Interessenvertretung in der Wissenschaft

Prof. Dr. Manfred Mai, der außerplanmäßiger Professor an der Universität Duisburg-Essen ist und verschiedene Referate in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen leitete, nimmt eine Art der Interessenvertretung in den Blick, die in der Öffentlichkeit kaum beachtet und eher weniger als Lobbying wahrgenommen wird: die Interessenvertretung der Wissenschaft gegenüber der Politik. Wie funktioniert diese stille Art der Interessenvertretung?

Wissenschaftler haben zwar ebenso wie Hausbesitzer, Dieselfahrer oder Selbstständige Interessen; sie haben aber auch besonderen Ansprüche an ihre Tätigkeit und sind intrinsisch hochmotiviert wie Künstler und andere Kreative. Das Idealbild eines Wissenschaftlers ist bestimmt durch eine selbstlose Hingabe an eine Aufgabe, sei es die Suche nach einem fehlenden Theoriebaustein oder der Beweis einer jahrhundertealten Vermutung. Die Reputation in der Scientific Community ist ihr eigentlicher Lohn ebenso wie die Häufigkeit, mit der man von anderen zitiert wird.

Interessenvertretung in der Wissenschaft

Autor

Prof. Dr. Manfred Mai ist außerplanmäßiger Professor für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und seit 1994 in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen als Leiter verschiedener Referate tätig.

Die Interessen der Wissenschaft und ihrer Akteure

Wissenschaftler1 haben zwar ebenso wie Hausbesitzer, Dieselfahrer oder Selbstständige Interessen; sie haben aber auch besonderen Ansprüche an ihre Tätigkeit und sind intrinsisch hochmotiviert wie Künstler und andere Kreative. Das Idealbild eines Wissenschaftlers ist bestimmt durch eine selbstlose Hingabe an eine Aufgabe, sei es die Suche nach einem fehlenden Theoriebaustein oder der Beweis einer jahrhundertealten Vermutung. Die Reputation in der Scientific Community ist ihr eigentlicher Lohn ebenso wie die Häufigkeit, mit der man von anderen zitiert wird.

Die andere Seite dieses Ideals ist das Zerrbild eines Nerds, der im Tunnelblick auf der Suche nach Wahrheit und Reputation alles um sich herum vergisst. Die Geschichte ist reich an Anekdoten über zerstreute Professoren, die in ihrem Fach Genies sind, aber im Umgang mit anderen Dingen hilflos. Wissenschaft ist eben nicht nur Berufung, sondern auch ein Beruf, den man in verschiedenen Kontexten ausüben kann: Als Angestellter in einem außeruniversitären Institut, als Mitarbeiter in einem befristeten Projekt an einer Hochschule, als Leiter einer Forschungsabteilung in einem Konzern, als Gründer eines Startups oder als Professor an einer Universität. Die Statusunterschiede zwischen allen diesen Positionen sind sehr groß und sie definieren auch die jeweiligen Interessen der jeweiligen Positionsinhaber, die offenbar nicht nur nach Reputation innerhalb ihrer Community streben, sondern auch nach Macht und Einfluss in den Medien und in der Politik oder – horribili dictu – nach möglichst vielen Drittmitteln. Das wusste man schon im 18. Jahrhundert: „Nach der Überzeugung der fortgeschrittensten Autoren der Epoche hat alle wissenschaftliche Erkenntnis einen praktisch-politischen Zweck. Ohne ein letzthin materielles Interesse kann es keine Wissenschaft geben“ (Mensching 1989: 139).

Artikel 5 GG als Magna Charta der Wissenschaft

Die wichtigste Voraussetzung für die Wissenschaft ist ihre Freiheit. Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist diese Freiheit verankert. Jahrhundert lang waren Wissenschaftler nicht frei. Sie durften weder „laut denken“, noch Zweifel an den Autoritäten in Staat und Kirche äußern. In demokratischen Staaten ist die Wissenschaftsfreiheit ebenso in der Verfassung abgesichert wie die Freiheit der Kunst und die der Medien. Diese Freiheit umfasst das Recht, Inhalte, Themen und Methoden ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien zu bestimmen.2 Dennoch stellen sich aktuell immer wieder Fragen nach den Grenzen dieser Freiheit: Was dürfen die Pränataldiagnostik, Stammzellforschung, Künstliche Intelligenz und Gentechnik? Durch Innovationen nicht nur in diesen Bereichen werden die Grenzen der Wissenschaftsfreiheit immer aufs Neue herausgefordert. Fraglich ist auch, wer sich auf die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes berufen kann, zumal Wissenschaft in arbeitsteiligen Organisationen betrieben wird, die zu einem Großteil vom Staat finanziert werden.

