Politische Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nach der Bundestagswahl 2017

Aimie Bouju promoviert an der Universität Duisburg-Essen und konkludiert, dass Menschen mit Migrationshintergrund im Bundestag unterrepräsentiert sind. Bei ihrer Bewerbung für ein Mandat innerhalb der Parteien stoßen sie mit den Binnen- und Außenselektionskriterien auf ähnliche Hürden wie andere Bewerber auch. Feststeht, dass der Fokus auf andere parteiinterne Regeln und Selektionskriterien den Erfolg oder das Scheitern insbesondere von neuen CDU- und SPD-Bewerberinnen mit bestimmtem Migrationshintergrund deutlich beeinflusst.

In den letzten Jahren haben sich die CDU- und SPD-Parteispitzen bemüht, ein offenes Bild ihrer Partei gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund zu zeichnen. Bereits 2009 erklärte der damals neugewählte Vorsitzende Sigmar Gabriel: „Das Erste ist, dass wir sagen: Ihr seid in der SPD willkommen. Wir schaffen Strukturen für euch. Und wir sagen, wo dies hinführen soll – nämlich in den Stadtrat, den Landtag, den Bundestag, den Parteivorstand.“ Fünf Jahre später, auf dem Bundestagparteitag der CDU 2014, sendete der Generalsekretär Peter Tauber ein ähnliches Signal: „Wir wollen die Union für Zuwanderer werden.“

Politische Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nach der Bundestagswahl 2017

Die Mitschuld der Parteien? Eine Kurzanalyse für die CDU und SPD

Autor

Aimie Bouju, M.A., promoviert zum Thema Kandidatinnen und Kandidaten mit Migrationshintergrund für die Bundestagswahl 2017 an der Universität Duisburg-Essen bei Prof. Dr. Andreas Blätte. Parallel zu ihrer Promotion arbeitet sie seit Herbst 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Population Europe / Max-Planck Institut für demografische Forschung in Berlin. Davor absolvierte sie ihr Studium der Europawissenschaften und Kulturwissenschaften an der Europa-Universität Viadrina und Universität Valencia in Spanien.

In den letzten Jahren haben sich die CDU- und SPD-Parteispitzen bemüht, ein offenes Bild ihrer Partei gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund zu zeichnen. Bereits 2009 erklärte der damals neugewählte Vorsitzende Sigmar Gabriel: „Das Erste ist, dass wir sagen: Ihr seid in der SPD willkommen. Wir schaffen Strukturen für euch. Und wir sagen, wo dies hinführen soll – nämlich in den Stadtrat, den Landtag, den Bundestag, den Parteivorstand.“ (Interview mit Sigmar Gabriel, Die Tageszeitung 2009). Fünf Jahre später, auf dem Bundestagparteitag der CDU 2014, sendete der Generalsekretär Peter Tauber ein ähnliches Signal: „Wir wollen die Union für Zuwanderer werden.“ (Dernbach 2014). Im Zuge dessen wurde einen Antrag „Meine CDU 2017“ beschlossen, um die CDU attraktiver und offener für Frauen, junge Menschen und BürgerInnen mit Einwanderungsgeschichte zu gestalten (CDU 2015).

Ein Blick auf die beiden Bundestagsfraktionen im Jahr 2017 zeigt, dass sich das erklärte Ziel der jeweiligen Parteiführungen doch nicht so schnell erreichen lässt. Laut den neuesten Errechnungen des Mikrozensus leben derzeit 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund1 in Deutschland und repräsentieren hiermit 23,6 Prozent der Gesamtbevölkerung (Statistisches Bundesamt 2018). Bei der Bundestagswahl 2017 hatten 10,2 Prozent aller Wahlberechtigten einen Migrationshintergrund (Wüst und Faas 2018, S. 5). Aktuell liegt der Anteil von Bundestagsabgeordneten mit Einwanderungsgeschichte bei 8,2 Prozenten (Mediendienst Integration 2017). Damit sind Menschen mit Migrationshintergrund deskriptiv unterrepräsentiert (Pitkin 1967).2 In der CDU/CSU-Fraktion ist die Gruppe anteilig am geringsten vertreten (2,9 Prozent aller Bundestagsabgeordneten). In der SPD-Fraktion hingegen haben 9,8 Prozent aller Fraktionsmitglieder einen Migrationshintergrund. Gemessen an der Prozentzahl erreichen dennoch andere Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen (14,9 Prozent) oder auch Die Linke (18,8 Prozent) ein höheres Repräsentationsniveau.

Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären? In der Repräsentationsforschung wurde die Rolle der Parteien bei der Zusammensatzung parlamentarischer Organe vielfach beschrieben (Ḥazan und Rahaṭ 2010; Norris 1997; Norris und Lovenduski 1993; Niven 1998).3 Zwar liegt die finale Wahlentscheidung schließlich in den Händen der WählerInnen, dennoch beeinflussen Parteien mit ihrem Selektionsverfahren das Angebot an KandidatInnen, indem sie aus einem größeren Kreis von Interessierten (meistens aus Parteimitgliedern) Personen selektieren und nominieren, um sie später ins Wahlkampfrennen zu schicken. Dieser Beitrag beschäftigt sich also mit einem „üblichen Verdächtigen“ von Unterrepräsentation, nämlich dem Kandidatenselektionsprozess. Er liefert einen Blick in die Black Box der Kandidatenaufstellung (Kenny und Verge 2016) für die Bundestagswahl 2017 und stellt in Frage, inwiefern der Selektionsprozess im Wahlkreis und für die Landeslisten auf die Erfolgschancen von CDU- und SPD-BewerberInnen mit Migrationshintergrund, einen Bundestagsmandat zu erreichen, einwirkt. Der Beitrag stützt sich auf die Analyse von 34 Experteninterviews mit Direkt- und ListenkandidatInnen und lokalen sowie regionalen ParteirepräsentantInnen beider Parteien. Diese Interviews wurden im Rahmen eines Dissertationsprojekts vor und nach der Bundestagswahl 2017 in acht Bundesländern durchgeführt.4 Weitere Information im Bezug zu den Kandidaten wurden anhand von Wahldaten des Bundeswahlleiters erhoben.

Selektionskriterien für eine Wahlkreiskandidatur

Am Beginn des Selektionsprozesses auf Wahlkreisebene treten PolitikerInnen mit sehr unterschiedlichen Profilen in die Black Box ein: MandatsträgerInnen einerseits, die bereits im Bundestag sitzen und erneut ein Mandat anstreben, und Interessierte andererseits, die sich zum ersten oder erneuten Mal in einem (meist vakanten) Wahlkreis bewerben möchten. In der zweiten Gruppe könnte man etwas überspitzt unterscheiden, zwischen erstens denjenigen, die vor mehreren Jahren den Schritt in die Partei gemacht haben, zahlreiche Kampfkandidaturen für parteiinterne Ämter gewonnen haben und bereits mehrere Mandate (meist auf kommunaler Ebene) erworben haben. Zweitens gibt es jüngere AspirantInnen, die eine vergleichsweise kürzere Parteilaufbahn nachweisen können, vor kurzer Zeit erste Erfahrung als Mandat- oder AmtsträgerIn gesammelt haben, aber sich nichtsdestotrotz eine Bundeswahlkandidatur zutrauen. Für all diese unterschiedlichen Profile lässt sich zunächst auf Basis der Interviews eines feststellen: Trotz der zum Teil konkreten Nachfrage seitens der lokalen und regionalen Parteielite, die Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in Parlamenten zu erhöhen, wird die Wahlkreiskandidatur von BewerberInnen mit Migrationshintergrund weder von den CDU- noch von SPD-Parteifunktionären zwangsläufig unterstützt.

In diesem Sinne verlief die Bundestagswahlkandidatur von Interessierten und Mandatsträgern in beiden Parteien nach einem gleichartigen Muster. Aus der Literatur ist bekannt, dass Selektoren bei einer Wahlkreiskandidatur mit dem Blick nach „innen“ und „außen“ gerichtet entscheiden (Gallagher und Marsh 1988; Höhne 2013). Bei einer Kandidatenaufstellung wird größere Priorität auf interne Kohäsion und Parteizusammenhalt gesetzt. Nach den Binnenselektionskriterien haben also diejenigen, die über mehrere Jahre politische Erfahrung und Kompetenz akkumuliert haben, und bestimmte Treue und Verbundenheit gegenüber lokalen / regionalen Parteifunktionären sowie den Mitgliedern nachweisen können, die besten Chancen (Höhne 2013, S. 87). Bei den Außenselektionskriterien wird im Gegensatz dazu der Blick eher „extern“ auf den Parteienwettbewerb und die Aufgabe eines Abgeordneten außerhalb der Partei gerichtet (Höhne 2013, S. 84). Parlamentarische Fachkompetenz, Fraktionstreue, oder auch die Wählermobilisierung rücken dann in Fokus.

