Klimapolitik unter Trump

Leon Lieblang von der an der Universität Duisburg-Essen analysiert die Klimapolitik der US-Bundesstaaten, nachdem Donald Trump den Ausstieg aus dem Übereinkommen von Paris ankündigte. Handelt sich die United States Climate Alliance um Symbolpolitik oder einen ernstzunehmenden Versuch einiger Bundesstaaten, die Klimapolitik der USA zu beeinflussen? Ein Rückbezug zu Deutschland zeigt, dass deutsche Bundesländer wie NRW – im Gegensatz zu US-Bundesstaaten – in der Klimapolitik kein wesentliches Gegengewicht zur Bundesebene darstellen können.

Das Übereinkommen von Paris ist ein Meilenstein zur Bekämpfung des weltweiten Klimawandels. Diese zentrale Vereinbarung in der internationalen Klimapolitik hat gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a) des Übereinkommens von Paris zum Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf unter 2°C – möglichst unter 1,5°C – zu begrenzen. Umso deutlicher fiel die Kritik aus, als Präsident Donald Trump am 1. Juni 2017 im Rose Garden des Weißen Hauses den geplanten Ausstieg aus dem Übereinkommen verkündete.

Klimapolitik unter Trump

Die Rolle der Bundesstaaten am Beispiel der United States Climate Alliance1

Autor

Leon A. Lieblang ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen. Er ist Absolvent der NRW School of Governance und studierte Staatswissenschaften an der Universität Erfurt und der Sciences Po in Lyon. Im Anschluss war er Referent im Ministerbüro des Wirtschaftsministeriums NRW. Aktuell forscht er zu den Themen Energiepolitik und staatliche Steuerung.

Dieser Beitrag ist in englischer Sprache beim American Institute of Contemporary German Studies erschienen und hier abrufbar.

1. Einleitung

Das Übereinkommen von Paris ist ein Meilenstein zur Bekämpfung des weltweiten Klimawandels. Diese zentrale Vereinbarung in der internationalen Klimapolitik hat gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. a) des Übereinkommens von Paris zum Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf unter 2°C – möglichst unter 1,5°C – zu begrenzen. Umso deutlicher fiel die Kritik aus, als Präsident Donald Trump am 1. Juni 2017 im Rose Garden des Weißen Hauses den geplanten2 Ausstieg aus dem Übereinkommen verkündete:

“[I]n order to fulfill my solemn duty to protect America and its citizens, the United States will withdraw from the Paris Climate Accord — (applause) — thank you, thank you — but begin negotiations to reenter either the Paris Accord or a really entirely new transaction on terms that are fair to the United States, its businesses, its workers, its people, its taxpayers. So we’re getting out.” (The White House 2017).

Wenngleich sich diese Entwicklung bereits in den Monaten zuvor abgezeichnet hatte (vgl. Cooper 2018), war die einsetzende Kritik auf internationaler Ebene beachtlich. Doch auch innerhalb der USA regte sich Widerstand. Bereits am Tag der Verkündung des geplanten Austritts gründeten mehrere Bundesstaaten der USA die United States Climate Alliance (USCA), die sich der Weiterverfolgung der Ziele aus dem Übereinkommen von Paris widmet. Diese Reaktion ist Ausdruck einer langen Tradition der Bundesstaaten als Gegengewicht zu der föderalen Ebene und eröffnet mehrere Fragen, von denen der folgende Beitrag drei behandelt: 1. Was ist die USCA? 2. Handelt es sich um Symbolpolitik oder einen ernstzunehmenden Versuch, die Klimapolitik der USA zu beeinflussen? 3. Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für Bundesstaaten, eine eigenständige Klimapolitik zu verfolgen? Der Artikel ist eingebettet in die Debatte zum Verhältnis zwischen den Bundesstaaten und der föderalen Ebene und stellt zum Schluss zudem einen Rückbezug zu der Situation in Deutschland dar. Zur Analyse wurden Publikationen der USCA genutzt und durch weitere Literatur sowie Statistiken US-amerikanischer Behörden ergänzt. In die Analyse fließen zudem die Erkenntnisse von fünf teilstrukturierten Interviews ein, die mit Expertinnen und Experten in Washington, D.C. geführt wurden. Die Auswahl letzterer orientierte sich an dem Kriterium einer gegenwärtigen oder vergangenen Beschäftigung in Zusammenhang mit der staatlichen Energiepolitik oder im Sektor der Energiepolitik. Der entworfene Leitfaden beinhaltete die drei vordefinierten Themen „Grundsätzlicher Eindruck der USCA“, „Gründe für den Beitritt zur Allianz“ sowie „Staaten als Gegengewicht zur föderalen Ebene“. Die Interviews wurden face-to-face und per Telefon geführt, die Notizen oder Aufnahmen wörtlich transkribiert und eine qualitative Inhaltsanalyse – konkret eine inhaltlich-strukturierende Analyse, bei der Aussagen generalisiert und unter Hauptkategorien subsumiert werden – nach Mayring (vgl. Mayring 2015) mithilfe des Programms MAXQDA angewandt.

