Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen nach dem Regierungswechsel

Im Herbst 2023 bekannten sich die Wählerinnen und Wähler Polens zum demokratischen Neuanfang. Seit 2015 hatten PiS-geführte Regierungen das Land auf den Pfad der Autokratisierung geführt und waren zunehmend auf Konfrontation mit der EU gegangen. Die neue Regierung möchte dies ändern und die demolierten Strukturen wiederherstellen. Wie kann der Regierung die Restauration der Rechtsstaatlichkeit gelingen? Dr. Sonja Priebus, die an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) forscht, argumentiert, dass die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit nur ein Etappenziel ist. Weitaus entscheidender ist die Einhegung der hohen politischen und gesellschaftlichen Polarisierung des Landes, welche das Risiko künftiger Übergriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter erhöht.

Die Parlamentswahlen vom 15. Oktober 2023 galten als die wichtigsten seit 1989, stand doch nicht weniger als die Zukunft der polnischen Demokratie auf dem Spiel: Sollte Polen auf dem Pfad der Autokratisierung verbleiben? Diesen Weg hatten die ab 2015 von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geführten Regierungen eingeschlagen, was zu einer zunehmenden Konfrontation mit der Europäischen Union (EU) führte. Oder sollte Polen den Pfad der Redemokratisierung beschreiten und ins Zentrum Europas zurückkehren?

Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen nach dem Regierungswechsel

Mission Impossible?

Autorin

Dr. Sonja Priebus ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Europa-Studien an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Sie forscht unter anderem zu dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zu den Rechtsstaatlichkeitsinstrumenten der EU und zum politischen System Ungarns.

Polen nach den Parlamentswahlen vom Herbst 2023

Die Parlamentswahlen vom 15. Oktober 2023 galten als die wichtigsten seit 1989 (Lepiarz 11.08.2023), stand doch nicht weniger als die Zukunft der polnischen Demokratie auf dem Spiel: Sollte Polen auf dem Pfad der Autokratisierung verbleiben? Diesen Weg hatten die ab 2015 von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geführten Regierungen eingeschlagen, was zu einer zunehmenden Konfrontation mit der Europäischen Union (EU) führte. Oder sollte Polen den Pfad der Redemokratisierung beschreiten und ins Zentrum Europas zurückkehren?

Die Wahlergebnisse mit einer deutlichen Mehrheit für die oppositionellen Bündnisse Bürgerkoalition (KO), ein Parteienbündnis unter Führung der Bürgerplattform (PO) von Donald Tusk, Dritter Weg und Neue Linke, waren ein klares Bekenntnis der BürgerInnen für einen demokratischen Neuanfang. Das Thema Rechtsstaatlichkeit war bereits ein zentraler Punkt des Wahlprogramms der KO „100 konkrete Maßnahmen für die ersten 100 Tage der Regierung“ gewesen.1 Auch für die neue Regierung aus KO, Dritter Weg und Neue Linke wurde die „Transition 2.0“, also die Wiederherstellung der 1989 etablierten, aber nach 2015 demolierten Strukturen des Rechtsstaates (vgl. Bobek et al. 2023), ein zentrales Vorhaben. Ein weiteres damit verbundenes Ziel ist, die PiS-Regierungszeit aufzuarbeiten und die ehemalige Regierungselite für Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen.

Im Folgenden wird die Restauration der Rechtsstaatlichkeit vor dem Hintergrund bestehender Hindernisse für die neue Regierung skizziert. Dabei wird argumentiert, dass die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit nur ein Etappenziel ist. Weitaus entscheidender ist die Einhegung der hohen politischen und gesellschaftlichen Polarisierung des Landes, welche das Risiko künftiger Übergriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter erhöht.

Der „gute Wandel“ unter den PiS-Regierungen von 2015 bis 2023

Bereits 2011 versprach der PiS-Vorsitzende Jarosław Kaczyński, dass der Tag kommen würde „an dem es Budapest in Warschau geben wird“ (TVN 09.10.2011) und spielte damit auf den Umbau des ungarischen politischen Systems unter Ministerpräsident Viktor Orbán an.  Nach ihrem Wahlsieg 2015 proklamierte die PiS-geführte Regierung schließlich eine Politik des „guten Wandels“. Mit dieser Bezeichnung versuchte die Regierung einerseits, ihre Reformvorhaben in verschiedenen Politikbereichen  von der auf dem vermeintlich faulen Kompromiss des Systemwechsels beruhenden falschen Regierungspolitik der Vorjahre abzugrenzen (Bucholz und Komornik 2019: 3).2 Andererseits versuchte sie mit dem Begriff auch, die Notwendigkeit der Reformen zu begründen.

