Jamaika ohne Energie? Über die Vereinbarkeit ordnungspolitischer und marktwirtschaftlicher Positionen zur Energiepolitik im Rahmen der Sondierungsgespräche 2017

Am 18. Oktober 2017 – fast einen Monat nach der Bundestagswahl – begannen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gespräche wurden in zwölf Themenblöcke strukturiert, von denen der Dritte den Titel „Klima, Energie, Umwelt“ trug. Von nicht wenigen Beobachtern wurde dieser und insbesondere die Energiepolitik im Vorfeld als besonders verhandlungsintensiv eingestuft. Nicht zuletzt war er auch einer der Themenblöcke, die für den Abbruch der Sondierungen am 20. November 2017 entscheidend waren.

Der folgende Beitrag von Leon Lieblang untersucht unter anderem, welche Schwerpunkte sich die Parteien in der Energiepolitik vor den Verhandlungen gesetzt haben. Wie kommen sich die Verhandlungspartner beispielsweise auch auf Länderebene entgegen?

Jamaika ohne Energie?

Über die Vereinbarkeit ordnungspolitischer und marktwirtschaftlicher Positionen zur Energiepolitik im Rahmen der Sondierungsgespräche 2017

Autor

Leon A. Lieblang ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Er ist Absolvent der NRW School of Governance und studierte zuvor Staatswissenschaften an der Universität Erfurt, der Sciences Po in Lyon sowie der Uniwersytet Jagielloński in Krakau. Im Anschluss war er Referent für Strategische Planung im Ministerbüro des Wirtschaftsministeriums NRW. Aktuell forscht er zu den Themen Energiepolitik und staatliche Steuerung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde noch vor dem Ende der Sondierungsgespräche am 20. November 2017 verfasst. Dadurch finden politischen Entwicklungen nach diesem Ereignis keine Betrachtung. 

Bereits kurz nach 18 Uhr am Tag der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag zeichnete sich nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung der SPD, nach ihrem historisch schlechten Wahlergebnis in die Opposition zu gehen, ab: Als realistischste Option verbleibt eine Koalition aus den vier Parteien CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – weitläufig als „Jamaika-Koalition“ bezeichnet. Wenngleich in diesem Jahr bereits ein Jamaika-Bündnis in Schleswig-Holstein beschlossen wurde, so ist auf nationaler Ebene auch mehr als einen Monat nach der Bundestagswahl 2017 unklar, ob und falls ja unter welchen Bedingungen eine Jamaika-Koalition zustande kommen kann.

Denn das Zustandekommen hängt – dies ist Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen inhärent – von einer Vielzahl von Variablen ab. Ein Novum wäre hingegen das Bündnis selbst: Erstmals seit der ersten rot-grünen Koalition und damit seit fast 20 Jahren müsste sich ein Bündnis formen, welches auf Bundesebene in dieser Konstellation ohne historisches Vorbild ist. Zudem sind erstmals seit 1949 vier Parteien an den Gesprächen beteiligt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt dauert die Regierungsbildung – definiert als der Zeitraum zwischen dem Tag der Bundestagswahl bis zur Vereidigung des Bundeskabinetts (vgl. Feldkamp 2005, S. 296) – länger, als es bei der ersten rot-grünen Koalition der Fall war (vgl. ebd., S. 296 f.). Dies ist zum einen mit der Rücksichtnahme auf die Landtagswahl in Niedersachsen zu begründen, die am 15. Oktober 2017 stattfand. So wurde der Auftakt für die Sondierungsgespräche erst auf den 18. Oktober 2017 terminiert.

Zum anderen kommt hinzu, dass gleich mehrere Politikfelder existieren, bei denen – auch aufgrund der Vermeidung eindeutiger Koalitionsaussagen während des Wahlkampfes – zumindest fraglich erscheint, inwieweit eine Einigung der potenziellen Koalitionspartner zu erreichen ist. Insbesondere vier Themengebiete lassen sich ausmachen, die die Übereinkunft zumindest erheblich erschweren könnten: Neben der seit Jahren von allen Parteien kontrovers diskutierten Flüchtlingspolitik, der klassisch konfliktträchtigen Steuerpolitik und der nicht zuletzt durch die Grundsatzrede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron angestoßenen Debatte um die Ausrichtung in der Europapolitik gilt auch die Energiepolitik als eines der Politikfelder, bei denen die Positionen der Parteien in den diesmaligen Verhandlungen besonders weit auseinanderliegen.