2. Grundlagen: Föderalismus und Klimapolitik in den USA

Lange wurde Klimapolitik als ein Politikfeld wahrgenommen, dem sich bestmöglich auf internationaler Ebene durch internationale Konferenzen unter Beteiligung von Nationalstaaten gewidmet werden sollte (vgl. Rabe 2011). Die globalen Folgewirkungen nationalstaatlicher Emissionen wurden hierfür als Argument ebenso hervorgebracht wie der vermeintliche Erfolg internationaler Abkommen wie das Kyoto-Protokoll (vgl. Engel 2006; Rabe 2011). In jüngerer Vergangenheit hat sich hingegen eine weitere Perspektive aufgetan. Die bisher unzureichenden nationalen Anstrengungen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels weltweit haben Zweifel an der Zielerreichung aufkommen lassen. Auf nationaler Ebene sind in den USA zudem zunehmende parteipolitische Spannungen zu beobachten, die zu Blockaden führen und den Blick auf die Ebene der Bundesstaaten lenken (vgl. Trachtman 2019).

Dies gilt auch für die Klimapolitik. Dabei wurden bereits in der Vergangenheit Machtverschiebungen im Verhältnis zwischen der föderalen und der Bundesstaatenebene festgestellt. So wurde die Bush-Administration als gegenüber den Bundesstaaten durchsetzungsstark wahrgenommen (vgl. Krane 2007), während den Bundesstaaten unter der Obama-Administration größere Freiheiten bei der Durchsetzung von Klima-Policies wie dem Clean Power Plan zugestanden wurden (vgl. Konisky & Woods 2016).

Durch die Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA stellt sich die Frage, ob die Bundesstaaten aufgrund einer äußerst zurückhaltenden Klimapolitik auf föderaler Ebene zunehmend eine Führungsrolle in der Klimapolitik einnehmen. Den Bundesstaaten stehen dabei unterschiedliche Strategien zur Verfügung, um ihrem Führungsanspruch zu manifestieren. Hierzu gehört die Möglichkeit, dass Staaten sich zu „laboratories of democracy“3 entwickeln, also u. a. neue Policies entwickeln und diese auf Bundesstaatenebene erproben. Weitere Möglichkeiten sind die Bündelung von Risiken über mehrere Bundesstaaten hinweg (vgl. Harrison 2013), die Herausbildung einiger Staaten, die eine Führungsrolle übernehmen (vgl. Konisky & Woods 2018), die Diffusion erfolgreicher Policies im Mehrebenensystem (vgl. Fisher 2013) sowie die Nutzung von Symbolpolitik (vgl. Harrison 2013).