Im Zentrum des „guten Wandels“ standen auch umstrittene Reformen des Justizsystems. Als erstes wurde das Verfassungstribunal (VT) durch neue Verfahrensvorschriften in seiner Arbeit gelähmt. Anschließend wurde dieses durch gezieltes court packing mehrheitlich mit der PiS nahestehenden RichterInnen besetzt, sodass das VT als Vetospieler neutralisiert wurde.3 Eine weitere Änderung betraf den Landesjustizrat (LJR), dessen Aufgabe gemäß Art. 179 der polnischen Verfassung darin besteht, dem Präsidenten Vorschläge für Richterposten zu unterbreiten. Obgleich in der Verfassung bestimmt ist, dass 15 der 25 LJR-Mitglieder von der Richterschaft selbst gewählt werden, änderte die PiS-Regierung den Wahlmodus einfachgesetzlich und übertrug die Aufgabe dem Sejm. Dies stellte nicht nur einen klaren Verfassungsbruch dar, sondern machte den Rat zu einem politischen Organ.4 Auch der Oberste Gerichtshof (OG) unterlag dem „guten Wandel“. Erstens wurde die Altersgrenze von RichterInnen von 70 auf 65 Jahre abgesenkt, was eine Zwangspensionierung von ungefähr einem Drittel der Richter am OG zur Folge hatte (Sadurski 2019: 107). Eine Verlängerung der Amtszeiten darüber hinaus war zwar möglich, lag aber allein im Ermessensspielraum des Präsidenten. Zweitens wurden zwei neue Kammern eingerichtet, eine „für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten“ sowie eine Disziplinarkammer, die Disziplinarmaßnahmen gegen RichterInnen verhängen konnte (Sadurski 2019: 112). 2019 wurde das sogenannte „Maulkorbgesetz“ verabschiedet. Dieses Gesetz führte Strafen ein, wenn RichterInnen die Rechtmäßigkeit von Richterernennungen oder staatlicher Institutionen anzweifeln (z. B. indem sie sich an den Europäischen Gerichtshof wenden) (Gajda-Roszczynialska und Markiewicz 2020: 465f.). Zuletzt ist die Fusionierung des Postens des Justizministers mit dem des Obersten Staatsanwaltes zu nennen, wodurch der Minister vollkommene Kontrolle über die Staatanwaltschaft sowie Eingriffsrechte in deren Arbeit erlangte (Bodnar 2023: 310).

Restauration der Rechtsstaatlichkeit mit Hindernissen nach 2023

Bereits kurz nach der Regierungsübernahme durch das Bündnis aus KO, Dritter Weg und Neue Linke etablierte der ehemalige Ombudsmann und neu ernannte Justizminister Adam Bodnar im Justizministerium ein Interministerielles Team für die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassungsordnung, um konkrete Vorschläge zur Reform des Justizwesens auszuarbeiten. Dessen Ergebnis ist der sogenannte Aktionsplan zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, den Bodnar im Februar 2024 im Rat der EU vorstellte (Ministry of Justice 28.05.2024). Dieser beinhaltet neben geplanten legislativen Vorhaben einige bereits erfolgte Maßnahmen. So ist erstens vorgesehen, dass die 15 Richtermitglieder des Landesjustizrates künftig wieder von den RichterInnen selbst und nicht vom Sejm gewählt werden. Zweitens ist eine Reform des Obersten Gerichtes geplant, wobei insbesondere die Kammer „für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten“, welche nach internationaler Rechtsprechung keine unabhängige Gerichtskammer darstellt, reformiert werden soll.5 Die ordentliche Gerichtsbarkeit betreffend wurde drittens die Anwendung des Maulkorbgesetzes gestoppt und das Disziplinarregime gegen Richter aufgehoben. Das bedeutet, dass diese keine Sanktionen mehr befürchten müssen, wenn sie EU-Recht anwenden oder sich an internationale Gerichte wenden. Flankiert werden sollen diese Vorhaben mit weiteren legislativen Maßnahmen, um die Unabhängigkeit der RichterInnen künftig besser zu schützen. Viertens erkannte die Regierung die Kritik an der nichtordnungsgemäßen Zusammensetzung des VT an und kündigte eine Resolution des Sejms über dessen Status sowie eine Novellierung des Gesetzes über das VT an. Schließlich soll eine Trennung des Amtes des Justizministers von dem des Generalstaatsanwalts erfolgen. Darüber hinaus bekräftigte die Regierung ihre Absicht, sich der 2021 gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) anzuschließen, welche die Aufgabe hat, Straftaten gegen den EU-Haushalt und gegen die finanziellen Interessen der EU zu verfolgen.6 Hierfür hatte die Regierung bereits im Dezember 2023 ein Gesuch bei der Europäischen Kommission eingereicht, sodass mit einem entsprechenden  Beschluss der Kommission Polen am 1. März offiziell der EPPO beitrat (Ministry of Justice 29.05.2024b).

