Politische Repräsentanz von Frauen im Wandel?

2017 zeigt sich ein signifikanter Rückgang der Frauenrepräsentanz im Deutschen Bundestag auf das Niveau von 1998 analysiert Dr. Elke Wiechmann von der Fernuniversität Hagen. Wie ist dieser Rückgang zu erklären und, wie ist es um die Repräsentanz von Frauen in politischen Schlüsselpositionen auf kommunaler Ebene bestellt?

Die repräsentative Demokratie in Deutschland zeichnet sich durch einen anhaltenden politischen Gender Gap aus. Ist die repräsentative Demokratie mit Geschlechtergerechtigkeit unvereinbar? Folgt man dem Verständnis der normativen Repräsentationsforschung, die den Mainstream in der politikwissenschaftlichen Demokratieforschung abbildet, dann rekrutieren Parteien die politische Elite nach der Bestenauslese. Eine angemessene deskriptive (quantitative) Repräsentanz von sozialen Gruppen – worunter auch Geschlecht subsumiert wird – lehnt die normative Repräsentationsforschung ab. Vereinfacht formuliert können danach die gewählten Repräsentant_innen alle Repräsentierten in einer Demokratie adäquat vertreten, ohne Ansehen des Geschlechts, des Alters oder anderer Merkmale.

Politische Repräsentanz von Frauen im Wandel?1

Autor

Dr. Elke Wiechmann, akademische Oberrätin, arbeitet am Institut für Politikwissenschaft an der Fernuniversität in Hagen im Lehrgebiet „Politik und Verwaltung“. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Wandel des öffentlichen Sektors, Partizipations- und Repräsentationsforschung, lokale Politikforschung und Geschlechterforschung. Sie hat in Bielefeld und Recife (Brasilien) studiert und an der Philipps-Universität Marburg promoviert.

Problemaufriss

Die repräsentative Demokratie in Deutschland zeichnet sich durch einen anhaltenden politischen Gender Gap aus. Ist die repräsentative Demokratie mit Geschlechtergerechtigkeit unvereinbar? Folgt man dem Verständnis der normativen Repräsentationsforschung, die den Mainstream in der politikwissenschaftlichen Demokratieforschung abbildet, dann rekrutieren Parteien die politische Elite nach der Bestenauslese. Eine angemessene deskriptive (quantitative) Repräsentanz von sozialen Gruppen – worunter auch Geschlecht subsumiert wird – lehnt die normative Repräsentationsforschung ab (z.B. Thaysen 1996, S. 231; Schüttemeyer/ Siefken, 2008, S. 502). Vereinfacht formuliert können danach die gewählten Repräsentant_innen alle Repräsentierten in einer Demokratie adäquat vertreten, ohne Ansehen des Geschlechts, des Alters oder anderer Merkmale.

Dem steht eine kritische Repräsentationsforschung gegenüber, die ihre Zweifel an diesem Verständnis hegt, zunächst einmal ganz allgemein. Diese bestehen hinsichtlich eines real existierenden sehr hohen Homogenitätslevels von Abgeordneten aller Parlamente (gut gebildet, überwiegend männlich, hoher sozialer Status/Beruf). Die Kritiker kommen vor allem aus der Ungleichheitsforschung und zweifeln an einer politischen Interessenvertretung für alle Bürger_innen (z.B. Elsässer/ Hense/ Schäfer 2016).

Die feministische Repräsentationsforschung widerspricht dem Leitbild der normativen Repräsentationsforschung. Frauen (im binären Verständnis) stellen einen Anteil von mehr als 50 Prozent der Bevölkerung, was nicht ignoriert werden darf. Relevante „Gruppen“ der Gesellschaft müssen in Parlamenten vertreten sein, und Frauen stellen mit mehr als der Hälfte der Bevölkerung die mit Abstand größte Gruppe. Andernfalls leidet der demokratische Gedanke. Ohne die angemessene Vertretung der Mehrheit der Bevölkerung (Frauen) in der Politik gibt es keine Demokratie (Sauer 2009).