Christoph Möllers stellt in diesem Zusammenhang die Frage: „Wenn der Staat die Ressourcen zur Verfügung stellt, um Wissenschaft, damit aber eben auch die Berufung auf die Wissenschaftsfreiheit möglich zu machen, begründen die Grundrechte dann nicht auch Ansprüche auf solche Ressourcen? Antwort: In aller Regel nicht, die Wissenschaftsfreiheit stiftet keinen Anspruch auf Ressourcen, sondern nur einen Anspruch darauf, wie mit diesen umzugehen ist“ (Möllers 2019). Die garantierte Wissenschaftsfreiheit allein ist also keine ausreichende Basis für blühende Forschungslandschaften. Ohne die massiven Investitionen von Bund und Länder sowie der Wirtschaft in Wissenschaft und Forschung gäbe es kaum Innovationen.

Der Zusammenhang zwischen den Investitionen in Bildung und Wissenschaft einerseits und Erträgen in Form von Erkenntnissen und Innovationen ist seit dem 19. Jahrhunderts bekannt. Mit dem Aufstieg der deutschen Pharma- und Chemieindustrie zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde auch deutlich, dass Spitzenpositionen in zentralen wissenschaftlichen Bereichen von strategischer Bedeutung für die Wirtschaft und letztlich auch für politische Macht sind. Wer in den Bereichen KI, Robotik, Software und Lebenswissenschaften führend ist, bestimmt damit auch das weitere Wachstum strategischer Branchen. Das erklärte Ziel der deutschen Wissenschaftspolitik ist es daher, in zukunftsrelevanten Bereichen an die Weltspitze anzuknüpfen und den Forschungsstandort Deutschland attraktiv zu gestalten.3

Die „Säulen“ der Wissenschaft in Deutschland

Die organisierte Wissenschaft besteht in Deutschland aus fünf Säulen:

  • die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG),
  • die Max-Planck-Gesellschaft (MPG),
  • die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG),
  • die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) und
  • die Leibniz-Gemeinschaft (WGL).

Innerhalb des Gesamtsystems „Wissenschaft und Forschung“ hat jede dieser Gesellschaften eine besondere Rolle. So sind die DFG (Jahresbudget: 3 Milliarden Euro)4 und MPG (1,9 Milliarden Euro) überwiegend für Grundlagenforschung zuständig. Die Institute der FhG widmen sich eher Fragen der angewandten Natur- und der Ingenieurwissenschaften. Die HGF betreibt große Forschungszentren (FZ Jülich, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt u. a.) und ist mit einem Budget von 4 Milliarden Euro die größte Forschungsorganisation in Deutschland. Die WGL (1,9 Milliarden Euro) vereint 93 Wissenschaftseinrichtungen aller Disziplinen (Wissenschaftszentrum Berlin, Potsdam Institut für Klimafolgenforschung und andere) unter ihrem Dach.

Die Institutionen des deutschen Wissenschaftssystems sind personell und strukturell nicht nur untereinander, sondern auch mit der Wirtschaft und der Politik verflochten. In den Organen der Forschungsgesellschaften sitzen Vertreter von Politik und Wirtschaft und entscheiden gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft zum Beispiel über die Einrichtung von Forschungsschwerpunkten. Alle Wissenschaftsorganisationen verbindet das gemeinsame Interesse, möglichst viel Autonomie und Ressourcen von der Politik zu erhalten. Weitere Institutionen und Akteure des Wissenschaftssystems sind:

  • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und ihre Vertretung (HRK),
  • der Wissenschaftsrat,
  • Technologie- und Wissenschaftsparks,
  • Gründerzentren und Inkubatoren,
  • Cluster, Plattformen und Netzwerke,
  • Transferstellen,
  • Akademien der Wissenschaften,
  • Stiftungen,
  • technisch-wissenschaftliche und Berufsverbände.

Als Stimme der Wissenschaft fungiert die „Allianz der Wissenschaftsorganisationen“, zu der sich die bedeutendsten Wissenschaftsorganisationen zusammengefunden haben. Die Allianz nimmt zu Fragen der Wissenschaftspolitik, Forschungsförderung und strukturellen Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems Stellung. Aktuell appelliert sie an die neue EU-Kommission, das neu geschaffene Ressort nicht „Innovation und Jugend“ zu nennen, sondern „Wissenschaft“.5

Im Folgenden sollen vor allem Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen betrachtet werden.