Interviews mit CDU- und SPD-Parteienfunktionären und KandidatInnen zeigen, dass solche Selektionskriterien unmittelbar das Output der Black Box prägen, oder mit anderen Worten, den Erfolg von BewerberInnen mit Migrationshintergrund. Die Wichtigkeit von Binnenselektionskriterien wirkt sich zunächst positiv auf die Kandidatur von MandatsträgerInnen und AspirantInnen mit reichlicher Parteierfahrung aus, unabhängig von der Migrationsgeschichte oder der Zusammensetzung der Wahlbevölkerung. So traten gegen Bundestagsabgeordnete mit Migrationshintergrund oder auch neue KandidatInnen, die im Vorfeld parteiinterne Schlüsselpositionen erreicht hatten (wie zum Beispiel als Kreisvorsitzende), in seltenen Fälle Konkurrenten an. Wenn dies passierte, scheiterten die Gegner vor der Nominierungskonferenz, oder die KandidatInnen mit Migrationshintergrund wurden mit großer Mehrheit gewählt.

Für die anderen Interessierten mit kürzeren Parteilaufbahnen hingegen war dies problematisch, da der Mangel an Partei- (und auch zum Teil Berufs-)erfahrung einer der Hauptkritikpunkte für viele jüngere BewerberInnen mit Migrationshintergrund war. Oft wurden sie mit stärkeren Konkurrenten konfrontiert. Weibliche SPD-KandidatInnen konnten teilweise den (aus parteilicher Sicht) negativen Effekt des Parteierfahrungsmangels positiv umwandeln, in dem sie häufig einen ausrichtreicheren Listenplatz als männliche Konkurrenten anstreben konnten.5 Diese Strategie war jedoch nicht immer erfolgreich.

Schließlich war im Gegensatz zu den MandatsträgerInnen die Kandidatur von neuen BewerberInnen mit kürzerer Parteikarriere von den Außenselektionskriterien stark geprägt. Diese wirkten sich positiv auf die Nominierung von einigen KandidatInnen aus und ermöglichten einem Teil davon, den „Nachteil“ von fehlender Parteienerfahrung und fehlendem politischen Kapital (Bourdieu 1981)6 zu kompensieren. Die Interviews zeigen, dass der Migrationshintergrund der BewerberInnen von der Parteielite positiv bewertet wurde, wenn die KandidatInnen und eine bedeutende Migrantengruppe in dem Wahlkreis eine „analoge“ Migrationsgeschichte teilten (wie zum Beispiel ein russischsprachiger Kandidat in einem Wahlkreis mit hohem Anteil an spätausgesiedelten WählerInnen). In der Nominierung solcher KandidatInnen wurde zum Beispiel die Möglichkeit gesehen, eine neue Wählergruppe zu erreichen. Diese BewerberInnen verkörperten auch besonders den Wahlkreis, insbesondere, wenn sie vor Ort geboren waren.

Umgekehrt: In Wahlkreisen, deren Bevölkerungsbild weniger von Migration geprägt war, wie zum Beispiel in ländlichen Regionen, in gemischten Wahlkreisen (Stadtperipherie mit ländlichem Kreis) in oder in Ostdeutschland, berichteten BewerberInnen mit Migrationshintergrund, dass ihre Bewerbung mit großen Schwierigkeiten konfrontiert war. Wie erwartet betrifft dies allerdings nur bestimmte MigrantInnengruppen. In solchen Fällen ging es meistens nicht um den „ausländischen“ Charakter des Migrationshintergrunds, sondern, wie Bloemraad und Schönwälder (2013, S. 566) es darstellen, vielmehr um die „Sichtbarkeit“, und ob dem Herkunftsland eine Differenz und Entfernung mit der vermeintlich homogenen Gruppe ohne Migrationshintergrund zugeschrieben wird. Mit der Kandidatur wurde oft der Zweifel geäußert, ob die KandidatInnen bei den WählerInnen ohne Migrationshintergrund „gut ankommen würden“. In diesen Wahlkreisen wurde ebenfalls über negative Erfahrungen mit einer (isolierten) Anzahl von Mitgliedern oder auch zum Teil Parteifunktionären berichtet.

Zusammenfassend prägte das parteiliche Selektionsmuster unmittelbar die Kandidatur von Menschen mit Migrationshintergrund im Jahr 2017, indem Binnen- und Außenselektionskriterien miteinander agieren. Die antizipierte negative Reaktion der Wählerschaft in Kombination mit fehlender politischer Erfahrung scheint also einen kumulativen negativen Effekt kreiert zu haben. Mit anderen Worten: Jüngere – männliche – Bewerber mit „sichtbarem“ Migrationshintergrund (wie oben erläutert), die in obengenannten Regionen kandidierten, hatten die größten Schwierigkeiten, nominiert zu werden. Im Gegensatz dazu hatten Kandidatinnen mit reichlicher Parteierfahrung, die sich in einem Wahlkreis mit hohem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund bewarben, wo sie eine Verbindung zu diesen WählerInnengruppe herstellen konnten, die wahrscheinlich beste Ausgangsituation für eine erfolgreiche Nominierung. In diesem Sinne können nicht nur das Geschlecht und der Migrationshintergrund die Kandidatur beeinflussen. Politische Erfahrung und die demografische Zusammensetzung des Wahlkreises scheinen eine viel wichtigere Rolle zu spielen.

