tätigkeitsspektrums von Parlamentariern nicht finden lassen. Dass es bei der Gesetzgebungstätigkeit momentan ruhiger zugeht, ist auf die Funktionslogik des parlamentarischen Regierungssystems zurückzuführen. Wer das moniert, versteht den deutschen Parlamentarismus nicht oder bedient sogar populäre Vorurteile und Missverständnisse über die Arbeitsweise unseres Regierungssystems.

Trotzdem ist es und gut und richtig, dass der Bundestag mit der Einsetzung der Fachausschüsse nicht länger auf eine Regierungsbildung gewartet hat. Das ist ein wichtiges Signal für die Arbeitsfähigkeit und Eigenständigkeit der zentralen Institution unseres politischen Systems, mit dem das Parlament auch symbolisch seinen Gestaltungsanspruch formuliert. Möglicherweise kann die Arbeit im Parlament in der Phase zwischen zwei Regierungen sogar dazu beitragen, belastbare Arbeitsverhältnisse zwischen den Abgeordneten verschiedener Fraktionen entstehen zu lassen, bevor die klare Zuordnung ins Regierungs- und Oppositionslager dies wieder erschwert. Dass die intensive Gesetzgebungsarbeit im Parlament aber erst dann wieder richtig losgehen wird, wenn eine gewählte Regierung im Amt ist, darüber sollte in der Öffentlichkeit und der veröffentlichten Meinung nicht geklagt werden. Viel besser ist es, darüber aufzuklären, warum das in einem parlamentarischen Regierungssystem auch gut so ist.

Literatur:

Algasinger, Karin/Oertzen, Jürgen von/Schöne, Helmar (2004): Wie das Parlament die Regierung kontrolliert. Der Sächsische Landtag als Beispiel, in: Holtmann, Ever­hard/Patzelt, Werner J. (Hrsg.): Kampf der Gewalten. Parlamentari­sche Regierungskontrolle – gouvernementale Parlamentskon­trolle. Theorie und Empi­rie, Wiesbaden, S. 107-147.

Gelze, Simon (2017): Das Arbeitsparlament im Wartemodus – ein Hauptausschuss für den 19. Deutschen Bundestag? VerfBlog, 10/23, https://verfassungsblog.de/das-arbeitsparlament-im-wartemodus-ein-hauptausschuss-fuer-den-19-deutschen-bundestag/,
DOI: https://dx.doi.org/10.17176/20171023-111007.

Ismayr, Wolfgang (2012): Der Deutsche Bundestag, 3. Auflage, Wiesbaden.

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2018): Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land, Berlin.

Linn, Susanne/Sobolewski, Frank (2017): So arbeitet der Deutsche Bundestag. Organisation und Arbeitsweise. Die Gesetzgebung des Bundes, Rheinbreitbach.

Loewenberg, Gerhard (1969): Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepu­blik Deutschland, Tübingen.

Plenarprotokoll 16/1, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 1. Sitzung, Berlin, 18.10.2005.

Plenarprotokoll 18/3, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 3. Sitzung, Berlin, 28.11.2013.

Plenarprotokoll 19/1, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 1. Sitzung, Berlin, 24.10.2017.

Plenarprotokoll 19/2, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 2. Sitzung, Berlin, 21.11.2017.

Plenarprotokoll 19/3, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 3. Sitzung, Berlin, 22.11.2017.

Plenarprotokoll 19/5, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 5. Sitzung, Berlin, 13.12.2017.

Plenarprotokoll 19/7, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 7. Sitzung, Berlin, 18.01.2018.

Plenarprotokoll 19/8, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 8. Sitzung, Berlin, 19.01.2018.

Plenarprotokoll 19/11, Deutscher Bundestag. Stenografischer Bericht der 11. Sitzung, Berlin, 01.02.2018.

Steffani, Winfried (1979): Das präsidentielle System der USA und die parlamentarischen Systeme Großbri­tanniens und Deutschlands im Vergleich, in: Steffani, Winfried (Hrsg.): Parlamentarische und präsidentielle Demokratie. Strukturelle Aspekte westlicher Demokratien, Opladen, S. 61-104.

Zitationshinweis

Schöne, Helmar (2018): Der Deutsche Bundestag zwischen Konstituierung und Regierungsbildung, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de, Online verfügbar: https://regierungsforschung.de/der-deutsche-bundestag-zwischen-konstituierung-und-regierungsbildung/

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