Die Lobby der Wissenschaft

Diese heterogenen Akteure der Wissenschaft haben jeweils unterschiedliche Interessen, obwohl sie alle zum sozialen System der „Wissenschaft“ und zum Kompetenzbereich der Wissenschaftspolitik gehören. Gegenüber der Politik tritt aber nicht „die“ Wissenschaft auf, sondern die jeweiligen Spitzen der wissenschaftlichen Organisationen und Einrichtungen. Zwischen den Spitzen der Wissenschaftspolitik – die jeweiligen Ressortchefs und leitenden Beamten – in Bund und Ländern und denen der Forschungsorganisationen gibt es regelmäßige Treffen. Formalisiert sind diese Begegnungen in den gemeinsamen Sitzungen der jeweiligen Organe der Wissenschaftsorganisationen. Aber auch jenseits dieser wenigen formalisierten Begegnungen in Senaten, Beiräten und Kuratorien findet ein Austausch statt. So hat sich beispielsweise die Praxis verfestigt, dass ein neuer Präsident einer der Wissenschaftsorganisationen oder einer Universität bei den Ministerpräsidenten und/oder Wissenschaftsministern der Länder einen Antrittsbesuch macht. Beiden Seiten geht es bei diesen Treffen darum, sich wechselseitig über ihre jeweiligen Standpunkte und Pläne zu informieren und sich darüber auszutauschen. Es ist eine Begegnung auf Augenhöhe.6

Viel häufiger sind Treffen auf den Arbeitsebenen der Wissenschaftsministerien. Sowohl im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als auch in den Wissenschaftsressorts der Länder gibt es Referate, die nahezu ausschließlich für die Angelegenheiten der Wissenschaftsorganisationen zuständig sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Wissenschaft jederzeit Anliegen vorbringen kann. Dabei geht es meistens um Finanzierungsfragen. Fragen von größerer politischer Bedeutung wie die Gründung neuer Max-Planck- oder Fraunhofer-Institute werden zwar auch auf der Arbeitsebene vorbereitet, aber letztlich im Kabinett behandelt, weil sie mit längerfristige Finanzierungszusagen verknüpft sind, die die Zustimmung des Finanzressorts erfordert.

Im Unterschied zu Unternehmen oder Verbänden, die für die Vertretung ihrer Interessen oft professionelle Lobbyagenturen beauftragen, vertreten die Wissenschaftsorganisationen sich selbst. Auch ihre Öffentlichkeitsarbeit ist im Verhältnis zu der Öffentlichkeitsarbeit anderer organisierter Interessen schwächer. Pressemitteilungen der DFG, FhG oder einer der Großforschungseinrichtungen erreichen oft nicht mal Tageszeitungen. Die Wissenschaft klagt zwar einerseits über mangelnde Resonanz in den Medien, steht sich aber bei dem Versuch, für ihre Anliegen zu werben, oft selbst im Weg. Es gehört zum Selbstverständnis vieler Wissenschaftler, sich eher an ein Fachpublikum zu wenden, als an eine breite Öffentlichkeit. Zudem macht sich ein Wissenschaftler in der scientific community verdächtig, wenn er ständig versucht, seine Forschung zu popularisieren und einem größeren Publikum über die Medien zu erklären (Mai 2011). Das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Medien beziehungsweise der Öffentlichkeit ist vor allem in Deutschland von wechselseitigen Vorbehalten geprägt. So werfen viele Wissenschaftler den Medien vor, ihre Ergebnisse zu verkürzen und nur das Negative herauszustellen. So klagte einmal ein Stammzellforscher, dass er in Deutschland immer nach Designerbabys gefragt werde, die angeblich das Ziel seiner Arbeit seien, während er in Asien als Held gefeiert wird und ein Institut nach ihm benannt wurde. Dieses von Missverständnissen geprägte Verhältnis zwischen Wissenschaft und Gesellschaft beziehungsweise Politik erleichtert nicht gerade das Lobbying für die Wissenschaft, zumal viele Wissenschaftler keinen Hehl daraus machen, dass sie von der Politik nicht viel erwarten.