Politische Repräsentanz und der Gender Gap in der Demokratie

Seit ca. 20 Jahren stagniert die Frauenrepräsentanz in deutschen Parlamenten. 2018 sind Frauen zu knapp 31 Prozent im Deutschen Bundestag vertreten; und dies nach einem geradezu rasanten Anstieg der Frauenrepräsentanz innerhalb von 15 Jahren zwischen 1983 und 1998. Während in den 1980er und 1990er Jahren vor allem die Grünen mit einer paritätischen Besetzung (50 Pro-zent) ihrer politischen Mandate und Funktionen den Beginn einer vergleichsweise zügigen Steigerung der Frauenanteile in den Parlamenten in Gang setzten, zeigt sich 2017 ein signifikanter Rückgang der Frauenrepräsentanz im Deutschen Bundestag auf das Niveau von 1998. Vergleichbares geschieht 2018 auch in Landesparlamenten – was ist passiert?

Abbildung 1: Frauen im Deutschen Bundestag; Quelle: Hoecker 2008:12 und eigene Berechnungen.

Für das Ergebnis von 2017 war nicht nur der Einzug der AfD als Rechtsaußen-Partei (mit 12 Prozent Frauen) in den Bundestag verantwortlich, sondern auch die Unionsparteien (mit 20 Prozent Frauen) und der Wiedereinzug der FDP (mit 23 Prozent Frauen) trugen zu einer deutlich sinkenden Frauenrepräsentanz im Bundestag bei. Die Quotenparteien – Bündnisgrüne, die Linke und SPD – können selbst bei Übererfüllung ihrer Quoten den Frauenanteil nur begrenzt steigern. Das heißt: Freiwillige Quoten der Parteien reichen für eine Geschlechterparität in den Parlamenten nicht aus.

Es gibt Hinweise, dass die von der feministischen Forschung formulierte Demokratiekritik berechtigt ist. Ein differenzierter Blick auf die Wählerschaft zeigt schnell, dass Frauen anders wählen als Männer. Die letzte Bundestagswahl 2017 zeigt, dass Männer eher mitte-rechts wählen und Frauen eher mitte-links, wenn man CDU/ CSU als Mitte bezeichnet. Ginge es nach den Männern zwischen 35 und 60 Jahren, dann käme die AfD auf knapp 20 Prozent, ginge es nach den Frauen käme die AfD auf ca. elf Prozent. Diese Altersgruppe, also jene die mitten im Leben steht, wählt besonders häufig die AfD. Für die Altersgruppe der bis 24-jährigen Männer und Frauen sieht es deutlich anders aus: Frauen wählen zu nahezu 18 Prozent die Grünen, junge Männer noch zu elf Prozent. Beide Geschlechter sind allerdings weniger rechts-außen orientiert (junge Frauen zu sechs Prozent und Männer zu zehn Prozent) (Bundeswahlleiter 2018). Für die Landtagswahlen in Bayern und Hessen in 2018 verstärkt sich dieser Trend. Es scheint also, als böten v.a. die etablierten sogenannten Volksparteien kein ausreichendes politisches Angebot für die insbesondere jüngere (weibliche) Wählerschaft.

Wenn Frauen anders wählen, dann liegt nahe, dass ihre politischen Präferenzen anders liegen als bei Männern. Zwar wählen sie neben linksorientierten Parteien immer noch bzw. wieder stärker die CDU/ CSU (als etwa die SPD), aber hier sind es vor allem die älteren Frauen ab 60 Jahren. Inwieweit hier auch ein „Kanzlerinnenbonus“ eine Rolle spielen könnte, der diese Parteien für Frauen wählbarer macht, ist wissenschaftlich nicht erwiesen und muss bis auf weiteres unbeantwortet bleiben – aber es gibt Hinweise. So stellt etwa Gesine Fuchs (2018: 41) fest, dass Frauen seit 2009 wieder stärker CDU/ CSU wählen als zuvor und man dies als „same gender voting“ für Angela Merkel interpretieren könnte.

Critical Actors – (Politische) Führungspositionen

Neben einer diagnostizierten Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten stellt sich dar-über hinaus die Frage „Wann verwandelt sich Repräsentation in Macht?“ (Blome/ Fuchs 2017: 57). Hierzu wird mittlerweile verstärkt nach den „critical actors“ (Childs/ Krook 2009: 125 ff.) gefragt, also nach jenen Politiker_innen, die in entscheidungsmächtigen Positionen sind. Wie sind Frauen hier aufgestellt? (Wiechmann 2019). Hier sind Frauen noch deutlicher unterrepräsentiert als in den Parlamenten. Gleichzeitig sind diese Ämter aber auch mit mehr Einfluss und Macht verbunden. Am Beispiel der kommunalen Ebene zeigt sich ihre Entwicklung im Vergleich (Genderranking Deutscher Großstädte2).

