Die geteilte Wahl: Eine erste Analyse der Bürgermeisterwahlen 2014 und 2015 in Nordrhein-Westfalen

Stefan Thierse, M.A.In diesem Beitrag untersucht Stefan Thierse die Ergebnisse der Wahlen der Bürger- und Oberbürgermeister in Nordrhein-Westfalen. Er macht sich den Umstand zunutze, dass aufgrund einer zweimaligen Änderung des Kommunalwahlgesetzes 2007 und 2013 etwa die Hälfte der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten 2014 zeitgleich mit den Stadt- und Gemeinderäten gewählt wurden, während die andere Hälfte 2015 entkoppelt von den Ratswahlen zur Wahl standen.

Diese Bedingungen kommen einem natürlichen Experiment nahe und erlauben die empirische Überprüfung einiger Erwartungen, die auch seitens der Politik mit Blick auf Wahlbeteiligung und parteipolitischer Überlagerung der Wahlen verbunden wurden.  

Die geteilte Wahl

Eine erste Analyse der Bürgermeisterwahlen 2014 und 2015 in Nordrhein-Westfalen

Autor

Stefan Thierse arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte am Institut für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Parteien- und systemforschung, dem Regierungssystem der Europäischen Union, sowie in der vergleichenden Parlamentsforschung.

Einleitung

Am 27. September 2015 waren die Wählerinnen und Wähler in 48 Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bei Stichwahlen das letzte Wort zu sprechen. Bis auf Köln, wo die Wahl aufgrund unzulässiger Stimmzettelgestaltung auf den 18. Oktober verschoben werden musste.1

und Bad Münstereifel, wo am Abend des 13. September der Wahlbewerber Werner Esser verstarb,2 liegen nun Ergebnisse vor, die ein erstes Fazit der ersten und wohl einzigen geteilten Kommunalwahl erlauben.

Aus komparatistischer Sicht sind die Bürgermeisterwahlen ein spannendes Untersuchungsobjekt, kommen Sie doch einem natürlichen Experiment recht nahe (Schnell u.a. 2011, S. 221f.). Während 2014 in 199 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie 10 kreisfreien Städten die Hauptverwaltungsbeamten zusammen mit den Gemeinde- bzw. Stadträten gewählt worden sind, fand die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten in 155 kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie 11 kreisfreien Städten 2015 entkoppelt von der Wahl der kommunalen Vertretungskörperschaften statt.3

Hintergrund dieser gesplitteten Wahl war ein Zickzackkurs im kommunalen Wahlrecht. Die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit im Landtag hatte 2007 gegen die Stimmen von SPD und Grünen neben der Abschaffung der Stichwahl beschlossen, die Amtszeit der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jahre zu verlängern. Durch die Entkopplung der Wahlgänge sollten die Oberhäupter in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Kreisen aufgewertet und der Einfluss der Parteipolitik zurückgedrängt werden.4 So kam es, dass die 2009 gewählten Bürger- und Oberbürgermeister für eine Amtsdauer von sechs Jahren bis 2015 gewählt wurden. Die rot-grüne Nachfolgerregierung machte diese Änderung 2013 wieder rückgängig und kehrte zur fünfjährigen Amtszeit zurück. Durch eine einmalige Verlängerung der Wahlperiode auf sechs Jahre und eine dauerhafte Verkürzung der Amtszeiten der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten werden die Wahlen ab 2020 wieder synchronisiert (Korte 2015, S. 34). Begründet wurde dies zum einen damit, dass durch eine Zusammenlegung der Wahltermine Kosten gespart würden. Zum anderen wurde argumentiert, dass durch die zeitgleiche Wahl von Gemeinde- und Stadträten und Bürgermeistern die Wahlbeteiligung gesteigert werden könne.5

2014 stellten sich vor allem jene Kandidaten freiwillig vorzeitig zur Wiederwahl, die davon ausgehen konnten, von ihrer Partei wieder nominiert zu werden bzw. die mit einem guten Wahlergebnis rechnen konnten. Viele (Ober-)Bürgermeister, die in den Ruhestand gingen (z.B. Dagmar Mühlenfeld in Mülheim an der Ruhr oder Klaus Wehling in Oberhausen) bzw. nicht von einer erneuten Aufstellung ausgehen konnten (z.B. Jürgen Roters in Köln oder Reinhard Paß in Essen), erfüllten die volle Amtszeit von sechs Jahren.