Die Erwartungen der Wissenschaft

Die Wissenschaft erwartet von der Politik vor allem, dass sie für ihre Forschung gut ausgestattet wird und ansonsten von politischen Einmischungen verschont bleibt: Die staatlichen Zuwendungen sollten möglichst langfristig garantiert werden und einen festen Anteil am BIP (3,5 %) betragen, um von den jährlichen Haushaltsberatungen unabhängig zu sein. Das 2000 von der EU beschlossenen „3 %-Ziel für Forschung und Entwicklung (FuE)“ hat deutliche Auswirkungen gezeigt: Bund, Länder und Wirtschaft haben ihre Fördermittel für FuE erheblich gesteigert. Erreicht wurde dies durch das gemeinsame Engagement von Staat und Wirtschaft, die rund zwei Drittel aller FuE-Ausgaben in Deutschland trägt. 2013 hatte die „Expertenkommission Forschung und Entwicklung (EFI)“7 eine Steigerung auf 3,5 % gefordert, zu der sich inzwischen auch die Bundesregierung bekennt.8

Die Politik muss ihre Ausgaben für Wissenschaft und Forschung gegenüber den Parlamenten, der Öffentlichkeit und gegenüber anderen Interessen, die ebenfalls staatliche Investitionen fordern, begründen. Die Spitzen der Wissenschaftsorganisationen und der Hochschulen wissen, dass sie sich regelmäßig mit der Politik austauschen müssen, um gegenüber anderen Interessen, die viel besser aufgestellt sind, nicht an Boden zu verlieren. Während Politikbereiche wie Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Gesundheit, Wohnungsbau oder Sicherheit über evidente Bedarfe verfügen, muss die Wissenschaft, deren Erfolge sich den Bürgern nicht unmittelbar erschließen und die erst Jahre später eintreten, immer wieder komplizierte Zusammenhänge zwischen Grundlagenforschung und Wachstum darstellen. Jeder versteht, dass wir neue Infrastrukturen, Wohnungen und Pflegeplätze brauchen – aber ein Institut für chemische Katalyse? Dass ein solches Institut über Energiespeicherung forscht, die die Voraussetzung für die Energie- und Mobilitätswende ist, erschließt sich nicht unmittelbar.9

Dennoch: Vor allem die MPG und FhG wissen, dass sie bei den Ministerpräsidenten der Länder offene Türen einrennen, wenn es um die Gründung eines neuen Instituts geht. Im aktuellen Koalitionsvertrag NRW ist das Bemühen um die Ansiedlung neuer Institute festgeschrieben. In der Praxis geschieht eine Neugründung nur alle paar Jahre und hat eine lange Vorlaufzeit. Wissenschaftspolitisch gilt die Gründung eines Max-Planck- oder Fraunhofer-Instituts als Auszeichnung für die Attraktivität des jeweiligen Standorts. Bemerkenswert ist, dass auch die jeweilige Opposition diese Ansiedlungspolitik unterstützt. Solche Gründungen sind für die jeweilige Stadt und ihr regionales Netzwerk aus Unternehmen, Transferstellen, Gründungszentren, Start-ups und Hochschulen sehr nachhaltig. Aber sie haben ihren Preis: In der Regel erwarten die Wissenschaftsorganisationen vom jeweiligen Standort ein entsprechendes Umfeld. Damit sind nicht nur vorhandene Einrichtungen wie Universitäten und Technologiecluster gemeint, sondern auch Zusagen der Landesregierung für die Investition in Neubauten, Verkehrsanbindungen und Ähnliches. Hier wird das Lobbying umgekehrt: Nicht die Wissenschaft will etwas von der Politik, sondern die Länderregierungen wollen die organisierte Wissenschaft davon überzeugen, dass der von ihnen vorgeschlagene Standort ideal ist. Alle Akteure eines potentiellen Standortes sind aufgefordert, Gutachter ihren Standort zu präsentieren. Diese Präsentation, an der alle Akteure vor Ort beteiligt sind, werden im Wissenschaftsministerium koordiniert. Unabhängig von der jeweiligen Koalition stehen die Bundesländer bei der Ansiedlung prestigeträchtiger Institute in einem Wettbewerb, den die jeweiligen Ministerpräsidenten zur Chefsache erklären.