Während die Regierung ihren Willen zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit stets bekräftigt, hat der Justizminister von Beginn an zu hohe Erwartungen gedämpft: Er betont stets, dass der Schaden von acht Jahren nicht an einem Tag beseitigt werden könne und der Reformprozess Zeit brauche (Vela und Chiappa 20.02.2024). Diese Warnung ist gerechtfertigt, sieht sich die Regierung doch mit drei Hindernissen auf dem Weg der Transition konfrontiert. Erstens verfügt sie zwar in beiden Kammern über eine absolute, jedoch über keine verfassungsändernde Mehrheit. Ohne die Möglichkeit der Verfassungsänderung ist jedoch ihr Handlungsspielraum begrenzt, insbesondere bei Reformen, welche die PiS unter Umgehung oder gar Bruch der Verfassung durchführte. Zudem beraubt es die Regierung der Chance, bestimmte Regelungen zur Stärkung der wehrhaften Demokratie konstitutionell zu verankern, welche das Verfassungssystem und die demokratischen Institutionen künftig besser vor anti-demokratischen Übergriffen schützen könnten.

Zweitens ist das Präsidentenamt noch bis zu den nächsten regulären Präsidentschaftswahlen im Frühling 2025 mit Andrzej Duda in PiS-Hand. Duda trägt den Spitznamen „Kugelschreiber“, da er so gut wie alle von der PiS verabschiedeten Gesetze und Entscheidungen mit seiner Unterschrift mittrug (Garsztecki 2024, S.5) und damit den Umbau ermöglichte. Für die Regierungsarbeit ist der Präsident entscheidend, da ihm in Polens semipräsidentiellem System wichtige Befugnisse zukommen: Er kann gegen vom Parlament verabschiedete Gesetze ein politisches Veto einlegen, welches das Parlament nur mit einer 3/5-Mehrheit überstimmen kann – eine Mehrheit, die der Regierungskoalition fehlt. Ebenso kann er Gesetze bei Bedenken hinsichtlich deren Verfassungsmäßigkeit an das Verfassungstribunal zur Überprüfung weiterleiten. (Karolewski in Erscheinung)

Drittens fungiert das Verfassungstribunal als ein weiterer Vetospieler, da dieses mehrheitlich mit PiS-loyalen RichterInnen besetzt ist. Damit ist eine PiS-freundliche Rechtsauslegung garantiert. Zudem kann das VT Gesetze und Entscheidungen, welche PiS-Reformen revidieren oder der Aufarbeitung der PiS-Regierungszeit dienen sollen, als verfassungswidrig erklären oder deren Anwendung suspendieren (Bodnar 2023, S. 301).

