Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung: Nutzloser Zwang oder Stein der Weisen? – Die Wahlteilnahmepflicht in der Empirie (Teil 5/5)

Prof. Dr. Michael KaedingIm letzten Artikel der Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ nehmen Michael Kaeding, Morten Pieper und Stefan Haußner die gesetzliche Wahlteilnahmepflicht empirisch unter die Lupe und stellen sie anhand ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer politischen und sozialen Konsequenzen auf den Prüfstand.

Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung auf allen politischen Ebenen sinkt (Teil 1: Die Fakten zur Wahlbeteiligung im Sinkflug), dass sie durch eine große soziale Schieflage gekennzeichnet ist, die sich in den kommenden Jahren durch den Kohorten-Effekt und zunehmend getrennte Lebensumfelder vergrößern wird (Teil 2: Demokratie der Bessergestellten), dass sich hierdurch das politische Angebot und wahrscheinlich auch die politische Nachfrage zuungunsten der sozial Schwächeren verändert (Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk) und dass nur von einer einzigen Maßnahme zur Steigerung der Wahlbeteiligung angenommen werden kann, dass sie dieses Kernproblem grundlegend zu beheben weiß: die Einführung einer gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht (Teil 4: Ein Kessel Buntes).

Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung

Teil 5/5 – Folgen

Nutzloser Zwang oder Stein der Weisen? – Die Wahlteilnahmepflicht in der Empirie

Autoren

Prof. Dr. Michael Kaeding ist Jean Monnet Professor für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen und lehrt am Europakolleg in Brügge. Er forscht schwerpunktmäßig zu europäischen Institutionen, der Umsetzung europäischer Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten und der Europäisierung nationaler politischer System.

Morten Pieper ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik. Er absolvierte als Jahrgangsbester den Master Politikmanagement, Public Policy und öffentliche Verwaltung an der NRW School of Governance, Universität Duisburg-Essen.

Stefan Haußner ist wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik und beschäftigt sich unter anderem mit dem Euroskeptizismus der AfD sowie der empirischen Messbarkeit von Menschenrechten in der EU.

Die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung auf allen politischen Ebenen sinkt (Teil 1: Die Fakten zur Wahlbeteiligung im Sinkflug), dass sie durch eine große soziale Schieflage gekennzeichnet ist, die sich in den kommenden Jahren durch den Kohorten-Effekt und zunehmend getrennte Lebensumfelder vergrößern wird (Teil 2: Demokratie der Bessergestellten), dass sich hierdurch das politische Angebot und wahrscheinlich auch die politische Nachfrage zuungunsten der sozial Schwächeren verändert (Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk) und dass nur von einer einzigen Maßnahme zur Steigerung der Wahlbeteiligung angenommen werden kann, dass sie dieses Kernproblem grundlegend zu beheben weiß: die Einführung einer gesetzlichen Wahlteilnahmepflicht (Link Artikel 4). Dass diese rechtlich und normativ problemlos zu rechtfertigen ist, haben wir im vorangegangenen vierten Beitrag bereits gezeigt. Nun wird in diesem letzten Artikel unserer Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ die gesetzliche Wahlteilnahmepflicht empirisch unter die Lupe genommen und anhand ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer politischen und sozialen Konsequenzen auf den Prüfstand gestellt.

Die Wahl(teilnahme-)pflicht steigert die Wahlbeteiligung erheblich bei effektiven Sanktions- und Durchsetzungsregimen

Die Anzahl der Länder, die eine gesetzliche Teilnahmepflicht besitzen ist nicht eindeutig zu definieren, da zum einen die Ausgestaltung dieser Regelung stark schwankt, zum anderen der demokratische Charakter mancher Länder nicht eindeutig zu klären ist. Insgesamt kann die Zahl in etwa auf 31 Länder mit über 700 Millionen Einwohnern geschätzt werden (IDEA 2014). Eine Übersicht hierzu ist in Tabelle 1 zu finden.