Umso bedeutender erscheint eine Aufschlüsselung der Positionen der Parteien in diesem Politikfeld. Eine ex ante durchgeführte Analyse, basierend insbesondere auf den in den Wahlprogrammen der Parteien getroffenen Aussagen, aber auch den in diesem Jahr vereinbarten Koalitionen auf Länderebene in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, kann die Positionen der Parteien verorten und Unterschiede wie Gemeinsamkeiten im Feld der Energiepolitik herausarbeiten.

Zwölf Themenblöcke: Der Fahrplan der Sondierungsgespräche

Zu Beginn der Sondierungsgespräche verständigten sich die vier verhandelnden Parteien zunächst auf zwölf Themenblöcke, die die Gespräche strukturieren sollten. Diese wurden wie folgt beschlossen:

  1. Finanzen, Haushalt und Steuern
  2. Europa
  3. Klima, Energie, Umwelt
  4. Flucht, Asyl, Migration, Integration
  5. Bildung, Forschung, Innovation, Digitales, Medien
  6. Arbeit, Rente, Gesundheit, Pflege, Soziales
  7. Familie, Frauen, Senioren, Jugend
  8. Kommunen, Wohnen, Ehrenamt, Kultur, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen
  9. Landwirtschaft, Verbraucherschutz
  10. Wirtschaft, Verkehr
  11. Außen, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit, Handel
  12. Innen, Sicherheit, Rechtsstaat

Neben der – wenngleich vorsichtig zu bewertenden – Möglichkeit, aus der Auflistung bereits potenzielle Ressortzuschnitte abzuleiten, untermauert die Rangfolge die Bedeutung, die der Energiepolitik zukommt. Denn der Grad der Einigungsfähigkeit erscheint insbesondere bei den ersten vier Themenblöcken gering, da hier die besonders strittigen Themen – mit Ausnahme des Themenbereiches „Innen, Sicherheit, Rechtsstaat“ – vorzufinden sind.

Die Sondierungstreffen wurden von den Vertretern auf den 24., 26. und 30. Oktober sowie den 1. und 2. November 2017 festgelegt. Für den Themenblock „Klima, Energie, Umwelt“ war insbesondere der 26. Oktober von Bedeutung. Hier sollten – neben den Themen „Flucht, Asyl, Migration, Integration“ und „Bildung, Forschung, Innovation, Digitales, Medien“ auch erste Leitlinien für die Energiepolitik festgelegt werden. In dieser grundsätzlichen Ausrichtung sind dabei Überschneidungen der Positionen der Parteien auszumachen. Kein Dissens besteht vor allem bei der Anerkennung des Pariser Klimaabkommens; alle Parteien fühlen sich diesem verpflichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurz vor den Sondierungsgesprächen interne Papiere aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nahelegen, dass die Klimaziele mit hoher Wahrscheinlichkeit verfehlt werden (vgl. Bauchmüller 2017), ist die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen zur Zielerreichung – wie die Wahlprogramme zeigen – jedoch in hohem Maße umstritten.

Wahlprogramme: Wer fordert was?

Wenngleich durch die potenziellen Koalitionsverhandlungen ein Abrücken aller Parteien von bestimmten Positionen wahrscheinlich ist, kann durch die Analyse der Wahlprogramme ein Abgleich erfolgen, um die Ausgangslage für die anschließenden Verhandlungen zu bestimmen. So werden im Wahlprogramm „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm 2017 – 2021“ der CDU und CSU zum Thema Energiepolitik insbesondere die Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervorgehoben, die in der Legislaturperiode 2013-2017 erfolgten. Neben dem Bekenntnis zum energiepolitischen Zieldreieck (vgl. CDU/CSU 2017, S. 20) bestehend aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit hätten die Parteien „einen verbindlichen Ausbaupfad geschaffen, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt“ (ebd., S. 21). Auch wird auf die bestehenden Entlastungen von Unternehmen und der marktwirtschaftlichen Umgestaltung des Fördersystems verwiesen (vgl. ebd.).

Als künftiges Ziel wird daran anschließend die Fortsetzung der „marktwirtschaftliche[n] Heranführung und Systemintegration der erneuerbaren Stromerzeugung“ (ebd.) ausgegeben; ebenso wird die Vollendung der Energie-Union in der Europäischen Union gefordert (vgl. ebd., S. 57). Grundsätzlich sollen dabei marktwirtschaftliche Instrumente genutzt werden (vgl. ebd, S. 69). Zur Stromsteuer wird keine Aussage getroffen, von einem Kohleausstieg ist ebenfalls nicht explizit die Rede. Jedoch solle der Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien „langfristig“ (ebd., S. 68) erfolgen.