Durch diese institutionellen Hindernisse ist die Regierung mit mehreren Fragen hinsichtlich der zu wählenden Strategien konfrontiert. So stellt sich vorrangig die rechtsphilosophische Frage, ob die Verfassung und geltendes Recht gebrochen werden dürfen, um den Rechtsstaat zu retten (Safjan 2024: 18; Wefing 25.01.2024). Einige der Justizreformen der PiS sind unter offenem Bruch der Verfassung durchgeführt worden und erfüllen damit selbst kaum rechtsstaatliche Mindestabforderungen (siehe hierzu Sadurski 2019). Das Dilemma ist nun folgendes: Wenn sich die Regierung auf eine ähnliche Strategie einlässt und Recht bricht, kann die aktuelle Opposition dies als Angriffspunkt nutzen und die Regierungsvorhaben diskreditieren. Tut sie dies jedoch nicht, sondern verbleibt sie im Rahmen der Legalität, bleiben Reformbemühungen zwangsweise inkrementell und langwierig. Dieses Dilemma ergibt sich für die Regierung immer dann konkret, wenn das Verfassungstribunal Gesetze als verfassungswidrig einstuft oder bestimmte Entscheidungen aufhebt: Folgt die Regierung nicht dem Urteil des politisierten Gerichts, handelt sie selbst rechtswidrig. Diesem Dilemma begegnet die Regierung jedoch mit teils kreativen Lösungen. So verkündigt sie etwa Urteile des Gerichts im Amtsblatt, jedoch versehen mit eine Art Disclaimer, warum diese Urteile nicht wirksam seien (Bucholz 2024).

Zweitens stellen sich ganz praktische Fragen wie die des Umgangs mit den personellen „Erbschaften“ der PiS. Dies betrifft primär die über 2000 RichterInnen, die vom Landesjustizrat nominiert wurden, sowie durch diese Neo-RichterInnen gefällte Urteile (Cameron et al. 12.12.2023; Bodnar 2023: 308f.). Da diese RichterInnen nicht einfach entlassen werden können, braucht es pragmatische Lösungen, die einerseits Schäden durch deren Arbeit minimieren, andererseits aber nicht zur Paralyse der Gerichte führen (Bodnar 27.05.2024).

Aufgrund der skizzierten Hindernisse sind der Regierung zunächst keine „großen Würfe“ möglich, weshalb ihre Strategie vorwiegend auf dem Austausch von Personal beruht (Bodnar 27.05.2024). Darüber hinaus sind Lösungen für bestehende Probleme oft kleinteilig und erfordern ein „Experiment mit der juristischen Vorstellungskraft“, wofür der Umgang mit den Urteilen des Verfassungstribunals nur ein Beispiel ist (Bucholz 2024).  (Bodnar 27.05.2024)Von all den im Aktionsplan angekündigten legislativen Vorhaben wurde bisher noch keines verabschiedet. Alle Vorhaben befinden sich entweder noch in Vorbereitung oder liegen zur Beratung im Parlament, wie z. B. das geplante Gesetz zur Reform des Landesjustizrats, welches vom Sejm im April angenommen wurde und nun im Senat beraten wird. Der primäre Risikofaktor im Legislativprozess ist Präsident Duda, der – wie bereits erwähnt – sein politisches Veto gegen verabschiedete Gesetze einlegen kann. Innerhalb der Regierung sowie zwischen dieser einer- und der Zivilgesellschaft und Wissenschaft andererseits hat sich daher eine Diskussion über den adäquaten Umgang mit dieser Situation entsponnen: Soll die Regierung mit wichtigen Legislativvorhaben bis zum Frühling 2025 warten – in der Hoffnung, dass Duda durch einen nicht der PiS-nahestehenden Präsidenten abgelöst wird?7 Oder sollen Vorhaben jetzt angegangen werden, auch wenn dies zwangsweise eine Suche nach Kompromisslösungen mit Duda bedeutet? Dies zieht weitere Fragen nach sich, wie etwa über das Ausmaß solcher Kompromisse, zumal auch diese keine Garantie für die Zustimmung des Präsidenten sind (Bodnar 27.05.2024).