Hauptproblem dabei ist die Zusage von Finanzmitteln – es geht um zweistellige Millionenbeträge – für die Institutsgründung. Die Wissenschaftsministerien sind dabei in ständigen Verhandlungen mit dem Finanzressort, da es nicht einfach ist, über den bestehenden Haushalt eines Ressorts („Einzelplan“) hinaus zusätzliche Mittel für eine Institutsgründung zu erhalten. Das gelingt nicht ohne Einbindung des Parlaments, das sich aber mit Blick auf Projekte anderer Ressorts eher zurückhält und oft nur unter Vorbehalt Finanzierungszusagen geben kann. Die von der MPG oder FhG eingerichtete Gutachterkommission zur Standortfindung gibt nach einer Evaluierung der Kandidaten eine Empfehlung an die Gremien ihrer Organisation ab, die über den Standort entscheidet. Die Brisanz solcher Entscheidungen zeigt der Fall der Batterieforschungsfabrik: Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hatte sich für Münster als Standort entschieden.10 Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Wissenschaft über ein positives Klima für die Wissenschaft hinaus konkrete Erwartungen für die Gründung neuer Institute hat. Dieses Muster entspricht dem Verhalten von Unternehmen, die ebenfalls Entscheidungen über ihren Standort danach treffen, was das betreffende Bundesland zu bieten hat.

Anders verhält es ich bei den zahlreichen Routinegesprächen zwischen Vertretern der Wissenschaft und denen der Regierung. Wissenschaftspolitik besteht wesentlich darin, das jeweilige Bundesland als Wissenschaftsstandort zu profilieren. Dabei gibt es zwischen den Ländern unterschiedlich Akzente: Während die einen Ziele wie Gleichstellung, Mitbestimmung und Nachhaltigkeit eher in den Mittelpunkt ihrer Wissenschaftspolitik stellen, betonen andere eher die Ziele Exzellenz, Spitzenforschung und Wirtschaftsnähe. Die Hochschulen können sich je nach „Farbe“ der jeweiligen Regierung darauf einstellen und bei Verhandlungen über ihre Bauvorhaben oder Profilbildung herausstellen, dass sie an der Verfolgung dieser Ziele mitwirken. Das „Lobbying“ der Hochschulrektoren besteht darin, in Verhandlungen mit der Wissenschaftsministerien ihre Besonderheit herauszustellen, um bei möglichst vielen Projekten – Sanierung, Neubauten, Anschaffung von Großgeräten – unterstützt zu werden. Es gehört zum Tagesgeschäft der Wissenschaftsministerien, diese Projekte über mehrere Jahre zu begleiten. Gemeinsam mit den Vertretern der Hochschulen bilden sich Fachbruderschaften, die ihr gemeinsames Anliegen gegenüber dem Finanzministerium und dem Parlament (Wissenschaftsausschuss) vorbringen.

Politische Forderungen der Universitäten, wie Fragen nach der Exzellenzinitiative, dem Hochschulgesetz oder der Grundfinanzierung werden durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als „Stimme der Hochschulen“ auf Bundesebene11 oder durch die Landesrektorenkonferenzen (LRK) der Universitäten vorgebracht.12 So hat zum Beispiel die LRK NRW 2018 eine Stellungnahme zum geplanten neuen Hochschulgesetz NRW abgegeben, in der unter anderem betont wird, dass man mit der grundsätzlichen Neuausrichtung des neuen Gesetzes gegenüber dem der rot-grünen Vorgängerregierung einverstanden sei.13 Zuvor war das Verhältnis zwischen den Universitäten und der Landesregierung sehr gespannt, da die Hochschulen ihre Autonomie eingeschränkt sahen.14 Konkret ging es zum Beispiel um den Verzicht auf Detailsteuerung und das Verbot der Anwesenheitspflicht, was vor allem die Studentenschaft interessierte.