Das höchste kommunalpolitische Amt, die Oberbürgermeisterposition, wurde im Jahr 2017 zu acht Prozent von Frauen besetzt. Im ersten Genderranking von 2008 (Holtkamp/ Schnittke/ Wiechmann 2009) lag der Frauenanteil bei knapp 18 Prozent, damit ist der Frauenanteil für diese Position innerhalb von knapp zehn Jahren um mehr als die Hälfte gesunken.

Die einzige politische Spitzenposition, für die sich ein kontinuierliches Wachstum der Frauenanteile nachweisen lässt, ist die Dezernatsebene3. Hier haben Frauen in den zurückliegenden knapp zehn Jahren mit gut zehn Prozent deutlich aufgeholt und liegen 2017 bei einem Anteil von 29 Prozent. Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass an dieser Schnittstelle von Politik und Verwaltung die beruflichen Qualifikationen von Frauen eine größere Rolle spielen als bei der Besetzung rein politischer Ämter.

Zusammengefasst zeigt der Vergleich zwischen den Jahren 2008 und 2017, dass der weibliche Anteil der Räte unwesentlich variiert und für alle anderen Positionen eher ein „Auf und Ab“ mit bislang noch ungeklärter Richtung zu verzeichnen ist. Die stark einbrechenden Frauenanteile der Oberbürgermeisterposition in den letzten zehn Jahren weisen aber auch darauf hin, dass einmal erreichte Standards keine dauerhafte Garantie darstellen und Rückschritte durchaus einbezogen werden müssen.

Abbildung 2: Kommunalpolitische Führungspositionen im Zeitvergleich; Quelle: Eigene Erhebungen (Holtkamp et al. 2009; Holtkamp et al. 2017).

Akteure und Mechanismen

Welche Akteure und Mechanismen befördern oder verhindern nun eine paritätische politische Teilhabe der Geschlechter? Oft werden Frauen selbst für ihre niedrige politische Repräsentanz in den Parlamenten verantwortlich gemacht, vor allem von den Parteieneliten: Frauen haben zu wenig Selbstbewusstsein für Machtpolitik, Frauen haben wegen ihrer Doppelbelastung von Familie und Beruf keine Zeit für politische Arbeit oder Frauen sind (noch) nicht in verantwortungsvollen beruflichen oder Vereinspositionen mit entsprechenden Vernetzungsstrukturen. Die Plausibilität dieser Argumentationen ist zwar nicht generell infrage zu stellen, allerdings gab es noch nie so viele gut- und hochqualifizierte Frauen wie heute. Zudem sind nicht alle Frauen dauerhaft in Carearbeit eingebunden.

Deshalb soll hier der Zustand der Unterrepräsentanz von Frauen in den Parlamenten aus einer anderen Perspektive betrachtet werden. Drei Einflussfaktoren bzw. Institutionen erscheinen besonders relevant, die im Folgenden genauer betrachtet werden sollen: die Parteien, Quoten und das Wahlrecht.

Einerseits sind Parteien die Vermittlungsinstanz zwischen Staat und Gesellschaft, andererseits sind sie für die Rekrutierung der politischen Elite verantwortlich. Sie stehen ebenso für Interessenausgleich. Das Nominierungsverhalten der Parteien spielt eine erhebliche Rolle für die Aufstellung der Direktkandidaturen (Mehrheitswahl) sowie die Wahllisten (Verhältniswahl) und hier fungieren sie eher als „gatekeeper“ für Frauen (Wiechmann 2016). Die Direktkandidaturen werden von den Wahlkreisen aufgestellt; deren Spitzen sind überwiegend männlich und lassen sich oft selbst als Kandidaten aufstellen. Die Listen werden von der Partei aufgestellt, wo je nach Partei eher Frauen vertreten sind. Da aber die gewählten Direktkandidat_innen auf jeden Fall ins Parlament einziehen, zieht die Liste erst anschließend – je nach Anteil der Direktmandate kommen dann unter Umständen nur noch vergleichsweise wenige Kandidatinnen über die Liste ins Parlament. Mit anderen Worten: Dort wo eine Partei viele Direktmandate gewinnt, ist der Frauenanteil dieser Partei im Parlament häufig eher gering. Noch teilen sich vor allem SPD und CDU/ CSU die Direktmandate in Deutschland auf.