3. Die United States Climate Alliance

Die USCA bezeichnet sich selbst als “a bipartisan coalition of governors committed to reducing greenhouse gas emissions consistent with the goals of the Paris Agreement” (vgl. United States Climate Alliance 2019b). Die Allianz wurde am 1. Juni 2017 und damit dem Tag der Verkündung des Austritts aus dem Übereinkommen von Paris von drei in der Klimapolitik führenden Staaten (vgl. Konisky & Woods 2018), gegründet: Kalifornien, New York State und Washington State. Seit der Gründung sind der Allianz mehrfach Staaten beigetreten, sodass diese inzwischen 24 Bundesstaaten und Puerto Rico und damit fast jeden zweiten Staat umfasst. 179,5 Millionen Menschen und damit die Mehrheit der U.S.-Amerikaner leben in diesen Staaten (vgl. United States Census Bureau 2019/eigene Berechnungen), die über 60 Prozent des BIP produzieren (vgl. U.S. Bureau of Economic Analysis 2019/eigene Berechnungen). Der CO2-Ausstoß von Nicht-Mitgliedsstaaten übersteigt hingegen jenen der Mitgliedsstaaten (vgl. U.S. Energy Information Administration 2019/eigene Berechnungen). Wenngleich weitere Initiativen wie We are still in oder die C40 Cities Climate Leadership Group bestehen, ist die Fokussierung auf Bundesstaaten in diesem Ausmaß bisher beispiellos.

Inhaltlich orientiert sich die Allianz an drei Prinzipien: Erstens eine dauerhafte Führungsposition bei der Bekämpfung des Klimawandels, zweitens das Verständnis, dass die Bekämpfung des Klimawandels mit ökonomischen Vorteilen verbunden ist und drittens den Beweis zu erbringen, dass ambitionierte Klimapläne eingehalten werden können (vgl. United States Climate Alliance 2019b). Die Mitgliedschaft ist an die Implementierung von Klimaschutzprogrammen gebunden, die in Einklang mit dem Übereinkommen von Paris stehen. Mitgliedsstaaten sind angehalten, Fortschrittsberichte zu veröffentlichen (vgl. United States Climate Alliance 2019c). Die Initiativen der USCA sind dabei geprägt durch Kooperation, policy learning und Spillover-Effekte. Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitglieder der Allianz bestehen nicht.

Wenngleich eine Zusammenarbeit angestrebt wird zeigt die nähere Analyse, dass eine Harmonisierung der Ziele noch nicht stattgefunden hat. So sind die Bundesstaaten innerhalb der USCA hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen unterschiedlich ambitioniert. Mehrere Staaten orientieren sich an den derzeit noch geltenden national festgelegten Klimabeiträgen (NDCs) für die USA von 26-28 Prozent Verringerung ausgehend vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2025. Bei den übrigens Mitgliedern bestehen teils deutliche Unterschiede: Während Washington State eine Verringerung um lediglich 50 Prozent bis 2050 anstrebt, plant Kalifornien, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen (vgl. United States Climate Alliance 2019a). Gleiches gilt für die Ziele des Anteils erneuerbarer Energien, wobei in den Staaten höchst unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. Vorreiter ist der Staat New York, der im Jahr 2040 einen Anteil von 100 Prozent erneuerbarer Energien anstrebt. Andere Staaten hingegen zeichnen sich durch weniger ambitionierte und weitreichende Ziele aus; Rhode Island beispielsweise strebt einen Anteil von knapp 40 Prozent bis zum Jahr 2035 an. Überhaupt haben erst 10 der Staaten das Ziel festgelegt, einen Anteil von 100 Prozent erneuerbare Energien bei der Stromerzeugung zu erreichen (vgl. United States Climate Alliance 2019a).