Interessant und oftmals überraschend aus deutscher Perspektive ist, dass mit den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, der Schweiz und Österreich die Mehrheit unserer Nachbarländer die Wahl(teilnahme-)pflicht praktiziert oder aber damit langjährige Erfahrungen hat.

Alles in allem weisen Länder mit Wahlteilnahmepflicht hohe Wahlbeteiligungsraten auf, wie etwa Belgien mit 92,7 Prozent in 19 Wahlen seit 1946 (Bennett 2005, 13), die Niederlande bis zur Abschaffung der Wahlteilnahmepflicht 1971 mit durchschnittlich 94,7 Prozent (ebd., 1), oder aber Australien mit durchschnittlich 94,5 Prozent in 24 Wahlen seit 1946.

Der Effekt hängt dabei jedoch sehr erheblich vom Sanktions- und Durchsetzungsregime des jeweiligen Landes ab. „Countries with strict enforcement show consistently high turnout rates“ (Schäfer 2011a, 4). Beispielsweise ist die Wahlbeteiligung in Ländern mit besonders strikter Umsetzung durchschnittlich um 24 Prozentpunkte höher als in Ländern ohne Wahlteilnahmepflicht (vgl. ebd.). Der Unterschied zwischen Ländern mit schwachem oder keinem Durchsetzungsregime und Ländern ohne Wahlteilnahmepflicht ist hingegen deutlich geringer. Besonders überzeugend ist ein viel zitiertes Beispiel: die Niederlande, die bis vor der Wahl 1971 eine gesetzliche Wahlteilnahmepflicht hatten. Von der letzten Wahl mit Wahlteilnahmepflicht zur ersten Wahl ohne Wahlteilnahmepflicht sank die Wahlbeteiligung schlagartig um elf Prozent. Danach fiel sie weiter und liegt nun 21 Prozent unter dem Wert von 1967 (ebd., 7). Ein weiteres Beispiel ist die Schweiz: Hier weist der einzige Kanton mit Wahlteilnahmepflicht (Schaffhausen) eine um durchschnittlich 20 Prozent höhere Wahlbeteiligung als die anderen Kantone auf (ebd., 6). Dasselbe gilt für Österreich (ebd.).

Bei alldem ist zu beachten, dass es sich vorrangig um Hoch-Beteiligungs-Wahlen (Hauptwahlen) handelt. Bei sogenannten Neben-Wahlen (second order elections) sind die Effekte noch erheblich größer. Der Vergleich zwischen den Wahlbeteiligungsraten bei der Europawahl 2014 von über 90 Prozent in Belgien und Luxemburg gegenüber durchschnittlich 42,5 Prozent europaweit (Europaparlament 2014) ist hier ein wichtiger Indikator für die Effektivität der Wahlteilnahmepflicht.

Im Kontext der Überlegungen des rational choice-Ansatzes zur Wahlbeteiligung, sind die großen Effekte der Wahlteilnahmepflicht als wenig überraschend anzusehen. Denn angesichts der geringen Kosten der (seltenen) Wahlteilnahme und dem hohen Nutzen, steigen die Kosten der Nicht-Wahl bei strikter Durchsetzung erheblich an (vgl. Panagopoulos 2008, 455ff). Die Wahlteilnahme wird rational. „In fact, under strict compulsory rules, it becomes paradoxical not to vote“ (Singh 2011, 96). An dieser Stelle ist zu betonen, dass eine strikte Umsetzung nicht mit drakonischen Strafen gleichzusetzen ist. Vielmehr sind in der Regel effizient durchgesetzte Bußgelder in vergleichbarer Höhe mit den Kosten für das Falschparken oder allein die Aufforderung zur Rechtfertigung der Nichtwahl ausreichend.