Die gesplittete Wahl bietet die einmalige Chance, die Kommunen, in denen 2014 gewählt wurde, mit denjenigen, in denen die Wahl erst 2015 stattfand, hinsichtlich zweier Merkmale zu vergleichen: Der Wahlbeteiligung und der Anzahl der parteilosen Einzelbewerber bzw. von Bewerbern kommunaler Wählergemeinschaften (die keine Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind).

Beitrag zum Stand der Forschung

Der Beitrag ist an der Schnittstelle von kommunaler Wahlforschung und der Literatur zu Bürgermeistern angesiedelt. Die komparatistisch angelegte Kommunalwahlforschung in Deutschland ist alles in allem überschaubar. Kommunalwahlen werden entweder in vergleichend angelegten Sammelbänden als ein Aspekt der Kommunalpolitik behandelt (Kost 2010), oder aber unter Berücksichtigung der wahlsystemischen Rahmenbedingungen in anderen Bundesländern mit einem spezifischen Fokus auf einzelne Bundesländer (Korte 2015).

Ähnlich sieht es für die Wahlen der Bürgermeister aus. Die kommunale Verfassungsreform in NRW, die mit der Einführung der Direktwahlen des Bürgermeisters eine Angleichung an das süddeutsche Ratsmodell zur Folge hatte, hat neben Überblicksdarstellungen (Gisevius 1999) einige vergleichende Studien hervorgebracht. Pionierarbeit leistete das Forschungsprojekt „Bürgerkommune“, in dessen Rahmen im Jahr 2002 Bürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD in allen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern befragte wurden. Aus diesem Projekt gingen zahlreiche Publikationen hervor. So analysieren und vergleichen Bogumil/Heinelt (2005) die Stellung des Bürgermeisters in NRW und Baden-Württemberg. Gehne/Holtkamp (2005) widmen sich auf Basis der in diesem Projekt erhobenen Umfragedaten Sozialprofil, institutioneller Stellung, Parteibindung und Wahlkampfstrategien von Bürgermeistern. Aufbauend auf der Unterscheidung zwischen Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie auf der kommunalen Ebene untersucht Holtkamp (2008) Bürgermeister im Spannungsfeld kommunaler Parteipolitik. Der Vergleich fokussiert jedoch primär auf die Gegenüberstellung von direkt gewählten gegenüber durch den Rat gewählten Bürgermeistern. Gehne (2008) legt in seiner Studie über Bürgermeisterwahlen in NRW den Vergleich hingegen auf der Ebene der Kommunen innerhalb eines Bundeslandes an.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der vorliegende Beitrag. Dies ist nicht nur dem explorativen Erkenntnisinteresse geschuldet, sondern auch der schwierigen Datengrundlage und mangelnden Vergleichbarkeit von Wahldaten zwischen Ländern (Reiser 2006, S. 278). Für die Analyse wurden amtliche Daten der Wahlstatistik, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) erhoben und bereitgestellt werden, mit Wahldaten auf Ebene der einzelnen Kommunen verknüpft. Durch die Begrenzung auf NRW kann zudem eine gute Vergleichbarkeit der Kommunen gewährleistet und für etwaige länderspezifische Unterschiede in der Kommunalwahlordnung kontrolliert werden. Gleichwohl ist NRW groß genug, um eine Fallzahl an Kommunen zu erreichen, die für inferenzstatistische Verfahren geeignet ist.

