Hinter verschlossenen Türen

Dr. Florian Spohr von der Ruhr-Universität Bochum untersucht die im Jahr 2015 nach einer Klage von abgeordnetenwatch.de veröffentlichten Daten der Interessensvertreter mit Hausausweis für den Bundestag. Die Analyse zeigt erstens ein Übergewicht wirtschaftlicher Interessen. Zweitens zeigen sich parteipolitische Unterschiede in der Vergabe von Hausausweisen an organisierte Interessen. Und drittens zeigt der Beitrag die gestiegene Relevanz nicht-verbandlicher Akteure wie Firmen, Think Tanks und Public Affairs Agenturen im Lobbyismus auf.

Hausausweise, die jederzeit zum Eintritt in den Bundestag berechtigen, sind gefragt bei Lobbyisten. Interessengruppen, die sich in der Lobbyliste des Bundestagesregistrieren lassen, können diese für ihre Vertreter beantragen. Es ist dann eine Ermessensentscheidung der Bundestagsverwaltung, diese Anträge zu akzeptieren.Neben diesem offiziellen Weg gab es aber noch ein „dunkles Schlupfloch“ um an die begehrten Plastikkarten zu kommen: Die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen konnten ebenfalls Hausausweise ausstellen; die Bundestagsverwaltung prüfte dann lediglich noch Sicherheitsfragen. Diese Zugangsmöglichkeit rückte Ende des Jahres 2015 in die Öffentlichkeit.

Hinter verschlossenen Türen

Lobbyisten mit Hausausweis im Bundestag

Autor

Dr. Florian Spohr ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. Er forscht zu parlamentarischer Interessenvermittlung, Arbeitsmarktpolitik und Politikfeldanalyse.

Einleitung

Hausausweise, die jederzeit zum Eintritt in den Bundestag berechtigen, sind gefragt bei Lobbyisten. Interessengruppen, die sich in der Lobbyliste des Bundestagesregistrieren lassen, können diese für ihre Vertreter beantragen. Es ist dann eine Ermessensentscheidung der Bundestagsverwaltung, diese Anträge zu akzeptieren. Neben diesem offiziellen Weg gab es aber noch ein „dunkles Schlupfloch“1 um an die begehrten Plastikkarten zu kommen: Die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen konnten ebenfalls Hausausweise ausstellen; die Bundestagsverwaltung prüfte dann lediglich noch Sicherheitsfragen. Diese Zugangsmöglichkeit rückte Ende des Jahres 2015 in die Öffentlichkeit, als Bundestagsverwaltung und Fraktionen nach einer Klage des Internet-Portals abgeordnetenwatch.de – unterstützt von einer Eilklage des Berliner Tagesspiegel – offenlegen mussten, an wen Hausausweise für die Bundestagsgebäude vergeben wurden. Die Linke, die Grüne und nach einigem Zögern auch die SPD hatten die Namen freiwillig veröffentlicht; die Union dieses abgelehnt.2 Aufgrund der folgenden öffentlichen Kritik hat der Bundestag die Hintertür über die parlamentarischen Geschäftsführer im Januar 2016 wieder geschlossen. Seitdem ist nur noch der Bundestagspräsident über die Zentrale Ausweisstelle berechtigt, Hausausweise auszustellen. Zudem ist die Berechtigung beschränkt auf Interessengruppen, die sich in der Lobbyliste des Bundestages registriert haben.