4. Symbolpolitik und Grenzen des Einflusses

Eng mit den Zielen der Allianz verbunden ist die Frage danach, warum Staaten der USCA beitreten. Grundsätzlich bieten die aus der Literatur herausgearbeiteten Strategien für Staaten, einen Führungsanspruch zu manifestieren, Ansatzpunkte. Jedoch ist vor allem auffällig, dass von den 24 Bundesstaaten, die Mitglied in der der Allianz sind, 21 einen demokratischen Gouverneur bzw. eine demokratische Gouverneurin haben. Daher könnte vermutet werden, dass alleine dieses Kriterium für eine Mitgliedschaft ausschlaggebend ist. Jedoch ist die USCA zum einen explizit überparteilich ausgelegt (vgl. United States Climate Alliance 2019b). Zum anderen sind mit Kansas und Louisiana zwei demokratisch regierte Staaten nicht Mitglied und mit Maryland, Massachusetts und Vermont drei republikanische Staaten Mitglied in der Allianz. Die geführten Interviews untermauern diese Vermutung: Zwar wird der Parteizugehörigkeit des Gouverneurs bzw. der Gouverneurin eine tragende Rolle zugeschrieben; bei den abweichenden Fällen hingegen werden Gründe innerhalb der Staaten als Erklärungsfaktoren angeführt. Hierunter fallen sozioökonomische Gründe wie die Größe des industriellen Sektors und kulturelle Unterschiede sowie die politische Einstellung abseits von Gouverneurswahlen, beispielsweise eine generell progressive Ausrichtung der republikanisch regierten Bundesstaaten. Darüber hinaus ist auffällig, dass Mitglieder der USCA seit 2005 kontinuierlich geringere CO2-Reduktionen aufweisen als Nicht-Mitglieder (vgl. U.S. Energy Information Administration 2019/eigene Berechnungen).

Für die Analyse von Bedeutung ist zudem, welche Möglichkeiten aber auch Grenzen die Staaten aufweisen. Bei den interviewten Expertinnen und Experten wurde deutlich, dass Vorteile insbesondere in der besseren Kenntnis der regionalen Gegebenheiten liegen. Auch die Möglichkeit des Ideenaustausches und der Möglichkeit, alternative Policies zu entwickeln, ist in den Staaten von Bedeutung. Hierdurch entsteht letztlich ein Reservoir an Personen und Strategien auf Bundesstaatenebene, das in Hinblick auf einen potenziellen Regierungswechsel auf föderaler Ebene im Sinne von best practices genutzt werden könnte. Zudem kann die Zusammenarbeit policy learning induzieren, das durch Angleichung von Standards und problem-sharing Wirkung entfaltet. Hinzu tritt die Möglichkeit, dass Mitglieder der USCA auch auf internationalen Konferenzen zumindest passiv teilnehmen können.

Gleichwohl sind die Möglichkeiten auf Bundesstaatenebene begrenzt. Dies betrifft insbesondere finanzielle Unterstützung durch die Bundesstaatenebene, nicht nur innerhalb der USA, sondern auch der internationalen Gemeinschaft. Auch können Zusammenschlüsse wie die USCA keine internationalen Abkommen unterzeichnen. Schließlich sind einige Politikinstrumente wie der CO2-Handel auf föderaler Ebene deutlich wirksamer.

5. Führungsrolle durch Einzelstaaten – ein Modell für Deutschland?

Die aktive Rolle der Bundesstaaten in den USA lässt die Frage aufkommen, inwieweit eine Führungsrolle in der Klimapolitik auch für die Bundesländer in Deutschland denkbar ist. Grundsätzlich bestehen durchaus Gestaltungsmöglichkeiten für die Bundesländer, beispielsweise in der Energiepolitik (vgl. Wurster & Köhler 2016). Zugleich sind die gesetzgeberischen Kompetenzen aber auch begrenzt. Die ausschließliche Gesetzgebung der Länder bietet im Vergleich zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes und der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz wenig Möglichkeiten der Länder, weitreichende Maßnahmen in der Umwelt- und Klimapolitik zu treffen. Potenzielle Ansatzpunkte erstrecken sich vornehmlich auf das Planungsrecht. Weitere Gestaltungsräume ergeben sich durch zustimmungsbedürftige Gesetze (vgl. Umweltbundesamt 2011). Selten erzielen Beschlüsse des Bundesrates jedoch so hohe Aufmerksamkeit wie die Stellungnahme mit dem Vorschlag, ab dem Jahr 2030 in der Europäischen Union die Zulassung von PKW auf emissionsarme Modelle zu beschränken (vgl. BR-Drs. 387/16 (Beschluss)). Zuletzt zeigten die Verhandlungen um das nationale Emissionshandelssystem (EHS) und die Frage des angemessenen CO2-Preises im Rahmen des EHS das Potenzial der Einwirkmöglichkeiten des Bundesrates auf (vgl. u. a. BR-Drs. 607/1/19). Die Debatte um Abstandsregelungen bei der Windenergie an Land ist hingegen ein Beispiel für die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Länder durch Planungsrecht.

