Philipp Theisohn: Literarisches Eigentum. Zur Ethik geistiger Arbeit im digitalen Zeitalter. Essay

Literarisches EigentumPhilipp Theisohn, seines Zeichens Professor für Literatur- und Kulturwissenschaft an der ETH in Zürich, weiß wovon er schreibt, wenn er im Titel mit Begriffen wie „Literarisches Eigentum“, „geistiger Arbeit“ oder dem „digitalen Zeitalter“ hantiert.

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Philipp Theisohn: Literarisches Eigentum. Zur Ethik geistiger Arbeit im digitalen Zeitalter. Essay

Theisohns umfängliche Literaturgeschichte des Plagiats, die er 2009 unter dem Titel „Plagiat. Eine unoriginelle Literaturgeschichte“ vorlegte, war eine Art begriffliches Präludium, ein Vorlauf, für das, was er nun in voller Schärfe und sprachlicher Eleganz in essayistischer Form als Supplement vorlegt.

Philipp Theisohn: Literarisches Eigentum. Zur Ethik geistiger Arbeit im digitalen Zeitalter. Essay.

Alfred Kröner Verlag, 2012, Stuttgart, 137 Seiten, ISBN 978-3-520-51001-3,         11,90 Euro.

Rezension von Gordian Ezazi

Philipp Theisohn, seines Zeichens Professor für Literatur- und Kulturwissenschaft an der ETH in Zürich, weiß wovon er schreibt, wenn er im Titel mit Begriffen wie „Literarisches Eigentum“, „geistiger Arbeit“ oder dem „digitalen Zeitalter“ hantiert. Theisohns umfängliche Literaturgeschichte des Plagiats, die er 2009 unter dem Titel „Plagiat. Eine unoriginelle Literaturgeschichte“ vorlegte, war eine Art begriffliches Präludium, ein Vorlauf, für das, was er nun in voller Schärfe und sprachlicher Eleganz in essayistischer Form als Supplement vorlegt. Ausgeführt von Theisohn anhand von guten Beispielen aus dem Bereich der Literatur (u.a. Helene Hegemann) und schlechten bis sehr schlechten Beispielen respektive Ausführungen aus dem Bereich der Politik (Kapitel „Die Informierten oder Die Politik und das literarische Eigentum“). Das genannte Sachbuch befasst sich mit der Geschichte und Herkunft des Plagiats, seiner ewig wiederkehrenden Ambivalenz, welche sich aus den an jenes Plagiat angelegten Ansprüchen von gesellschaftlichen Teilbereichen wie der Jurisprudenz, den Medien, der Politik oder der Ökonomie, erklärbar machen lässt. Philipp Theisohn weiß um die Schwächen dieses eher theoretischen Plagiat-Sujets, weshalb er das Plagiat gesellschaftshistorisch, auch mithilfe der Nennung von Präzedenzfällen, beispielhaft zu lokalisieren versuchte. „Vieles war Spekulation (…)[,] am Ende verschwand das Plagiat im Nebel. Ich hatte nichts Konkretes in der Hand“ (Theisohn 2012: 9) – so die selbstkritische Einschätzung zu Beginn des Jahres 2009. Jenen Nebel lichtend, befasst sich das in dieser Rezension thematisierte Essay mit dem literarischen Eigentum, also natürlich auch mit dem Verhältnis des Autors zu seinem Text, seinem literarischen Eigentum und Eigentumsverstößen, Plagiaten, des Ideen- und Textklaus sowie der geistigen Arbeit im digitalen Zeitalter. Wenn man so möchte, und Theisohn ist dies zu unterstellen, stellt dieses knapp 140 seitige, mit einem kleinen Anmerkungsapparat versehene Werk, einen um Beispielfälle angereicherten Nachfolgeband, kleiner formuliert: ein „Bändchen“, dar.