Während die mediale Debatte geprägt war von der Entrüstung darüber, dass „mehr Lobbyisten als Abgeordnete im Bundestag“3 Zugang haben, ist dieses für die Interessengruppenforschung zunächst weniger skandalös und überraschend. Lobbyismus als kommunikativer Austausch zwischen staatlichen und gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Akteuren (Baruth/Schnapp 2015: 246) ist nicht per se problematisch, sondern dient auch der Responsivität von Abgeordneten gegenüber gesellschaftlichen Forderungen und Bedürfnissen. Da Bundestagsabgeordnete lediglich durch ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter und die Fraktionsreferentinnen unterstützt werden und in begrenztem Umfang den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu Rate ziehen können, sind sie zudem offen für externen Sachverstand (Strässer/Meerkamp 2015: 219), auch um den Informationsvorsprung der Ministerien auszugleichen (Siefken/Schüttemeyer 2013: 171). Lobbyismus stellt also auch eine legislative Unterstützung für Abgeordnete durch verbündete Interessengruppen dar (Hall/Deardorff 2006). So können Wirtschaftsvertreter Informationen über ökonomische Interessen und Bedürfnisse(Bouwen 2004) sowie über die Effektivität und die Auswirkungen von Policies (Burstein/Hirsh 2007) liefern. Zudem kann die Kommunikation mit Interessengruppen auch die Akzeptanz der Gesetzgebung erhöhen. Abgeordnete, die an einer Wiederwahl interessiert sind, sind gut beraten, ein Ohr für die Gruppen zu haben, die Mitglieder und Sympathisantinnen mobilisieren können. Insbesondere Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Public Interest Groups können als Vertreterinnen von Wählerschichten, allgemeinwohlorientierter Interessen und sozialen Anliegen politische Unterstützung bereitstellen (Flöthe/Rasmussen 2018); vor allem wenn ihre Anliegen populär und in den Medien präsent sind (De Bruycker 2017).

Diesen legitimationsfördernden Funktionen von Interessenvermittlung steht jedoch die Gefahr entgegen, dass „sich die Politik einseitig bestimmten Lobbyeinflüssen öffnet (…). Denn dann haben vor allem diejenigen Einfluss, die über gute Zugänge zu politischen Entscheidungsträgern und ausreichende Finanzen verfügen“ (Deckwirth 2013). Daher stellt sich schon die Frage, ob es legitim und notwendig ist, dass einige privilegierte Lobbyisten ohne weitere Kontrolle und Beobachtung Zutritt zur deutschen Volksvertretung haben. Ulrich Sarcinelli weist auf die zentrale Bedeutung der nichtöffentlichen Kommunikation im parlamentarischen Entscheidungsprozess hin. Schließlich finden „die für die Leistungsfähigkeit des Parlaments, ja des politischen Systems insgesamt funktional notwendigen Diskussionen ‚hinter verschlossenen Türen‘ statt (…), wo Entscheidungen vorbereitet, ausgehandelt und abgestimmt werden, also ‚Politik gemacht‘ wird“ (Sarcinelli 2011: 272).

Colin Crouch stimmt darin überein, dass im Verborgenen die wichtigsten Entscheidungen gefällt werden, sieht aber genau dieses als ein zentrales Merkmal eines Zustands der Postdemokratie, in dem die Beteiligung an zu einem PR-Spektakelverkommenen Wahlen den wichtigsten Modus der Partizipation der Massen darstellt. „Im Schatten dieser politischen Inszenierung wird die reale Politik hinter verschlossenen Türen gemacht: von gewählten Regierungen und Eliten, die vor allem die Interessen der Wirtschaft vertreten“ (Crouch 2008: 10). Zur Beantwortung der Frage, ob hinter den Türen der Bundestagsgebäude ein Ausgleich von Interessen stattfindet oder die Wirtschaftslobbyfreies Spiel hat, ist es somit zentral zu wissen, wer sich mit wem trifft. Die veröffentlichten Daten4 zu den Hausausweisen eröffnen eine rare Gelegenheit, die nichtöffentliche Kommunikation zwischen Abgeordneten und Interessenvertretern zu analysieren. Dieser Beitrag geht dabei drei offenen Fragen zur Interessenvermittlung im Bundestag nach:

