Bei der Volksabstimmung am 10. November 2013 über die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2022 in München, Traunstein, Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land stoppten die Bürger ein Großprojekt, das die meisten Parteien und Politiker, prominente Sportler und viele Unternehmen befürwortet hatten. Acht Monate zuvor votierten die Einwohner des Schweizer Kantons Graubünden ebenfalls gegen die Austragung dieses Sportevents in St. Moritz und Davos im Jahr 2022. Das Resultat in München befeuerte zugleich die mediale und politische Diskussion über die Vertiefung der Direktdemokratie auf kommunaler und Landesebene sowie Vor- und Nachteile der Einführung direktdemokratischer Verfahren auf der Bundesebene. Der Beitrag widmet sich den rechtlichen Voraussetzungen beider Abstimmungen und vergleicht die Ergebnisse und Argumentationslinien von Befürwortern und Gegnern einer Olympia-Austragung in München und Graubünden. Außerdem wird am Fallbeispiel konkretisiert, inwiefern Bürgerprotestgruppen die Rolle eines Vetospielers einnehmen können und wie das Olympia-Bürgervotum in die Debatte um eine mögliche Ausweitung direktdemokratischer Verfahren in Deutschland eingeordnet werden kann.
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„Let the games begin“ oder „Not in my backyard“?
Zitationshinweis
Müller, Stefan (2013): „Let the games begin“ oder „Not in my backyard“? Volksabstimmungen über die Olympischen Winterspiele 2022 im Spannungsfeld zwischen direktdemokratischer Partizipation und kommerziellem Großprojekt. Erschienen in: Regierungsforschung.de, Politikmanagement & Politikberatung. Online verfügbar unter: http://www.regierungsforschung.de/dx/public/article.html?id=251