Dieses Muster, die enge Verzahnung von Arbeitsebenen eines Ministeriums mit ihrer Klientel, gibt es auch in anderen Politikfeldern. Der Governance-Modus beruht auf dieser engen Kooperation zwischen gestaltender Exekutive und den Adressaten der Gestaltung (Mai 2016). Dieser ständige Austausch über Probleme und Ziele ist die Voraussetzung dafür, dass Politik und Wissenschaft nicht aneinander vorbeireden, sondern einen gemeinsamen kognitiven Rahmen schaffen, in dem man über alles reden kann. Die Gefahr dabei ist, dass sich derartige Beziehungen zu einem intransparenten Filz oder zu „Verbandsherzogtümern“ entwickeln. Auch in anderen Politikfeldern gibt es neben engen Kooperationen in Politiknetzwerken zudem einen Personalaustausch. In der Wissenschaftspolitik finden gelegentlich Wechsel etwa eines Beamten in das Amt eines Hochschulkanzlers und vice versa statt oder der eines Mitarbeiters einer Forschungseinrichtung in das Ministerium. Derartige Wechsel werden von beiden Seiten unterstützt. Es ist auch in anderen Ministerien üblich, Nachwuchs aus nachgeordneten Behörden oder ihnen fachlich nahestehenden Institutionen zu rekrutieren. In der Wissenschaftspolitik sind die Verwaltungen der Hochschulen, Großforschungseinrichtungen oder Wissenschaftsorganisationen gern genutzte Ressourcen für qualifizierte Mitarbeiter. Auf diese Weise wird auch die Sichtweise, das Framing, der Wissenschaftspolitik geprägt. Problematisch wird eine solche Rekrutierungspraxis dann, wenn es überhaupt keine anderen Sichtweisen auf die Politik mehr gibt als die der jeweiligen Klientel. Im Extremfall „kapern“ („Regulatory Capture“)15 die zu regulierenden Interessen ihre eigene Aufsicht. Es wäre eine interessante Forschungsfrage, ab wann diese Gefahr oder die der Verbandsfärbung (Schmidt 2007: 125) den Nutzen der engen Kooperation bedroht. Zwar sind die Wissenschaftsministerien keine Regulierungsbehörden, die einen marktlichen Wettbewerb gestalten, aber sie üben eine gewisse Rechts- und Finanzaufsicht über die Hochschulen aus.

Zwei Beispiele erfolgreichen Lobbyings von Hochschulen

  • Gemeinsam mit regionalen Akteuren hat die Technische Hochschule OWL in Höxter als erste deutsche Hochschule den Studiengang „Precision Farming“, die Digitalisierung der Landwirtschaft, eingerichtet. Der Einrichtung dieses innovativen Studiengangs gingen Gespräche seitens der Hochschule in Parlament und Wissenschaftsministerium voraus, die die Notwendigkeit eines solchen Studiengangs gerade in dieser Region begründen. Auch bei der Opposition fand dieses Anliegen eine positive Resonanz.16 Das konnte nur gelingen, weil die Hochschule gemeinsam mit lokalen Landtagsabgeordneten, Verbänden und Unternehmen dieses Anliegen gegenüber der Landeregierung vertrat.
  • Die RWTH Aachen plant seit 2000 die Erweiterung ihres Campus, der damit zu einem der größten Technologiecampus in Europa wird. Immer wieder kam es dabei zu Konflikten mit dem landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) und dem Finanzministerium. Nur durch ständige Eingaben seitens der RWTH-Spitzen und der von ihr und der Stadt Aachen gegründeten „RWTH-Campus GmbH“ beim Wissenschaftsministerium und bei der Staatskanzlei konnten diese Probleme beseitigt werden.17

Diese Beispiele zeigen, dass ohne ständiges und aktives Lobbying seitens der beiden Hochschulen diese und andere Projekte kaum in ihrer jetzigen Form realisierbar gewesen wären zumal sie auf die Unterstützung der Politik in Form von Bürgschaften und Finanzierung angewiesen waren. Hilfreich waren zum Beispiel der große Konsens in der Region, die frühzeitige Einbindung lokaler Abgeordneter und anderer Landespolitiker sowie eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit.

Fazit

Die Organisationen und Institutionen der Wissenschaft vertreten ihre jeweiligen Interessen gegenüber der Politik auf mehreren Wegen:

  • Spitzengespräche zwischen Forschungseinrichtungen und Ministerien über grundlegende Fragen,
  • Regelmäßiger Austausch der Arbeitsebenen der Wissenschaftsministerien und denen wissenschaftlicher Einrichtungen,
  • Personalaustausch zwischen den Forschungsinstitutionen, Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen einerseits und den Ministerien in Bund und Ländern,
  • Einbindung wissenschaftlicher Institutionen bei Anhörungen in Parlament und Regierung bei Gesetzentwürfen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wissenschaftlicher Institutionen.

Im Unterschied zu anderen Politikbereichen wird die Interessenvertretung der Wissenschaft kaum als Lobbying wahrgenommen, obwohl es auch in der Wissenschaft um beträchtliche Investitionen geht. Der Einsatz der Universitäten in der Politik für die Sanierungen ihrer Unikliniken – es geht um Milliarden – wird kaum jemand als illegitimes Lobbying bezeichnen. Durch diese eher stille Interessenvertretung bleibt der Wissenschaft auch erspart, einer breiteren Öffentlichkeit erklären zu müssen, warum bestimmte Großprojekte (Superrechner, Raumfahrt, Teilchenbeschleuniger) scheinbar alternativlos sind, obwohl sie riesige Summen jahrelang binden. Kritik daran ist eher auf eine überschaubare Klientel beschränkt. Jeder Kita-Streik oder jeder lokale Mietpreisdeckel erzeugt deutlich mehr öffentliche Resonanz.