Die folgende Analyse überprüft erstens, ob die Hausausweise gleichberechtigten Zugang für die diversen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ermöglichten. Denn die Treffen mit organisierten Interessen erhöhen die Input-Legitimation der parlamentarischen Gesetzgebung durch gesellschaftliche Rückkoppelung der Abgeordneten nur, wenn alle betroffenen Seiten angehört werden. Geschieht dieses nicht, besteht die Gefahr, dass die politische Willensbildung zum Nachteil des Allgemeinwohls verzerrt wird. Die Skandalisierung der Hausausweisvergabe wäre dann gerechtfertigt.Und es gibt guten Grund zur Annahme, dass Abgeordnete wirtschaftliche gegenüber anderen Interessen privilegieren. Als Kritik an der pluralistischen Theorie zeigte Elmer Eric Schattschneider (1974[1935]) schon 1935 einen starken Bias zugunsten von Wirtschaftsinteressen im US-Kongress auf. Und Charles Lindblom (1977) schlussfolgerte in seiner kritischen Analyse der politischen und ökonomischen Systeme, dass Regierungen wirtschaftlichen Interessen aufgrund ihrer fundamentalen Bedeutung für ökonomische Prosperität und somit auch politische Stabilität Priorität einräumen.

Zweitens erlaubt die Analyse der Vergabepraxis Rückschlüsse auf die Responsivität der im Bundestag vertretenen Parteien gegenüber bestimmten Interessen. Diverse Studien zeigen, dass die Kommunikation der Abgeordneten mit Organisationen entlang der klassischen Parteimuster verläuft. CDU/CSU und FDP haben starke Verbindungen zu Industrie-, Arbeitgeber- und mittelständischen Verbänden; bei den Unionsparteien kommen noch kirchliche Organisati­onen hinzu. SPD und Die Linke sind eng mit Gewerkschaften und Sozialverbänden verwoben; Bündnis 90/Die Grünen haben historisch starke Verbindungen zu Umweltverbänden (Saalfeld 1999; Best et al. 2011; Wonka 2017). Diese Verbindungen sind jedoch in den letzten Jahrzehnten schwächer geworden, da sowohl Interessengruppen als auch Parteien ein größeres Interesse an Unabhängigkeit voneinander nachgesagt wird (Allern/Bale 2012; Binderkrantz 2014).

Drittens ermöglicht die Liste der Hausausweise eine Bestandsaufnahme der Akteurstypen, die im Bundestag Interessen vertreten. Als Folge der Heterogenisierung wirtschaftlicher Interessen und der Erosion des Korporatismus hat sich die historisch auf (Spitzen-)Verbände als Repräsentanten aggregierter Interessen ausgerichtete Akteurslandschaft in der deutschen Interessenvermittlung ausdifferenziert. Firmen betreiben vermehrt selbst Lobbying, auch um der Konkurrenz durch andere Verbandsmitglieder zu entgehen (Marshall/Bernhagen 2015; Speth 2015: 158). Immer mehr Großunternehmen eröffnen Repräsentanzen in Berlin, um Abgeordnete direkt zu kontaktieren (Strässer/Meerkamp 2015). Verbände und Unternehmen wiederum gründen Stiftungen und Think Tanks, die unter dem Deckmantel vermeintlich neutraler wissenschaftlicher Expertise Partikularinteressen vertreten (Bergmann/Graf Strachwitz 2015: 177; Thunert 2003: 31). Dazu kommen noch Akteure, die Dienstleistungen im Bereich der politischen Kommunikation bzw. des Lobbyings anbieten, etwa Public Affairs Agenturen und große, international agierende Rechtsanwaltskanzleien (Baruth/Schnapp 2015: 255; Opitz 2018).

Analyse

Für die folgende Analyse werden die Akteure, die im Jahr 2015 Hausausweise besaßen, in acht Kategorien unterteilt:

(1) Zu Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden zählen sowohl Zentralverbände wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der die CDU drei Hausausweise ausstellte, als auch Branchenverbände wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), welcher vier Ausweise von der CDU und drei von der SPD bekam.