Wie schwierig die Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit auch durch die Revidierung von Personalentscheidungen ist, zeigen Konflikte zwischen der Regierung auf der einen sowie dem Staatspräsidenten und dem Verfassungstribunal auf der anderen Seite. Ein Beispiel ist die Absetzung des Nationalstaatsanwaltes Dariusz Barski – der qua Amt Stellvertreter des Generalstaatsanwaltes ist – durch Bodnar und der Neubesetzung des Postens durch Ministerpräsident Tusk im Januar 2024. Das Justizministerium begründete Barskis Absetzung mit einschlägigen Rechtsgutachten. Diese waren zu dem Schluss gekommen, dass Barski 2022 vom damaligen Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro ohne rechtliche Grundlage aus dem Ruhestand zurückgeholt worden sei (Ministry of Justice 29.05.2024a). Duda wies dieses Vorgehen als illegal zurück, lägen doch personelle Veränderungen in diesem Bereich in der Zuständigkeit des Ministerpräsidenten in Kooperation mit dem Staatspräsidenten.8 Kurz darauf suspendierte auch das VT die Entscheidung (Tilles 16.01.2024). Ein zweites Beispiel ist die Absetzung der Leitungen des Polnischen Fernsehens sowie des Polnischen Radios durch Kulturminister Bartłomiej Sienkiewicz unter Umgehung des ebenfalls durch PiS-nahestehende Personen dominierten Nationalen Medienrates (NMR) im Dezember 2023 (Brzezinski 27.12.2023). Auch hier urteilte das VT im Januar 2024, dass ein unilateraler Austausch der Leitung ohne Involvierung des NMR nicht rechtens sei (Ptak 11.01.2024). Daraufhin verkündete die Regierung jedoch, Urteile des Verfassungstribunals aufgrund seiner nicht-rechtmäßigen Besetzung zu ignorieren (Karolewski in Erscheinung).

Insgesamt signalisieren die Konflikte, dass die Chancen auf eine friedliche Cohabitation zwischen Duda und der Tusk-Regierung sowie auf konstruktive Kompromisse gering sind. Die konkreten Konflikte tragen dabei mitunter abstruse Züge. So versteckte Duda die zwei bereits 2007 rechtskräftig verurteilten, aber von ihm 2015 begnadigten PiS-Abgeordneten Mariusz Kamiński und Maciej Wąsik im Januar 2024 im Präsidentenpalast, um so deren Verhaftung zu verhindern. Trotz solch rechtlich fragwürdiger Handlungen wirft er der neuen Regierung selbst Verfassungsbruch vor, warnt gar vor einem „Terror des Rechtsstaates“ (Harper 15.01.2024) und ruft sie zur Achtung der rechtstaatlichen Prinzipien und der Verfassungsordnung auf.9

Transition als Weg zurück nach Europa

Die Normalisierung der Beziehungen zur EU und ein Ende von Polens zunehmender Isolierung innerhalb dieser durch Behebung der Rechtsstaatlichkeitsdefizite ist das vorrangige europapolitische Ziel der Regierung.10 Besonders wichtig ist für sie dabei die Freigabe der EU-Gelder im Umfang von fast 112 Milliarden Euro, welche die Kommission aufgrund der Rechtsstaatlichkeitsdefizite eingefroren hatte.

Die Europäische Kommission hatte in den vergangenen Jahren zahlreiche Rechtsstaatlichkeitsinstrumente angewendet, um die PiS-Regierung zur Revidierung ihrer kontroversen Reformen zu bewegen. So aktivierte sie bereits 2016 den sogenannten Rahmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, welcher in vier Empfehlungen zur Rechtsstaatlichkeit mündete (Pech et al. 2021). Da dieses Verfahren keine Ergebnisse erzielte, initiierte die Kommission im Dezember 2017 das erste Mal in der Geschichte der EU das Verfahren nach Art. 7 (1) EUV. Dieses Verfahren sieht jedoch lediglich Empfehlungen des Rates an den betroffenen Staat, aber keine Sanktionen vor.11 Auch dieses erwies sich als ineffektiv, zumal der Rat das Verfahren grundlos hinauszögerte und keine Entscheidung traf (Priebus 2022b). Die Anwendung dieser Instrumente verdeutlichte, dass reiner Dialog ohne echte Sanktionsdrohung im Falle einer Regierung, die beabsichtigt und systematisch Rechtsstaatlichkeit abbaut, kaum verfängt (Priebus 2022a). Allerdings zeigten auch die zahlreichen Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission aufgrund der Justizreformen eröffnete und die teils in Strafzahlungen mündeten, kaum Wirkung.