Schließlich ist es auch offen, inwieweit sich der Erfolg von neuen KandidatInnen mit Migrationshintergrund für die Bundestagswahl trotz der kumulierten „Nachtteile“ der kurzen Parteikarriere, des Alters, zum Teil der Migrationsgeschichte und des Geschlechts durch geringeren parteiinternen Wettbewerb erklären lässt. Wenn wir die Definition von Wüst und Schmitt (2004) verwenden, und einen Wahlkreis als sicher definieren, wenn der Abstand zwischen der/dem ParteikandidatIn vor dem Zweitplatzierten mindestens 10 Prozentpunkte beträgt, lässt sich feststellen, dass kein einziger von den insgesamt 19 CDU- und SPD-BewerberInnen ohne Mandat in einem sicheren Wahlkreis gewählt wurde. Zwar hatten zwei SPD-KandidatInnen bessere Aussichten, da sie in Wahlkreisen nominiert wurden, wo das Direktmandat (trotz schrumpfenden Wahlergebnissen) seit mehreren Jahrzehnten von der Partei gewonnen wird. Dennoch hatten die meisten neuen SPD- und CDU-BewerberInnen mit Migrationshintergrund keine realistischen Chancen. 16 wurden in Wahlkreisen nominiert, in denen ihre Partei bei der letzten Bundestagswahl mit mehr als 10 Prozentpunkte hinter dem/der MandatsträgerIn lag. Für neun KandidatInnen mit Migrationshintergrund lag die Partei sogar über 20 Prozentpunkte dahinter. Hier könnte man vermuten, dass viele dieser KandidatInnen mit aus parteilicher Sicht eher negativ bewerteten Profilen in aussichtreicheren Wahlkreisen größere Schwierigkeiten hätten, erfolgreich nominiert zu werden.

Die Logik der parteiinternen Arithmetik für Landeslisten

Zwei Arten von Interessierten bewerben sich auf der Landesliste: 1) DirektkandidatInnen, die bereits den Nominierungsprozess im Wahlkreis erfolgreich durchlaufen haben, und (meistens) versuchen, durch eine Doppelkandidatur ihre Wahlchancen zu erhöhen, und 2) ListenkandidatInnen, die die restlichen Plätze belegten, und meist parteiinterne Organisationen (z.B. Jugendorganisationen) repräsentieren. In kleineren Ländern wie Berlin interagieren Kreisvorsitzende direkt mit dem Landesvorstand, ohne eine Zwischenstufe durchlaufen zu müssen. In großflächigen Bundesländern wie Baden-Württemberg hingegen ist das Nominierungsverfahren in zwei Phasen unterteilt. Zunächst werden auf Bezirksebene Listen mit DirektkandidatInnen und Vertretern parteiinterner Organisation erstellt. Diese werden dann in einem zweiten Schritt von dem Landesverband zusammengestellt, mit dem Ziel, aus mehreren Bezirkslisten eine gemeinsame Landesliste zu kreieren. Sowohl in kleineren und in größeren Ländern stimmen Delegierte über den Vorschlag des Landesvorstands in einer Versammlung ab. Dabei können Kampfkandidaturen entstehen, sodass sich der Listenvorschlag auch modifizieren kann (Steg 2016, S. 191ff).

Bei der Listenzusammenstellung werden verschiedene (in)formelle Regeln angewendet, die sowohl miteinander konkurrieren, als sich auch zum Teil ergänzen (Reiser 2014; Detterbeck 2016). Im Einklang mit bisherigen Studien (siehe z.B. Höhne 2013, S. 267-287) zeigen die Interviews, dass der Regionalproporz eine der wichtigsten parteiinternen Regel war, selbst wenn er häufig mit der festverankerten Frauenquote in der SPD oder dem Frauenquorum in der CDU kollidiert, und zum Teil aufgehoben wurde. In manchen Landesverbänden wurden nach dem regionalen Proporz die Plätze unter den Bezirksverbänden mit einer mathematischen Anrechnung nach den Mitgliederzahlen und den letzten Wahlergebnissen bereits im Vorfeld festzugeteilt, sodass KandidatInnen vor der Delegiertenversammlung begrenzte Möglichkeiten hatten, ihre Listenposition zu verhandeln. Die Mitglieder- und darüber hinaus Delegiertenzahl waren ebenfalls ein entscheidender Einflussfaktor in kleineren Bundesländern. Je mehr Delegierte desto größer war die Hausmacht der Verbände, um einen höheren Listenplatz für die ausgewählten DirektkandidatInnen zu verhandeln. Umgekehrt: Je geringer die Delegiertenzahl, desto schwächer war ihre Verhandlungskapazität.