Das Wahlprogramm der FDP „Denken wir neu. Das Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017: ‚Schauen wir nicht länger zu’“ formuliert seinen Anspruch nachdrücklicher. So konstatiert es bezüglich der Energiepolitik: „Wagen wir also einen Neustart bei der Energiewende!“ (FDP 2017, S. 134). Ähnlich wie CDU und CSU fordert die Partei eine Europäisierung der Energiepolitik und die Vollendung des Binnenmarktes. Das Wahlprogramm beinhaltet ebenfalls ein Bekenntnis zum energiepolitischen Zieldreieck. Hinzu tritt die Forderung nach marktpolitischer Fundierung, die ihren Ausdruck in verschiedenen Maßnahmen findet und in entsprechenden Ansprüchen mündet. So soll der EU-Emissionshandel gestärkt (vgl. ebd., S. 134) und der Energiemix „vielfältiger“ (ebd.) werden. Einher geht dies mit der Auffassung, dass „auf fossile Energieträger auf absehbare Zeit nicht verzichtet werden kann“ (ebd.). Grundsätzlich sollen Ausbauziele nicht durch die Politik festgelegt oder der zu fördernde Energieträger von jener bestimmt werden. Stattdessen „soll das Auswahlverfahren des Marktes die Leitplanken der Investoren in Netz- und Kraftwerkskapazitäten setzen.“ (ebd., S. 135) In einer Linie damit steht die Ablehnung der Kapazitäts- und Klimareserve (vgl. ebd., S. 136).

Konkret auf das EEG bezogen konstatiert das Wahlprogramm, das Ziel des EEG als Markteinführungsinstrument sei erfüllt; durch die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebes seien Subventionen an vielen Standorten nicht mehr notwendig, wenngleich der Bestandsschutz für Anlagen mit Förderzusage erhalten bleiben solle (vgl. ebd., S. 134 f.). Eindeutig wird jedoch gefordert, den Einspeisevorrang und die –vergütung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu beenden (vgl. ebd., S. 135): „Dauersubventionssysteme wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) behindern die Durchsetzung neuer Ideen und müssen deshalb abgeschaltet werden“ (ebd., S. 138). Noch konkreter werden Forderungen hinsichtlich der Windenergie aufgestellt: So soll die so genannte 10-H-Regelung eingeführt werden (vgl. ebd., S. 136); dies würde bedeuten, dass der Mindestabstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung zehnmal so hoch wäre wie die Gesamthöhe der Windenergieanlage. Für neuere Anlagengenerationen würde dies einem Abstand von mehr als zwei Kilometern und so eine deutliche Verringerung der möglichen Standorte entsprechen. Die Stromsteuer soll auf ein Mindestniveau abgesenkt werden (vgl. ebd., S. 137). Grundsätzlich auffällig ist somit die strikte Position gegen staatliche Interventionen, beispielsweise im Fall der staatlich festgelegten Ausbauziele; stattdessen sollen erneuerbare Energien „Systemverantwortung übernehmen“ (ebd., S. 136).

Die traditionell tragende Rolle, die dem Thema Energiepolitik im Selbstverständnis von Bündnis 90/Die Grünen zufällt, spiegelt sich auch im Wahlprogramm wider. Darin wird nicht nur der „konsequent[e] Ausbau der erneuerbaren Energien“ (Bündnis 90/Die Grünen 2017, S. 15) gefordert, sondern auch, „schnellstmöglich“ (ebd., S. 9) aus der Kohle auszusteigen. Während CDU/CSU und FDP hinsichtlich des Kohleausstiegs sehr vage bleiben, versehen Bündnis 90/Die Grünen ihre Forderung mit einer konkreten Jahreszahl: „Wir werden den Kohleausstieg im Einklang zu unserem Ziel 100 Prozent erneuerbare Energien im Strombereich bis 2030 gestalten“ (ebd., S. 35). Bis zum Jahr 2030 soll zugleich eine Energieversorgung, die sich zu 100 Prozent Ökostrom speist, realisiert werden (vgl. ebd., S. 50). Die Reduktion der EEG-Umlage durch einen CO2-Mindestpreis und eine „ehrliche CO2-Bepreisung“ (ebd., S. 35) finden sich in dem Programm ebenso wie die Forderung nach der Abschaffung der Stromsteuer (vgl. ebd., S. 35).