Plädoyer für die „Rekultivierung des Plagiats“

Plagiate, so Philipp Theisohn, seien zuvörderst keine juristische Angelegenheit. Der fortwährende Verweis auf „Kommissionen zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“, universitären Gremien, die eine Arbeit zu prüfen hätten, wie auch Plattformen wie dem berühmt-berüchtigten „Guttenplag“, machen das Plagiat zwar populär, aber nicht erklärbar. Theatralisch und gesichtslos sei eine derartige Aufarbeitung (vgl. Theisohn 2012: 11 f.), da  der ursächliche Zusammenhang, die sinnstiftende Verbindung von Text/literarischem Eigentum und Person/Autor nicht mehr konkret hergestellt werden könne. Ein Plagiat und der Vorwurf des Plagiierens sei zwar en vogue, gleichwohl sei das Verständnis für selbige plagiierende Tätigkeit nicht mehr vorhanden. Dieses Verständnis erodiere ebenso wie das Verständnis und die Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Textinhalt. Nicht der Text zähle, sondern nur noch Daten, die mithilfe von Balkendiagrammen übersichtlich und konzise darstellbar gemacht werden würden.

Zur Illustration: Das „Guttenplag“-Balkendiagramm

Guttenplag-diagramm-stand-2011-02-27Quelle: Wikipedia

Hier komme der ethische Aspekt im Umgang mit dem literarischen Eigentum ins Spiel: „Der gesuchte Maßstab in der Frage des literarischen Eigentums ist kein mathematischer, sondern ein ethischer [Hervorhebungen im Original, Anm. G.E.].“ Philipp Theisohn plädiert für eine „Rekultivierung des Plagiats“ (vgl. ebd.: 28).

Die Beschränkung des Plagiats auf eine bestimmte Person (Chatzimarkakis, Guttenberg), einen einzelnen Autor/Plagiator, einen bestimmten Skandal, sei falsch, gefährde gar die „Ethik geistiger Arbeit“ (Theisohn 2012: 30). Denn nicht nur diese tatsächlichen oder vermeintlichen Plagiatoren, sondern auch jene  digitalen „Guttenplags“, welche den Wert des  literarischen Eigentums, in einen „vermeintlich transparenten Datensatz“ (ebd.) zu präsentieren versuchen, trieben diese Zerstörung voran. Diese „Mathematisierung“ des Plagiats führe zu einer Entpersönlichung, einer Trennung von Person und Schreibverfahren, die in der temporal beschleunigten Medienwelt Plagiatsüberführungen zeitige, nichtsdestotrotz für das literarische Eigentum und das Textverständnis künftig Gift sei. Theisohns Argumentationsweise ist an dieser Stelle herrlich konkret –  das Essay umso nachdrücklicher, umso schärfer und letztlich auch fulminanter. „Wissenschaftliche Exaktheitsansprüche“ (ebd.: 31), die Plagiate zu überführen versuchten, würden nur deshalb so exakt ausgelegt, weil die breite wiewohl mediale Öffentlichkeit daran interessiert sei, ob der ohnedies wenig gelittene Politiker falle oder nicht falle.

Doch schon die Causa eines weiland berühmten Barons offenbart die Probleme der Ethik des geistigen Eigentums: Nehme der Politiker in der Öffentlichkeit heiligenähnliche Züge an, garniere dies mit märtyrererprobter Rhetorik, wisse dieser in Talkshows zu reüssieren, habe er dazumal bestimmte „Beliebtheitswerte“ erklommen – unterstützt und gestützt von Springer et al. – dann, ja dann, sei es mit den „ethischen Gewissheiten“ in der Öffentlichkeit nicht weit her. Hier entblättert der Autor den wahren Kern, der sich im Zuge der Guttenberg-Debatte zu offenbaren wusste: Literarisches Eigentum kennzeichnet und markiert eine Form des Eigentums; Plagiieren ist kein Kavaliersdelikt, hier werden – respektive wurden – nicht mal eben ein paar Wörter, ein paar Zeilen stibitzt, hier wurde Eigentum geklaut (vgl. ebd.: 32 f.) Auf ein breites Verständnis stieß derlei in der Öffentlichkeit nur selten – wie Umfragen nachdrücklich verdeutlichten (vgl. Focus 2011: o.A.).

