Der Transparenz-Irrtum – Zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Ein Namensbeitrag von Marcel Hafke und Tina Pannes.

Regierungsforschung.de ist ein neutrales Forum für politikwissenschaftliche Themen und Debatten. Beteiligen Sie sich am Diskurs auf Regierungsforschung.de. Sie möchten eine Replik zu diesem Beitrag verfassen? Wir veröffentlichen Sie gerne. Schreiben Sie uns: redaktion@regierungsforschung.de.

Aus dem Inhalt:

„Transparenz!“ ist der neue kategorische Imperativ der Politik. Wo das Kant´sche Original das „Prinzip einer obersten Gesetzgebung“ zum Prüfungsmaßstab macht, soll nun real das Prinzip selbst durch oberste Gesetzgebung umgesetzt werden. Abgeordnete sollen ihre Nebeneinkünfte veröffentlichen – im Deutschen Bundestag tun sie dies bereits in sogenannten „Einkommensstufen“. Es lohnt sich auf zwei Ebenen, die Debatte näher zu beleuchten: Die Begründungen für die Veröffentlichungspflicht sind mit einigen logischen Fehlern zu konfrontieren, die ein richtiges Anliegen mit den falschen Mitteln erreicht erscheinen lassen. Das Plädoyer lautet daher: Offenlegung der Quellen, nicht der Höhe. Und grundsätzlicher: Die Nebeneinkünfte-Transparenz ist nur eine Teilmenge einer viel größeren Überall-Transparenz, deren Einforderung generell Fragen aufwirft. Was sind die Konsequenzen?

Beitrag als PDF-Datei

Der Transparenz-Irrtum – Zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Zitationshinweis

Hafke, Marcel / Pannes, Tina (2013): Der Transparenz-Irrtum – Zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Erschienen in: Regierungsorschung.de, Politikmanagement und Politikberatung. Online verfügbar unter: http://www.regierungsforschung.de/dx/public/article.html?id=186

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren

* Pflichtfeld