(2) Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände wie der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB, 15 Hausausweise von der SPD) und der Paritätische Wohlfahrtsverband, dem die Grünen zwei Ausweise ausstellten, sind korporative Akteure, die in sozialpolitisch wichtigen Domänen ein interessenpolitisches Repräsentationsmonopol haben.

(3) Berufsverbände bündeln die Interessen der Angehörigen eines bestimmten Berufs und vertreten diese gegenüber Arbeit- und Gesetzgebern. Im Gegensatz zu Gewerkschaften werden sie jedoch nicht in Tarifverhandlungen eingebunden. Ein Beispiel ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der die SPD neun und die CDU fünf Ausweise ausstellten.

(4) Public Interest Groups sind gemeinnützige Zusammenschlüsse von Mitgliedern ohne materielle Interessen an den Gruppenzielen (Zimmer/Speth 2009: 291), etwa humanitäre Organisationen (bspw. die Welthungerhilfe, ein Hausausweis von Bündnis90/Die Grünen), Umweltschutzgruppen (NaturFreunde, ein Hausausweis der Linken), und Selbsthilfeorganisationen wie der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, dem die Bundestagsverwaltung Zutritt gewährte.

Hinzu kommen drei Kategorien für Akteure, die Interessen vertreten aber keine Interessengruppen im engeren Sinne sind: (5) Unternehmen verfügen nicht nur über Produktivvermögen, sondern auch über Expertise, da sie im Gegensatz zu Verbänden direkt im Markt aktiv sind (Bouwen 2004: 478). Beispiele sind Airbus SE und die Deutsche Bahn AG,die zehn, bzw. neun Hausausweise von der CDU bekamen.

(6) Einige Stiftungen und Think-Tanks versuchen über wissenschaftliche Expertise Einfluss im Sinne bestimmter Interessen auszuüben(Baruth/Schnapp 2015: 248). Das Öko-Institut, welchem die SPD einen Hausausweis gewährte, ist etwa eine advokatorische Denkfabrik, die Expertise für die Umweltbewegung bereitstellt.

(7) Public Affairs Agenturen und Rechtsanwaltskanzleien vertreten Interessen im Auftrag Dritter. Beispiele sind die Erste Lesung GmbH („Wir helfen Unternehmen, den Weg durch die politischen und administrativen Labyrinthe in Brüssel und Berlin zu finden“5 ; fünf Hausausweise von der CDU) und Alber & Geiger („is a political lobbying powerhouse“6; ein Hausausweis von der CDU).

(8) Sonstige Akteure fallen nicht in eine der oben genannten Kategorien, etwa Träger öffentlicher Einrichtungen, oder Gruppen, die religiöse oder Freizeitinteressen vertreten.

Tabelle 1: Hausausweise; Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage von abgeordnetenwatch.de

Tabelle 1 gibt wieder, wie viele Akteure dieser acht Kategorien im Jahr 2015 Hausausweise für den Bundestag besaßen. Die Verteilung ist asymmetrisch zugunsten wirtschaftlicher Interessen; über die Hälfte der Akteure mit Hausausweisen waren Unternehmen,Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände. Gewerkschaften und Public Interest Groups stellten dagegen weniger als ein Fünftel der Hausausweisempfänger. Die mittlere und die untere Zeile zeigen an, welche Akteure ihre Hausausweise über Fraktionen und welche diese nur über die Bundestagsverwaltung bekommen haben (einige Akteure bekamen Hausausweise sowohl von parlamentarischen Geschäftsführern als auch von der Verwaltung). Während alle vier Interessengruppentypen öfter Hausausweise über die Verwaltung als von den Fraktionen bekamen, verhält es sich bei den Firmen, Stiftungen, Think Tanks, Kanzleien und Agenturen genau andersrum. So bekamen 133 der 136 Unternehmen Hausausweise über die Fraktionen, jedoch nur 32 der 108 Public Interest Groups. Dieses liegt daran, dass eine Vergabe an andere Akteure als Interessengruppen seitens der Bundesverwaltung schon damals eigentlich nicht vorgesehen war. Daher haben diese die Hintertür durch die parlamentarischen Geschäftsführer geöffnet bekommen.