Theisohn wird seinem Anspruch gerecht, er versucht mit seinem durchaus markigen und provokativen Plagiatscrescendo jenes Plagiat in der öffentlichen Debatte zu revitalisieren, mit seinen Worten: es zu rekultivieren. Denn, so die berechtigte Feststellung: Was heute ein Plagiat sei, könne in ein paar Jahren schon keines mehr sein, zumindest wenn wir ein solch abstraktes Verhältnis zu Text, Texteigentum und Autor einnehmen würden.

Vergaloppiert: Politik und Plagiarismus

Die Medien stürzen sich auf Politiker als Plagiatoren, zugleich seien diese aber auch anfällig für das Plagiieren. Hier nun führt Philipp Theisohn Max Weber beziehungsweise dessen bewährte Rede „Politik als Beruf“ aus dem Jahr 1919 an. Etwas spöttisch vermerkt der Literatur- und Kulturwissenschaftler hierzu, dass Webers Rede gerne zitiert werde (so etwa jenes Bonmot „vom Bohren der harten Bretter“), ferner eine substanzielle und ernstliche Auseinandersetzung mit dem Text und seinem Werk ausbleibe. Als Sozial- und Politikwissenschaftler mag man hier nur die Stirn runzeln, ist doch Weber ein fortwährender Bestandteil des universitären Curriculums. Erschwerend kommt hinzu, dass man Theisohn in den folgenden Ausführungen nicht so recht folgen mag, ja, seine Position respektive seine Imagination des Politikers durchaus ressentimentbeladen daherkommt.
So rekurriere der Politiker für seine Arbeit auf Wissen, Wissen, das er brauche, um eine „effiziente Mandatsausübung und Gesetzgebungstätigkeit“ (Theisohn 2012: 72) gewährleisten zu können. Diese Wissenslieferer sind die Ministerialbeamten, modern übersetzt auch: der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Die schreibende Zunft, Theisohn führt hierfür als Beispiel unter anderen den politischen Journalisten an, sei demgegenüber informationskritisch, könne keinen objektiven Wahrheiten trauen, denn er müsse diese ja qua Profession hinterfragen. Kurzum: eben weil der Journalist schreibe, lese und denke er auch anders. Hieraus wiederum folgert Theisohn – scheinbar einträchtig mit Weber – dass Schreibende und Regierende anders denken würden. Die Politik greife auf das geschriebene Wort immer nur als Informationsressource zurück, als Wissenssprengsel, die es flugs und hurtig via Copy & Paste in den Text einzuflechten gelte. Diese Vorgehensweise beruhe auf den unterschiedlichen Bezugswelten: die Politik müsse auf Basis sicheren Wissens handeln; der Politiker, zumal der charismatische, gebe vor etwas zu sein, was er eben drum nicht sei. Politiker die plagiieren würden also die politische mit der literarischen Bezugswelt vermischen, glauben machen, dass man sich eines fremden Textes, fremden Wissens, fremder Zeilen „mal eben so“ bedienen könne. Gerade die Koch-Mehrins, Chatzimarkakis‘ und Guttenbergs dieser Welt würden so anfällig für Plagiate sein, weil sie ein Nebeneinander zu vereinbaren versuchten: Familienvater, Politiker, Rechtsanwalt und, und, und. Die Politik betrachte die Wissenschaft und somit das literarische Eigentum in nuce als Textmasse, welche zur Erlangung der Doktorwürde und somit zur Steigerung der „intellektuelle[n] Potenz“  (Theisohn 2012: 87) führen solle. Als reines Mittel zum Doktor-Zweck. Auch der scheinbar allerorten unverstandene Max Weber hätte seine große Liebesmüh dieser Argumentation zu folgen.