Stärker und in zunehmendem Maße nutzen die Bundesländer ihre Kompetenzen über die Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen. Nordrhein-Westfalen wurde mit Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes vom 29. Januar 20134 Vorreiter dieser Entwicklung. Inzwischen haben acht weitere Bundesländer ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Strukturelemente dieser sind, dass Klimaschutzziele und Strategien zur Erreichung dieser festgelegt, Monitorings und Beiräte etabliert sowie den Landesregierungen Vorbildrollen auferlegt werden (vgl. Stiftung Umweltenergierecht 2019).

Eine deutliche Abweichung von der Klimapolitik der föderalen Ebene wie in den USA ist in Deutschland hingegen nicht auszumachen. Neben geringeren Handlungsspielräumen tragen hierzu auch weitere Faktoren bei. Darunter fallen institutionelle wie das Mehrparteien- im Gegensatz zum Zweiparteiensystem oder auch realpolitische wie eine Große Koalition auf Bundesebene und die Dominanz der von CDU bzw. CSU und SPD regierten Bundesländer im Bundesrat, die es unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass ausgehend von den Bundesländern ein wesentlich anderer Kurs als auf Bundesebene forciert wird. Schließlich sind wie beschrieben die Kompetenzen der Bundesländer schlicht nicht ausreichend, um in der Klimapolitik ein wesentliches Gegengewicht zur Bundesebene zu etablieren. Gleichwohl bestehen auf den beschrieben Wegen vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten.

6. Fazit: Die USCA – Mehr als Symbolpolitik?

Drei Aspekte standen im Mittelpunkt des Beitrages: Erstens eine Analyse der USCA, zweitens die Frage, ob es sich um Symbolpolitik handelt und drittens, welche Möglichkeiten und Grenzen für die Allianz bestehen, eine eigenständige Klimapolitik zu verfolgen. Die Analyse zeigte, dass die USCA ein Zusammenschluss von fast der Hälfte der Bundesstaaten ist, die als Antwort auf den angekündigten Ausstieg der USA aus dem Übereinkommen von Paris gegründet wurde. Wesentliches Ziel es ist, die im Übereinkommen von Paris vereinbarten Ziele, insbesondere das 1,5-Grad-Ziel, weiter aufrechtzuerhalten. Aber auch Lerneffekte und die Erbringung eines Beweises, dass ambitionierte Klimapläne eingehalten werden können liegen dem Selbstverständnis der Allianz zugrunde.

Die Frage, inwieweit es sich um Symbolpolitik oder einen ernsthaften Versuch handelt, eine eigenständige Klimapolitik zu verfolgen, ist differenziert zu bewerten und steht in einem engen Zusammenhang mit den Möglichkeiten und Grenzen der Bundesstaaten in den USA. Zwar ermöglicht die Allianz einen Austausch von best practices, policy learning und die Rekrutierung von Personal. Dies deckt sich mit den aus der Literatur bekannten Strategien von Bundesstaaten, die angewandt werden, um einen Führungsanspruch umzusetzen. Allerdings ist die fehlende Finanzierung von föderaler Ebene durch die Bundesstaaten nicht auszugleichen und rechtliche Grenzen wie die fehlende Möglichkeit, internationale Abkommen zu verhandeln begrenzen das Potenzial der Allianz.