An der Höhe der durchschnittlichen Wahlbeteiligungsraten in strikt umgesetzten Wahlteilnahmepflichtregimen ist bereits zu erkennen, dass es sich um eine nahezu vollständige Beteiligung der Wahlberechtigten am Wahlakt handelt, die somit kaum noch eine soziale Schieflage zulässt. Schäfer (2015) belegt dies mit eigenen Forschungsergebnissen (207ff). Dies ist auch deshalb nachvollziehbar, weil sich die Wahlteilnahmepflicht positiv auf das „development of habitual voting“ (UKEC 2006, 28), das heißt auf die Festigung und Verbreitung der sozialen Wahlnorm, auswirkt. Wie zuvor gezeigt, weisen Länder auch nach Abschaffung der Wahlteilnahmepflicht zwar gesunkene, aber oftmals weiterhin vergleichsweise hohe Beteiligungsraten auf (vgl. IDEA 2014).

Die gesetzliche Wahl(teilnahme-)pflicht erweist sich somit – konsequent angewendet – als einziges effektives und effizientes Mittel, um das Kernproblem der sinkenden Wahlbeteiligung, die soziale Schieflage, zu beseitigen.

Tabelle 1_Länder mit Wahlteilnahmepflicht

Wer zur Wahl gezwungen wird, geht mit dieser Aufgabe nicht schlechter um als ein „freiwilliger“ Wähler

Von höheren Beteiligungsraten sind aus theoretischer Perspektive zwei Arten von Effekten zu erwarten (vgl. Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk): Direkte Effekte auf das Wahlergebnis (politische Nachfrage) und indirekte Effekte auf die inhaltlichen Auswirkungen von Politik mittels einer Umorientierung des politischen Angebots aufgrund der gestiegenen Wahlbeteiligung (politisches Angebot).

Betrachtet man zunächst die Auswirkungen der Wahl(teilnahme-)pflicht auf das Wahlergebnis werden verschiedene Thesen gegen sie eingebracht:

Ein Argument gegen die gesetzliche Wahlteilnahmepflicht lautet, dass die Wähler, die durch sie erst zur Urne gezwungen würden, aufgrund von Protest, Unwissen oder Unfähigkeit häufig ungültige Stimmen abgeben könnten (Bennett 2005, 1), wodurch nichts gewonnen wäre. Die wenigen Studien, die sich diesem Thema widmen zeigen jedoch, dass diese Sorge unbegründet ist (ebd.; Power/Roberts 1995, 795). Zwar sind in einigen Wahlteilnahmepflichtländern relativ hohe Werte für ungültige Stimmen zu verzeichnen, doch konnte kein kausaler Zusammenhang zur Wahlteilnahmepflicht nachgewiesen werden. Häufig wird vielmehr auf andere Elemente des Wahlsystems als Ursache dieser Werte verwiesen, wie beispielsweise sehr kompliziert gestaltete Wahlunterlagen (ebd.). Zudem ist unklar, ob die hohen Werte nicht sogar zu einem erheblichen Teil auch durch die Wähler verursacht werden, die auch ohne Wahlteilnahmepflicht wählen gegangen wären.

Einige Forscher befürchten, dass „gezwungene“ Wähler auch vollkommen willkürlich den Wahlzettel ausfüllen könnten ohne eine inhaltliche Entscheidung zu treffen. Den einzigen Beleg für ein solches „random voting“ liefern Selb und Lachat (2009), indem sie – basierend auf Individualdaten – schätzen, wie diejenigen belgischen Wähler abgestimmt haben, die ohne Wahlteilnahmepflicht zu Hause geblieben wären. Sie zeigen, dass diese Wähler unsystematisch abgestimmt hätten und daher die Vermutung des „random votings“ nahe liege.