Denn Theisohn spielt hier wohlgekonnt auf der Klaviatur bestimmter Vorurteile und hantiert mit medialen Stilblüten über Politiker, die sich im Kontext dieses ansonsten vorzüglichen Essays eigentlich nicht geziemen. Die holzschnittartige, ja, schon arrogante Vogelperspektive, vom Schweizer Lehrstuhl herab, auf die – zur einen Seite – Welt des ach so fernen Machtpolitikers, der sich des fremden Wissens bediene, damit er vox populi zu imponieren wisse, sich somit zum potenten Entscheider geriert. Zur anderen Seite die gute, ehrliche, kritisch-hinterfragende Schreiberzunft – bevorzugt des politischen Feuilletons oder der bellitristischen Autorenschaft –die der kritischen, „wahren Wahrheit“ verbunden sei, die den Doktortitel nur aus genügsamen, ehrlichen und lauteren Motiven ansteuere (Titelhuberei ist Literaturwissenschaftlern fremd!).

Auch rein logisch erscheint die Schlussfolgerung, dass Politiker anfällig für das Kopieren  und Stehlen fremder Texte und Gedanken seien, nicht schlüssig. Sie täten ebendies weil sie sich nichts aus solchen Dingen machen würden, sie entscheiden ja schließlich aus Machtkalkül. Die wissenschaftliche Arbeit an und mit fremden Texten diene nur der Doktorwürde, dem Titel, dem Prestigegewinn. Diese Betrachtung erscheint – zumal sich Theisohn ja auf den nach seinen Angaben allerorten „beschränkt“  (Theisohn 2012: 71) zitierten Weber bezieht – aus soziologischer Perspektive geradezu hanebüchen zu sein. Wird ein Mensch zum Politiker geboren? Hat er nicht unterschiedliche Rollen inne, unterschiedliche Bezugswelten? Denkt ein Mensch immer schon als Politiker, also schon per se schlecht: „titel“-machiavellistisch? So erwähnt Theisohn nicht, dass es unterschiedliche Bezugswelten und Anspruchsgruppen gibt; gibt es also nicht auch andere Motive für die Erlangung des Doktorgrades, lautere und ehrliche, die sich irgendwann vom Weg der Lauterkeit abgabeln und in die Sackgasse des Plagiats führen? Die Behauptung, dass der Plagiarismus quasi im genetischen Code des Politikers veranlagt sei, in seiner Natur als Machtmensch liege, vermag nicht zu überzeugen. Hinter seinem Umgang mit dem geistigen Eigentum per se eine Verkettung von Missbrauch und Kalkül zu wittern, welche zwangsläufig in einen Plagiarismus kulminiere, kann Theisohn nicht belegen.

Theisohn malt ein Bild von der Politik, von den Politikern, das eher an bayerische Stammtische, denn an Argumente eines an der wohl renommiertesten Schweizer Alma Mater lehrenden Hochschuldozenten, erinnern.

Plagiat als systemischer, nicht als politischer Fehler

In diesem dritten Kapitel überdreht Philipp Theisohn, spricht von sich ausweitenden Machtansprüchen der Politik auf die Welt der Literatur, gar von einer „Verachtung der geistigen Arbeit“ (Theisohn 2012: 93). Den aktuellen Fall des rumänischen Ministerpräsidenten Viktor Ponta und seine zynisch-perfiden Plagiatspirouetten vor Augen (vgl. Schwarz 2012 o.A.), sind derartige Aussagen zwar nicht gänzlich von der Hand zu weisen, obschon sie eine Zustimmung für sich reklamieren, die ihnen nicht zusteht. Die Politik ist bei Philipp Theisohn ein technischer Apparat, der sich fortwährend par ordre du mufti anmaßt, die literarische Wahrheit zu untergraben. Dieses Top-Down-Denken, dieses allmächtige Auftreten der Politik verkürzt das, was Politik, das politische System umreißt, was unterschiedliche politische Systeme, zumal demokratische, erst konstituieren: literarisches und geistiges Eigentum. Viktor Ponta agiert somit schon in einer ethisch freien Zone, der Plagiarismus ist hier systemisch geworden –  was man übrigens mit Theisohns zuvor aufgestellten Thesen wunderbar begründen könnte – was er gleichwohl nicht tut. Denn: Plagiate und Titel wurden in den mittel- und osteuropäischen Ländern zuhauf begangen und gekauft; nicht nur Politiker haben hier dankbar zugegriffen. Der Fehler ist systemischer Natur!