Welche Fraktionen an wen wie viele Hausausweise ausgegeben haben, geht aus Tabelle 2 hervor. Die obere Zeile zeigt die Anzahl der Hausausweise an, die ein Akteurstyp insgesamt besaß; in Klammern steht die Anzahl der Akteure, die Hausausweise hatten. Die Zahlen differieren mitunter, da einzelne Akteure bis zu 22 von den parlamentarischen Geschäftsführern ausgestellte Hausausweise besaßen (KfW Bankengruppe, 14 von der CDU, fünf von der SPD, und drei von den Grünen). Die untere Zeile „Hausausweise pro MdB“ gewichtet die Vergabe der Hausausweise nach Bundestagsmandaten der Parteien. Von den insgesamt 631 Sitzen des im Oktober 2013 gewählten 18. Bundestages nahmen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD 255, 56 und 193 Sitze ein. Die Linke kam auf 64, Bündnis 90/Die Grünen auf 63 Sitze. Die FDP zog erstmalig nicht in den Bundestag ein.Da die Hausausweise, die über den Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe ausgegeben wurden, separat aufgeführt wurden, werden auch im Folgenden die beiden Parteien der Unionsfraktion unterschieden.

Tabelle 2: Vergabe von Hausausweisen durch die im Bundestag vertretenen Parteien; Quelle: eigene Berech-nungen auf Grundlage von abgeordnetenwatch.de; *da einige Akteure von mehreren Parteien Hausausweise bekommen hatten, ist die Anzahl der gesamten Akteure geringer als die Summe der Parteien.

Tabelle 2 zeigt, dass die CDU sowohl absolut (609) als auch relativ (2,39 pro MdB) mehr Hausausweise ausgegeben hatte, als alle anderen Fraktionen zusammen. Genau ein Drittel ihrer Hausausweise vergab sie an Unternehmen. Darauf folgen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände als zweitgrößte Gruppe. Auch die CSU hat pro MdB deutlich mehr Ausweise vergeben als die anderen Parteien. Auffallend ist zudem, dass 41 der 48 Agenturen und Kanzleien ihre Hausausweise von CDU und CSU bekamen. Insgesamt hatte die Unionsfraktion 105 Hausausweise an diese Lobbydienstleister ausgegeben; die CSU allein 17 Stück an die Unternehmensberatung EUTOP International GMBH („Ihr Partner für Governmental Relations“7 ). EUTOP-Gründer Klemens Joos war Landesschatzmeister der Jungen Union Bayern und Mitarbeiter des damaligen Europaparlamentariers und heutigen Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) (Müller/Wassermann 2019: 34). Zum Vergleich: Die drei Oppositionsparteien gaben zusammen nur fünf Hausausweise an fünf verschiedene Agenturen und Kanzleien aus.

Die SPD hat die meisten ihrer Hausausweise an Stiftungen und Think Tanks vergeben, darauf folgen Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Die traditionelle Nähe der Sozialdemokratie zu Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden zeigt sich darin, dass sie diesen von allen Parteien die meisten Hausausweise ausgestellt hat; allerdings auch nur vier mehr als den Wirtschaftsverbänden und sogar vier weniger als den Unternehmen. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vergaben pro MdB und absolut die wenigsten Hausausweise; Die Linke vorranging an Public Interest Groups, die Grünen gleichermaßen an Unternehmen, Public Interest Groups und an Stiftungen und Think Tanks.

