Wozu ein Bundespräsident? Amt und Amtsführung des deutschen Staatsoberhauptes in der staatswissenschaftlichen Forschung.

Timo GrundenWarum gibt es in einem parlamentarischen Regierungssystem einer demokratischen Republik überhaupt einen Staatspräsidenten? Heinz Rausch war nicht der Erste, der sich diese Frage stellte.

Bereits im Verfassungskonvent von Herrenchiemsee wurde die Notwendigkeit eines solchen Amtes bezweifelt. Timo Grunden widmet sich der Frage „Wozu ein Bundespräsident?“ aus der Perspektive der staatswissenschaftlichen Forschung und diskutiert Amt und Amtsführung des Staatsoberhauptes

 

Wozu ein Bundespräsident?

Amt und Amtsführung des deutschen Staatsoberhauptes in der staatswissenschaftlichen Forschung.

 

Von Timo Grunden

1 Die Amtsführung des Bundespräsidenten in der Kontroverse

„Warum gibt es in einem parlamentarischen Regierungssystem einer demokratischen Republik überhaupt einen Staatspräsidenten?“ Heinz Rausch (1984: 14) war nicht der Erste, der sich diese Frage stellte. Bereits im Verfassungskonvent von Herrenchiemsee wurde die Notwendigkeit eines solchen Amtes bezweifelt. Der Sozialdemokrat Hermann Brill nannte es ein entbehrliches „Requisit“ (zit. nach Niclauß 1998: 186) und auch andere Verfassungsväter äußerten Bedenken, wenngleich sie diese nicht in erster Linie verfassungstheoretisch, sondern mit dem Verweis auf die Besatzungsmacht der Siegermächte und den provisorischen Charakter des Grundgesetzes begründeten.1 Es war zwar nur eine kleine Minderheit, die ein Staatsoberhaupt weder für erforderlich noch für wünschenswert erachtete. Aber eine Minderheit waren eben auch diejenigen, die sich seiner konstitutionellen Bedeutung in der Verfassungsrealität der neuen Republik von Anfang an absolut sicher waren. Gewissheit gibt es bis heute nicht. Weil „Stellung und Aufgaben des Bundespräsidenten […] nur ansatzweise vom Grundgesetz bezeichnet“ sind (Nettesheim 2005: 1034), bietet das Amt seit jeher viel Raum für ausladende Verfassungsexegesen und politikwissenschaftliche Funktionsbestimmungen.

  1. Zur Genese des Amtes des Bundespräsidenten im Konvent von Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat vergleiche Niclauß 1998: 176-202. []

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