Damit ist auch die Frage, ob es sich bei der Allianz um Symbolpolitik handelt, nicht eindeutig zu beantworten. Mehrere Faktoren sprechen – auch den Interviewten zufolge – für Symbolpolitik. Das Datum der Gründung der Allianz sowie die Öffentlichkeitsarbeit zielen auch auf die internationale Gemeinschaft – als Signal, dass in den USA weiterhin Gegenstimmen zur Klimapolitik auf föderaler Ebene existieren. Gleichzeitig fehlen Sanktionsmöglichkeiten für Mitglieder der USCA, die die eigenen Klimaziele nicht einhalten. Insbesondere finanzielle Abhängigkeiten schränken die Möglichkeiten der Allianz als politisches Gegengewicht auf Bundesstaatenebene weiter ein. Zugleich wäre es verfehlt, ausschließlich von Symbolpolitik zu sprechen, da der Austausch zwischen den Bundesstaaten und die Entwicklung von Policies durchaus einen Nutzen aufweisen. Die USCA ist zuvorderst als ein Zusammenschluss zu sehen, in dem im Sinne eines „laboratory of democracy“ Gegenentwürfe zur Politik auf föderaler Ebene entwickelt werden. Die Bundesstaaten können erproben, welche Policies sich zur Emissionsreduktion eignen und durch Politiklernen und best practices einen Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dass dies – wenn auch in einem geringen Ausmaß – über Parteigrenzen hinweg erfolgt, ist im Lichte der gegenwärtigen Polarisierung der USA ein bemerkenswerter Erfolg.

Schließlich wurde ein Rückbezug zu der Situation in Deutschland hergestellt. Hier zeigte sich, dass die Ergebnisse der Analyse auf Deutschland nur begrenzt übertragbar sind. Insbesondere aufgrund der – auf die begrenzten Kompetenzen zurückzuführenden – limitierten Gestaltungsmöglichkeiten spielen die Bundesländer in der deutschen Klimapolitik eine geringere Rolle als in den USA. Über den Bundesrat und insbesondere durch das Planungsrecht sind jedoch Vorstöße und Einwirkungen auf die deutsche Klimapolitik möglich. Mit der Verabschiedung von Landesklimaschutzgesetzen sind in den letzten Jahren zudem wichtige Impulse erfolgt. Um ein Gegengewicht zu bilden, wie es die Bundesstaaten in den USA in Bezug auf die föderale Ebene durch die Allianz zu einem gewissen Grad erreichen, sind jedoch zumindest gegenwärtig auch die inhaltlichen Unterschiede nicht ausreichend.

Literaturverzeichnis

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Wurster, Stefan/ Köhler, Christina (2016): Die Energiepolitik der Bundesländer. Scheitert die Energiewende am deutschen Föderalismus?, in: Hildebrandt, Achim und Wolf, Frieder (Hg.): Die Politik der Bundesländer. Springer VS, Wiesbaden, S. 283–314.

Zitationshinweis:

Lieblang, Leon A. (2020): Klimapolitik unter Trump, Die Rolle der Bundesstaaten am Beispiel der United States Climate Alliance, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/klimapolitik-unter-trump/

 

This work by Leon A. Lieblang is licensed under a CC BY-NC-SA license.

  1. Dieser Artikel entstand im Rahmen eines Fellowships der NRW School of Governance und der Staatskanzlei NRW am American Institute for Contemporary German Studies (AICGS), Washington, D.C. Es handelt sich um eine ergänzte Zusammenfassung des Artikels „A ‚Turn to the States‘? Climate Politics under Trump Administration and the United States Climate Alliance”. Eine Version des vorliegenden Artikels ist zudem in englischer Sprache auf der Seite des AICGS erschienen. []
  2. Ein sofortiger Austritt einzelner Staaten aus dem Klimaabkommen ist nicht möglich. Gem. Art. 28 Abs. 1 des Übereinkommens von Paris ist ein Rücktritt vom Übereinkommen erst drei Jahre nach dem Inkrafttreten für die Vertragspartei möglich. Diese Möglichkeit wurde am 4. November 2019 von der Administration wahrgenommen (vgl. U.S. Department of State, 2019). Gem. Art. 28 Abs. 2 PA wird der Austritt ein Jahr später wirksam, d. h. im Falle der USA am 4. November 2020, einen Tag nach den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlen. []
  3. Der Ausdruck geht ursprünglich auf Louis Brandeis, Verfassungsrichter am Supreme Court of the United States (vgl. New State Ice Co. v. Liebmann, 285 U.S. 262, 311 (1932) sowie Tarr 2001) zurück. []
  4. Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2013, GVBl. Nr. 4 S. 29–36. []

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