Hinsichtlich des EEG wird eine Weiterentwicklung gefordert, in Kombination mit einem neuen Strommarktdesign, mit einer „Ausrichtung des Energiesystems auf erneuerbare Energien und Lastenmanagement statt auf fossile Kraftwerke“ (ebd., S. 50). Eine Begrenzung des Ausbaus erneuerbarer Energien, welche beispielsweise im Rahmen der Ausschreibungen für Windenergie besteht, soll nach der Leseart des Wahlprogramms abgeschafft werden (vgl. ebd.).

Unterschiede im Detail, hohe Hürden in der grundsätzlichen Ausrichtung

Die Wahlprogramme lassen somit Rückschlüsse zu, bei welchen Themen weitgehend Übereinstimmung besteht – und bei welchen Themen ein deutlicher Dissens zu erwarten ist. So spricht keine Aussage in einem der Wahlprogramme gegen die deutliche Senkung der Stromsteuer oder ihre Abschaffung. Während ersteres die FDP und letzteres Bündnis 90/Die Grünen fordern, finden sich im Programm der CDU/CSU hierzu keine Aussagen. Eine Einigung auf die Senkung oder Abschaffung der Steuer erscheint daher – unter Beachtung europarechtlicher Vorgaben – wahrscheinlich. Eine Reform des EU-Emissionshandels ist ebenfalls grundsätzlich von den beiden kleineren, potenziellen Koalitionspartnern angedacht. Wie bei der Stromsteuer liegen hierzu seitens der CDU/CSU keine Aussagen vor. Abseits der grundsätzlichen Zustimmung kann es jedoch durchaus zu unterschiedlichen Interpretationen der Auslegung kommen: So argumentiert die FDP in ihrem Wahlprogramm vor allem mit der Marktkonformität des Programms und betont, dass ein wirksamer EU-Emissionshandel durch andere Klimaschutzinstrumente an Wirkungskraft verliert. Dem liegt die Argumentation zugrunde, dass Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs vor dem Hintergrund der mit dem Emissionsrechtehandel verbundenen Emissionsgrenzen und Interdependenzen mit anderen Instrumenten kontraproduktiv wirken.1  Anders die Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen: Neben der Bejahung weiterer Maßnahmen wie der CO2-Bepreisung auch abseits des Emissionshandels soll der Emissionshandel selbst durch zusätzliche Maßnahmen wie einen CO2-Mindestpreis ergänzt werden. Diese Mindestpreise werden seitens der FDP explizit abgelehnt. Ähnliche Differenzen bestehen bei der Möglichkeit staatlich festgelegter Ausbauziele. Während diese für Bündnis 90/Die Grünen für die Ausrichtung der Energiepolitik elementar sind, werden sie von der FDP abgelehnt.

Die Beispiele offenbaren den aller Voraussicht nach deutlichen Unterschied der Verhandlungspositionen zwischen Bündnis 90/Die Grünen einerseits und CDU/CSU, aber insbesondere FDP andererseits. So findet insbesondere im Themenfeld Energiepolitik die ordnungspolitische Ausrichtung seitens Bündnis 90/Die Grünen ihren Ausdruck. Dieser stehen die ebenfalls vor allem im Themenfeld Energiepolitik sichtbar werdenden und an der Marktkonformität orientierten Maßnahmen der FDP diametral gegenüber. Dies überlagert auch scheinbare Gemeinsamkeiten wie die Positionierung der Parteien bei dem EU-Emissionshandel.

Die beiden weiteren Beispiele, die aus den Wahlprogrammen abgeleitet werden können, sind der Kohleausstieg und die Novellierung des EEG. Während CDU/CSU zwar mittel- oder zumindest langfristig von einer rein erneuerbaren Energieversorgung ausgehen und somit indirekt von einem Ende der Kohleverstromung ausgegangen wird, soll dies ohne festgelegtes Jahr erfolgen. Bei Bündnis 90/Die Grünen hingegen wird das Jahr 2030 als festes Austrittsdatum gefordert. Die FDP sieht auch langfristig noch einen Bedarf an fossiler Energieerzeugung. Dabei sollen sich die Maßnahmen durchsetzen, die sich auf dem Markt bewähren, sodass – falls überhaupt – ohne Eingriff der Politik ein Ausstieg erfolgt.