Auch auf die Machtkonstellation nach der Wahl habe eine erhöhte Wahlbeteiligung keine Auswirkungen, da die Unterschiede zwischen bisherigen Wählern und Nicht-Wählern so gering seien, dass die Stimmen bei der Übersetzung in Parlamentssitze und Mehrheiten zum Beispiel nur bei einer einzigen Bundestagswahl seit 1949 eine Machtverschiebung ergeben hätte (vgl. Kohler 2011, 497). Allerdings basieren alle dieser Studien ausschließlich auf individuellen Umfragedaten. Das Problem der überdurchschnittlich hohen Angaben bezüglich der Wahlteilnahme der sozialen Oberschichten ist in dem Zusammenhang deshalb problematisch, weil die überwältigende Mehrheit der Studien (vgl. Teil 2: Demokratie der Bessergestellten) zeigt, dass Nichtwähler eben keine Bürger der Mitte, sondern in großen Teilen sozial benachteiligte und politisch apathische Bürger sind. Umfragen können diese Bevölkerungsschichten aber nur sehr schwer repräsentativ erfassen, was ihre Validität arg in Zweifel zieht. Folglich wirken Wähler und Nicht-Wähler in Umfragen ähnlich, weil die Nicht-Wähler der Umfragen den Wählern ähnlich sind und nicht etwa den Nicht-Wählern in ihrer Gesamtheit (vgl. Schäfer 2012, 244).

Insgesamt liegen also höchstens schwache Hinweise und teilweise kaum fundierte Erkenntnisse vor, dass „gezwungene“ Wähler häufiger als „freiwillige“ Wähler ungültig, oder willkürlich wählen würden. Gewichtige Argumente sprechen zudem auch dagegen. Ein erheblicher negativer Effekt ist mit relativ großer Sicherheit zumindest auszuschließen.

Oppositionsparteien profitieren eher als Regierungsparteien

Immer wieder wird behauptet, dass die Wahlteilnahmepflicht die vielen schlecht informierten Wähler in die Arme von kleinen Protest- oder extremen Parteien treiben würde (Selb/Lachat 2009, 591). In der bisherigen Forschung stützt allerdings nur eine einzige Studie diese These (ebd.), während andere ihr widersprechen (Bernhagen/Marsh 2007, 558).

Ein anderer Effekt ist hingegen in sehr vielen Quellen zu finden und auch auf der Mikro-Ebene nachvollziehbar: Die Wahlteilnahmepflicht scheint Oppositionsparteien eher zu nützen als Regierungsparteien (ebd., 548, 558 und DeNardo 1980, 406 und Hansford/Gomez 2010, 286f). Der erwartete Protest scheint sich also eher in der Wahl eines anderen politischen Lagers niederzuschlagen als in der Wahl von Parteien die bisher außerhalb des etablierten Parteiensystems stehen.

Die Vielzahl und unterschiedliche Methodik der erwähnten Studien deutet auf die Validität des Ergebnisses hin. Der Effekt ist zwar schwankend und vom Wahl-Kontext abhängig, doch scheint er unter den bisher diskutierten der verlässlichste zu sein. Die Begründung hierfürlässt sich wie folgt zusammenfassen: „Peripheral voters not only have weak partisan ties, but they may also be less likely to support the electoral status quo“ (ebd.).

Mit anderen Worten: Die sozial benachteiligten und gesellschaftlich exkludierten Wähler wollen, wenn sie denn wählen, etwas am status quo ändern. Um dies zu tun, stimmen sie für die Opposition, da sie die Regierung für den status quo verantwortlich machen (DeNardo 1980, 406). Dies wirkt zwar argumentativ überzeugend,allerdings liegt keine umfassende Studie vor, die jeden einzelnen dieser Wirkungsschritte überprüft.

Die wohl am häufigsten geäußerte Vermutung ist, dass die Einführung der Wahlteilnahmepflicht Mitte-links-Parteien erheblich stärken würde. Der Grund liegt intuitiv auf der Hand: „Because low SES voters traditionally voted for left wing socialist and social democratic parties, low turnout should lead to a bias against left wing parties and left wing policies in consequence“ (Lutz/Marsh 2007, 540). Eine durch die Wahlteilnahmepflicht erhöhte Wahlbeteiligung hingegen müsste folglich linke Parteien stärken. Diese Thesen werden von Studien gestützt, die zeigen, dass Nicht-Wähler die Gesellschaft als weniger durchlässig und gerecht empfinden und im stärkeren Maße für den Erhalt des Sozialstaates plädieren (Schäfer 2011b, 153), kurz gesagt, linkere Positionen einnehmen. Fraglich ist jedoch, wie stabil diese Positionen sind, d.h. ob die bisherigen Nicht-Wähler sie auch in tatsächliche Stimmen für Mitte-links-Parteien übersetzen würden (vgl. ebd., 540).