Dies hat einen strukturellen Effekt auf die Perspektive der KandidatInnen, einen aussichtreicheren Listenplatz zu bekommen, und darüber hinaus ins Parlament einzutreten. Beispielsweise sind CDU-Kreisverbände in Wahlkreisen mit hohem Anteil an ArbeiterInnen und Menschen mit Migrationshintergrund kleiner als in kleinstädtischen Regionen, während SPD-Verbände in solchen Wahlkreisen eine höhere Mitgliederanzahl verzeichnen. Umgekehrt sind SPD-Gruppen in ländlichen oder auch ostdeutschen Regionen kleiner, während die CDU dort stärker verankert ist. Auf dieser Weise – und unabhängig von ihrem Migrationshintergrund – hatten SPD-DirektkandidatInnen aus ländlichen Regionen und CDU-KandidatInnen aus städtischen Arbeiterwahlkreisen in der Regel keinen aussichtsreichen Listenplatz, da sie mit der Delegierten-Hausmacht anderer Verbände nicht konkurrieren können. So lässt sich zum Teil erklären, warum beispielsweise ein CDU-Kandidat und eine SPD-Kandidatin aus demselben Wahlkreis sehr unterschiedliche Listenplätze hatten: Die SPD-Kandidatin stammte aus einem der größten Kreisverband im Bundesland, während der CDU-Kandidat zu einer der kleinsten Gruppen gehörte.

Weiterhin hatten die 40-Prozent-Frauenquote in der SPD sowie das Frauenquorum in der CDU unterschiedliche Konsequenzen auf die Platzierung von Kandidatinnen und Kandidaten, insbesondere da männliche Direktkandidaten immer noch häufiger nominiert wurden, und die Nachfrage für weibliche Kandidatinnen dementsprechend größer war. Männliche Direktkandidaten mit Migrationshintergrund wurden manchmal hinter weiblichen Listenkandidatinnen platziert, während Direktkandidatinnen bessere Positionen erreichen konnten, auch wenn sie aus kleineren Verbänden stammen. Damit wurde eine weitere Regel aufgehoben, nämlich der Vorrang für Direktkandidaten, indem KandidatInnen mit einem Wahlkreis meistens die vorderen Plätze belegen, während ListenkandidatInnen eher die restlichen Plätze füllen sollen. Dies könnte die besondere geringe Anzahl von CDU-Bundestagsabgeordneten mit Migrationshintergrund zum Teil erklären, da die CDU mehr Listen- als DirektkandidatInnen mit Einwanderungsgeschichte nominiert.

Eine weitere informelle Parteienregel hatte einen Einfluss auf die Listenposition von KandidatInnen mit Migrationshintergrund. Die Wichtigkeit von Anciennität und Priorität für MandatsträgerInnen stellte eine große Chance für die 20 Bundestagsabgeordnete dar, die sich erneut bewarben. Solche Regeln begrenzen aber jeglichen parlamentarischen Personalwechsel, sodass die Mehrheit der 19 neuen KandidatInnen mit Migrationshintergrund hinter den MandatsträgerInnen auf der Liste erschienen, und darüber hinaus meistens weniger aussichtreiche Plätze besaßen.

Zusammenfassend: eine Vielzahl von (in)formellen Regeln beeinflussen die Listenposition von KandidatInnen mit Migrationshintergrund. Unabhängig von der Migrationsgeschichte betreffen diese Regeln andere Gruppen und begrenzen generell parlamentarischen Personalwechsel. Die Idee, eine MigrantInnenquote für mehr Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund in Parlamenten einzuführen, wurde in beiden Parteien nahezu einstimmig zurückgewiesen. Normative Probleme (wie wird „Migrationshintergrund“ definiert) und organisatorische Schwierigkeiten bei der Umsetzung solcher neuen Regeln („Parteien werden bereits überquotiert“) wurden dann als Argumente vorangetrieben, sodass es hier wenige Möglichkeiten für KandidatInnen gab. Wahldaten des Bundeswahlleiters zeigen, dass KandidatInnen mit Migrationshintergrund ohne Mandat bei der Bundestagswahl 2017 in den meisten Fällen einen Listenplatz hatten, der bei der Bundestagswahl 2013 nicht gereicht hat. Wie Grafik 1 illustriert, hatten in der Tat nur drei SPD-Bewerberinnen und ein CDU-Kandidat von insgesamt 19 DirektkandidatInnen ohne Mandat, die sich in einem eher unsicheren Wahlkreis nach der obengenannten Definition auf der Liste bewarben, einen Listenplatz, der bei der Bundestagswahl 2013 zur Wahl reichte.