Philipp Theisohn differenziert und argumentiert vorzüglich, dort wo es um die allerorten erwähnte Digitalisierung geht, dort wo vom Plagiat gesprochen wird, aber nur formale Aspekte („Balkendiagramme“) aufgeführt werden. Er plädiert für eine Wiederbelebung des Plagiats, seine Wiederanbindung und Rückführung zum und an den Autoren. Der Autor warnt, zumal im Zeitalter des Internets, in einer aufschimmernden Epoche der „totalen Transparenz“ (Theisohn 2012: 108), vor einer Verwahrlosung des geistigen Eigentums. Er mahnt eine Phase der Entschleunigung an, die dazu führen müsse, dass wir uns Zeit für das Verständnis eines Textes lassen, uns mit diesem beschäftigen und auf diesen einlassen müssten. Hier schließt sich der argumentative Kreis, denn Literatur funktioniert anders als die digitale Welt, die mechanische Welt der Bits and Bytes: „ (…) Dass die geistige Arbeit eine andere Zeit besitzt als die Prozessoren, ja: dass es Nischen der Entschleunigung geben muss, wenn wir noch von einer menschlichen Ökonomie ausgehen wollen“ (Theisohn 2012: 124).

Diese Entschleunigung in Zeiten der Beschleunigung (Hartmut Rosa) erscheint plausibel; denn nur so erkennen wir Plagiate, bewahren eine Ethik des geistigen Eigentums und jenes Eigentum an sich. Diesen Mut zur entschleunigten Textkontemplation hätte man Philipp Theisohn auch in Bezug auf sein drittes, knapp dreißig seitiges „Politik-Kapitel“ gewünscht. Jenen Malus gedanklich außenvorlassend, lohnt ein Blick in dieses sehr gut lesbare Essay unbedingt. Ärgern darf man sich aber trotzdem.

Literatur

  • Focus Online (2011): Plagiatsaffäre. Deutsche wollen Guttenberg behalten, abrufbar unter: http://www.focus.de/politik/deutschland/plagiataffaere-deutsche-wollen-guttenberg-behalten_aid_601406.html (zuletzt geöffnet am 21.08.2012).
  • Schwarz, Karl-Peter (2012): Victor Ponta des Plagiats überführt, abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/politik/rumaenien-victor-ponta-des-plagiats-ueberfuehrt-11803998.html (zuletzt geöffnet am 21.08.2012).
  • Theisohn, Philipp (2012): Philip Theisohn: Literarisches Eigentum. Zur Ethik geistiger Arbeit im digitalen Zeitalter. Essay. Stuttgart.
  • Weber, Max (1994):  Max Weber-Studienausgabe. Band I/17: Wissenschaft als Beruf (1917/19). Politik als Beruf (1919). Hrsg. v. Wolfgang J. Mommsen, Wolfgang Schluchter, in Zus.-Arb. m. Birgitt Morgenbrod, Tübingen.

Bildmaterial:

  • Das „Guttenplag“-Balkendiagramm, abrufbar unter: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/6e/Guttenplag-diagramm-stand-2011-02-27.png (zuletzt geöffnet am 21.08.2012).

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