Die Forschung ist in diesem Punkt sehr polarisiert: Manche Studien stützen diese These (Pacek/Radcliff 1995; Radcliff 1994; Aguilar/Pacek 2000; Bohrer et al. 2000), andere Studien verneinen eine solche Wirkung oder ziehen die Effektstärke in Frage (McAllister/Mughan 1986; Nagel/McNulty 1996; Jackman 1999; Bernhagen/Marsh 2007; Mackerrasa/McAllister 1999; Highton/Wolfinger 2001). Beispielsweise wird festgehalten, dass Mitte-rechts Parteien unter einer hohen Wahlbeteiligung leiden, Mitte-links-Parteien hingegen nur geringfügig profitieren würden.

Bei genauer Betrachtung zeichnet sich allerdings ein klareres Bild ab: Diese Studien weisen in der Regel daraufhin, dass mal Mitte-links-, mal Mitte-rechts-Parteien von einer höheren Wahlbeteiligung profitieren würden und sich somit der Gesamt-Effekt ausgleiche oder nur schwach zugunsten der linken Parteien ausfalle (ebd.).

Dies weist auf einen wichtigen Faktor hin: die jeweilige Machtkonstellation zum Zeitpunkt der Wahl. Hier fügen sich die bisherigen Erkenntnisse zusammen: Hohe Beteiligungsraten könnten (im Durchschnitt!) Oppositionsparteien stärken und sie könnten (im Durchschnitt!) linke Parteien stärken. Dies deutet daraufhin, dass „gezwungene“ Wähler zwar tendenziell ihre linken Positionen in Stimmen für linke Parteien transformieren. Sind diese jedoch an der Regierung stehen sie in Augen dieser Wähler unter bestimmten Umständen für den status quo und verlieren dadurch die Stimmen dieser Wähler (vgl. auch Hansford und Gomez 2010, 287).

Die Wahl(teilnahme-)pflicht stärkt den Wohlfahrtsstaat und verkleinert die Schere in der Einkommensverteilung

Der sogenannte „exclusion bias“, also der Fremd- und Selbstausschluss der unteren sozialen Schichten von der Wahl, ist dafür verantwortlich, dass der Staat trotz steigender sozialer Ungleichheit keine größeren Umverteilungsmaßnahmen ergreift (vgl. Teil 3: Politik für die Wählenden, aber nicht für das Volk). Dies liegt darin begründet, dass sich das politische System vor allem nach den Wählern richten muss bzw. richtet und die Interessen der unteren, nicht wählenden Schichten damit größtenteils unberücksichtigt bleiben. „As a result, egalitarian policies become less likely, while larger sections of the lower classes might feel alienated from politics“ (Schäfer 2011a, 13). Erschwerend kommt hinzu, dass „issues on which a consensus exists among richer individuals, such as redistribution, become increasingly unlikely even to be debated within the political process“ (Solt 2008, 57). Daher ist zu erwarten, dass diese Themen mit Einführung der Wahlteilnahmepflicht, mittels deutlich höherer und homogenerer Wahlbeteiligungs-Quoten, wieder verstärkt auf die Agenda kommen und zu verstärkten wohlfahrtsstaatlichen Programmen und einer ausgewogeneren Einkommensverteilung führen (vgl. Lutz/Marsh 2007, 544).

