Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl: Viel Lärm um Nichts. Die wahre Debatte geht um ein einheitliches europäisches Wahlrecht.

Die Einigung der vier größten Bundestagsfraktionen auf eine Drei-Prozent-Hürde für die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im Mai 2014 wirft viele Fragen auf. So gehen die Parteien, mit Ausnahme der Linken, und die überwiegende Zahl der Sachverständigen auf Konfrontationskurs zum Bundesverfassungsgericht, da die im November 2011 vorgetragenen Argumente gegen eine Fünf-Prozent-Klausel auch für eine Drei-Prozent-Klausel weiterhin gelten dürften. Das Bundesverfassungsgericht verwies auf die Unterschiede zwischen dem EP und dem deutschen Bundestag. Das EP wähle keine Regierung, die auf seine Unterstützung angewiesen sei und die EU-Gesetzgebung sei nicht von einer gleichbleibenden Mehrheit im Parlament abhängig. Zudem sei nicht zu erkennen, dass die Arbeit des Parlaments durch den Einzug weiterer Kleinparteien unverhältnismäßig erschwert werde. Man mag diese Argumente teilen oder nicht, jedenfalls führen Sperrklauseln bei Wahlen zu starken Verzerrungen des Wählerwillens – so genannte Disproportionseffekte – und widersprechen somit dem Prinzip der Wahlrechts- und Chancengleichheit der Parteien. Die eigentliche Debatte müsste um ein einheitliches europäisches Wahlrecht gehen.

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Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl: Viel Lärm um Nichts. Die wahre Debatte geht um ein einheitliches europäisches Wahlrecht.

Zitationshinweis

Kaeding, Michael (2013): Drei-Prozent-Sperrklausel bei der Europawahl: Viel Lärm um Nichts. Die wahre Debatte geht um ein einheitliches europäisches Wahlrecht. Erschienen in: Regierungsforschung.de, Parteien- und Wahlforschung. Online verfügbar unter: http://www.regierungsforschung.de/dx/public/article.html?id=201

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