Erst nach der Aktivierung zweier Konditionalitätsmechanismen durch die Kommission kam Bewegung in den festgefahrenen Konflikt. Diese hatte 2021/22 die 76,5 Milliarden Euro aus den regulären Kohäsionsfonds, die Polen für den Zeitraum 2021 bis 2027 zustehen, sowie weitere 34,5 Milliarden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität aufgrund der weiter bestehenden Defizite der Rechtsstaatlichkeit eingefroren und deren Auszahlung an eine Reihe sogenannter Meilensteine geknüpft (Scheppele 2023: 176 ff.). Aufgrund des finanziellen Drucks führte die PiS-Regierung einige punktuelle Reformen durch, ersetzte etwa die umstrittene Disziplinarkammer. Den größeren Effekt hatte der wachsende Druck der EU wahrscheinlich jedoch auf die WählerInnen. Der permanente Konflikt mit der EU und die Aussicht auf den Verlust der EU-Gelder hatten in einem Land, in dem die Zustimmung zur EU traditionell überdurchschnittlich hoch ist, wahrscheinlich einen großen Einfluss auf die Wahlentscheidung vieler Wählenden.

Im Gegensatz zu den innenpolitischen Reformen konnte die Regierung hinsichtlich der Beziehungen zur EU bereits maximale Erfolge erzielen. Schon kurz nach Amtsantritt gewährte die EU-Kommission der Regierung einen „Vertrauensvorschuss“ und bewilligte fünf Milliarden Euro aus dem REPowerEU-Fonds (Skóra 2024: 80), welcher nachträglich in die Aufbau- und Resilienzfazilität eingegliedert worden war. Kurz nach Vorstellung des polnischen Aktionsplans im Februar gab die Kommission zudem bekannt, dass die Regierung die 37 Meilensteine im Rahmen des nationalen Aufbauplans sowie die sogenannten grundlegenden Voraussetzungen zur Erlangung der Gelder aus dem Kohäsionsfonds erfüllt habe (Europäische Kommission 29.02.2024). Anfang Mai verkündete die Kommission schließlich, dass in Polen keine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mehr vorliege und sie ihren begründeten Vorschlag von 2017, mit dem sie das Verfahren nach Artikel 7 (1) eingeleitet hatte, zurückziehen würde (Europäische Kommission 06.05.2024). Dies erfolgte schließlich Ende Mai.

Dieser enorme Vertrauensvorschuss ist zum einen eine Belohnung für die jetzige Regierung und soll als Motivation zu weiteren Reformen dienen.12 Zum anderen kann die Entscheidung der Kommission, trotz vieler noch nicht durchgeführter Reformen und somit trotz Weiterbestand zentraler Probleme das Artikel-7-Verfahren gegen Polen einzustellen und alle Gelder freizugeben, auch kritisch hinterfragt werden. Nicht zuletzt die ungarische Regierung, welche ebenfalls einem Artikel-7-Verfahren unterliegt, sieht sich dadurch in ihrer Annahme bestätigt, die EU würde die Rechtsstaatlichkeitsinstrumente zu politischen Zwecken einsetzen und nur Regierungen, die nicht die politischen Visionen der Kommission teilen, bestrafen. Offenkundig würden bloße Versprechungen einer der EU genehmen Regierung ausreichen.13

Polarisierung als Herausforderung für Demokratie und Rechtsstaat

Welche der konkreten Vorhaben des Aktionsplans die Regierung tatsächlich implementieren kann, ist noch unklar und hängt nicht zuletzt von den nächsten Präsidentschaftswahlen ab. Selbst wenn aber all die Vorhaben umgesetzt und rechtsstaatliche Defizite beseitigt werden können, bleibt die Restauration der Rechtsstaatlichkeit jedoch nur ein Etappenziel. Mittelfristig gilt es, gegen ein strukturelles Problem anzugehen: nämlich die hohe politische und gesellschaftliche Polarisierung in Polen.14 In den acht Jahren PiS-Regierung hat die Polarisierung deutlich zugenommen, die Kluft zwischen dem nationalkonservativen und dem oppositionellen Lager um Donald Tusk wurde sowohl durch Taten als auch rhetorisch weiter vertieft. Dabei hat die PiS die antagonistische Gegenüberstellung von „Wir“ versus „Ihr“ in klassisch populistischer Manier stark bemüht. Laut Messungen des Varieties of Democracy Institute ist Polen heute das Land mit der höchsten politischen Polarisierung in der EU – gefolgt von Ungarn, Slowenien und der Slowakei. Hinsichtlich der gesellschaftlichen Polarisierung liegt Polen hinter Ungarn auf dem zweiten Platz, auch hier gefolgt von Slowenien und der Slowakei.