Hier kann auch eine freiwillige Frauenquote der Parteien nur bedingt etwas ausrichten, da sie durch die Direktkandidaturen quasi ausgehebelt wird. Da kleinere Parteien überwiegend über die Liste ins Parlament einziehen, ergibt sich bei ihnen ein anderes Bild und man kann klarer erkennen, welche Partei sich ernsthaft für eine Parität einsetzt. Das sind vor allem die Grünen und die Linke. Allerdings haben nicht nur bestimmte Parteien keine Quote (FDP oder AfD), sondern auch Frauen selbst stehen ihr z.T. skeptisch gegenüber. Politikerinnen fühlen sich z.B. dadurch in ihren Kompetenzen entwertet, was vor allem mit einer Begriffsentwertung im Zeitverlauf zu tun hat. Schließlich gibt es in vielen Bereichen paritätische oder Proporz-Verfahren, auch in der Politik. Die politikwissenschaftliche Genderforschung sieht in der reinen Anteilssteigerung von Frauen (deskriptive Repräsentanz) zwar noch keine Garantie auf einen machtvollen politischen Einfluss. Allerdings sind die Chancen größer, dass sich die Politik auch inhaltlich verändern könnte (Phillips 1995).

Das Wahlrecht wird mittlerweile zunehmend als Bremse für die Frauenrepräsentanz identifiziert (z.B. Hierath 2001; Holtkamp/ Schnittke 2010; Davidson-Schmich/ Kürschner 2011; Bieber 2013; Wiechmann 2016), denn es begünstigt die stagnierende politische Repräsentanz von Frauen.Die Wählerschaft hat keinen Einfluss auf die von den Parteien vorgenommenen Nominierungen von Kandidat_innen, sondern kann bei Wahlen für die Erststimme allenfalls einen bereits feststehenden Direktkandidaten und mit der Zweitstimme eine Partei mit einer ebenso fest stehenden Liste wählen. Spielraum für die Wähler_innen ergibt sich lediglich für Kommunalwahlen in den meisten Bundesländern, die das Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren ermöglichen, wo also ein Präferenzwahlsystem existiert (Fuchs 2018: 37 ff.). Hier gibt es keine Direktkandidaturen, sondern lediglich offene Listen, deren Reihenfolge von den Wähler_innen verändert werden kann. Internationale wie nationale Studien zeigen, dass Kandidatinnen dadurch eher gewinnen können (Friedhoff et al. 2016; Fuchs 2018). Darüber hinaus erhält die Wählerschaft ein größeres demokratisches Mitspracherecht bei der Auswahl der politischen Elite/ Parlamentarier_innen. Ein solches Wahlsystem ließe sich auch für Bundestags- und Landtagswahlen denken.

Brandenburg beschreitet noch einen anderen Weg: Als erstes Bundesland hat Brandenburg Ende Januar 2019 ein Parité-Gesetz beschlossen und damit das Wahlrecht verändert, um der permanenten Unterrepräsentanz von Frauen im Landtag entgegen zu wirken. Im Juni 2020 treten die Paritätsregelungen im Wahlrecht in Kraft. Dann sollen die Wahllisten aller Parteien paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Die Direktmandate in den Wahlkreisen sind von dem Gesetz jedoch ausgenommen (Landtag Brandenburg 2019). Kaum ist das Gesetz verabschiedet, werden die ersten Stimmen laut, die Verfassungsklage einlegen wollen, was allerdings der parlamentarische Diskussionsprozess bereits erahnen ließ. Auch dieses Gesetz bietet der Wählerschaft kein größeres Mitspracherecht bei der Auswahl der Repräsentant_innen, allerdings soll es eine deutlich größere Chance für mehr weibliche Repräsentanten im Parlament in Aussicht stellen. Was allerdings in der gesamten politischen Debatte deutlich wird ist, dass es ganz offenbar kein einheitliches Verständnis des Repräsentationsbegriffes gibt (u.a. Möllers 2019).