Hinsichtlich des EEG bestehen noch stärkere Differenzen. Wie beschrieben fordert die FDP einen Neustart in der Energiewende und die Abschaffung des stark ordnungspolitisch ausgerichteten EEG. Eine grundsätzlich andere Auffassung besteht bei Bündnis 90/Die Grünen: So fällt das Inkrafttreten der ersten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in die Zeit der ersten rot-grünen Bundesregierung. Seitdem wurde es mehrfach – zuletzt zum 1. Januar 2017 – novelliert. Zwar gingen mit der letzten Novellierung grundlegende Änderungen der Finanzierung einher: So wurde die staatlich festgelegte Einspeisevergütung dahingehend geändert, dass diese durch marktbasierte Ausschreibungen für mehrere Energieträger ersetzt wurden. Produzierter Strom kann damit grundsätzlich nur noch vergütet werden, falls die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen wirksamen Zuschlag erteilt (vgl. Lieblang 2017, S. 2 ff). Das Ausschreibungsverfahren wurde daher auch als „Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien“ (BMWi 2016) bezeichnet. Im Grundsatz geht jedoch auch durch die neueste Novellierung eine staatliche Förderung einher.2 Die Forderung nach der Abschaffung des EEG seitens der FDP steht damit dem von den Bündnis 90/Die Grünen vertretenen Narrativ entgegen, es handele sich bei dem EEG um eine Erfolgsgeschichte.

Der Blick in die Bundesländer – Auf der Suche nach Kompromissen

Auf der Suche nach Kompromissen ermöglicht ein Blick in die Bundesländer, abzuleiten, welche Möglichkeiten hinsichtlich einer Vereinbarkeit der Positionen bestehen. Als Fallbeispiele können Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dienen: Hier wurde im Jahr 2017 gewählt. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Koalition aus CDU und FDP gebildet, in Schleswig-Holstein eine Jamaika-Koalition, wie sie im Bund angestrebt wird. Wenngleich hier nicht auf Bundes- sondern Landesebene Entscheidungen getroffen wurden und weniger eine grundsätzliche Ausrichtung in der Energiepolitik zur Debatte stand, können bisher beschlossene Einzelentscheidungen aufzeigen, welche Lösungswege beschritten wurden. Denn ähnlich wie derzeit im Bund wurde beispielsweise in Schleswig-Holstein vor den Verhandlungen – neben dem Innen- und Rechtsbereich und dem stark landespolitisch geprägten Feld der Schulpolitik – die Energiepolitik als ein Themenfeld angegeben, bei dem eine Einigung besonders schwierig erschien (vgl. Zeit Online 2017).

Der Blick nach NRW zeigt, dass die ersten Maßnahmen der Landesregierung für stärkere Restriktionen des Ausbaus erneuerbarer Energien plädieren und den Ausbau letzterer einschränken. So beschloss das Kabinett im September 2017 Änderungen am Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2015, dessen Rechtswirksamkeit für Anfang 2018 angestrebt wird. Kern des Erlasses ist ein Mindestabstand für Windenergieanlagen von 1.500 Metern zu Wohngebieten, der die für Windkraftanlagen ausweisbaren Flächen um bis zu 90 Prozent reduzieren könnte (vgl. VDMA 2017, S. 1). In Schleswig-Holstein war zuvor bereits der Beschluss gefasst worden, den Abstand zwischen Windenergieanlagen zu einzelnen Häusern auf 600 Meter, zu Siedlungen auf 1.000 Meter zu erhöhen. Zudem zeigt der Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein, dass der weitere Ausbau der Windenergie mit verstärkten Repower-Maßnahmen gekoppelt werden soll (vgl. CDU/Bündnis 90/Die Grünen/FDP 2017, S. 57 f.).

Gleichwohl muss einschränkend beachtet werden, dass beide Regierungen erst wenige Monate im Amt sind und daher lediglich erste Anhaltspunkte vorliegen, wie sich in den beiden Bundesländern die Energiepolitik entwickeln wird. Erste Entscheidungen der noch jungen Koalitionen auf Landesebene zeigen, dass Kompromisse – auch in der derzeitigen Parteienzusammensetzung und trotz unterschiedlicher Grundsatzauffassungen – möglich sind. Gleichwohl sollte beachtet werden, dass Gegenstand der Regelungen vornehmlich Detailfragen die Windenergie betreffend waren. Das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt zugleich auf, welchen Stellenwert die Branche der erneuerbaren Energien in dem Bundesland inzwischen hat. Auch bundesweit hat die Branche mit 330.000 Arbeitsplätzen (Stand 2015, vgl. AEE 2017) einen deutlich gestiegenen Einfluss, der voraussichtlich auch in den Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen von Bedeutung sein wird.