Die politikwissenschaftliche Forschung zeigt wiederum, dass eine hohe politische und gesellschaftliche Polarisierung eine – wenn nicht gar die wichtigste – strukturelle Voraussetzung für einen intentionalen Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch Regierungen ist (Svolik 2019; Haggard und Kaufman 2021). Zudem ist ein Muster identifizierbar, wonach sich rechtspopulistische Regierungsparteien in hochgradig polarisierten Kontexten nach verlorenen Wahlen in der Opposition radikalisieren und nach ihrer Rückkehr an die Macht ihre Agenda umso vehementer verfolgen.

Beispiele für solch eine Dynamik finden wir in mehreren Staaten des post-sozialistischen Europas.15 Enttäuscht von den verlorenen Wahlen 2002 radikalisierte sich die ungarische Partei Fidesz von Viktor Orbán in ihrer Zeit in der Opposition und arbeitete auf ein sogenanntes „zentrales Kräftefeld“ hin (Bos 2011: 51). Nach der Wiederwahl 2010 führte sie einen beispiellosen Umbau des politischen Systems durch, welcher insbesondere auf die Aushebelung von Checks-and-Balances sowie auf die Marginalisierung von politischen und gesellschaftlichen Minderheiten abzielte (Priebus und Végh in Erscheinung). Auch in der Slowakei beobachten wir dieses Muster. Nachdem Ministerpräsident Robert Fico 2018 aufgrund des Mordes am Journalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten zurücktreten und seine Partei Smer bei den nächsten Wahlen 2020 in die Opposition gehen musste, zeichnete sich bereits im Vorfeld der Wahlen im Herbst 2023 eine zunehmende Radikalisierung Ficos ab. Nach den gewonnen Wahlen begann Fico einen Feldzug gegen die Sonderstaatsanwaltschaft, unabhängige RichterInnen, die Medien und die Zivilgesellschaft (Steuer und Malová 2023; Čuroš 2024). Das Attentat auf den Ministerpräsidenten im Mai 2024 war der blutige Ausdruck der von politischen Akteuren beförderten politischen Polarisierung und zunehmenden Radikalisierung im Land (Nicholson 15.05.2024).

Diese Beispiele liefern anekdotische Evidenz für die Gefahren, die in einer hohen politischen Polarisierung stecken, und zeigen auf, wie sich das Schicksal der polnischen Demokratie entwickeln könnte. Tatsächlich indiziert die aggressive Rhetorik der PiS nach den Wahlen sowie ihre Bereitschaft, eigene Politiken und PolitikerInnen auch mit fragwürdigen Mitteln zu verteidigen, von solch einer weiteren Radikalisierung der Partei. Im Falle eines Sieges bei den nächsten Parlamentswahlen könnte sie ihr 2023 unterbrochenes Projekt folglich noch vehementer vorantreiben.

Der Kampf um die Rechtsstaatlichkeit ist somit nur einer, gleichzeitig aber der sichtbarste Ausdruck dieser Polarisierung. Er ist mithin zu einer Art Stellvertreterkampf geworden, geht es doch längst nicht mehr nur um den Zustand des Rechtsstaates und seiner Institutionen. Vielmehr geht es um die Frage, „wessen Polen es sein wird“ (Bill und Stanley 2020), wer bestimmen kann und darf, wie letztendlich das politische Gemeinwesen aussehen soll. Für Polen beziehungsweise die jetzige polnische Regierung bedeutet dies, dass trotz Transition mittelfristig entscheidender sein wird, ob die Regierung der politischen Polarisierung etwas entgegensetzen kann, etwa durch Stärkung des Bewusstseins für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Wählerschaft und Zivilgesellschaft.

Literatur

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Tilles, Daniel. 16.01.2024. Justice minister declares constitutional court order to suspend removal of top prosecutor “defective”, 16. Januar 2024. https://notesfrompoland.com/2024/01/16/justice-minister-declares-constitutional-court-order-to-suspend-removal-of-top-prosecutor-defective/. Zugegriffen: 29. Mai 2024.

TVN. 09.10.2011. „Przyjdzie dzień, że w Warszawie będzie Budapeszt“. TVN24, 09. Oktober 2011. https://tvn24.pl/polska/przyjdzie-dzien-ze-w-warszawie-bedzie-budapeszt-ra186922-ls3535336. Zugegriffen: 28. Mai 2024.

