Landtagswahl in Schleswig-Holstein bis zum 30. September 2012

Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 30. August 2010 Teile des Landeswahlgesetzes für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber bis zum 31. Mai 2011 eine mit der Landesverfassung übereinstimmende Rechtslage herbeizuführen. Das Gericht ordnete weiter an, dass spätestens bis zum 30. September 2012 eine Neuwahl des Landtages herbeizuführen ist. Bis zu den Neuwahlen bleibt der Landtag in seiner bisherigen Zusammensetzung bestehen.

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Landtagswahl in Schleswig-Holstein bis zum 30. September 2012

Zitationshinweis

Bätge, Frank (2010): Landtagswahl in Schleswig-Holstein bis zum 30. September 2012. Erschienen in: Regierungsforschung.de, Parteien- und Wahlforschung. Online verfügbar unter: http://www.regierungsforschung.de/dx/public/article.html?id=43&show=type-1&by=articletype

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