Abbildung 1: Listenplatzaufteilung für Wahlkreis- und ListenkandidatInnen mit Migrationshintergrund, die in einem “unsicheren” Wahlkreis nominiert wurden, Bundestagswahl 2017; Quelle: Eigene Berechnung mit Wahl-daten des Bundeswahlleiters.

Von den 14 CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten, die in unsicheren Wahlkreisen nominiert wurden, hatten 3 ebenfalls keinen sicheren Platz in dem Sinne. Eine Erklärung hierfür ist, dass Mandate in bestimmten Bundesländern nur direkt gewonnen werden, sodass die SPD-Landesliste beispielsweise in Hamburg gar nicht wirkt. Nichtdestotrotz zeigt diese Grafik, sowohl in der CDU als auch in der SPD, dass die Parteinachfrage für (neue) Menschen mit Migrationshintergrund in Parlamenten zumindest bei der Bundestagswahl 2017 limitiert erscheint.

Fazit und Diskussion

Dieser Beitrag ging der Frage nach, ob die CDU und SPD mit ihrem Selektionsverfahren für die Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund im Bundestag „mitverantwortlich“ sind. Die Antwort ist hier eindeutig: Ja, zum Teil, indem die Kriterien, die bei der Selektion von WahlkreiskandidatInnen relevant sind, sowie die (in)formellen Parteienregeln, die über die Listenzusammenstellung mitentscheiden, das spätere Angebot an KandidatInnen mit Migrationshintergrund mitprägen. Weder die Parteienfunktionäre noch andere Selektoren in der CDU und SPD entscheiden nach einem deskriptiven Muster. Mit anderen Worten ging es bei der Nominierungsentscheidung nicht darum, BewerberInnen mit Migrationshintergrund wegen ihrer Migrationsgeschichte zu unterstützen, mit dem Ziel, die Anzahl von Abgeordneten mit Einwanderungsgeschichte in dem Bundestag zu erhöhen. Parteiinterne Regeln und Binnen- und Außenselektionskriterien waren viel wichtiger. Ob dies gut oder schlecht ist, möchte dieser Beitrag nicht bewerten. Feststeht aber, dass der Fokus auf andere parteiinterne Regeln und Selektionskriterien den Erfolg oder das Scheitern insbesondere von neuen CDU- und SPD-Bewerberinnen mit bestimmtem Migrationshintergrund deutlich beeinflusst.

Weiterhin hat dieser Beitrag frühere Ergebnisse bestätigt, dass das Erwerben von politischem Kapital und politischer Erfahrung eine wesentliche Rolle bei der Wahlkreisnominierung spielt (Schüttemeyer und Sturm 2005, S. 551). An dieser Stelle bleibt offen, ob Parteienmitglieder mit Migrationshintergrund ähnliche Chancen haben, solches politisches Kapital zu erwerben. Es ist wichtig zu betonen, dass Karrierehindernisse für Parteimitglieder aus bestimmten Herkunftsgruppen in beiden Parteien noch existieren. Zwar lässt sich diese Aussage nicht hinsichtlich aller CDU- und SPD-Landesverbände verallgemeinern. Viele Gegenbeispiele zeigen, dass die Karriere von Menschen mit Migrationshintergrund in bestimmten Landesverbänden – und insbesondere in der SPD – im Gegenteil aktiv befördert wird (oft in Bundesländern mit einem höheren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund). Nichtsdestotrotz bleibt das Aufbauen von politischem Kapital für Menschen mit bestimmtem Migrationshintergrund auf lokaler Ebene in manchen Kreis- und Landesverbänden noch mühselig. So wurde in beiden Parteien von Fällen berichtet, wo der Migrationshintergrund insbesondere bei der Bewerbung um Parteienführungspositionen in bestimmten CDU- und SPD-Landesverbänden parteiinternen Widerstand hervorgerufen hatte. Dieser Aspekt sollte also ebenfalls in Zukunft betrachtet werden.