Stimmen im Vorfeld: Abgrenzungen und Forderungen

Vor den ersten Gesprächen zur Energiepolitik verdeutlichten die Parteien nochmals ihre Positionen. Dabei wurden weniger neue Forderungen aufgestellt als vielmehr die bereits aus den Wahlprogrammen bekannten Positionen bekräftigt. So forderte die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Simone Peter einen verbindlichen Kohleausstieg und den Ausbau der erneuerbaren Energien (vgl. Berliner Morgenpost 2017). Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner (FDP) sprach sich bereits einige Wochen zuvor für „eine marktwirtschaftliche Wende in der Energiepolitik“ (Lindner 2017) aus. Die Senkung der Strompreise wurde von Hermann Otto Solms (FDP) als „rote Linie“ (Tagesspiegel Circle 2017) festgeschrieben. Mit Verweis auf die Belastungen durch die EEG-Umlage plädierte er dafür, diese für neue Anlagen abzuschaffen und die Stromsteuer zu senken (vgl. ebd.). Er wolle „raus aus der Subventionswirtschaft hinein in Markt und Wettbewerb“ (ebd.). Am Tag der ersten Gespräche zu dem Themenkomplex sagte zudem Armin Laschet (CDU), ein Scheitern der Sondierungsgespräche sei möglich, falls der Industriestandort Deutschland durch potenzielle Vereinbarungen gefährdet sei (vgl. Spiegel Online 2017).

Auch seitens der Verbände wurden Vorschläge bekanntgegeben: So sprach sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dafür aus, die Stromsteuer auf ein Minimum zu reduzieren; die Besondere Ausgleichsregelung im EEG solle steuerfinanziert werden (vgl. BDEW 2017). Die Solarbranche hatte zuletzt ein Anreizprogramm für Speicher gefordert (vgl. IWR 2017). Der Bundesverband Windenergie (BWE) forderte eine „Reform des Steuer-, Umlagen- und Abgabensystems“ (vgl. BWE 2017).

Erschwerte Entscheidungsfindung im Kernkompetenzbereich der Grünen

Die stark unterschiedlichen Grundsatzauffassungen der Parteien in dem Feld der Energiepolitik sind aus einem weiteren Grund von Bedeutung, der vor allem Bündnis 90/Die Grünen betrifft. Denn die Umweltpolitik ist eine Kernkompetenz der Partei und letztere daher – vermutlich mehr als die anderen Parteien – unter Zugzwang, ihre Handschrift in die Gespräche und Verhandlungen einzubringen. Dies zeigen unter anderem die Nachwahlbefragungen: So wurde bei der Abfrage der Kompetenzen der Partei mit 56 Prozent erhebliches Vertrauen im Feld der Umweltpolitik entgegengebracht. Deutlich wird die Bedeutung des Wertes auch im Vergleich zu den weiteren Politikfeldern: Es folgen die Familien-, Bildungs- und Flüchtlingspolitik mit je 7 Prozent. Zudem gaben 65 Prozent der Wähler an, sie wüssten nicht, wofür die Partei außer Umweltschutz stehen würde (vgl. tagesschau.de 2017). Die Zahlen verdeutlichen, in welchem Ausmaß der Partei bei dem Thema eine Kernkompetenz zugeschrieben wird und wie bedeutend jenes für die Entscheidung ihrer Wählerschaft war. Umso wichtiger erscheint es, dass sich Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der Umweltpolitik in wichtigen Punkten durchsetzen können. Dass jedoch gerade in diesem Politikfeld nicht nur die thematische, sondern vor allem die grundsätzlich-ideologische Ausrichtung der an den Sondierungsgesprächen beteiligten Parteien weit voneinander entfernt ist, lässt darauf schließen, dass das Feld der Energiepolitik eines der Felder ist, bei denen die potenzielle Koalition die größten Differenzen aufweist.

Fazit: Grundlegende Differenzen des Gestaltungsverständnisses

Die Kurzanalyse untermauert, dass insbesondere die Energiepolitik ein für alle beteiligten Parteien schwer zu verhandelndes Politikfeld ist. Zwar zeigt die Auswertung der Wahlprogramme, dass bei einzelnen Vorhaben durchaus Übereinstimmungen bestehen oder die Positionen zumindest nicht so weit auseinanderliegen, dass eine Lösung nicht möglich erscheint. Als Beispiel ist eine deutliche Senkung der Stromsteuer zu nennen. Doch bereits bei Vorhaben mit grundsätzlichen Überschneidungen wie der Reform des EU-Emissionshandels, die von allen Beteiligten entweder nicht abgelehnt oder sogar gefordert wird, werden bei der Konkretisierung erste Unterschiede deutlich: So stehen hinter der Forderung insbesondere seitens der FDP und Bündnis 90/Die Grünen andere Argumentationslinien, die entweder auf der Marktkonformität des Instrumentes (FDP) oder der Möglichkeit einer Ergänzung durch ordnungspolitische Eingriffe wie einem CO2-Mindestpreis (Bündnis 90/Die Grünen) basieren. Diese unterschiedliche Auffassung der Ausgestaltung desselben Instrumentes offenbart grundlegende Unterschiede in dem Verständnis, wie die Leitlinien der Energiepolitik gestaltet werden sollen. Dass der marktbasierte und der ordnungspolitische Ansatz nur schwer vereinbar sind, wird zudem bei den Vorstellungen der Parteien zu dem EEG, der staatlich festgelegter Ausbauziele oder der Diskussion um ein festes Datum für den Kohleausstieg besonders deutlich.