Theoretische Erwartungen

Kommunalwahlen lassen sich in Anlehnung an Reif/Schmitt (1980, S. 8) als „second-order elections“, als Wahlen zweiter Ordnung, charakterisieren. Sie unterscheiden sich von Wahlen erster Ordnung (nationale Parlamentswahlen in parlamentarischen Systemen bzw. Präsidentschaftswahlen in präsidentiellen Systemen) dadurch, dass nicht über die Wahl bzw. Abwahl einer Regierung abgestimmt wird. Aus Sicht der Wählerinnen und Wähler steht daher weniger auf dem Spiel, was sich u.a. folgendermaßen in einer niedrigeren Wahlbeteiligung als bei Hauptwahlen äußert. Auch wenn das Konzept der second-order elections für regionale und lokale Wahlen in Frage gestellt worden ist (Schakel/Jeffery 2013),6 scheinen Kommunalwahlen hinsichtlich der Wahlbeteiligung eindeutig in diese Kategorie zu fallen.  Die Beteiligung bei Kommunalwahlen in NRW ist seit 1946 kontinuierlich gesunken. Ausnahmen bildeten nur die Jahre 1975 und 1994, als die Kommunalwahlen mit Landtags- bzw. Bundestagswahlen zusammenfielen (Korte 2014, S. 28). Auch für Bürgermeisterdirektwahlen, die es in NRW erst seit 1999 gibt, ist das Mobilisierungspotenzial grundsätzlich größer, wenn die Wähler am selben Tag zu mehreren Wahlereignissen ihre Stimme abgeben (Gehne 2012, S. 60). Das sollte insbesondere für den Fall gelten, dass die Stadt- und Gemeinderäte zeitgleich mit den Bürgermeistern gewählt werden. Denn immerhin führen die Bürgermeister formal den Ratsvorsitz und sind für die Umsetzung ihrer kommunalpolitischen Anliegen auf die Unterstützung einer Ratsmehrheit angewiesen. Somit ist davon auszugehen, dass das Mobilisierungspotenzial größer ist, wenn an einem Wahltermin „en paquet“ über die politische Machtverteilung einer Stadt oder Gemeinde zu entscheiden ist.

Hypothese 1: Die Wahlbeteiligung zu den Bürgermeisterwahlen fällt 2015 geringer aus als 2014.

Die obige Erwartung lässt sich indes noch weiter qualifizieren: In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind bei Kommunalwahlen jeweils auch die Landräte zu wählen, welche auf Ebene des Kreises die gleichen Funktionen erfüllen wie die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten (Korte 2015, S. 41. Es scheint plausibel anzunehmen, dass die Wahlbeteiligung auch dann höher ausfällt, wenn die Bürgermeisterwahlen nicht mit den Ratswahlen, dafür aber mit den Wahlen der Landräte zusammenfallen. Folglich steht zu erwarten:

Hypothese 2: Die Wahlbeteiligung fällt am geringsten in den Kommunen aus, in denen 2015 ausschließlich die Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister zur Wahl standen.

Die Theorie der second-order elections geht davon aus, dass Nebenwahlen von der Logik des nationalen Parteienwettbewerbs überlagert werden. Nebenwahlen werden als Stimmungstests über die nationale Politik aufgefasst, bei der nationale Regierungsparteien einen Denkzettel erhalten, während Parteien in der Opposition sowie kleine und neue Parteien hinzugewinnen. Bezogen auf Wahlen auf subnationaler Ebene ist an dieser Annahme zu Recht kritisiert worden, dass regionale oder lokale Parteien mit Nischenparteien, populistischen, oder rechts- bzw. linksradikalen Parteien gleichgesetzt würden. Während letztere oftmals aus Protest gegen die Regierungspolitik Zulauf erhalten, erklärt sich der Erfolg regional begrenzter Parteien nicht selten aus einer spezifisch regionalen Themenanwaltschaft und der Ansprache einer spezifisch regionalen Identität.  Zudem verstellt ein Blick auf den elektoralen Erfolg bei Wahlen auf höheren Ebenen die Relevanz vor Ort, die durchaus beträchtlich sein kann .