Schließlich muss auch betont werden, dass diese parteiliche Mitverantwortung bei der Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund begrenzt ist, selbst wenn die Selektionskriterien, wie hier dargestellt, das KandidatInnenangebot mitprägen. In der Repräsentationsforschungsliteratur wurden mehrere Erklärungsfaktoren identifiziert (Bird 2003, 2005; Norris und Lovenduski 1997), für die Parteien nur bis zu einem gewissen Punkt verantwortlich sind. So käme zum Beispiel nach Norris und Lovenduski Unterrepräsentation zustande, weil sich bestimmte Gruppen wegen Ressourcen- und Zeitmangel nicht politisch engagieren (können), mehr als die Tatsache, dass die politische Elite solcher Akteure eine politische Karriere verhindert. Nichtdestrotz schaffen Selektionsprozesse bestimmte Rahmenbedingungen und Opportunitätsstrukturen, die den Zugang zu parlamentarischen Organen für unterrepräsentierte Gruppen erleichtern oder, im Gegensatz dazu, erschweren.

Literatur:

Bird, Karen (2003): The Political Representation of Women and Ethnic Minorities in Established Democracies. A Framework for Comparative Research. Working Paper presented for the Academy of Migration Studies in Denmark (AMID).

Bird, Karen (2005): The Political Representation of Visible Minorities in Electoral Democracies. A Comparison of France, Denmark, and Canada. In: Nationalism and Ethnic Politics 11 (4), S. 425–465.

Bloemraad, Irene; Schönwälder, Karen (2013): Immigrant and Ethnic Minority Representation in Europe: Conceptual Challenges and Theoretical Approaches. In: West European Politics 36 (3), S. 564-579

Bourdieu, Pierre (1981): La représentation politique. In: arss 36 (1), S. 3–24.

Bundeswahlleiter (2017): Die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag. Wiesbaden (Sonderheft Wahlbewerber). CDU(2015): Meine CDU 2017. Die Volkspartei. Beschluss. Karlsruhe. Online verfügbar unter https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/beschluss-meinecdu2017.pdf?file=1.

Detterbeck, Klaus (2016): Candidate Selection in Germany: Local and Regional Party Elite Still in Control? In: American Behavioral Scientist 60 (7), S. 838–852.

Die Tageszeitung(2009): “Wir brauchen Migranten in der SPD”. Interview mit SPD-Chef Sigmar Gabriel. Berlin. Online verfügbar unter http://www.taz.de/!5150554/.

Gallagher, Michael; Marsh, Michael (Hg.) (1988): Candidate Selection in Comparative Perspective. The Secret Garden of Politics. London: Sage.

Ḥazan, Reuven Y.; Rahaṭ, Gideon (2010): Democracy Within Parties. Candidate Selection Methods and Their Political Consequences. Oxford: Oxford Univ. Press (Comparative politics).

Höhne, Benjamin (2013): Rekrutierung von Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Organisation, Akteure und Entscheidungen in Parteien. Opladen: Budrich.

Kenny, Meryl; Verge, Tània (2016): Opening Up the Black Box. Gender and Candidate Selection in a New Era. In: Gov. & oppos. 51 (03), S. 351–369.

Mediendienst Integration(2013): Bundestagskandidaten mit Migrationshintergrund. Berlin. Online verfügbar unter https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Bundestagskandidaten_MDI.pdf.

Mediendienst Integration(2017): Politische Teilhabe. Abgeordnete mit Migrationshintergrund im 19. Deutschen Bundestag. Berlin. Online verfügbar unter https://mediendienst-integration.de/fileadmin/MDI_Recherche_Bundestag_2017.pdf.

Niven, David (1998): Party Elites and Women Candidates. In: Women & Politics 19 (2), S. 57–80.

Norris, Pippa (Hg.) (1997): Passages To Power. Legislative Recruitment in Advanced Democracies. Cambridge: Cambridge University Press.

Norris, Pippa; Lovenduski, Joni (1993): ‘If Only More Candidates Came Forward’. Supply-Side Explanations of Candidate Selection in Britain. In: British Journal of Political Science 23 (03), S. 373–408.

Pitkin, Hanna Fenichel (1967): The Concept of Representation. Berkeley: University of California Press.

Reiser, Marion (2014): The Universe of Group Representation in Germany: Analysing Formal and Informal Party Rules and Quotas in the Process of Candidate Selection. In: International Political Science Review 35 (1), S. 55–66.

Schüttemeyer, Suzanne S.; Sturm, Roland (2005): Der Kandidat – das (fast) unbekannte Wesen: Befunde und Überlegungen zur Aufstellung der Bewerber zum Deutschen Bundestag. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen 36 (3), S. 539–553.Statistisches Bundesamt(2018): Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden (Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, 2.2.).