Vela, Jakob Hanke und Claudia Chiappa. 20.02.2024. Poland and Brussels to kiss and make up. Politico, 20. Februar 2024. https://www.politico.eu/article/poland-justice-minister-bodnar-to-introduce-plan-restore-rule-of-law-brussels-eu/. Zugegriffen: 29. Mai 2024.

Wefing, Heinrich. 25.01.2024. Das Recht brechen, um den Rechtsstaat zu retten? Die Zeit, 25. Januar 2024, 7.

Zitationshinweis:

Priebus, Sonja (2024): Die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen nach dem Regierungswechsel, Mission Impossible?, Essay, Erschienen auf: regierungsforschung.de. Online Verfügbar: https://regierungsforschung.de/die-wiederherstellung-der-rechtsstaatlichkeit-in-polen-nach-dem-regierungswechsel/

This work by Sonja Priebus is licensed under a CC BY-NC-SA license.

  1. Abrufbar unter https://100konkretow.pl/. []
  2. Dahinter steht die These, dass aufgrund seines verhandelten Charakters der Übergang vom Kommunismus zur Demokratie 1989/90 nicht abgeschlossen worden sei und dass dadurch alte sozialistische Seilschaften auch nach 1989 aktiv geblieben seien. []
  3. Die folgenden Ausführungen beruhen auf Sadurski (2019); Pech et al. (2021). []
  4. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte später, dass Gerichtskammern besetzt durch RichterInnen gewählt durch den LJR nicht die Kriterien eines unabhängigen Gerichts erfüllen. Solche Richter wurden in Folge als „Neo-Richter“ bezeichnet. []
  5. Die umstrittene Disziplinarkammer wurde bereits 2022 insbesondere auf Druck der EU-Kommission aufgelöst, da diese die Polen zustehenden Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität u.a. aufgrund dieser zurückhielt. Die Kammer wurde durch eine neue abgelöst, an deren Unabhängigkeit jedoch auch begründete Zweifel bestehen. Siehe Marcisz (2022); Sadurski (2021). []
  6. Da die Etablierung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nicht von allen EU-Mitgliedstaaten befürwortet worden war, entschlossen sich 16 Länder im Jahr 2017 zu deren Gründung im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit. Dies hat zur Folge, dass eine Mitgliedschaft freiwillig ist und Staaten sich explizit anschließen müssen. Die PiS-Regierung hatte dies verweigert. []
  7. Duda selbst kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. []
  8. Siehe Dudas Eintrag auf X vom 12.01.2024, abrufbar unter https://x.com/AndrzejDuda/status/1745888828664025468?s=20. []
  9. So in einem offenen, auf X veröffentlichten Brief im Dezember 2023, abrufbar unter https://twitter.com/AndrzejDuda/status/1737524736492458019. []
  10. Siehe hierzu das Exposé des Außenministers vor dem Sejm am 25.04.2024, abrufbar unter https://laender-analysen.de/polen-analysen/329/expose-des-aussenministers-radoslaw-sikorski-2024/. []
  11. Erst in der zweiten Stufe nach Art. 7 (2) kann der Rat Sanktionen beschließen. Allerdings muss der Europäische Rat vorher einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der EU-Grundwerte besteht. []
  12. Zudem darf nicht vergessen werden, dass im Vorfeld der Europawahlen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für eine zweite Amtszeit auf die Unterstützung möglichst vieler Staaten angewiesen ist. []
  13. Siehe den Brief des ungarischen Ministers für Europäische Angelegenheiten János Bóka an Kommissarin Vera Jourová, abrufbar unter https://kormany.hu/dokumentumtar/letter-to-vera-jourova. []
  14. Nach V-Dem bezeichnet politische Polarisierung das Ausmaß, in dem politische Unterschiede soziale Beziehungen jenseits politischer Diskussionen beeinflussen. Gesellschaftliche Polarisierung wiederum erfasst das Ausmaß der Meinungsunterschiede über verschiedene politische Themen in der Gesellschaft. []
  15. Aber auch darüber hinaus. So ist zu erwarten, dass Donald Trump im Falle eines Wahlsieges den in seiner ersten Amtszeit als Präsident begonnen Prozess der demokratischen Aushöhlung noch stärker forcieren wird. []

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