Der Vergleich mit den beiden Koalitionen auf Länderebene zeigt hingegen, dass Kompromisse in der Energiepolitik möglich sind. Hierbei kommt den Verhandlungspartnern entgegen, dass im Bereich der Energiepolitik eine Vielzahl an Maßnahmen eingesetzt werden kann, um die übergeordneten Ziele – über die, wie beschrieben, Einigkeit besteht – zu erreichen. Gleichwohl kann jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Maßnahmen nicht auf Bundesebene erfolgt sind und bei den derzeitigen Gesprächen primär grundsätzliche Ausrichtungen verhandelt werden. Hinzu tritt der Umstand, dass die Rahmenbedingungen die Verhandlungen zusätzlich erschweren: Die Branche der erneuerbaren Energien nimmt inzwischen alleine durch die Anzahl der unmittelbar und mittelbar Beschäftigten eine bedeutende Stellung ein; zudem sind vier Parteien an den Sondierungsgesprächen beteiligt. Die Rolle von Bündnis 90/Die Grünen, deren Wählerschaft der Partei große Kompetenz in dem vorliegenden Themenfeld zuschreibt, ist dabei exponiert. Falls jede der Parteien eine Profilierung in gewissen Themenfeldern vornehmen möchte, so wird dies von Bündnis 90/Die Grünen insbesondere in der Energiepolitik erwartet.

In Übereinstimmung mit der Analyse steht auch das Ergebnis der ersten Gespräche zum Thema Energiepolitik, welches nach der elf Stunden andauernden Sitzung noch am 26. Oktober bekanntgegeben wurde: Das Bekenntnis zu den Klimazielen der Jahre 2020, 2030 und 2050 sowie zu dem Pariser Klimaabkommen wurde bekräftigt; substanzielle Ergebnisse hingegen wurden nicht erzielt und die Gespräche aufgrund großer Differenzen auf die nachfolgende Woche vertagt. Gleichwohl wurden mit Vorschlägen nach einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung erste Grundlagen für Kompromisse geschaffen. Auch ein Kohleausstieg nach dem Vorbild des Atomausstiegs – ohne Nennung einer Jahreszahl, aber mit festgelegten Restlaufmengen produzierter Energie – erscheint möglich. Wie die Differenzen in der grundsätzlichen Ausrichtung der energiepolitischen Leitlinien, die Ausdruck der Unvereinbarkeit strikt marktwirtschaftlicher und ordnungspolitischer Positionen sind, ausgeräumt werden können, bleibt hingegen auch nach den ersten Gesprächen fraglich.

Literatur

Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) (2017): Rückenwind im Norden. Studie zeigt Verteilung der Erneuerbaren-Jobs in den Bundesländern. Online verfügbar unter: https://www.unendlich-viel-energie.de/themen/wirtschaft/arbeitsplaetze/rueckenwind-im-norden-studie-zeigt-verteilung-der-erneuerbaren-jobs-in-den-bundeslaendern (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

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Berliner Morgenpost (2017): Grünen-Chefin Peter pocht auf „verbindlichen Kohleausstieg“. Online verfügbar unter:  https://www.morgenpost.de/politik/article212353185/Gruenen-Chefin-Peter-pocht-auf-verbindlichen-Kohleausstieg.html. (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (2016): Gabriel: EEG 2016 schafft Paradigmenwechsel und ist Start für die nächste Phase der Energiewende. Pressemitteilung des BMWi vom 8.6.2016. Online verfügbar unter: https://www.bmwi.de/Redak tion/DE/Pressemitteilungen/2016/20160608-gabriel-eeg-2016-schafft-paradigmen wechsel-und-ist-start-fuer-die-naechste-phase-der-energiewende.html (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) (2017): Hoher Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt. Pressemitteilung vom 6. Oktober 2017. Online verfügbar unter: http://www.verbaende.com/news.php/Hoher-Wettbewerb-im-Strom-und-Gasmarkt-BDEW-fordert-Stromsteuer-senken-Sektorkopplung-voranbringen?m=118176 (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Bundesverband WindEnergie (BWE) (2017): Energiewende engagiert fortsetzen – Bundes- und Landespolitik sind jetzt gefordert. Pressemitteilung vom 19. Oktober 2017. Online verfügbar unter: https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/2017/energiewende-engagiert-fortsetzen-bundes-und-landespolitik-sind-jetzt (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Bündnis 90/Die Grünen (2017): Zukunft wird aus Mut gemacht. Bundestagswahlprogramm 2017.