Schluss

In den letzten 20 Jahren stagniert die Frauenrepräsentanz in deutschen Parlamenten und erlebt z.T. auch Rückschritte. So sind die Frauenanteile etwa im 19. Deutschen Bundestag wieder deutlich gesunken, nämlich mit 31 Prozent auf das Niveau von vor 20 Jahren. Ähnliche Ergebnisse lassen sich für die Landes- und Kommunalebenen konstatieren. Die nähere Analyse von Parteien, Quoten und Wahlgesetzen zeigt, dass ein Wandel der Frauenanteile in den Parlamenten nicht in Sicht ist. Solange die Quotenparteien (SPD, die Grünen, die Linke) ihre Quoten nahezu einhalten, aber vor allem die CDU mit den meisten Mandaten auf allen Parlamentsebenen lediglich zwischen 20 und 25 Prozent Frauen stellt, wird es keine Anteilsveränderungen geben. Eher steht zu befürchten, dass die Frauenanteile noch einmal sinken, bestenfalls auf dem aktuellen Stand verharren. Dafür sind neben der CDU auch die FDP sowie die AfD mit extrem niedrigen Frauenanteilen mitverantwortlich. Das heißt, einmal erreichte Gender-Standards sind keineswegs als dauerhafte institutionell gesicherte Teilhabechancen bzw. Gleichberechtigung zu verstehen.

Das in Brandenburg beschlossene Parité-Gesetz könnte hier einen deutlichen Richtungswechsel für die Frauenrepräsentanz im Landesparlament bedeuten, auch wenn die Direktmandate davon zunächst ausgenommen sind.

Mehr Macht und Einfluss erhalten Frauen aber nicht alleine über mehr Mandate. Wichtig erscheint ihre Anteilssteigerung darüber hinaus in politischen Führungspositionen und, wie Blome und Fuchs (2017; Abels et al. 2018; Wiechmann 2018) es formulieren, in Führungspositionen der Exekutive – also in Verwaltungen. Sie sind für die Implementation politischer Entscheidungen zuständig und transformieren sie in praktisches Handeln – mit mehr oder weniger Überzeugung und Nachdruck.

Literatur:

Abels, Gabriele; Ahrens, Petra & Blome, Agnes (2018): Geschlechtergerechte Repräsentation in Historischer und internationaler Perspektive. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 42/ 2018, S. 28-36.

Bieber, Ina E. (2013): Frauen in der Politik. Einflussfaktoren auf weibliche Kandidaturen zum Deutschen Bundestag. Wiesbaden: Springer.

Blome, Agnes; Fuchs, Gesine (2017): Macht und substantielle Repräsentation von Frauen. Femina Politica, 2017 (1), S. 55-69.

Bundeswahlleiter (2018): Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.

Childs, Sarah; Krook, Mona L. (2009): Analyzing Women’s Substantive Representation. From Critical Mass to Critical Actors. Government and Opposition, 44 (2), S. 125-145.

Davidson-Schmich, Louise K.; Kürschner, Isabelle (2011): Stößt die Frauenquote an ihre Grenzen? Eine Untersuchung der Bundestagswahl 2009. Zeitschrift für Parlamentsfragen (ZParl), 42 (1), S. 25-34.

Elsässer, Lea; Hense, Svenja & Schäfer, Armin (2016): Systematisch verzerrte Entscheidungen? Die Responsivität der deutschen Politik von 1998 bis 2015. Lebenslagen in Deutschland. Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Osnabrück.

Friedhoff, Caroline; Holtkamp, Lars & Wiechmann, Elke (2016): Frau Doktor steht zur Wahl. Eine quantitative Analyse des bundesdeutschen Wahlverhaltens auf lokaler Ebene aus der Genderperspektive. GENDER, 8 (1), S. 91-107.

Fuchs, Gesine (2018): Wählen Frauen anders als Männer? Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 42/ 2018, S. 37-44.

Hierath, Bettina (2001): Repräsentation und Gleichheit. Neue Aspekte der politikwissenschaftlichen Repräsentationsforschung. Wiesbaden: Springer.