Auf kommunaler Ebene operieren vielerorts auf einzelne Gemeinden begrenzte Wählergemeinschaften. Sie erheben per definitionem gar nicht den Anspruch, auf Länder- oder Bundesebene bei Wahlen anzutreten. Diese „Rathausparteien“ grenzen sich oftmals explizit von den etablierten Parteien zusammen und propagieren eine sachorientierte Politik, die „nah am Bürger“ ist. In vielen kleineren Gemeinden stellen sie sogar den Bürgermeister (Gehne 2012, S. 75ff.). Ihre Anzahl hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wenngleich ihr Stimmenanteil in etwa konstant geblieben ist (Korte 2015, S. 27).

Ein Spezifikum der Bürgermeisterwahlen ist die Direktwahl. Ihre Einführung in NRW im Jahre 1999 hatte zum Ziel, die Wahlen stärker zu personalisieren und den Einfluss der Parteien abzuschwächen. Zwar ist die Bedeutung der Parteibindung stark von der Gemeindegröße und der lokalen politischen Kultur geprägt; in NRW gelten Kommunalwahlen im Allgemeinen als stärker parteipolitisiert als etwa in Baden-Württemberg. Gleichwohl ist unabhängig von der Überlagerung durch den Parteienwettbewerb auf Landes- oder Bundesebene davon auszugehen, dass die parteipolitische Durchdringung der Bürgermeisterwahlen schwächer ausfällt, wenn diese nicht mit den Ratswahlen zusammenfallen. Ratswahlen gelten gerade im nordrhein-westfälischen Kontext als relativ parteipolitisiert (Holtkamp 2008, S. 221f.; Korte 2015, S. 52). In der Erwartung, dass es bei Ratswahlen stärkere Abstrahleffekte gibt, sollte die Motivation potenzieller unabhängiger Kandidaten besonders hoch sein, wenn es keine Zusammenlegung von Wahlterminen gibt und die Kandidatenorientierung im Vordergrund steht.

Hypothese 3: Die Anzahl nicht parteigebundener Bewerber fällt bei den Bürgermeisterwahlen 2015 höher aus als bei den Wahlen 2014.

Daten, Analyse und Ergebnisse

Grundlage der empirischen Analyse bietet ein originaler, eigens für die Wahl erstellter Datensatz. Die Daten bauen auf dem vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) bereitgestellten Daten zu den Wahlen der Bürgermeister und Oberbürgermeister auf. Anzumerken ist, dass die Daten für 2015 vorläufig sind. Für 2014 enthalten diese Daten keine Angaben zu den exakten Wahlergebnissen der jeweiligen Bewerber sowie zur Wahlbeteiligung. Diese Daten mussten aus verschiedenen Quellen zusammengetragen werden. Für einen Großteil der Kommunen (ca. 60 Prozent) konnten die Angaben über die Plattform votemanger.de beschafft werden. Die restlichen Angaben wurden über die Homepages der jeweiligen Städte und Gemeinden zusammengetragen. Mit dem Datensatz wurden zudem Angaben zu den gemeldeten Einwohnern sowie zur Gemeindegröße verknüpft, die über die Landesdatenbank NRW erhältlich sind. Insgesamt enthält der Datensatz 457 Beobachtungen zu 375 Kommunen.

Die Kommunen, in denen 2014 bzw. 2015 Bürgermeisterwahlen stattfanden, sind sich hinsichtlich vieler Eigenschaften, für die kontrolliert werden sollte, sehr ähnlich, so etwa hinsichtlich der Bevölkerungsgröße, Bevölkerungsdichte oder der Anzahl der Bewerber. Das bietet ideale Voraussetzungen für einen Gruppenvergleich. Die Wahlbeteiligung in den 166 Kommunen, in denen 2015 gewählt wurde, lag bei durchschnittlich 47 Prozent (Stichwahlen ausgenommen). 2014 nahmen noch im Schnitt 55 Prozent der Wähler an den Bürgermeisterwahlen in einem ersten Wahlgang teil. Diese Werte verändern sich nur geringfügig, wenn man die Analyse auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschränkt (s. Abb. 1).