Konklusion

Die Vergabe von Hausausweise für den Bundestag im Jahr 2015 durch Verwaltung und Fraktionen zeigt dreierlei auf: Erstens zeigt sich ein großes Übergewicht wirtschaftlicher Interessen. Dieses deckt sich interessanterweise nicht mit anderen aktuellen Studien. Während MdBs in Umfragen (etwa der Jenaer Parlamentarierbefragung, Best et al.2011) regelmäßig die große Bedeutung allgemeinwohlorientierter Interessen für ihre Arbeit betonen, und in die öffentlichen Anhörungen der Bundestagsausschüsse mittlerweile Vertreterinnen unterschiedlichster Interessen eingeladen werden (Dhungel/Linhart 2014; Spohr 2018), tummeln sich hinter den verschlossenen Türen des Bundestages zum größten Teil Wirtschaftslobbyisten. Dieses wirft die Frage auf, was politische Inszenierung und was reale Politik ist. In der Tat deuten Studien auf einen größeren Einfluss wirtschaftlicher Interessengruppen auf Gesetzesänderungen hin (Eising/Spohr 2017; Cross et al. 2019).

Zweitens zeigt sich, dass Allianzen zwischen Parteien und bestimmten Interessen fortbestehen. Fraktionen vergaben Hausausweise an die, die ihre Positionen teilen (Hall/Deardorff 2006). Beide Unionsparteien weisen die bekannte starke Affinität zu Wirtschaftsinteressen auf; sie haben an diese etwa jeden zweiten Hausausweis vergeben. Dass sie zudem überdurchschnittlich viele Hausausweise ausgestellt haben, trägt zur oben erwähnten Interessensasymmetrie bei. Interessanterweise sorgen nur die Fraktionen der Grünen und der Linken durch die vorrangige Vergabe von Hausausweisen an allgemeinwohlorientierte Organisationen für ein Gegengewicht, während die SPD keine Interessenvermittlerin eines bestimmten gesellschaftlichen Lagers mehr ist. Sie vergibt gleichermaßen Hausausweise an Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände wie an Wirtschaftsverbände und Unternehmen.

Drittens zeigt sich die Bedeutung neuartiger Akteure im Lobbyismus. Während die klassischen Verbände vorrangig auf dem regulären Weg über die Bundestagsverwaltung Hausauweise erhielten, bekamen Privatunternehmen, Stiftungen, Think Tanks, Agenturen und Kanzleien vor allem über die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Zugang. Hier muss differenziert werden: Stiftungen und Think Tanks sind nicht vorrangig Instrumente des Lobbyismus, sie können auch unparteiische Berater sein (Bergmann/Graf Strachwitz 2015: 177). Und selbst wenn sie parteiisch sind, ist immer noch relativ offensichtlich, wessen Interessen sie vertreten (wie etwa bei der von Gesamtmetall gegründeten Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft). Diese Transparenz hingegen ist bei Kanzleien und Public Affairs Agenturen nicht gegeben, da diese ihre Klienten gewöhnlich nicht offenlegen. Insofern zeigt gerade das Aufkommen dieser Akteure, die 2015 immerhin ein Achtel der Hausausweise besaßen, die Notwendigkeit einer stärkeren Regulierung.

Die eingangs erwähnte Neuregulierung der Hausausweisvergabe im Januar 2016 zeigt jedoch auch das Dilemma auf, vor dem die Regulierung von Lobbyismus steht. Dass die Ausstellung der Hausausweise nun über die Ausweisstelle zentralisiert und auf zwei Stück pro Organisation limitiert ist, begrenzt zwar den Lobbyismus im Bundestag. Da aber nicht-verbandliche Akteure wie Firmen, Stiftungen und Think Tanks nun keine Hausausweise mehr beantragen können, jedoch offensichtlich gefragte (und auch legitime) Gesprächspartner für Abgeordnete sind, droht sich das Lobbying in eine noch weniger kontrollierte Grauzone außerhalb der Parlamentsgebäude zu verschieben. Es bedarf aber gerade mehr Transparenz und eine größere Erfassung der in Deutschland nur gering regulierten Lobbykontakte von Abgeordneten. Zudem müssen bestehende Regeln, etwa zu Nebeneinkünften und Karenzzeiten, strikter angewendet und Verstöße gegen diese durch den Bundestagspräsidenten und letztlich auch die Wählerinnen und Wähler sanktioniert werden.