Steg, Christian (2016): Die Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl. Analyse der Nominierungen von CDU und SPD in Baden-Württemberg zur Bundestagswahl 2009. Baden-Baden: Nomos (Parteien und Wahlen, 14).

Wüst, Andreas M.; Faas, Thorsten (2018): Politische Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Gutachten für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Hg. v. Friedrich-Ebert-Stiftung. Berlin.

Wüst, Andreas M.; Schmitt, Hermann (2004): Direktkandidaten bei der Bundestagswahl 2002. Politische Agenda und Links-Rechts-Selbsteinstufung im Vergleich zu den Wählern. In: Frank Brettschneider, Jan van Deth und Edeltraud Roller (Hg.): Die Bundestagswahl 2002. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 303–325.

Zitationshinweis:

Bouju, Aimie (2018): Politische Unterrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund nach der Bundestagswahl 2017: Die Mitschuld der Parteien? Eine Kurzanalyse für die CDU und SPD, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/politische-unterrepraesentation-von-menschen-mit-migrationshintergrund-nach-der-bundestagswahl-2017/

 

 

  1. Person, die mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft geboren wurde, oder mindestens einen Elternteil hat, der die deutsche Staatsbürgerschaft nicht per Geburt besitzt (Statistisches Bundesamt 2018). []
  2. Es ist strittig, welcher Maßstab bei der Ermessung von Repräsentation verwendet werden soll, und ob parlamentarische Organe eher von einer Bevölkerungs- oder Wählerrepräsentationslücke betroffen sind. In Pitkins Beitrag verschmelzen beide Konzepte, sodass sich die Suche nach einer Antwort hier eher unzufriedenstellend erwies. Gegen den Fokus auf der Bevölkerungsmaßstab könnte zum Beispiel als Argument vorgebracht werden, dass Minderjährige und Kinder dann ebenfalls aus dem Prozess ausgeschlossen sind. Dafür spricht hingegen, dass Menschen mit Migrationshintergrund zwar zum Teil nicht wahlberechtigt sind, dennoch aktiv am gesellschaftlichen und ökonomischen Zusammenleben teilnehmen. Dennoch, unabhängig vom Maßstab, bleiben Menschen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert. []
  3. Weitere Modelle wurden entwickelt, um Repräsentationslücke zu erläutern. Siehe zum Beispiel Bird 2005; Norris und Lovenduski 1993. []
  4. CDU- und SPD-KandidatInnen wurden mithilfe von vorhandenen Daten des Mediendienstes Integration (2013, 2017)und Nachrecherche identifiziert. Alle KandidatInnen aus dem Bundeswahlleiter-Verzeichnis wurden nach Hinweisen auf einen Migrationshintergrund untersucht, zum Beispiel anhand von Biografien auf Websites, in Reden, Interview-Aussagen oder auch Medienberichten. Nicht berücksichtigt wurden KandidatInnen, bei denen beispielsweise der Name oder eine Funktion (z.B. im Ausländerrat) eine Einwanderungsgeschichte vermuten lassen, die aber nicht ausdrücklich bestätigt werden kann (N=11). Schließlich wurde anhand dieser Recherche bei 55 Kandidatinnen und Kandidaten ein Migrationshintergrund nach der Definition des Statistischen Bundesamts identifiziert. Für das theoretische Sampling wurden nach der Grounded Theory Methode Kriterien erarbeitet, anhand derer die ersten untersuchten Fälle ausgewählt und miteinander verglichen wurden, wie die Parteizugehörigkeit, die Art der Kandidatur (Direkt- oder Listenkandidatur), das Geschlecht, der Migrationshintergrund und auch später die politische Erfahrung. Zudem wurden regionale Variationen bei der demografischen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie die Wichtigkeit der Erst- und Zweitstimme betrachtet. []
  5. Die festverankerte Frauenquote in der SPD ist besonders wirksam, wenn Kreisverbände mehr männliche als weibliche WahlkreiskandidatInnen nominieren. Dies war der Fall bei der Bundestagswahl 2017 (Bundeswahlleiter 2017). In bestimmten Landesverbänden entstand an „Mangel“ an weibliche Kandidatinnen, sodass sie vergleichsweise aussichtsreichere Listenplätze anstreben konnten (weniger Frauen für mehr Plätze). []
  6. Politische Ressourcen, die durch einen langjährigen Sozialisationsprozess innerhalb der Parteien erworben werden, und die beispielsweise bei innerparteilichen Verhandlungen oder, in dem Fall, Nominierungsprozesse wesentlich sind (Redner-Kompetenz, Charisma, Netzwerk, etc.). []

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren

* Pflichtfeld