Derselbe Zusammenhang gilt für die kreisfreien Städte in NRW: Auch hier lag die Wahlbeteiligung 2014 im Schnitt fast 10 Prozentpunkte über dem Wert für 2015 (47,2 gegenüber 37,6 Prozent). Die Mittelwertunterschiede sind für alle Ergebnisse mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von weniger als 0,1 Prozent statistisch signifikant (s. Tab. 1).

Abb. 1: Wahlbeteiligung 2014 und 2015, gruppiert nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden und kreisfreien Städten (ohne Stichwahlen)

Abb. 1: Wahlbeteiligung 2014 und 2015, gruppiert nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden und kreisfreien Städten (ohne Stichwahlen)

Tab. 1: Wahlbeteiligung in Abhängigkeit von Wahltermin, t-Test für unabhängige Stichproben

Tab. 1: Wahlbeteiligung in Abhängigkeit von Wahltermin, t-Test für unabhängige Stichproben

Interessanterweise lässt sich dieser Trend nicht für die Stichwahlen belegen: Auch wenn die Wahlbeteiligung – allen Erfahrungen entsprechend – insgesamt auf einem niedrigeren Niveau lag, nahmen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2015 im Schnitt mehr Wahlberechtigte an der Stichwahl teil als im Vorjahr (s. Abb. 2). In den kreisfreien Städten ergibt sich kaum ein Unterschied.  Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass diejenigen Kandidaten, die 2015 in einer Stichwahl antreten mussten, sich ein knapperes Rennen lieferten.7

Abb. 2: Wahlbeteiligung in Stichwahlen 2014 und 2015, gruppiert nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden und kreisfreien Städten

Abb. 2: Wahlbeteiligung in Stichwahlen 2014 und 2015, gruppiert nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden und kreisfreien Städten

Die Erwartung, dass die Wahlbeteiligung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden niedriger ausfällt, wo nicht zeitgleich auch Landratswahlen stattfanden, lässt sich durch die Daten nicht erhärten. Die Wahlbeteiligung fiel zwar geringfügig niedriger aus, wo 2015 nur die Bürgermeister zur Wahl standen. Die Differenz ist jedoch nur gering und statistisch nicht signifikant. Außerdem zeigt sich, dass in denjenigen Kommunen, in denen 2014 Bürgermeister, Stadtrat und Landtag an einem Tag gewählt wurden, die Wahlbeteiligung (im ersten Wahlgang) durchschnittlich sogar signifikant niedriger lag: Die Differenz beträgt 3,4 Prozentpunkte (s. Tab. 2). Das ist ein Hinweis darauf, dass noch weitere Faktoren für die Höhe der Wahlbeteiligung eine Rolle spielen.

Tab. 2: Wahlbeteiligung in Abhängigkeit von Landratswahlen, t-Test für unabhängige Stichproben

Tab. 2: Wahlbeteiligung in Abhängigkeit von Landratswahlen, t-Test für unabhängige Stichproben