Die organisierte Wissenschaft bedient sich im Unterschied zu Akteuren anderer Politikfelder kaum professioneller Lobbyagenturen. Die Präsidenten und Rektoren der Hochschulen und Forschungsgesellschaften bringen ihre Anliegen zwar auch in Pressemitteilungen und auf anderen Kanälen zum Ausdruck, aber es gibt keine gezielten Kampagnen („Exzellenzinitiative jetzt!“, „Baut den Superrechner!“), wie man sie aus der Wirtschaft kennt. Gründe dafür sind zum einen eine habituelle Skepsis von Wissenschaftlern gegenüber der Politik, zum anderen die Tatsache, dass die Wissenschaft überwiegend dem öffentlichen Sektor zuzurechnen ist und zum erheblichen Teil aus Steuern finanziert wird.

Forderungen seitens der Wissenschaft sind weitgehend konsensfähig. Die Oppositionsfraktionen sind sich im Grundsatz mit der Regierung darüber einig, dass ihr Bundesland die besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen braucht. Und wer sollte etwas gegen die Sanierung der Unikliniken haben? Allenfalls wirft man der Regierung vor, nicht schnell genug das Ausmaß dieses Bedarfs erkannt zu haben. Konflikte gibt es erst unterhalb dieser Ebene: Wie soll die Exzellenzinitiative genau aussehen? Welche Organe sollen in den Hochschulen welche Funktion haben? Welche Forschungsschwerpunkte wollen wir?

So hat es die Wissenschaft leichter als andere organisierte Interessen, ihre auch in der Gesellschaft nicht weiter problematisierten Anliegen durchzusetzen. Als größter Erfolg des Wissenschaftslobbying kann gelten, dass Bund und Länder sich verpflichten, einen regelmäßigen Anteil von 3,5% des BIP für FuE auszugeben, auch wenn ein deutlicher Anteil daraus auf die Wirtschaft entfällt. Die Wissenschaft hat es auch geschafft, mit einem ihrer seltenen Güter, die Ansiedlung von großen Forschungsinstituten, die Länder in ein Konkurrenzverhältnis zueinander zu bringen, um möglichst viele Ressourcen für die Wissenschaft zu erhalten.

Literatur:

Mai, Manfred 2011: Legitimationsprobleme der Wissenschaft in der modernen Gesellschaft – Die Erwartungen von Wirtschaft und Medien. In: M. Mai, Technik, Wissenschaft und Politik. Studien zur Techniksoziologie und Technikgovernance, Wiesbaden, S. 116- 129.

Mai, Manfred 2016: Regieren in der modernen Gesellschaft. Governance aus der Sicht der Ministerialbürokratie. Opladen.

Mensching, Günther 1989: Die Enzyklopädie und das Subjekt der Geschichte. In: Jean LeRond d’Alembert, Einleitung zur ‚Enzyklopädie‘. Frankfurt am Main, S. 138-171.

Möllers, Christoph 2019: Logiken der Freiheit. In: DFG-Magazin „Forschung“, H.2/19 (https://www.dfg.de/dfg_magazin/aus_der_forschung/geistes_sozial_wissenschaften/forschung_2-19_logiken_der_freiheit/index.html – abgerufen am 22.10.2019).

Schmidt, Manfred G. 2007: Das politische System Deutschlands. München.

Zitationshinweis:

Mai, Manfred (2019): Interessenvertretung in der Wissenschaft, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/interessenvertretung-in-der-wissenschaft/