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)/Bündnis 90/Die Grünen/Freie Demokratische Partei (FDP) (2017): Das Ziel verbindet. Weltoffen – wirtschaftlich wie ökologisch stark – menschlich. Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022), S. 57 f. Online verfügbar unter: https://sh-gruene.de/files/koalitionsvertrag_fuer_10.wp_.pdf (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)/Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) (2017): Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm 2017 – 2021.

Feldkamp, Michael (2005): Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1994 bis 2003. Eine Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, S. 296. Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/blob/189498/4b3f91ce2df0df2fc96b28172930e5f1/datenhandbuch1994_2003-data.pdf (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Freie Demokratische Partei (2017): „Denken wir neu. Das Programm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017: ‚Schauen wir nicht länger zu’“

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) (2017): Was sich die Solarbranche von den Jamaika-Verhandlungen erhofft. Online verfügbar unter: http://www.iwr.de/news.php?id=34645 (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Lieblang, Leon A. (2017): Problemorientierte staatliche Steuerung der Energiewende. Eine systematische Analyse der Maßnahmen zur Förderung der Windenergie an Land im EEG 2017 (unveröffentlicht)

Linder, Christian (2017): Für eine marktwirtschaftliche Wende in der Windkraft. Erschienen auf portal liberal. Online verfügbar unter: https://www.liberale.de/content/fuer-eine-marktwirtschaftliche-wende-der-windkraft (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Spiegel Online (2017): Sondierungen über Energiepolitik. Laschet droht mit Scheitern der Jamaika-Gespräche. Online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/jamaika-sondierungen-armin-laschet-droht-mit-scheitern-der-gespraeche-a-1174776.html (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

tagesschau.de (2017): Bundestagswahl 2017. Umfragen zu den Grünen. Online verfügbar unter: https://wahl.tagesschau.de/wahlen/2017-09-24-BT-DE/umfrage-gruene.shtml (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Tagesspiegel Circle (2017): Es bedarf keiner Verbotsregelung, in: Tagesspiegel Background Energie und Klima vom 27.09.2017. Online verfügbar unter: https://background.tagesspiegel.de/es-bedarf-keiner-verbotsregelung/ (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA) (2017): VDMA Power Systems: Neuer Windenergieerlass in Nordrhein-Westfalen gefährdet flächendeckenden Windenergieausbau. Online verfügbar unter: https://www.vdma.org/documents/106078/20305373/VDMA-PS-PM-NRW%20Erlass_2017-09-07_Vorabstatement%20fin-rev2_1504790570226.pdf/451c896a-0845-483c-abf8-177cd6db8c02 (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Zeit Online (2017): Koalitionsvertrag für “Jamaika” in Schleswig-Holstein steht. Online verfügbar unter: http://www.zeit.de/news/2017-06/13/regierung-jamaika-koalition-in-schleswig-holstein-kurz-vor-dem-ziel-13133805 (Zuletzt abgerufen am: 27.10.2017).

Zitationshinweis

Lieblang, Leon (2017): Jamaika ohne Energie? Über die Vereinbarkeit ordnungspolitischer und marktwirtschaftlicher Positionen zur Energiepolitik im Rahmen der Sondierungsgespräche 2017, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de, Online verfügbar: https://regierungsforschung.de/jamaika-ohne-energie-ueber-die-vereinbarkeit-ordnungspolitischer-und-marktwirtschaftlicher-positionen-zur-energiepolitik-im-rahmen-der-sondierungsgespraeche-2017/

  1. Vgl. zur ausführlichen Analyse dieser Argumentation Lieblang, Leon A. (2017): Problemorientierte staatliche Steuerung der Energiewende. Eine systematische Analyse der Maßnahmen zur Förderung der Windenergie an Land im EEG 2017 (unveröffentlicht), S. 31 f. []
  2. Zur Frage, ob es sich bei der EEG-Förderung um eine staatliche Subventionierung handelt, vgl. Lieblang 2017, S. 26. []

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