Um Hypothese 3 zu überprüfen, wurde für jede Kommune die Anzahl von Wahlbewerbern ohne Parteizugehörigkeit ermittelt. Als Partei werden hier ausschließlich Parteien im Sinne des Parteiengesetzes verstanden. Das bedeutet, dass Kandidaten der NPD oder der PARTEI ebenso wenig als „parteilos“ gelten wie eine Bürgermeisterkandidatin der Violetten in Oberhausen oder die Kandidaten des Bündnisses Innovation und Gerechtigkeit (BIG) in Bonn, Dortmund, Gladbeck und Neuss. Als nicht einer Partei zugehörig wurden nur „echte“ Einzelbewerber (d.h. Kandidaten ohne Unterstützung einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft) codiert oder Kandidaten, die für eine kommunale Wählergemeinschaft antraten, dabei aber nicht von einer anderen Partei unterstützt wurden. Spitzenreiter der Kommunen mit vielen „parteilosen“ Kandidaten sind Bochum (vier Einzelbewerber und zwei Kandidaten kommunaler Wählergruppen) sowie Grevenbroich (vier Einzelbewerber und ein Kandidat einer Wählervereinigung). Diese stellen, wie Abb. 3 zeigt, jedoch nicht den Regelfall dar: 2014 traten in 107 Kommunen ausschließlich Bürgermeisterkandidaten mit Parteibindung an, 2015 war dies in immerhin 75 Kommunen der Fall.

Ein t-Test für unabhängige Stichproben (s. Tab. 3) bestätigt die Vermutung, dass 2015 im Schnitt mehr Kandidaten zur Wahl standen, die nicht auf dem Ticket einer Partei kandidierten. Klammert man die Stichwahlen aus, trat im Schnitt 2015 in fast jeder Kommune mindestens ein unabhängiger Kandidat zur Bürgermeisterwahl an; 2014 traf dies nur auf etwa 6 von 10 Kommunen zu. Schaut man nur auf die Kommunen, in denen eine Stichwahl erforderlich wird, zeigt sich sogar noch deutlicher, dass es 2015 mehr unabhängige Kandidaten in eine Stichwahl schafften als 2014. Die Ergebnisse verändern sich nicht substanziell, wenn man nur „echte“ Einzelbewerber berücksichtigt.8

Abb. 3: Anzahl parteiloser Einzelbewerber und Bewerber kommunaler Wählergemeinschaften, Histogramm

Abb. 3: Anzahl parteiloser Einzelbewerber und Bewerber kommunaler Wählergemeinschaften, Histogramm

Zum Bürgermeister gewählt wurden jedoch 2015 nicht mehr unabhängige Kandidaten als im Jahr davor: 2014 waren es 23 Kandidaten, 2015 hingegen 21 Kandidaten. Alle konnten übrigens bereits im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen. Dies scheint jedoch vor allem Umstand geschuldet, dass in vielen Kommunen parteilose Bewerber keinen Gegenkandidaten hatten. Des Weiteren waren auch bei dieser geteilten Bürgermeisterwahl Einzelbewerber und allein von KWGs unterstützte Kandidaten vor allem in kleinen, ländlichen Gebieten erfolgreich.

Tab. 3: Durchschnittliche Anzahl der parteiunabängigen Kandidaten in Abhängigkeit des Wahl-termins und Wahlgangs, t-Test für unabhängige Stichproben

Tab. 3: Durchschnittliche Anzahl der parteiunabängigen Kandidaten in Abhängigkeit des Wahl-termins und Wahlgangs, t-Test für unabhängige Stichproben

Fazit und Ausblick

Die geteilte Bürgermeisterwahl bietet aus komparatistischer Sicht ideale Bedingungen, um die Auswirkungen von Änderungen im kommunalen Wahlrecht zu erforschen und empirisch begründet zu bewerten. Bestätigt hat sich erstens die Vermutung, dass die Entkopplung der Wahlen zu den kommunalen Parlamenten von den Bürgermeisterwahlen zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung führt. Neben dem gerade für klamme Kommunen schlagenden Argument, dass eine Zusammenlegung der Wahltermine Kosten einspart, spricht auch aus demokratietheoretischer Perspektive Einiges für eine Zusammenlegung: Wenn dauerhaft nicht einmal mehr jeder zweite Wahlberechtigte an die Urnen geht, scheint es angezeigt, über geeignete Maßnahmen nachzudenken, welche einer „Tyrannei der Minderheit“ entgegenwirkt. Die Synchronisierung der Wahltermine ist ein bescheidener, aber vergleichsweise einfacher Beitrag zur Wählermobilisierung. Mit der Wiedereinführung der Stichwahlen ist jedoch auch eine erheblich geringere Wahlbeteiligung in einem etwaigen zweiten Wahlgang in Kauf genommen worden: Wo es zu einer Stichwahl kam, nahmen nur etwa 40 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Allerdings zeigten sich bei einem Vergleich der Wahlbeteiligung bei den Stichwahlen 2014 und 2015 keine eklatanten Unterschiede.