Belegt werden kann, dass auch andere staatliche und politische Ressourcen analog zur Wahlbeteiligung verteilt werden. So weist Martin (2003) nach, dass US-Kongressmitglieder Ressourcen nicht nach den tatsächlichen Bedürfnissen ausrichten, sondern auf die Gegenden fokussieren, wo die Wahlbeteiligung hoch ist. Denn dort sei das höchste Wählerpotential und somit die potentiell höchsten Gewinne zu finden (vgl. Schäfer 2011a, 12).

Ähnliche Aussagen kann man bezüglich Wahlkampfressourcen treffen (Ballinger 2006, 16). Hill und Leighley (1992) weisen für die USA nach, dass je größer die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung ist, desto geringer ist auch die Wohlfahrtsstaatlichkeit. Hicks und Swank (1992) und Hill et al. (1995) bestätigen diese Auffassung – auch über längere Zeiträume. Mahler (2008) überträgt die Überlegungen auf die internationale Ebene und kommt zu denselben Ergebnissen. Dabei setzen Staaten mit hoher Wahlbeteiligung vor allem auf Sozialtransfers (Mahler 2008, 161 und Martin 2003, 110). Es ist jedoch anzumerken, dass durch diese Studien Ursache und Wirkung nicht abschließend geklärt werden können.

Fraglich ist nun, ob es sich bei der ausgebauten Wohlfahrtstaatlichkeit auch um eine effektive Politik handelt, die die Einkommensverteilung besser ausgleicht oder ob das Geld nur neuen Wähler-Gruppen zugewiesen wird. Die Studien-Ergebnisse weisen einhellig nach, dass Ersteres der Fall ist. So zeigen Müller und Stratmann (2003) für eine große Anzahl von Staaten, dass höhere Partizipationsraten meist gleichere Einkommensverhältnisse nach sich ziehen(vgl. Schäfer 2011a, 13). Chong und Olivera (2008) weisen dies sogar direkt für die Wahlteilnahmepflicht nach und werden von weiteren Forschern bestätigt (vgl. Birch 2009, 133).

Insgesamt lässt sich festhalten, dass eine höhere Wahlbeteiligung staatliche und politische Ressourcen gleicher verteilt, zu mehr Wohlfahrtsstaatlichkeit führt und die Einkommensverteilung stärker nivelliert. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die meisten Studien Untersuchungen bei Hauptwahlen darstellen. Weil aber zum Beispiel auf kommunaler oder europäischer Ebene die Wahlbeteiligung noch viel geringer und ungleicher ist, muss hier ein wahrscheinlich noch größeres Änderungspotential der politischen Agenda erwartet werden. Dabei kommt es wie zuvor gezeigt nicht zwangsläufig darauf an „which party wins an election but it will probably change the policy platforms of whoever wins“ (Machin 2011, 102). Die Wahlteilnahmepflicht ermöglicht den Bürgern also, im Sinne der neo-römischen Schule, freedom as non-domination.

Die Wahlteilnahmepflicht ist aber auch kein Allheilmittel: Politisches Interesse und Engagement unverändert

Neben den positiven Ergebnissen im Bereich des Angleichung von Einkommensverhältnissen und der Wohlfahrtsstaatlichkeit zeigen Studien zum Verhältnis von Wahlteilnahmepflicht und politischem Interesse, dass die Wahlteilnahmepflicht die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllen kann. So hätten Bürger in Wahlteilnahmepflicht-Regimen kein nachweisbar höheres – aber auch kein niedrigeres – politisches Interesse als Bürger in freiwilligen Wahlsystemen (Birch 2009; Ballinger 2006). Auch das politische Wissen erweist sich nicht als höher oder niedriger als in freiwilligen Wahlsystemen (UKEC 2006, 6). Die Wahlteilnahmepflicht stelle somit keine ausreichende Motivation dar, mehr über Politik zu lernen (Milner et al. 2008, 666). Zu den gleichen Ergebnissen kommen auch nahezu alle Studien, die das Verhältnis zwischen Wahlbeteiligung und politischem Engagement untersuchen (UKEC 2006, 33f).