Literatur:

Allern, Elin H. / Bale, Tim (2012): Political parties and interest groups: Disentangling complex relationships. In: Party Politics, 18 (1). S. 7–25.

Baruth, Stephanie / Schnapp, Kai-Uwe (2015): Ministerialbürokratien als Lobbyadressaten. In: Speth, Rudolf / Zimmer, Anette (Hg.): Lobby Work, Interessenvertretung als Politikgestaltung. (S. 245–260). Wiesbaden: Springer VS.

Bergmann, Knut / Graf Strachwitz, Rupert (2015): Lobbyisten, Marketing-Instrumente, Themenanwälte, Think Tanks, unparteiische Berater oder Wächter? Stiftungen im Kontext aktiver Politikgestaltung. In: Speth, Rudolf / Zimmer, Anette (Hg.): Lobby Work, Interessenvertretung als Politikgestaltung. (S. 173–186). Wiesbaden: Springer VS.

Best, Heinrich / Edinger, Michael / Gerstenhauer, Daniel / Vogel, Lars (2011): Jenaer Parlamentarierbefragung 2010. Ausgewählte Ergebnisse. Jena: Sonderforschungsbereich 2010.

Binderkrantz, Anne Skorkjaer (2014): Legislatures, Lobbying, and Interest Groups. In: Martin, Shane / Saalfeld, Thomas / Strøm, Kaare W. (Hg.): The Oxford Handbook of Legislative Studies. (S. 526–542). Oxford: Oxford University Press.

Bouwen, Pieter (2004): The Logic of Access to the European Parliament: Business Lobbying in the Committee onEconomic and Monetary Affairs. In: Journal of Common Market Studies, 42 (3). S. 473–495.

Burstein, Paul / Hirsh, C. Elizabeth (2007): Interest Organizations, Information, and Policy Innovation in the U.S. Congress. In: Sociological Forum, 22 (2). S. 174–199.

Cross, James / Eising, Rainer / Hermansson, Henrik / Spohr, Florian (2019): Business interests, public interests, and experts in parliamentary committees: their impact on legislative amendments in the German Bundestag. In: West European Politics, online first. DOI:10.1080/01402382.2019.1672025.

Crouch, Colin (2008): Postdemokratie. Frankfurt/Main: Suhrkamp.

Deckwirth, Claudia (2013): Ist Lobbyismus eine Gefahr für die Demokratie? In: Der Tagesspiegel; verfügbar unter: https://www.tagesspiegel.de/meinung/ist-lobbyismus-eine-gefahr-fuer-die-demokratie/9218984.html. Letzter Zugriff: 10.102019.

De Bruycker, Iskander (2017): Politicization and the public interest: When do the elites in Brussels address public interests in EU policy debates? In: European Union Politics, 18 (4). S. 603–619.

Dhungel, Anna-Katharina / Linhart, Eric (2014): Interessenvermittlung in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 45 (4). S. 743–762.

Eising, Rainer / Spohr, Florian (2017): The more, the merrier? Interest groups and legislative change in the public hearings of the German parliamentary committees. In: German Politics, 26 (2). S. 314–333.

Flöthe, Linda / Rasmussen, Anne (2018): Public voices in the heavenly chorus? Group type bias and opinion representation. In: Journal of European Public Policy, online first. DOI: 10.1080/13501763.2018.1489418.

Hall, Richard L. / Deardorff, Alan V. (2006): Lobbying as Legislative Subsidy. In: American Political Science Review, 100 (1). S. 69–84.

Lindblom, Charles E. (1977): Politics and markets: the world’s political-economic systems. New York: Basic.

Marshall, David / Bernhagen, Patrick (2017): Government-business relations in multilevel systems: the effect of conflict perception on venue choice. In: West European Politics, 40 (5). S. 981–1003.

Müller, Peter / Wassermann, Andreas (2019): Maximale Transparenz. In: DER SPIEGEL Nr. 16 vom 13.04.2019. S. 32–35.