Nicht bestätigt hat sich die Erwartung, dass die Wahlbeteiligung am niedrigsten in den Kommunen ausfällt, in denen die Bürgermeisterwahlen singuläre Wahlereignisse sind: Die Kommunen, die 2014 zeitgleich mit den Bürgermeistern und Räten auch den Landrat wählten, weisen eine niedrigere Wahlbeteiligung auf als jene, die nur Bürgermeister und Stadt- oder Gemeinderat wählten. 2015 gab es so gut wie keine Unterschiede. Eine multivariate Analyse, die für Drittvariablen kontrolliert, ist weiteren Arbeiten vorbehalten.

Für die Erwartung, dass die „entkoppelte“ Bürgermeisterwahl 2015 mehr Kandidaturen parteiloser Einzelbewerber und/oder unabhängiger Wählergemeinschaften förderte, finden sich hingegen empirische Belege. Dieser Zusammenhang gilt auch, wenn man nur im engeren Sinne parteilose Einzelbewerber berücksichtigt. Während also die Gegner einer Entkopplung von Rats- und Bürgermeisterwahl mit der Erwartung einer sinkenden Wahlbeteiligung Recht behalten haben, scheinen die einstigen Befürworter dieses Ansatzes offenbar in ihrer Erwartung bestätigt, dass eine Entkopplung zu einer stärkeren Personalisierung führt. Zumindest für 2015 zeigt sich, dass Einzelbewerber und von Wählergruppen unterstützte Kandidaten nicht nur aus dem Amt heraus erfolgreich waren.

Eine fundiertere Bewertung hat auch eine Abwägung zwischen den Mehrkosten, die durch die Wiedereinführung der Stichwahl entstehen, und der Kostenersparnis durch die Zusammenlegung der Rats- mit den Bürgermeisterwahlen zu treffen. Dies erfordert eine Einbeziehung von Längsschnittdaten. Daher ist eine Erweiterung des Datensatzes um Daten aus den Jahren 2009 und 2004 geplant. Fürs Erste lässt sich resümieren, dass nicht nur Politiker, sondern auch Politikwissenschaftler Einiges aus dieser geteilten Wahl lernen können.

Literaturverzeichnis

Bogumil, Jörg; Holtkamp, Lars (2005): Die Machtposition der Bürgermeister im Vergleich zwischen Baden-Württemberg und NRW. In: Jörg Bogumil und Hubert Heinelt (Hg.): Bürgermeister in Deutschland. Politikwissenschaftliche Studien zu direkt gewählten Bürgermeistern. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 33–85.

Gehne, David H. (2008): Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Gehne, David H. (2012): Bürgermeister. Führungskraft zwischen Bürgerschaft, Rat und Verwaltung. Stuttgart: Boorberg.

Gehne, David H.; Holtkamp, Lars (2005): Fraktionsvorsitzende und Bürgermeister in NRW und Baden-Württemberg. In: Jörg Bogumil und Hubert Heinelt (Hg.): Bürgermeister in Deutschland. Politikwissenschaftliche Studien zu direkt gewählten Bürgermeistern. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 87–141.

Gisevius, Wolfgang (1999): Der neue Bürgermeister. Vermittler zwischen Bürgern und Verwaltung. Bonn: Dietz.

Holtkamp, Lars (2008): Kommunale Konkordanz- und Konkurrenzdemokratie. Parteien und Bürgermeister in der repräsentativen Demokratie. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Korte, Karl-Rudolf (2015): Wahlen in Nordrhein-Westfalen. 4. Aufl.: Wochenschau Verlag.