  1. Zur besseren Lesbarkeit verwendet dieser Text das generische Maskulinum. Sämtliche Formulierungen sind ausdrücklich neutral zu verstehen. []
  2. „Die Wissenschaftsfreiheit gebietet es, dass Entscheidungen im Bereich der Wissenschaft in einer Art und Weise getroffen werden, die der Logik des Wissenschaftssystems entsprechen, also so, dass wissenschaftliche Standards unabhängig angewendet werden“ (Möllers 2019). []
  3. https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/files/Publikation-bufi_2018_Hauptband_barrierefrei.pdf– abgerufen am 25.10.2019. []
  4. Stand jeweils 2018. []
  5. https://www.zeit.de/2019/44/eu-kommission-ressort-innovation-jugend-kritik– abgerufen am 26.10.2019. []
  6. 2015 hatte z.B. die damalige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gemeinsam mit Wissenschaftsministerin Svenja Schulze die Rektoren aller NRW-Universitäten zu einem Gedankenaustausch über das Thema „Digitalisierung der Hochschulen“ in die Staatskanzlei eingeladen. Damit sollte die Bedeutung dieses Themas unterstrichen werden. https://www.land.nrw/de/media/image/ministerpraesidentin-hannelore-kraft-im-gespraech-mit-den-rektoren-der-universitaeten– abgerufen am 25.10.2019. []
  7. Die EFI legt der Bundesregierung regelmäßig Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Dazu gehört eine Analyse von Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems und eine Bewertung der Perspektiven des Forschungsstandorts Deutschland. []
  8. https://www.stifterverband.org/pressemitteilungen/2017_04_04_efi_forschungsausgaben– abgerufen 25.10.2019. []
  9. So musste zum Beispiel der Direktor dieses Max-Planck-Instituts einer Bürgerinitiative gegen den Bau dieses Instituts, die sich vor allem um die Parkplätze der Anwohner sorgte, versichern, dass es ausreichend Parkplätze in dem Viertel gibt. Die Landesregierung hatte sich bei der MPG dafür eingesetzt und ca. 40. Millionen Euro investiert, dass dieses Max-Planck-Institut nach Mülheim kommt. Der Arbeit dieses Instituts hat eine zentrale Rolle in der Energiewende und Klimapolitik (https://cec.mpg.de/institut/profil/– abgerufen am 25.10.2019). []
  10. https://www.sueddeutsche.de/politik/karliczek-muenster-forschungszentrum-1.4651230– abgerufen am 23.10.2019. Es geht dabei um eine Investition von ca. 500 Millionen Euro. Ihr wird auch von Parteifreunden vorgeworfen, dass sie ihre Entscheidung nicht sachlich entschieden habe, sondern wegen der Nähe zu ihrem Wahlkreis. []
  11. „Aufgrund dieser starken Mitgliedschaft, in der alle Hochschularten vertreten sind, ist die HRK die Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und das zentrale Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Die HRK befasst sich mit allen Themenfeldern, die Rolle und Aufgaben der Hochschulen in Wissenschaft und Gesellschaft betreffen, vor allem mit Lehre und Studium, Forschung, Innovation und Transfer, wissenschaftlicher Weiterbildung, Internationalisierung sowie den Fragen der hochschulischen Selbstverwaltung und Governance.“ ((https://www.hrk.de/hrk/aufgaben-und-struktur/ – abgerufen 23.10.2019. []
  12. „Übergeordnetes Ziel der Landesrektorenkonferenz ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dabei legt die LRK NRW Wert auf die Entwicklung nachhaltiger Konzepte für nationale und internationale Hochschulentwicklung am Wissenschaftsstandort NRW. Konkret bedeutet das für Studium und Lehre, dass die LRK NRW sich für flexible, offene und bestmögliche Studienbedingungen einsetzt. In diesem Sinne arbeiten die nordrhein-westfälischen Universitäten intensiv an einer kontinuierlichen Verbesserung der Studiensituation. Darüber hinaus setzt die LRK NRW sich für ein Klima der Wissenschaftsfreundlichkeit ein, damit der Forschungsstandort NRW konsequent weiter gestärkt wird.“ ((https://www.lrk-nrw.de/lrk/aufgaben-und-ziele– abgerufen23.10.2019). []
  13. https://www.lrk-nrw.de/images/2018_07_10_Gemeinsame_Stellungnahme_der_Universitäten_HG-Referentenentwurf_inkl._Anhänge.pdf– abgerufen am 23.10.2019.https://www.lrk-nrw.de/images/2018_07_10_Gemeinsame_Stellungnahme_der_Universitäten_HG-Referentenentwurf_inkl._Anhänge.pdf– abgerufen am 23.10.2019. []
  14. https://www.waz.de/politik/nrw-unis-auf-den-barrikaden-gegen-rot-gruene-gaengelung-id8845487.html– abgerufen 26.10.2019. []
  15. https://marketbusinessnews.com/financial-glossary/regulatory-capture-definition-meaning/– abgerufen am 25.10.2019. []
  16. https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/detailparlament/nachricht/finanzierung-der-studiengaenge-precision-farming-und-freiraummanagement-an-der-hochschul.html– abgerufen am 25.10.2019. []
  17. https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/blb-affaere-bremst-campus-aus_aid-26518217– abgerufen am 25.10.2019. []

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