Hoecker, Beate (2008): 50 Jahre Frauen in der Politik. Späte Erfolge, aber nicht am Ziel. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 24-25/ 2008, S. 10‑18.

Holtkamp, Lars; Wiechmann, Elke & Schnittke, Sonja (2009): Unterrepräsentanz von Frauen in der Kommunalpolitik. Parteien machen den „feinen“ Unterschied. Hagen: Fernuniversität Hagen. Zugriff: am 06.02.2019 unter: http://www.fernuni-hagen.de/polis/download/lg4/projekte/praxisbericht_8-2009_1_.pdf.

Holtkamp, Lars; Schnittke, Sonja (2010): Die Hälfte der Macht im Visier. Bielefeld: Alternative Kommunalpolitik (AKP).

Holtkamp, Lars; Wiechmann, Elke & Buß, Monya. (2017): Genderranking deutscher Großstädte 2017. Böll.Brief. Demokratiereform #3. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung. Zugriff: am 10.01.2018 unter: https://www.boell.de/sites/default/files/demokratiereform-03_genderranking_-_baf.pdf.

Landtag Brandenburg (2019): Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zu: Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Inklusives Parité-Gesetz – (Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes). Drucksache 6/8210 vom 21.02.2018. Drucksache 6/10466. Zugriff: am 13.02.2019 unter: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_10400/10466.pdf.

Möllers, Christoph (2019): Die Krise der Repräsentation. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 13.02.2019, Nr. 37, S. 9.

Phillips, Anne (1995): The Politics of Presence. Oxford: Oxford University Press.

Sauer, Birgit (2009): Transformation von Staatlichkeit: Chancen für die Geschlechterdemokratie? In: Ludwig, Gundula; Sauer, Birgit; Wöhl, Stefanie (Hrsg.): Staat und Geschlecht. Grundlagen und aktuelle Herausforderungen feministischer Staatstheorie. Baden-Baden: Nomos, S. 105-118.

Schüttemeyer, Susanne S.; Siefken, Sven T. (2008): Parlamente in der EU. Gesetzgebung und Repräsentation. In: Gabriel, Oscar W.; Kropp, Sabine (Hrsg.): Die EU-Staaten im Vergleich. Wiesbaden: Springer, S. 482-513.

Thaysen, Uwe (1996): Repräsentative Demokratie. Ist der deutsche Bundestag dem zunehmenden gesellschaftlichen Pluralismus noch gewachsen? In: Rüther, Günther (Hrsg.): Repräsentative oder plebiszitäre Demokratie – eine Alternative? Baden-Baden: Nomos, S. 223-243.

Wiechmann, Elke (2016): Frauen in der Politik – eine Standortbestimmung. In: Wiechmann, Elke (Hrsg.): Genderpolitik. Konzepte, Analysen und Befunde aus Wirtschaft und Politik. (S. 187-213). Baden-Baden: Nomos.

Wiechmann, Elke (2018): 100 Jahre Frauenwahlrecht: politische Repräsentanz und der Gender Gap in der Demokratie. Journal Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW, 43/ 2018, S. 22-28.

Wiechmann, Elke (2019): Politische Repräsentanz und Geschlecht. Political Gender Gap. In: Kortendiek, Beate; Riegraf, Birgit & Sabisch, Katja (Hrsg.): Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung. Geschlecht und Gesellschaft. (S. 1245-1256). Wiesbaden: Springer.

Zitationshinweis:

Wiechmann, Elke (2019): Politische Repräsentanz von Frauen im Wandel?, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/politische-repraesentanz-von-frauen-im-wandel/

  1. Teile des Beitrags sind entnommen aus: Wiechmann 2018. []
  2. Das Genderranking Deutscher Großstädte wird seit 2008 regelmäßig durchgeführt und kann mittlerweile Vergleichszahlen zur Entwicklung der Frauenrepräsentanz auf kommunaler Ebene vorlegen (Holtkamp et al. 2009; Holtkamp et al. 2017). []
  3. Dezernent_innen sind die „Ressortminister_innen“ auf kommunaler Ebene. Als Wahlbeamte werden sie allerdings nicht nach jeder Kommunalwahl neu gewählt bzw. bestimmt. []

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