Kost, Andreas (Hg.) (2010): Kommunalpolitik in den deutschen Ländern. Eine Einführung. 2. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Reif, Karlheinz; Schmitt, Hermann (1980): Nine Second-Order National Elections – A Conceptual Framework for the Analysis of European Election Results, in: European Journal of Political Research 8 (1), S. 3 – 44.

Reiser, Marion (2006): Kommunale Wählergemeinschaften in Ost- und Westdeutschland. Eine Analyse zur Präsenz der parteifreien Gruppierungen in vier Bundesländern. In: Uwe Jun, Henry Kreikenbom und Viola Neu (Hg.): Kleine Parteien im Aufwind. Zur Veränderung der deutschen Parteienlandschaft. Frankfurt am Main: Campus, S. 277–297.

Schakel, Arjan H.; Jeffery, Charlie (2013): Are Regional Elections really ‘Second-Order’ Elections?, in: Regional Studies 47 (3), S. 323 – 341.

Schnell, Rainer; Hill, Paul Bernhard; Esser, Elke (2011): Methoden der empirischen Sozialforschung, 9. Aufl. München: Oldenbourg.

Anhang

Abb. 4: Bürgermeisterwahlen in den kreisfreien Städten und Gemeinden in NRW nach Wahltermin

Abb. 4: Bürgermeisterwahlen in den kreisfreien Städten und Gemeinden in NRW nach Wahltermin

Tab. 4: Durchschnittliche Anzahl echter Einzelbewerber in Abhängigkeit des Wahltermins und Wahlgangs, t-Test für unabhängige Stichproben

Tab. 4: Durchschnittliche Anzahl echter Einzelbewerber in Abhängigkeit des Wahltermins und Wahlgangs, t-Test für unabhängige Stichproben

 

Zitationshinweis

Thierse, Stefan: Die geteilte Wahl: Eine erste Analyse der Bürgermeisterwahlen 2014 und 2015 in Nordrhein-Westfalen, Erschienen in: https://regierungsforschung.de/die-geteilte-wahl-eine-erste-analyse-der-buergermeisterwahlen-2014-und-2015-in-nordrhein-westfalen/

  1. Vgl. Christoph Bieber, Fehlerhafte Stimmzettel bei der OB-Wahl in Köln. Das Problem ist nicht das Personal, sondern die Struktur der Wahlorganisation, in: Regierungsforschung.de, abrufbar unter: https://regierungsforschung.de/fehlerhafte-stimmzettel-bei-der-ob-wahl-das-problem-ist-nicht-das-personal-sondern-die-struktur-der-wahlorganisation/ (Stand 30.09.2015). []
  2. http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/siegreicher-kandidat-werner-esser-stirbt-am-wahlabend-article1722514.html (Stand 30.09.2015). []
  3. Im Anhang findet sich eine Übersichtskarte von NRW, welche die Bürgermeisterwahlen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach Landkreisen nach Wahltermin aufschlüsselt. []
  4. So z.B. Horst Engel (FDP) in der Plenardebatte am 19.09.2007, Plenarprotokoll 14/69, S. 7933. []
  5. So z.B. Lisa Steinmann (SPD) in der Plenardebatte am 20.03.2013, Plenarprotokoll 16/24, S. 2032. []
  6. Reif und Schmitt haben das Konzept ursprünglich zur Analyse von Wahlen zum Europäischen Parlament in den frühen 1980er Jahren entwickelt. []
  7. In der Tat deutet eine Korrelation auf einen schwach negativen Zusammenhang (r=-0.12) zwischen der Wahlbeteiligung und der Knappheit des Wahlergebnisses hin. Allerdings verfehlt der Koeffizient deutlich ein konventionelles statistisches Signifikanzniveau (p=0.24). []
  8. Vgl. Tab. 4 im Anhang. []

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