Dieser Effekt ist bei Jungwählern identisch. Junge Wähler sind auch in Wahlteilnahmepflicht-Systemen wie zum Beispiel in Australien genauso viel oder so wenig politisch interessiert wie in freiwilligen Wahlsystemen (Ballinger 2006, 14). Ohne die Wahlteilnahmepflicht läge die Wahlbeteiligung in diesen Gruppen auf demselben Niveau wie in freiwilligen Systemen (Saha/Edwards 2004, 9). Will man diese Unterschiede ebenfalls angleichen muss eine Wahlteilnahmepflicht also langfristig von Programmen der politischen Bildung begleitet werden.

Schluss mit dem Eiertanz – her mit der Wahlteilnahmepflicht!

Unsere fünfteilige Serie „Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung“ hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung auf allen politischen Ebenen weltweit im Sinkflug ist und dass diese Entwicklung fast immer und automatisch mit einer großen sozialen Schieflage in der Wahlbeteiligung verbunden ist. Dies sorgt dafür, dass die Politik ihr inhaltliches Angebot und ihre Bemühungen stärker auf die (wählenden) oft bessergestellten gesellschaftlichen Schichten ausrichtet und die sozial Schwächeren tendenziell vernachlässigt. Viele Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung wurden in den letzten Monaten von GeneralsekretärInnen verschiedenster Parteien vorgeschlagen, aber keine von ihnen vermag dieses Problem in seinem Kern zu lösen. Einzig die Einführung einer gesetzlichen Wahl(teilnahme-)pflicht würde ein wirksames Gegenmittel darstellen.

Studien aus vielen Ländern der Welt haben gezeigt, dass die Wahlteilnahmepflicht in der Lage ist, die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung zu nivellieren. Zudem ist sie keineswegs undemokratisch, sondern vielmehr aus demokratischer Sicht als äußerst geringer Eingriff in die Freiheit der Bürger zu Gunsten eines hohen politischen und gesellschaftlichen Nutzens zu begrüßen.

Sehr strittig ist im Moment noch, ob Mitte-Links-Parteien eher als Mitte-Rechts-Parteien von einer Einführung profitieren würden. Wahrscheinlich ist, dass die Opposition eher als die Regierung von ihrer Einführung profitiert. Diese Tendenz ist allerdings weitgehend unabhängig von der ideologischen Ausrichtung der regierenden Parteien und weder das linke noch das rechte Spektrum würde übermäßig von einer Einführung profitieren. Sicher anzunehmen ist zudem, dass sich das politische Angebot wandelt und somit wieder das ganze Volk in den Fokus der Politiker, Wahlkämpfer und Regierungen rückt. Somit würde die Demokratie gestärkt, da nun die Herrschaft des Volkes an die Stelle der Herrschaft der Wählenden tritt.

Eine ergänzende Kampagne zur politischen Bildung, die zielgerichtet auf die politisch apathischen, sozial benachteiligten (potentiellen) Nichtwähler eingeht, trägt zudem einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der Bedeutung der eigenen Stimme und des Wahlakts bei (vgl. Ezazi 2015). Politische Bildung könnte das katastrophale Gefühl „politics is not for us“ (Ballinger 2006, 7) bekämpfen (vgl.Teil 2: Demokratie der Bessergestellten). Deshalb kann es nur eine Schlussfolgerung in Bezug auf alle Debatten über die Wahlbeteiligung geben: Schluss mit dem Eiertanz – her mit der Wahlteilnahmepflicht!

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Zitationshinweis

Kaeding, Michael/ Pieper, Morten/ Haußner, Stefan: Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung, Teil 5/5 – Nutzloser Zwang oder Stein der Weisen? – Die Wahlteilnahmepflicht in der Empirie. Erschienen in: regierungsforschung.de, Essays & Kolumnen, Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/die-soziale-schieflage-der-wahlbeteiligung-nutzloser-zwang-oder-stein-der-weisen-die-wahlteilnahmepflicht-in-der-empirie-teil-55/

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