Opitz, Stephanie (2018): Dienstleister für politische Kommunikation in Deutschland. Exploration der Branche durch Typologisierung. Wiesbaden: Springer VS.

Saalfeld, Thomas (1999): Germany: Bundestag and interest groups in a ‘party democracy’. In. Norton,Philip (Hg.): Parliaments and Pressure Groups in Western Europe.(S. 43–66). London: Frank Cass Publishers.

Sarcinelli, Ulrich (2011): Politische Kommunikation in Deutschland. Medien und Politikvermittlung im demokratischen System, 3. erweiterte und überarbeitete Auflage, Wiesbaden: VS.

Schattschneider, Elmer E. (1974[1935]): Politics, Pressures and the Tariff, New York: Arno Press.

Siefken, Sven T. / Schüttemeyer, Susanne (2013): The German Bundestag and external expertise: policy orientation as counterweight to deparliamentarisation. In: Blum, Sonja / Schubert, Klaus (Hg.): Policy Analysis in Germany. (S. 161–180). Bristol/Chicago: Policy Press.

Speth, Rudolf (2015): Public Affairs Agenturen. In: Speth, Rudolf / Zimmer, Anette (Hg.): Lobby Work, Interessenvertretung als Politikgestaltung. (S. 155–172). Wiesbaden: Springer VS.

Spohr, Florian (2018): Interessen und Informationen in den öffentlichen Anhörungen des Deutschen Bundestages. In: Brichzin, Jenni / Krichewsky, Damien / Ringel, Leopold / Schank, Jan (Hg.): Soziologie der Parlamente. Neue Wege der politischen Institutionenforschung. (S. 309–335). Wiesbaden: Springer VS.

Strässer, Christoph, / Meerkamp, Frank (2015): Lobbying im parlamentarischen Bereich – Politiker im Lobbyfokus. In: Speth, Rudolf / Zimmer, Anette (Hg.): Lobby Work, Interessenvertretung als Politikgestaltung. (S. 219–244). Wiesbaden: Springer VS.

Thunert, Martin (2003): Think Tanks in Deutschland – Berater der Politik? Aus Politik und Zeitgeschichte, B51/2003. S. 30–38.

Wonka, Arndt (2017): German MPs and interest groups in EU multilevel policy-making: the politics of information exchange. In: West European Politics, 40 (5). S. 1004–102.

Zimmer, Annette / Speth, Rudolph (2009): Verbändeforschung. In Kaina, Viktoria / Römmele, Andrea (Hg.): Politische Soziologie. Ein Studienbuch. (S. 267–309). Wiesbaden: VS.

Zitationshinweis:

Spohr, Florian (2019): Hinter verschlossenen Türen, Lobbyisten mit Hausausweis im Bundestag, Kurzanalyse, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/hinter-verschlossenen-tueren/

 

  1. https://www.sueddeutsche.de/politik/lobbyisten-bundestag-verweigert-herausgabe-der-namen-von-lobbyisten-1.2701866, letzter Zugriff: 11.10.2019. []
  2. https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-11-24/eilentscheidung-bundestag-muss-lobbyisten-mit-hausausweisen-nennen, letzter Zugriff: 22.04.2019. []
  3. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/interessenvertreter-mit-hausausweis-mehr-lobbyisten-als-abgeordnete-im-bundestag/23763664.html, letzter Zugriff: 11.10.2019. []
  4. https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/lobbyliste, letzter Zugriff: 22.04.2019. Die Datensätze wurden integriert und bereinigt. So wurden Akteure entfernt, die Hausausweise bekommen haben aber offensichtlich keine externen Interessen vertreten, etwa Parteien und parteinahe Stiftungen. []
  5. https://www.erstelesung.de/, letzter Zugriff: 11.10.2019. []
  6. https://albergeiger.com/, letzter Zugriff: 11.10.2019. []
  7. https://www.eutop.com/de, letzter Zugriff: 22.04.2019. []

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