Zur Bundestagswahl 2013 waren so viele Parteien wie zu keiner vorherigen Wahl auf Bundesebene zugelassen. 38 Parteien durften um den Einzug ins nächste deutsche Parlament kämpfen. Zur Vorbeugung einer Parteienzersplitterung im Bundestag ist im deutschen Wahlrecht die Sperrklausel verankert. Nur Parteien, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, ziehen in den Bundestag ein.
Es sind nach der Wahl nur noch vier Fraktionen im Bundestag vertreten. Die FDP hat die Fünf-Prozent-Hürde nicht genommen und auch die Piratenpartei und die AfD scheiterten knapp an der Sperrklausel. So verteilen sich auf FDP, AfD, Piratenpartei und die unter „Sonstige“ zusammengefassten Kleinparteien 15,7% der Wählerstimmen. Dies ist ein gewichtiger Anteil der abgegebenen Stimmen. Nicht erst nach dieser Wahl werden vor diesem Hintergrund Rufe laut, die eine Reform der Sperrklausel fordern. Kann man die Sperrklausel verändern? Sollte Parteienvielfalt überhaupt verhindert werden? In diesem Essay werden mögliche Antworten auf diese Frage diskutiert.
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Parteienvielfalt in Deutschland. Ist die Fünf-Prozent-Sperrklausel noch zeitgemäß?
Zitationshinweis
Stupp, Markus (2013): Parteienvielfalt in Deutschland. Ist die Fünf-Prozent-Sperrklausel noch zeitgemäß? Erschienen in: Regierungsforschung.de, Parteien- und Wahlforschung. Online verfügbar unter: https://regierungsforschung.de/dx/public/article.html?id=253